Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
IP-GIPT DAS=29.10.2007
Internet Erstausgabe, letzte Änderung 20.12.7.
Sekretariat:
Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
Postbox
3147 D-91019 Erlangen * E-Mail: sekretariat@sgipt.org_Zitierung
& Copyright
Anfang Editorial MPU-Gutachtenkritik_Überblick_Rel.
Aktuelles_ Rel.
Beständiges_ Titelblatt_
Konzept_
Archiv_
Region_
Service-iec-verlag_Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen_
Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine
und Integrative Psychotherapie, Abteilung Verkehrspsychologie, Bereich
MPU-Gutachtenkritik, und hier speziell zum Thema:
Fehler in MPU Gutachten
Editorial MPU Gutachtenkritik
von Rudolf Sponsel, Erlangen
Berufsbiographisches.
* Editorial * Gutachter-Kriterien
* Potentielle
Fehler und Mängelliste * Übersicht
MPU Gutachten-Kritik * Literaturliste * Zeitschriften
* MPU-bedeutsame Links * Begutachtungsstellen
* Obergutachterstellen * Recht
und Gerichtsurteile * Glossar
& Anmerkungen * Querverweise * Zitierung
* Änderungen *
Editorial.
Alljährlich gibt es in Deutschland Tausende von Verkehrstoten
und Zigtausende von Verletzten und betroffenen Angehörigen (> genauere
Opferzahlen);
11% der Verkehrstoten 2005 stehen im Zusammenhang mit Alkohol (>Folgen,
aber auch: Sündenböcke
Alkohol und Drogen? im Vergleich zu Unfallverursacher
mit schweren Personenschäden). Die volkswirtschaftlichen
Kosten bezifferte die Bundesanstalt für Straßenwesen ("bast")
2004 mit 30,9 Milliarden Euro. Das sind Größenordnungen, die
man durchaus mit Opferraten eines "Bürgerkrieges" vergleichen kann.
So betrachtet kann es nicht den geringsten Zweifel geben, dass der "Krieg"
auf Deutschlands - und anderer Länder - Straßen einen
sehr hohen und von der Öffentlichkeit vielfach nicht angemessen wahrgenommenen
oder bagatellisierten Preis hat. Ein erheblicher Teil der
Opfer
wäre bei verantwortlichem Fahrverhalten vermeidbar.
Dazu gehört ebenso zweifellos, dass man nicht alkoholisiert oder unter
Drogeneinfluss fährt. Die schwarzen Schafe oder RisikofahrerInnen
nach einer Auffälligkeit auszusondern ist - neben anderen - eine wichtige
Aufgabe der Medizinisch- Psychologischen- Untersuchung (MPU), bislang eine
ziemlich einzigartige Einrichtung auf dieser Erde und in Europa (> Österreich,
> Schweiz). Ob die MPU das leisten kann, kann man
wahrscheinlich nur über eine international-
vergleichende Verkehrsunfallstatistik überprüfen, die Deutschland
im europäischen Vergleich bislang leider behindert (>CARE).
Ungeachtet dessen gibt es die Einrichtung MPU in Deutschland. Daher stellt
sich für alle Betroffenen und Beteiligten die Frage, wie geht man
mit der Einrichtung MPU und ihren Gutachten um, wie sind die Begutachtungskriterien
und ihre Interpretation in der Anwendung einzuschätzen?
Denn: Medizinisch Psychologische Gutachten haben
eine große Wirkungsmacht, weil sie im Regelfall darüber entscheiden
ob und unter welchen Bedingungen jemand, der im Straßenverkehr auffällig
wurde, seinen Führerschein wieder erhält oder nicht. Da die MPU-Gutachten
einen Menschen anlassbezogen analysieren,
seine Glaubwürdigkeit, Persönlichkeit,
Lebensgeschichte,
aktuelle
Situation, Auseinandersetzung mit
seinem Fehlverhalten und vor allem die hieraus
auf den Weg gebrachten Veränderungen kritisch
untersuchen und hinterfragen, stellt sich natürlich stets die Frage,
ob die Begutachtung und ihr Ergebnis angemessen
sind oder nicht. Hierbei sind verschiedene "Kunden" zu unterscheiden, nämlich
in der Hauptsache: (0) indirekt die gefährdeten StraßenverkehrsteilnehmerInnen
und ihre Bezugspersonen, (1) der Begutachtete
(und seine Angehörigen), (2) die fragestellende
Behörde, (3) verkehrspsychologisch und juristisch Beratende (auch
Obergutachter)
und (4) evtl. bemühte
Verwaltungsgerichte.
Im weiteren Sinne nehmen natürlich Anteil die Gesellschaft, Politik
und Wissenschaft. Aber Betroffene haben keine echten Chancen,
sich gegen schlechte, fehlerhafte und fragwürdige MPU-Gutachten zu
wehren.
Der Rechtsstaat existiert überwiegend nur formal, aber nicht wirklich
und praktisch und daher meist nur für die, die Zeit, Geld und Beziehungen
haben. Das mag gegenüber Diktaturen und Polizeistaaten viel sein,
aber für einen wohlverstandenen demokratischen Rechtsstaat ist es
faktisch und praktisch viel zu wenig und im Grunde ein untragbarer Zustand.
Was kann man also tun, um die Situationen für
alle Betroffenen
und Beteiligten zu verbessern? Ich sehe im wesentlichen zwei Ansätze:
es muss (1) kritische Transparenz und (2) Öffentlichkeit
hergestellt werden. Dafür eignet sich das Internet ausgezeichnet.
Ich habe mich daher entschlossen, eine solche kritische Transparenz und
Öffentlichkeit auf unserer verkehrspsychologischen Seite herzustellen.
Gutachter-Kriterien
(Alkohol)
Die für die anerkannten ("akkreditierten") Begutachtungsstellen
verbindlichen MPU-Kriterien, ihre Auslegung und Anwendung finden sich in
den beiden Bänden von Schubert et al. (2005): (1) in den Beurteilungskriterien
(174 Seiten, >Preiskritik)
und (2) im "Kommentar" (264 Seiten) zu den (3) Begutachtungs-Leitlinien
zur Kraftfahrereignung (früher: Krankheit und Kraftverkehr)
- eine etwas verwirrende Organisation
der MPU-Grundlagen. Die Kriterien bezüglich Alkoholauffälliger
sind aber weder wissenschaftlich konsistent noch empirisch hinreichend
gesichert, z. B.:
Stephans
1,6 Promille und Abstinenz-Kriterium
So erscheinen mir die von Egon Stephan (1992; veröffentlicht 1995)
entwickelten Kriterien - obwohl ich seine Grundauffassung
teile - als vermessen und von dem, was Wissenschaft wirklich zu leisten
vermag, völlig entrückt. Nach diesen Kriterien, die vom Urteil
des OVG Schleswig v. 11.03.1992 (- 4 L 215/91) übernommen wurden,
wäre der gesamte Begutachtungsprozeß zudem völlig überflüssig
für alle Alkoholauffälligen, die mit >= 1,6 Promille im Straßenverkehr
beim Führen eines KFZ "erwischt" werden. Nach Stephan und dem OVG
Schleswig gilt nämlich:
"Ein Kraftfahrer, der mit einer BAK von 1,6 Promille und mehr ein
Kfz führt, ist nach gesicherten verkehrsmedizinischen und -psychologischen
Erkenntnissen ein Gewohnheitstrinker. Ein in der Art zu charakterisierender
Gewohnheitstrinker ist nur dann - wieder - geeignet zum Führen von
Kfz, wenn er zu einem glaubhaften Entschluß zu dauerhafter vollständiger
Alkoholabstinenz gekommen und in der Lage ist, diesen auch zu realisieren.
Dazu gehört eine glaubhafte wenigstens sechsmonatige Abstinenz sowie
zur Stabilisierung des Abstinenzentschlusses die Bereitschaft, eine psychosoziale
Beratungsstelle bzw. Suchtberatungsstelle aufzusuchen und / oder regelmäßig
an Sitzungen einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen."
Wer also z. B. im Alter von 22 Jahren mit 1,6 Promille erwischt
würde, gilt nach diesem Urteil als GewohnheitstrinkerIn und muss sein
ganzes restliches Leben alkoholabstinent bleiben. Gelänge dieser 22jährigen
"Gewohnheitstrinkerin" ein solcher Nachweis, so könnte sie frühestens
sechs Monate nach der Abstinenzentschließung - inzwischen mit entsprechenden
Alkoholmarkern wie z. B. Ethylglucuronid
belegbar - sowie entsprechenden Bestätigungen von Beratungsstellen
oder Selbsthilfegruppen ihren Führerschein wieder beantragen. Das
ist ein extrem weitgehender Standpunkt, der daher genauer unter die Lupe
genommen werden muss.
Stephan argumentiert (1995, S. 42):
"Die durchschnittliche BAK, welche bei polizeilichen
Alkoholkontrollen im Verkehr festgestellt wird, liegt in der Bundesrepublik
bei 1,5 Promille. Dies entspricht etwa dem Konsum von 16-20 Glas Bier (0,2
l) oder Wein (0,1 l)."
Zur Begründung seiner 1,6 Promille Grenze gelangt er S. 47:
"In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß
die durchschnittliche BAK der alkoholauffälligen Kraftfahrer bei 1,5
Promille liegt. Dies ist eine Trinkmenge, die im Regelfall beim Durchschnittsgewicht
der Männer wenigstens 15 bis 20 Glas Bier oder 15 bis 20 Glas Wein
vor Aufnahme der Fahrt voraussetzt. Bei Trinkproben zeigt sich in der Regel,
daß solche Trinkmengen nur von wenigen „besonders trinkfesten'' Personen
erreicht werden. Wie sehr sich diese Personengruppe an die Zufuhr so hoher
Alkoholmengen gewöhnt hat, wird daran deutlich, daß sehr häufig
von den Ärzten, die die Blutentnahme vornehmen, ein unauffälliges
Verhalten der Betroffenen beobachtet wird.
Zur Erläuterung: Die vom Autor vorgeschlagene
1,6 Promille-Grenze für die Abstinenzforderung beinhaltet noch einen
Zuschlag für die Meßungenauigkeit von 0,1 Promille."
Es fällt auf, dass Stephan an dieser sehr wichtigen Stelle
seiner Argumentation keinerlei wissenschaftliche Belege anführt. Stattdessen
verwendet er allgemeine Wendungen der Art: [Begr1] "Bei Trinkproben zeigt
sich in der Regel, daß solche Trinkmengen nur von wenigen „besonders
trinkfesten'' Personen erreicht werden ". Und [Begr2]: "Wie sehr sich diese
Personengruppe an die Zufuhr so hoher Alkoholmengen gewohnt hat, wird daran
deutlich, daß sehr häufig von den Ärzten, die die Blutentnahme
vornehmen, ein unauffälliges Verhalten
der Betroffenen beobachtet wird". Hier stellen sich zwingend einige wichtige
Fragen, wenn es um Wissenschaft und nicht um Meinen, Mutmaßen und
Ideologie - die Stephan gerne bei denen vermutet, die seine Ideologie
nicht teilen - gehen soll:
-
Welchen Validierungswert haben Trinkproben?
-
Welche Trinkproben (Quellen) liegen hier vor?
-
Woher weiss Stephan, dass z. B. ein junger Mensch (Lebenserwartung
Männer 76,6 und Frauen 82,1 Jahre) nach einer Trunkenheitsauffälligkeit
mit >= 1,6 Promille für seinen ganzen restlichen Lebenszeitraum von
womöglich 50-60 Jahren nicht mehr zu bloßem Alkoholgenusstrinken
fähig sein sollte? Hier wird ja aber behauptet, dass Menschen, die
einmal mit 1,6 oder mehr Promille auffällig wurden, in Sachen Alkohol
grundsätzlich ihr ganzes weiteres Leben nicht mehr lernfähig
seien.
-
Worin genau besteht die "Regel", was ist die Ausnahme und warum?
-
Was sind besonders "trinkfeste Personen", woran erkennt man solche - wie
zuverlässig?
-
Wie lange und wie viel muss man in der Zeit getrunken haben, um so "trinkfest"
zu werden, dass man sein ganzes Leben lang keinen Alkohol mehr trinken
darf?
-
Wieso sollten selbst trinkfeste Personen ihr Alkoholkonsumverhalten über
Jahrzehnte hinweg nicht verändern können?
-
Und wieso sollten Menschen, nicht hin und wieder in ihrem Leben einen Rausch
haben dürfen, ohne dass befürchtet werden muss, dass sie den
Straßenverkehr gefährden?
-
Wieso markiert der Mittelwert des durchschnittlichen BAK-Promillewertes
die kritische Grenze, ab der eine StraßenverkehrsteilnehmerIn als
trinkfeste GewohnheitstrinkerIn anzusehen ist? Und wieso ist der Mittelwert
über alle geeignet, den Einzelfall bedeutsam ("signifikant") zu beschreiben?
-
Wie kommt Stephan zu seiner "Meßungenauigkeit" von 0,1 Promille?
Wie steht es um die Reliabilität, was sind die elementaren
statistischen Kennwerte?
-
Was ist ein "unauffälliges Verhalten"
bei der Blutentnahme? Wie viele der dort erfassten Kriterien müssen
wie erfüllt sein, damit man ein "unauffälliges" oder "auffälliges"
Verhalten" diagnostizieren kann? Wie genau und zuverlässig sind diese
ärztlichen Beobachtungen? Wie valide ist dieser Wert?
Ein sehr wichtiges Argument gegen Stephans allzu leichtfertige Annahmen,
ergibt sich bereits 1993 durch Ifflands
Arbeit: "l,6‰ - ein Kriterium zur Erfassung erstmals auffälliger
Kraftfahrer als Rückfallgefährdete?", in der er eingangs
ausführt (fett-kursive Hervorhebung von RS):
"In dem Beitrag geht es um die Frage, ob bei einem erstmals alkoholauffällig
gewordenen Kraftfahrer eine BAK von 1,6‰ und mehr allein ein ausreichendes
Kriterium für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
(MPU) ist. Es wird dargelegt, daß die Gamma-Glutamyltransferase („Gamma-GT"
oder „GGT") und der Methanolspiegel im Blut eine differenzierte Beurteilung
ermöglichen. Dadurch können einerseits mit einer BAK von l,6‰
erstmals Auffällige ohne Alkoholproblematik entlastet, andererseits
aber Alkoholabhängige erkannt werden, die bei der Trunkenheitsfahrt
diese BAK zufällig nicht erreicht hatten."
Iffland gelangt in seiner Zusammenfassung zu dem Ergebnis (S. 374):
"GGT-Wert und Methanolgehalt als Indikatoren für Alkoholgewöhnung,
bestimmt in der anlaßbezogenen Blutprobe, wären eine wertvolle
Hilfe für die Straßenverkehrsbehörden, wenn zu entscheiden
ist, welchen zusätzlichen Maßnahmen wie Therapie, MPU oder Nachschulung
sich ein alkoholauffälliger Kraftfahrer als Ersttäter vor der
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu unterziehen hat. Die Fragwürdigkeit
mancher bisheriger Kriterien wird anhand des Untersuchungsmaterials belegt.
Mit den vorgeschlagenen neuen Kriterien würden die von dem Vorwurf,
„fahrende Trinker" zu sein, entlastet, bei denen aufgrund der Alkoholismusmarker
kein pathologisches Trinkverhalten objektivierbar ist. Erfaßt würden
dagegen die vielen „fahrenden Trinker", deren BAK zufällig während
der Fahrt unter 1,6‰ lag, und die wegen ihrer Alkoholproblematik eine erhebliche
Gefährdung im Straßenverkehr bedeuten."
Im einzelnen schlug Iffland vor - ausgehend von der Frage
"Wie könnte eine Umsetzung der empirischen Resultate im Hinblick
auf die Neufassung einer Anweisung für die Straßenverkehrsbehörden
beim sog. Ersttäter aussehen? Nach welchen Grenzwerten für die
Parameter BAK, GGT und Methanol soll die Selektion erfolgen?
1. Neben der BAK wird auch der GGT-Wert
nach Eingang der Blutprobe gemessen bzw. eine ausreichende Serummenge für
wöchentliche GGT-Bestimmungen tiefgefroren asserviert. Der Methanolgehalt
kann später oder auf geeigneten gaschromatographischen Säulen
zusammen mit der BAK gemessen werden.
2. Bei GGT-Werten ab 40 U/l ist generell
von einer Alkohol-Problematik auszugehen. Sollte der erhöhte GGT-Wert
im Einzelfall andere Ursachen als Alkoholmißbrauch haben, wäre
dies von dem Betroffenen durch entsprechende ärztliche Zeugnisse zu
belegen. Der Grenzwert von 40 U/l würde so festgelegt, daß für
die Messung noch ein ausreichender Sicherheitszuschlag berücksichtigt
wurde.
3. Methanolspiegel im Blut über
10 mg/kg sprechen für ein süchtiges Trinkverhalten. In Ausnahmefällen
können methanolreiche Getränke erhöhte Methanolkonzentrationen
verursachen. Dies wäre aber durch eine Begleitstoffanalyse nachweisbar.
4. Ab einer BAK von 2,50‰, einem GGT-Wert
von 40 U/l oder einem Blutmethanolgehalt von 10 mg/kg ist generell zur
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU erforderlich. In Fällen
erheblicher Alkoholabhängigkeit, für die stark erhöhte GGT-Werte
ein Hinweis sind, sollte die Begutachtung erst nach einer erfolgreich abgeschlossenen
Therapie angeordnet werden. Eine Verringerung der GGT-Werte bis auf Normalwerte
in der Zeit zwischen Trunkenheitsfahrt und Begutachtung belegt eine Änderung
im Trinkverhalten.
5. Ab einer BAK von l,60‰ sollte die
Fahrerlaubnis erst nach einer Nachschulung wiedererteilt werden.
Andere Maßstäbe haben bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
für Wiederholungstäter oder Personen zu gelten, die strafrechtlich
durch andere Delikte in Verbindung mit Alkohol bereits auffällig geworden
waren. Auch in diesen Fällen sind zur Abklärung, ob eine Alkoholproblematik
vorliegt, GGT und Methanol wertvolle Indikatoren. Die Sachlage ist bei
diesem Personenkreis wesentlich komplexer und erfordert eine intensivere
Beschäftigung mit dem Einzelfall. Dies erschwert im Unterschied zum
Ersttäter die Aufstellung allgemeingültiger Richtlinien. Für
den Ersttäter bedeutet das hier vorgeschlagene Verfahren unter Einbeziehung
der Alkoholismusindikatoren eine gerechtere Beurteilung. Zur Zeit herrscht
noch die Meinung vor, eine einmalig gemessene BAK von mehr als 1,6 bzw.
nach Stephan sogar 1.3‰ lasse die Regelvermutung zu, daß es sich
bei dem alkoholauffälligen Kraftfahrer um einen „fahrenden Trinker"
handelt. Diese Stigmatisierung konnte in vielen Fallen von den Betroffenen
genommen werden. Erfaßt würden aber im Unterschied zur derzeitigen
Situation alle die „fahrenden Trinker", deren BAK zufällig unter l,6‰
lag. Dies wäre auch ein Stück mehr Verkehrssicherheit."
Welchen Standpunkt
nehmen die Leitlinien-Kommentatoren zu dieser
Frage ein ?
Hier habe ich keine lebenslange Abstinenzforderung für Auffällige
mit >= 1,6 Promille BAK gefunden, woraus ich den Schluss ziehe, dass Stephan
- obwohl er einer der vier Kommentatoren war - seine extreme Position nicht
durchsetzen konnte.
Dennoch enthält auch der "Kommentar" teilweise die gleichen wissenschaftlich
untragbaren Mängel und Schwächen wie die Ausführungen von
Stephan (> 11 oben), wenn etwa nicht klipp und klar operational ausgeführt
wird, was unter "Ausfallserscheinungen" zu verstehen ist und wie diese
quantitativ bewertet werden - etwa durch eine entsprechende Evaluation
der Verhaltensmerkmale bei der Blutentnahme.
So mag es nicht verwundern, dass sich der eine oder andere an dieser Stelle
fragt, was dieser Kommentar soll, wenn die wesentlichen praktischen Kriterien
schwammig bleiben oder ganz "außen vor" gelassen werden wie etwa
die "Ausfallerscheinungen" und damit ins Reich der projektiven Phantasie
verbannt werden.
Potentielle
Fehler und Mängel-Liste fragwürdiger oder mangelhafter MPU-Gutachten
Zur Beachtung: Ob ein bestimmter Sachverhalt ein Fehler oder Mangel
ist, kann nicht immer absolut bestimmt werden, sondern hängt vom Einzelfall
und dem Zusammenhang ab. Deshalb ist es sinnvoll, wie bei den Kunst- und
Behandlungsfehlern [Q1,
Q2],
von potentiellen Fehlern und Mängeln zu sprechen. Potentielle
Fehler (PF) und Mängel sind sozusagen gute Anwärter (Kandidaten)
für tatsächliche Fehler und Mängel.
PF0
Fehler und Mängel bei der Erhebung oder Klärung von wichtigen
Sachverhalten. [9.11.7]
Hier gibt es eine ganze Reihe von Fehlermöglichkeiten, nämlich:
PF0.1
Es werden wichtige Daten nicht erhoben (erfragt) oder nicht genügend
geklärt.
PF0.2
Es wird - ohne nähere Spezifikation - nicht fachgerecht exploriert
("vernommen") und durch Art der Erhebung das Ergebnis beeinflusst, wie
z.B. durch unzulässige
PF0.2S Suggestivfragen
> Die
12 Verbote ("Hauptsünden") in der Vernehmung.
PF1
Unzureichende Darstellung der bewertungs-bedeutsamen Sachverhalte
Die entscheidungsrelevanten Sachverhalte müssen genannt und entsprechend
verknüpft werden. Z. B. aus diesen oder jenen Aussagen folgt diese
oder jene Bewertung der GutachterIn. Es muss klar sein, welche Sachverhalte
als Tatsachen für welche Wertung geglaubt oder angenommen werden.
PF2
Ungenügende Berücksichtigung positiver Faktoren
Was das Alltagsgeschäft der Begutachtung so schwer macht, ist,
dass meist eine ganze Reihe von positiven, negativen und unklaren Befunden
vorliegt, die gegeneinander abgewogen und in eine Gesamtwertung eingebettet
werden müssen. Häufig vermitteln Gutachten eine blosse Auflistung
aller negativ bewerteten Faktoren. Selten werden die positiven Faktoren,
Aspekte oder Interpretationsmöglichkeiten offen dargestellt und abwägend
erörtert. [Beispiel siehe unten Leberwerte]
PF3
Unverständliche Sprache
In der Anlage 15 (zu § 11 Abs. 5) Grundsätze für die
Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten,
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2292 - 2293, heißt es:
"Das Gutachten muß in allgemeinverständlicher Sprache
abgefaßt sowie nachvollziehbar und nachprüfbar sein." [Q]
Gegen
diesen Grundsatz wird ständig verstoßen. Und statt dass
die Gerichte diese Unsitte verurteilen, unterstützen einige das sogar
noch, wie Kürti (1995, S.7) mitteilt,
was auch die Kommission der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband
Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. [Kroj (1995, Hrsg.) S. 27)]
unkritisch übernimmt und damit der Psychologenschaft keinen Gefallen
tut.
Es sollte unmittelbar aus dem Rechtsgefühl
und gesunden Menschenverstand her klar sein, dass ein Gutachten in seiner
wissenschaftlichen
Begründung vom Betroffenen nicht verstanden werden muss, wohl aber
vom Verwaltungsbeamten - auch wenn der nicht selten überfordert ist
- aber sehr wohl und unverzichtbar in allen Mängeln,
die ihm zur Last gelegt werden und vor allem in den Empfehlungen
und Auflagen, wie diese abzustellen sind und
was von ihm erwartet wird. Ein "Gutachten", das hierzu nicht in der Lage
ist, kann niemals einen wissenschaftlichen Anspruch erfüllen.
PF4
Fehlende, falsche oder unzulängliche wissenschaftliche Begründung
PF4a Für die unterschiedlichen Bewertungen
fehlen sehr häufig die - fundierten - Begründungen. Und wenn
sie nicht fehlen, werden sie oft nur global, im psychologischen "Hochstaplerzitierstil",
angegeben, indem nämlich der Begründungssachverhalt gar nicht
genannt und auch nicht seitengenau mitgeteilt wird, auf welche Stelle
sich die GutachterIn bezieht. Damit sind Immunierungstendenzen und Ausweichmanövern
Tür und Tor geöffnet: die GutachterIn sagt und behauptet etwas,
ohne dass man weiss, was, wodurch eine Überprüfung nicht mehr
möglich ist.
PF4b Dazu gehören auch
fehlende Erklärungen
für die Normen und die ihnen zugrundeliegenden
elementaren
statistischen Kennwerte, der Regelfall bei medizinischen Laborwertangaben.
Das gilt aber auch für die Normen bei den verkehrspsychologischen
Leistungstests. Hier fehlt in aller Regel die einzelfall-bezogene Begründung.
Die bloße Ausweisung eines unterhalb einer statistischen Normgrenze
liegenden Wertes sagt noch nichts darüber, weshalb und mit welchen
Folgen gerade dieser Einzellfall davon betroffen sein soll.
PF4c Falsche Begründung:
Ein häufiger Fehler ist der mangelnde Nachweis der Einzelfallsubsumption
unter eine statistische Risikogruppe. Wenn z.B. in einem 5-Jahreszeitraum
34,5% (Stephan 1984, S. 31) derjenigen,
die erstmalig durch eine alkoholisierte Verkehrsteilnahme aufgefallen waren,
erneut mit einer alkoholisierten Verkehrsteilnahme aufwarten, so stellt
sich regelmäßig die Frage: gehört die zu begutachtende
ProbandIn nun zu der 34,5% Gruppe, die erneut auffällig wird oder
zu der 65,5%-Gruppe, die nicht mehr auffällig wird. Das ist das Grundproblem
einer jeden statistischen Betrachtung, die ja gerade über den Einzelfall
hinweggeht. Wir wissen zwar nach den Regeln und Gesetzen der Statistik,
dass rund 35 von 100 erneut auffällig werden, aber wir
wissen nicht wer. Obergutachter
Kaiser
(1996, S. 1f) hat dies klar gesehen und wie folgt ausgedrückt (fett-kursiv
von RS):
Obergutachter
Kaisers Argumentation:
_
"Das Erkenntnisinteresse der empirischen Humanwissenschaften, mit ihnen
der Psychologie, ist auf die Erforschung und Aufstellung von empirischen
Gesetzmäßigkeit gerichtet. Sie ist damit eine Forschung, die
an Gruppen von Menschen vorgenommen wird, sie ist eine gruppenbezogene
Forschung. Die in dieser Forschung aufgestellten Gesetzmäßigkeiten
sind allerdings nahezu nie in die Form deterministischer Gesetze zu fassen.
Mit anderen Worten: Die Erforschung menschlichen Verhaltens lehrt, daß
es zu jedem gefundenen Gesetz oder zu jeder gefundenen Regel Ausnahmen
gibt. Das führt dazu, daß die gefundenen Regelmäßigkeiten/Gesetzmäßigkeiten
als statistische Gesetze formuliert sind, die für die im Gesetz genannten
Sachverhalte nur bestimmte Wahrscheinlichkeiten ("objektive Wahrscheinlichkeit")
angeben. Diese Wahrscheinlichkeiten sind immer auf die Gruppe der
untersuchten Personen, nicht auf den Einzelfall bezogen. Sofern
die untersuchte Gruppe eine repräsentative Stichprobe einer größeren
Bezugsgruppe darstellt, kann auch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
auf das Verhalten dieser Bezugsgruppe geschlossen werden. In Bezug auf
[>2] Gruppen sind also statistische Maße im Sinne der objektiven
Auftretenswahrscheinlichkeit für bestimmte Sachverhalte sinnvoll.
Die Formulierung einer Rückfallwahrscheinlichkeit ist solch ein Maß,
das in Bezug auf eine Gruppe von Individuen sinnvoll angewendet werden
kann. Eine Rückfallwahrscheinlichkeit von 70 % besagt, daß in
der untersuchten Gruppe 70% der Untersuchten (innerhalb eines anzugebenden
Zeitraumes) wieder rückfällig geworden sind. In Bezug auf einzelne
Mitglieder der Gruppe, d.h. auf den Einzelfall, ist eine solche Aussage
im Sinne eines heuristischen Prinzips wertvoll, und zwar zunächst
einmal dann, wenn es nicht möglich ist, weitere Daten über diese
Einzelpersonen zu bekommen. Die Rückfallwahrscheinlichkeit kann
nämlich nicht direkt auf den Einzelfall bezogen werden ("Bei Herrn
X besteht eine Rückfallwahrscheinlichkeit von 70 %"), weil die Bezugsgröße
(der "Ereignisraum", bei der Gruppe: Anzahl der Fälle) fehlt. "
PF5
Unwissenschaftliche allgemein vage Zitierweise ohne Aussage und Seitenfundstelle.
Nicht zu beanstanden ist, dass im Einführungsteil auf die dem
Gutachten zugrundeliegenden wichtige Literatur allgemein Bezug genommen
wird. Doch ganz anders verhält es sich, wenn wir uns im Beurteilungs-
und Bewertungsabschnitt befinden. Dort genügt es keineswegs, allgemein
summarisch auf eine Forschungsarbeit zu verweisen. Dort ist es unverzichtbar,
genau den Sachverhalt, auf den zitierend Bezug genommen wird, zu benennen
und seitengenau zu zitieren, damit der Verwaltungsbeamte, Obergutachter,
verkehrspsychologischer Berater oder das Gericht die Begründungslogik
nachvollziehen und überprüfen kann. Leider ist in der Psychologie
eine Art "Hochstapler-Zitier-Stil"
zur Norm geworden für den die internationalen und nationalen Psychologie-Gesellschaften
die Verantwortung tragen. Diese falsche und wissenschaftsfremde und Kontrolle
verunmöglichende Unsitte hat sich auch in den MPU-Gutachten festgesetzt.
Allgemeine Zitierweisen, wie z. B. "siehe Begutachtungsleitlinien" oder
"siehe Kommentar Leitlinien" haben im Beurteilungs- und Bewertungsteil
mit Wissenschaft nichts verloren. Vielmehr handelt es sich um eine Immunisierungsstrategie,
sich durch schwammiges und unklares Zitieren unangreifbar zu machen. Denn
wer keinen Inhalt mitteilt, kann wegen des nicht mitgeteilten Inhaltes
auch nicht angegriffen werden. Besonders schlimm ist natürlich, dass
dieser "Hochstapler-Zitier-Stil" von den Gerichten offensichtlich in Kauf
genommen, ja toleriert oder bisweilen sogar akzeptiert wird. Damit hat
sich dann nicht nur die Wissenschaft, sondern auch der Rechtsstaat verabschiedet
und der GutachterInnen-Willkür sind Tür und Tor geöffnet.
PF5b
Berufung auf nicht veröffentlichte Quellen. Zu den außergewöhnlichen
wissenschaftlichen Zitier-Unsitten (Beispiel
aus dem Bereich Faktorenanalyse.) gehört, Quellen zu zitieren,
die nicht veröffentlicht wurden, also den Charakter
von Insider- oder Geheimpapieren haben. Diese Unsitte pflegt auch der "Kommentar
..." (Schubert et al. 2005, S. 148, gelb markiert):
Köller et al. (2004) verlangen - Michel (1984) zitierend - in ihrer
Einleitung (S.1, fett-kursiv RS): "Jede wissenschaftliche Annahme muss
vielmehr so formuliert sein, dass sie an der Realität überprüft
werden kann. Es müssen sich also objektive Daten gewinnen lassen,
die die Aussage stützen oder widerlegen. Wissenschaft muss sich
somit öffentlich vollziehen: Empirische Beobachtungen müssen
grundsätzlich für jedermann überprüfbar sein. Dazu
gehört auch das Kriterium der prinzipiellen Wiederholbarkeit empirischer
Beobachtungen."
PF6
Paradoxe Anforderung der Leberwerte > Kritisches
zu den Laborwertnormen in der Medizin.
Die wichtige Unterscheidung zwischen Beweis- und Befundwerten
wird nicht getroffen.
Normgerechte Leberwerte haben keinen positiven Befundwert, aber einen
teilweise negativen, wenn normübergreifende Laborwerte vorliegen,
Verdacht auf langwährenden Alkoholkonsum besteht und innere Erkrankungen
ausgeschlossen werden können. Bei jungen Leuten, die im allgemeinen
rein zeitlich noch gar keine lange Trinkgeschichte aufweisen können,
macht das Verlangen von Leberwerten gar keinen Sinn, außer dass den
MPU-KandidatInnen Geld aus der Tasche und Zeit gestohlen wird. So ist z.
B. oft in MPU-Gutachten zu lesen (Mann, 34, mehrjähriger Alkoholmissbrauch):
"Die für die Fragestellung relevanten hier erhobenen und vorgelegten
Laborwerte lagen im Normbereich. Hinweise für alkoholbedingte eignungseinschränkende
Folgeschäden fanden sich bei der körperlichen Untersuchung nicht.
Jedoch bleibt zu bedenken, dass selbst missbräuchlicher Alkoholkonsum
nicht unbedingt zu körperlichen Auffälligkeiten führen muss."
[MPUGAK01] Man kann dem Tenor dieses "Gutachtens"
unschwer entnehmen, dass man nicht gewillt war, positive Indikatoren als
solche zu werten. Auch wenn die Leberwerte (Gamma-GT und MCV) zu Recht
keinen positiven Beweiswert haben, so müssen sie doch
einen positiven Befundwert haben können. Was immer auch
die ProbandIn für Leberwerte anbringt: es wird nie positiv befundet.
PF7
Unverhältnismäßige und unrealistische Überforderung
Menschen sind sehr verschieden. Einige können sich nicht gut ausdrücken,
sind - besonders was Erleben und Verhalten betrifft - nicht so ausdrucksfähig,
erfahren oder gebildet. So muss man jedem Menschen zubilligen, seine eigene
Art und Weise der Erlebens- und Verhaltensverarbeitung mit in die MPU zu
bringen. Wird dies nicht individuell angemessen berücksichtigt, werden
ProbandInnen sehr schnell überfordert und all ihrer Chancen beraubt.
Häufig liest man in negativen Gutachten, dass die "Tiefe" der Einsichten
bezweifelt wird, wobei gewöhnlich völlig in der Luft hängt,
woran denn dies festgemacht wird und wozu dies überhaupt erforderlich
sein soll. Manche Menschen können manches gar nicht verstehen und
dennoch das Richtige tun oder lassen. Darauf kommt es entscheidend an.
Hier geschieht viel fachliches - und in der Folge dann auch juristisches
- Unrecht.
PF8
Auf Nachfragen nicht eingehen oder ausweichend antworten.
In vielen Fällen ergeben sich zu den Ausführungen in MPU-Gutachten
Fragen, z. B. was "lange", "stabil", "hinreichend stabil", "sich auseinandersetzen",
"genügend" oder auch "tief" genug auseinandergesetzt, konkrete "Dauer"
empfohlener oder auferlegter Abstinenz, konkrete Dauer und Anzahl der Abstinenzbeweise
genau heißt. Werden solche Nachfragen, die ja schon erhebliche Gutachtenmängel
nahelegen, nicht klar und konkret beantwortet, so kann man nicht von einem
wissenschaftlich fundierten und auch nicht auftragsgemäßen Gutachten
sprechen, weil es praktisch nicht verwertbar ist. Es reicht letztlich nur
für die VerwaltungsbeamtIn zum Ablehnen, aber nicht für die ProbandIn,
die nach wie vor nicht weiß, was sie konkret, wie oft, wie lange
tun muss, um ihre Fahreignung wieder herzustellen.
PF9
Offene und unklare Bedingungen
Ein typischer Klassiker dieses Gutachtenfehlers ist die schwammige
Formulierung, dass eine Veränderung noch nicht hinreichend "stabil"
sei, wobei geflissentlich verschwiegen wird, wann oder unter welchen Bedingungen
die GutachterIn denn eine Veränderung als hinreichend "stabil" bewerten
möchte. Praktisch ist oft der Zeitraum von einem Jahr "gemeint". Hier
fragt man sich natürlich, warum die GutachterIn nicht klipp und klar,
operational
wie man in den Sozialwissenschaften zu sagen pflegt, einen kalendarisch
fassbaren Zeitraum nennt? Wieso die Gerichte diesen schwammigen Kriterumsstil
billigen oder in Kauf nehmen, bleibt deren Geheimnis. Vielfach wird nicht
genau, klar und offen ausgedrückt, welche Anregungen,
Empfehlungen oder Auflagen mit welcher gutachterlichen Erwartungshaltung
verknüpft werden.
PF10
Unklare Auflagen oder der "Wink-mit-dem-Zaunpfahl-Fehler"
Es wird nicht klar ausgedrückt und unterschieden, ob eine Aussage
eine blosse Anregung, eine verbindlichere Empfehlung
oder eine zwingende Auflage ist. Rein logisch-kombinatorisch
gibt es 9 Interpretations- und 6 Fehler-Möglichkeiten:
|
ausgedrückt / gemeint
|
gemeinte Anregung
|
gemeinte Empfehlung
|
gemeinte Auflage
|
ausgedrückte
Anregung |
ausgedrückte Anregung ist auch so gemeint |
ausgedrückte Anregung ist als Empfehlung gemeint |
ausgedrückte Anregung ist als Auflage gemeint |
ausgedrückte
Empfehlung |
ausgedrückte Empfehlung ist als bloße Anregung gemeint |
ausgedrückte Empfehlung ist auch so gemeint |
ausgedrückte Empfehlung ist als Auflage gemeint |
ausgedrückte
Auflage |
ausgedrückte Auflage ist als bloße Anregung gemeint |
ausgedrückte Auflage ist als Empfehlung gemeint |
ausgedrückte Auflage ist auch so gemeint |
Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Aussagen zum Umgang mit
dem Alkoholproblem der ProbandIn in der Zukunft werden meist nicht ausgeführt,
obwohl eine Fußnote in einem 17-Seiten Gutachten doch wirklich nicht
so viel Platz in Anspruch nimmt.
Was ist eine Anregung ? Eine
Anregung ist ein bloßer Hinweis, sich mit dem in der Anregung ausgedrückten
Sachverhalt zu beschäftigen. Eine Anregung ist nicht verbindlich und
die Beschäftigung mit ihr der ProbandIn freigestellt.
Was ist eine Empfehlung
? Eine Empfehlung bedeutet, dass die ProbandIn sich mit ihr gründlich
auseinandersetzt und gute Gründe angeben kann, wenn sie ihr nicht
folgt. Eine Empfehlung ist nicht zwingend, keine Auflage, aber mehr als
eine bloße Anregung.
Was ist eine Auflage ? Eine
Auflage lässt keine Wahl, sie muss erfüllt werden. Hier macht
die GutachterIn unmißverständlich klar, was sie erwartet, dass
die ProbandIn tut oder lässt.
Zusammenfassung: Einer Anregung kann, einer Empfehlung
sollte
und einer Auflage muss gefolgt werden.
PF11
Bewegen in rechtsdubiosen Grauzonen, z. B. Verordnung oder Durchführung
von "Verkehrstherapien".
Man spricht oft - wie ich meine - nachlässig von Verkehrstherapien.
Eine Therapie ist nach üblichem Verständnis eine Krankenbehandlung.
Und für psychologische Krankenbehandlungen sind Psychologische PsychotherapeutInnen
und nicht - bislang jedenfalls noch nicht - Verkehrs"therapeutInnen" zuständig.
Sicher wäre es besser von verkehrspsychologischer Beratung oder Coaching
sprechen, weil hier die Wortwahl klar zum Ausdruck bringt, dass es sich
hier nicht um Krankenbehandlung handelt. Liegt schädlicher Gebrauch
(vormals: Alkoholmissbrauch) oder Alkoholabhängigkeit im Sinne der
internationalen Klassifikation der Krankheiten ICD-10 vor, so sind rechtlich
nicht die VerkehrspsychologInnen, sondern die approbierten PsychotherapeutInnen
zuständig. Hier haben auch die Veröffentlichungen Stephans (z.
B. 1995) viel zur Verwirrung beigetragen.
[Lit.: Hellwig, Hans-Joachim & Meyer, Harald (2003).
Scheucher, Birgit u.a. (2003).]
PF12 Widersprüche.
Widersprüche können zwischen Befunden, zwischen
einem Befund und seiner Bewertung und zwischen verschiedenen
Bewertungen auftreten. Zeigt etwa ein Parameter Alkoholmissbrauch
an und der andere nicht, so liegt ein Widerspruch zwischen zwei Befunden
vor. Liegt ein positiv zu wertender Befund vor, der nicht gewürdigt
und übersehen wird, so liegt ein Widerspruch zwischen Befund und Wert
vor.
PF13
Widersprüche zwischen Erst- und Zweitgutachten.
Wenn zwei Gutachten zu ein- und derselben Person zu unterschiedlichen
und sich widersprechenden Sachverhaltsermittlungen oder/ und Bewertungen
gelangen. Wenn z. B. im ersten Gutachten verlangt wird, sich über
Abstinenz Gedanken zu machen und im Zweitgutachten Abstinenz plötzlich
für notwendig erachtet wird, ohne dass es dafür sachliche Gründe
aufgrund neuer und ungünstiger Entwicklungen gäbe.
PF14
Das Zweitgutachten geht über das Erstgutachten hinaus.
Völlig - m. E. auch rechtlich - untragbar sind Zweitgutachten,
die über die Forderungen des Erstgutachtens nach Erfüllung der
dort verlangten Veränderungen hinausgehen, noch dazu, wenn auch noch
weitere positive Veränderungen vorliegen.
PF15
Ungenügende oder falsche Würdigung fachkundiger Inanspruchnahme.
Haben ProbandInnen fachkundige Hilfe in Anspruch genommen, so wird
dies nicht selten bestenfalls nur vermerkt, aber nicht entsprechend gewürdigt,
was man oft an fehlenden Erörterungen sehen kann. Dies vermittelt
den ProbandInnen den Eindruck, dass ihre Inanspruchnahmen fachkundiger
Hilfe wertlos und überflüssig waren. Gelegentlich entsteht der
Eindruck, dass Selbsthilfegruppen höher bewertet werden als verkehrspsychologische
Beratung oder psychotherapeutische Behandlung.
PF16
Vollständig oder teilweise falsche Bewertung
Eine Gesamtbewertung hängt natürlich wesentlich von der Alkohol-Ideologie
und den Kriterien der GutachterIn ab. Es gibt GutachterInnen, für
die ist z. B. die Alternative "alkoholfreies" Bier ein ganz gefährliches
Zeichen. Andere sehen ein großes Übel darin, wenn jemand zur
Fastenzeit für sechs Wochen lang bis Ostern völlige Abstinenz
übt. Das muss ein ganz ein Schlimmer sein, der sich beweisen muss,
dass er alkoholfrei leben kann. Nicht wenige GutachterInnen pflegen solche
einseitig falschen Bewertungsvorurteile, ohne dass dies aber im Gutachten
selbst klar und offen ausgeführt wird. Ist eine ProbandIn besonders
offen, so kann ihr dies sehr zum Nachteil in der Bewertung gereichen, weil
dann natürlich auch immer Sachverhalte zur Sprache kommen können,
die man so und so auslegen kann.
Übersicht
MPU-Gutachtenkritik
Jede MPU-Gutachtenkritik bekommt eine eigene Seite und hier den entsprechenden
Link. Die Betroffenen und Beteiligten in den MPU-Gutachten werden so anonymisiert,
dass sie von anderen nicht erkannt werden können (Ausnahme bast
als Behörde, die es jar nur einmal gibt).
-
MPUGAK01 Zweimal negativ trotz Maßnahme
und positiver Entwicklung
-
MPUGAK02
-
MPUGAK03
Literatur
(Auswahl) > Zu
den Zeitschriften. > Recht
und Gerichtsurteile > Links
>
Vorbemerkung: Der Straßenverkehr und das Führen von Kraftfahrzeugen
ist ein weites interdisziplinäres Feld zwischen Politik, Recht und
Rechtsprechung, Soziologie, Medizin, Psychologie (Diagnostik und Differential-Diagnostik,
Entwicklungspsychologie, differentielle Psychologie der Persönlichkeit,
Sozialpsychologie, Psychologische Untersuchungsmethodik und Gutachtentechnik),
Technik, Verwaltungsbehörden und den TeilnehmerInnen am Straßenverkehr,
besonders KraftfahrerInnen. Verkehrpsychologische Gutachten und Behandlungen
sind daher zu Recht ein eigenes Spezialgebiet. Aber es gibt natürlich
eine Menge Überschneidungen, hauptsächlich zur Psycho- und Eignungsdiagnostik,
hier auch noch in einer besonders interessegeleiteten Situation, in der
Glaubwürdigkeit, Glaubhaftigkeit und Explorationstechnik eine große
Rolle spielt - und damit auch die Themen Abwehr-
bzw. Neutralisationsmechanismen, Aussagepsychologie,
Suggestivfragen
und Vernehmungstechnik.
Die Liste wird im Laufe der Zeit ergänzt und
fehlende bibliographische Angaben werden nachgetragen. Um auch die Entwicklung
im Verlauf besser verstehen zu können, werden auch ältere Werke
aufgenommen. Mehrfach-AutorInnen werden unter dem Erstgenannten eingeordnet.
-
Abel, Ulrich (1993). Bewertung diagnostischer Tests.
Stuttgart: Hippokrates Verlag.
-
ADAC [MPU]
-
ADAC (1962). Alkohol und Fahrtauglichkeit. Bericht über einen Versuch
des ADAC.
-
ADAC-RechtsForum "Medizinisch-Psychologische Untersuchung" [Online071019]
-
ADAC-RechtsForum "Drogen im Straßenverkehr" [Online071019]
-
Aderjan, R. (2003). Beurteilungskriterien der Kraftfahreignung aus toxikologischer
Sicht, Magdeburg: Vortrag auf dem 32. Kongress der Deutschen Gesellschaft
für Verkehrsmedizin e.V. [PDF]
-
Akademische Arbeitsgemeinschaft (1999, Hrsg.). Ihr Recht im Straßenverkehr,
Bußgeld, Fahrverbot, ABC des Verkehrsrechts. Mannheim: Akademische
Arbeitsgemeinschaft Verlagsges.
-
Althoff-Cramer, A. (2006). Qualitätssicherung der Verkehrspsychologischen
Beratung. Stellungnahme zum Beitrag von P. Brieler für den Vorstand
der Sektion Verkehrspsychologie im BDP. ZVS 2, 94-96.
-
bast > Bundesanstalt für Straßenwesen.
-
Barlag, Hagen; Erkens, Manfred & Althoff, Helmut (1994). Zur Korrelation
zwischen der Höhe der BAK und wiederholter Auffälligkeit. Blutalkohol
31, 343-349.
-
Barth, W. (1990). Entwicklungen im Straßenverkehr 1975 bis 1988 aus
statistischer Sicht. Blutalkohol, 27, 73-82.
-
Barthelmess, W., Ehret, J. (1984). Fahreignungsbegutachtung in einer Konzeption
der Problemlösung. Blutalkohol 21, 71–85.
-
Becker, Vn? (2002, 4. A.). Alkohol im Straßenverkehr. Bußgeld-
und Mahnverfahren. Neuwied: Luchterhand. [ISBN: 3472050004]
-
Bender, Walter (1967). Die Rechtsprechung zu alkoholbedingten Verkehrsstraftaten
1966 unter Berücksichtigung des Schrifttums mit einem Anhang disziplinar-,
sozial, verwaltungs- und zivilgerichtlicher sowie ausländischer Entscheidungen.
Hamburg: Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr.
-
Bender, Walter (1996). Entscheidungen zu alkoholbedingten Verkehrsstraftaten
und Ordungswidrigkeiten mit StPO, GVO, JGG, StrEG und OWiG 1996. Karlsruhe:
Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr e.V.
-
Berghaus, G. & Krüger, H.-P. (Hrsg.). Cannabis
in Straßenverkehr. Fischer Verlag.
-
Berghaus, Günter; Friedel, B. & Joo, S. (1995, Hrsg.). Drogen
und Verkehrssicherheit. Symposion der Bundesanstalt für Straßenwesen
und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Köln,
19. November 1994, Bergisch Gladbach. Berichte der Bundesanstalt für
Straßenwesen. Mensch und Sicherheit, Heft 41. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag
NW [ISBN 3894296054]
-
Bergler R.; Haase D.; Poppelreuter S.; Schneider B. & Wemhoff, M.
(2000). Ursachen des Alkoholkon-sums Jugendlicher. Eine sozialpsychologische
Grundlagenstudie. Köln: Deutscher Instituts-Verlag.
-
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (J?). Mensch
und Sicherheit (M 92). O?: V?.
-
Berkow, R.; Beers, M. H. & Fletcher, A. J. (1999, Hrsg.). MSD Manual.
Handbuch Gesundheit. Kap. 92, München: Mosaik.
-
Berner-Gräter, S.(1989). Grundgedanken und Erfahrungen der individualpsychologischen
Verkehrsthe-rapie. In: Kroj, G. & Porschen, K.M. (1989, Hrsg.). 198-.
-
Berr, Wolfgang; Krause, Martin & Sachs, Hans (2007). Drogen im Straßenverkehrsrecht.
Bonn: Kirschbaum. [ISBN: 978-3-7812-1673-0]
-
Biehl, Bernhard & Birnbaum, Detlev (2004). Evaluation eines Rehabilitationskurses
für Drogenauf-fällige Kraftfahrer. ZVS 1, 28-32.
-
Blutalkohol. Wichtige Fachzeitschrift zum Thema Drogen und Straßenverkehr.
[Aktuell *
Archiv]
-
Böcher, W. (1968). Befragungsstil und Verdeckungsmöglichkeiten
im eignungsdiagnostischen Gespräch. Fahreignung und Verkehrssicherheit,
Mitteilungsblatt des MPI Stuttgart, 17, S. 20 - 25.
-
Bode, H. J. (1985). Bedeutung statistischer Rückfallwahrscheinlichkeiten
bei alkoholauffälligen Kraftfahrern für die Neuerteilung der
Fahrerlaubnis. DAR 9, 265—269.
-
Bode, Hans Jürgen (1994). Alkoholunfälle und Fahrerlaubnisentziehung
wegen Alkoholverkehrsstraftaten von 1975 bis 1993. Blutalkohol, 31, 367-378
-
Bode, H. J. & Winkler, W. (1994). Fahrerlaubnis. Eignung - Entzug -
Wiedererteilung. Bonn: Deutscher Anwaltverlag
-
Bode, Hans Jürgen (1998). Neue Regelungen für Fahren unter Alkohol
und Drogen. Blutalkohol, 35, 220-228
-
Bode, H. J. (2003) Literaturbericht. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung
- Kommentar. Blutalkohol, 40, 220-222.
-
Bomsdorf, E.; Schmidt, H. & Schwabl, M. (1980).
Untersuchungen zu "Alkohol und Fahren". Band 3 - Analyse der Unfalldaten
- Theoretische Konzeption. Forschungsberichte der Bundesanstalt für
Straßenwesen, 45.
-
Bomsdorf, E.; Schmidt, H. & Schwabl, M. (1980).
Untersuchungen zu "Alkohol und Fahren". Band 4 - Analyse der Unfalldaten
- Untersuchungsjahr 1977. Forschungsberichte der Bundesanstalt für
Straßenwesen, 46.
-
Borucki, K.; Schreiner, R.; Dierkes, J.; Jachau,
K.; Krause, D.; Westphal, S.; Wurst, F. M.; Luley, C.; Schmidt-Gayk, H.
(2005). Detection of Recent Ethanol Intake With New Markers: Comparison
of Fatty Acid Ethyl Esters in Serum and of Ethyl Glucuronide and the Ratio
of 5-Hydroxytryptophol to 5-Hydroxyindole Acetic Acid in Urine. Alcohol
Clin Exp Res Vol 29, 781-787.
-
Brenner-Hartmann, J. (2000). Die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung
aus (medizinisch-) psychologischer Sicht. In: Krüger, H.-P.. Drogen
im Straßenverkehr – ein Problem unter europäischer Perspektive.
Freiburg: Lambertus-Verlag.
-
Brenner-Hartmann, J. (1998). Fahreignungsbeurteilung
bei Cannabismissbrauch. In: G. Berghaus, H.-P Krüger (Hrsg.) Cannabis
in Straßenverkehr. Stuttgart: Fischer Verlag, S. 251 - 270.
-
Brenner-Hartmann, J. (2003). Urteilsbildung in der medizinisch-psychologischen
Fahreignungsdiagnostik: Entwicklung und Struktur der Beurteilungskriterien
des VdTÜV. Magdeburg: Vortrag auf dem 32. Kongress der Deutschen Gesellschaft
für Verkehrsmedizin e.V.
-
Brenner-Hartmann, J. (2003). Drogen und Fahreignung - wann ist ein Kurs
zur Wiederherstellung der Fahreignung sinnvoll und was kann er leisten?
In: ADAC-RechtsForum "Drogen im Straßenverkehr“, ADAC München.
-
Brieler, P. (2006). Qualitätssicherung der verkehrspsychologischen
Beratung. ZVS 2, 90-93. [hierzu: Althoff-Cramer]
-
Buchardt, Ingo
(2007).Grundriss Fahrerlaubnisrecht für Verkehrspsychologen und Verkehrsmediziner.
Bonn: Kirschbaum. [ISBN 978-3-7812-1687-7]
-
Bundesanstalt für Straßenwesen (bast). Berichte der bast. [Online]
Mensch und Sicherheit.
-
Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen. [Online]
-
Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr e.V. (1966). Das Trunkenheitsdelikt
im Straßenverkehr. - Mit Beiträgen anlässlich der Fachtagung
d. Senators f. Justiz Berlin ... gegen Alkohol im Straßenverkehr.
Berlin: V?
-
Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr (1967, Hrsg). Mitteilungsblatt
der Landessektion Südbaden. Freiburg: V?
-
Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr (1980, Hrsg.). Blutalkohol -
Alcohol, Drugs and Behavior. Vol. 17, No. 5. Hamburg: Steintor.
-
Bundesanstalt für Straßenwesen (2000). Begutachtungsleitlinien
zur Kraftfahrereignung. Heft M 115 der Berichte der BASt, Bergisch-Gladbach
2000. Erhältlich über den Wirtschaftsverlag Neue Wissenschaft,
Postfach 101110, 27511 Bremerhaven.
-
Bundesminister für Verkehr (1973, Hrsg.). Krankheit und Kraftverkehr.
Gutachten des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister
für Verkehr und beim Bundesminister für Gesundheit, Schriftenreihe
Heft 45.
Die erste Auflage erschien 1973, die 2. unver. 1979 (Heft 57). Eine
3. aktualisierte Auflage erschien 1985. 1988 wurde eine Aktualisierung
beschlossen. 1992 erschien die überarbeitete 4. Auflage und 1996 die
5. Auflage unter einem neuen Titel:
-
Bundesminister
für Verkehr (1996, Hrsg.). Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.
Gutachten des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin
beim Bundesminister
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesminister
für Gesundheit. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Mensch und Sicherheit. Die 6. und erweiterte Auflage erscheint im Jahr
2000 (Heft M 115) [Online;
Jurathek]
und die 7. Auflage 2005 (mit Stand Februar 2000).
-
Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen (2005, Hrsg.). Therapie
und Begutachtung. Brücken, Nahtstellen, Veränderungen in Praxis
und Theorie. Bericht vom 1. BNV Kongress, Kassel, 17.-18.09.2004. Verkehrstherapie
1. [PDF]
-
Busch, Burkhard G. (1999). Der "Idiotentest". II. Musterfälle aus
der Praxis der MPU. Wenn der Führerschein weg ist. München: Langen-Müller.
-
Busch, Burkhard G. (2001). Der "Idiotentest" - Die medizinisch-psychologische
Untersuchung (MPU) nach § 3 StVZO , Risiken und Chancen, Testverfahren,
Tricks der Psychologen. München: Heyne. [ISBN 3453188764]
-
Busch, Burkhard G. (2001). Der "Idiotentest". München: Heyne. [ISBN
3453188764]
-
Bußmann, E. und Gerhardt, B. P. (1984). Legalbewährung junger
Alkoholverkehrstäter. Blutalkohol 21, 214— 227.
-
Dellinger, Stefan Andreas (1993). Epidemiologische Merkmale für Alkoholabusus
bei alkoholauffälligen Verkehrsteilnehmern. Tübingen, Univ.,
Diss.
-
Dilling, H.; Mombour, W. & Schmidt, M. H. (Hrsg.); Weltgesundheitsorganisation
(2000). Internationale Klassifikation psychischer Störungen. ICD-10
Kapitel V (F) Klinisch-diagnostische Leitlinien. Bern, Göttingen,
Toronto, Seattle: Huber.
-
Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft e.V. Hamburg [Online]
-
Deutscher
Verkehrsgerichtstag.
-
Empfehlungen des Arbeitskreises IV des 17. Deutschen Verkehrsgerichtstages
(1979). Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaften (Hrsg.). Hamburg:
V?
-
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (2002, Hrsg.). Drogen und Medikamente
im Straßenverkehr. Faktensammlung. Text von Joachim Flesch, Mainz.
Überarbeitung/Neuproduktion: COMMON Gesellschaft für Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit mbH, Frankfurt am Main. Bonn: V? [PDF]
-
Dräger, Christian & Pissulla, Petra (1997, Hrsg.). Alkohol im
Straßenverkehr - Ein vermeidbares Übel? - Drinking and Driving
- An Avoidable Evil? Stuttgart: Gustav Fischer. [ISBN 3-437-41016-4]
-
Elbel, Herbert & Schleyer, Franz (1956, 2.A.). Blutalkohol: Die wissenschaftlichen
Grundlagen der Beurteilung von Blutalkoholbefunden bei Straßenverkehrsdelikten.
Stuttgart: Thieme.
-
Eberhardt, Melanie (2000). MPU. Prüfungsgespräch. Testverfahren.
Saarbrücken: Unger.
-
Echterhoff, W., Jensch, M. (1985). Lernmaterialien für unfallbeteiligte
Kraftfahrer: "Kann man eigentlich mit Unfallbeteiligten über Verkehrssicherheit
sprechen?" (1981, 1 Mappe mit verschiedenen Unterlagen)- "Unfälle
sind keine Zufälle" (1985).
-
Echterhoff, W. (1990). Botschaften aus der Geschichte der Verkehrspsychologie.
In. S. Höfling & W. Butollo (1990, Hrsg.), 221-224.
-
Echterhoff,
Wilfried (1991). Verkehrspsychologie. Entwicklung, Themen, Resultate. Reihe
Mensch - Fahrzeug - Umwelt, Bd. 26. Bonn: TÜV Rheinland, DPV. [Enthält
Daten u. Tabellen zur Geschichte der Verkehrspsychologie]
-
Echterhoff, W. (1991b). Entwicklung einer Skala zur periodischen Beschreibung
sicherheitsbezogenen Verkehrsverhaltens (Sicherheitsindex). In: A. S. Cohen
& R. Hirsig (Hg.), Fortschritte der Verkehrspsychologie 90 (S. 143-151).
Köln: TÜV Rheinland.
-
Echterhoff, W. (1992). Erfahrungsbildung von Verkehrsteilnehmern. Verhaltensbeeinflussung
und -änderung im Lebensbereich Straßenverkehr. Bergisch Gladbach:
Bundesanstalt für Straßenwesen. Aachen: Verlag Mainz.
-
Echterhoff, W. (2000). Der Schock nach dem Crash - die auf der Strecke
bleiben. Psychologische Hilfe nach Unfällen. In: K. Himmelreich (Hrsg.)
Jahrbuch Verkehrsrecht 2000 (S. 335-338). Düsseldorf: Werner Verlag.
-
Egg, Rudolf (1996). Alkohol und Straffälligkeit : Fakten und Bewertungen.
Bewährungshilfe 43, 198-207
-
Egg, Rudolf & Claudius Geisler (2000, Hrsg.). Alkohol, Strafrecht
und Kriminalität. Wiesbaden: KUP Kriminologie und Praxis; Band 30
[PDF-Auswahlbiblioprahie]
-
Erath, Dieter & Haffner, Hans-Thomas (1996). Verkehrsunfälle unter
Alkoholeinfluß. Blutalkohol, 33, 57-64
-
Fahnenschmidt, Willi & Klumpe, Gerhard (1997). Der Anfang vom Ende
der actio libera in causa? Deutsche Richterzeitung 75, 77-81
-
Fischer, Klaus Andreas (1998). Generalprävention und Trunkenheit im
Straßenverkehr: bisherige Erkenntnisse im In- und Ausland. Blutalkohol,
35, 204-219.
-
Feuerlein, W. und Stamm, D. (1985). Erkennen des Alkoholikers unter spezieller
Berücksichtigung der Laborbefunde. Unfall, und Sicherheitsforschung
Straßenverkehr 51, 47-54.
-
Feuerlein, Wilhelm; Küfner, Heinrich & Soyka, Michael (1998, 5.A.).
Alkoholismus - Mißbrauch und Abhängigkeit. Entstehung - Folgen
- Therapie ; 35 Tabellen. Stuttgart: Thieme. [1. A. 1971; ISBN 3-13-520905-9]
-
Fiesel, P. (1999). Diagnostische Instrumente in der individualpsychologischen
Verkehrstherapie. In: Fortschritte der Verkehrstherapie, 37. BDP-Kongress
für Verkehrspsychologie. Bonn: Deutscher Psychologenverlag.
-
Forster, Balduin & Joachim, Hans (1975). Blutalkohol und Straftat.
Nachweis und Begutachtung für Ärzte und Juristen. Stuttgart:
Thieme.
-
Forster, Balduin & Joachim, Hans (1997). Alkohol und Schuldfähigkeit
: eine Orientierungshilfe für Mediziner und Juristen. München:
Beck [u.a.]
-
Frank, Christel & Harrer, Gerhart (1992, Hrsg.).
Kriminalprognose. Alkoholbeeinträchtigung : Rechtsfragen und Begutachtungsprobleme.
Forensia-Jahrbuch, Bd. 3 (151-165). Berlin [u.a.]: Springer.
-
Galanter, M. (1999). Missbrauch und Abhängigkeit. In: Berkow, R.,
Beers, M. H., & Fletcher, A. J. (1999, Hrsg.), Kap. 92.
-
Gebauer, W. (1980). Untersuchungen zu "Alkohol und
Fahren". Band 2 - Einfluß der Trinkgewohnheiten bestimmter Fahrergruppen
auf die Verkehrssicherheit. Forschungsberichte der Bundesanstalt für
Straßenwesen, 41.
-
Gebauer, W. (1980). Untersuchungen zu "Alkohol und
Fahren". Band 5 - Teil 1 - Literaturauswertung über Ursachen der Alkoholdelinquenz
im Straßenverkehr sowie über Maßnahmen und Erfahrungen
bei ihrer Bekämpfung. Teil 2 - Zur Entwicklung des Alkoholkonsums
in der Bundesrepublik Deutschland bis 1979. Prognos AG. Forschungsberichte
der Bundesanstalt für Straßenwesen, 48.
-
Gehrmann, Ludwig & Undeutsch, Udo (1995). Das Gutachten der MPU und
Kraftfahreignung. München: Beck.
-
Gehrmann, Ludwig (1997). Die medizinisch-psychologische Untersuchung im
Straßenverkehrsrecht NZV, 1997, S. 10 - 17.
-
Gehrmann, Ludwig
(2002). Neue Erkenntnisse über die medizinische und psychologische
Begutachtung von Kraftfahrern. Zur Kommentierung der Begutachtung-Leitlinien,
Januar 2002, von Schubert / Schneider / Eisenmenger / Stephan. NZV, 11,
488-499.
-
Gehrmann, Ludwig
(2007). Die Bedeutung der Obergutachterstellen für die Beurteilung
der Fahreignung. NZV, 3, 112 - 120. [Info]
-
Geiger, Harald (2002). Fahrungeeignetheit bei nur
"privatem" Alkoholmissbrauch. DAR 8, S?.
-
Geiger, Harald (2003). Neuere Rechtsprechung zur
Fahreignung bei Alkohol- und Drogenauffälligen. DAR 3, S?.
-
Geiger, Harald (2003). Überlegungen zur Weiterentwicklung
der med.-psy. Untersuchung. DAR 11, 494-7.
-
Geiger, Harald (2004). Verwertungen von Erkenntnissen
über Drogen- und Alkoholauf-fällige im Ausland durch deutsche
Fahrerlaubnisbehörden. DAR 4, S?.
-
Goll, M. (2002). Das Ausscheidungsfenster und Ausscheidungsverhalten
von Ethylglucuronid in Humanurin, Dissertation, Medizinische Fakultät
der Universität Heidelberg.
-
Goetze, U. (1994). Alkoholauffällige Kraftfahrer,
Dogmen und Fiktionen in ihrer Auswirkung auf die verwaltungsrechtliche
Praxis. In: 35. bdp- Kongreß für Verkehrspsychologie und Fortbildungsveranstaltung.
Baden bei Wien, 11.-13. April 1994. Zusammenfassung der Beiträge.
Bonn: Deutscher Psychologen- Verlag 1994, S. 353-354.
-
Goetze, U., Jensch, M. und Spoerer, E. (1994a). Über
den richtigen Umgang mit alkoholauffälligen Kraftfahrern. Eine Auseinandersetzung
mit neueren Thesen zur Diagnostik und Rehabilitation. Blutalkohol, Jg.
31, 1994, S. 80- 95.
-
Goetze, U., Jensch, M. und Spoerer, E. (1994b). Bemerkungen
zu Stephans “kritischen Anmerkungen“ zu dem Beitrag von Goetze, Jensch
und Spoerer in Blutalkohol, Vol. 31 (1994), S. 80ff. Blutalkohol, Jg. 31,
1994, S.163f.
-
Goetze, U. (1995). IP – Gruppentherapie für
Problemgruppen im Straßenverkehr Kongressbericht 1995 der 28. Jahrestagung
der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. Berichte der Bundesanstalt
für Straßenwesen, Heft M 47
-
Gontard, Alexander & Janker, Helmut (1992). Die
Nachschulung alkoholauffälliger Kraftfahrer – Ein Beitrag zur Neugestaltung
des Sanktionensystems im Bereich des Verkehrsrechts. DAR 1, 8-11.
-
Goydke, Jürgen (1990). Die Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren. Deutsches
Autorecht, 241-258
-
Grohmann, Peter (2003). Cannabiskonsum und
Fahreignungszweifel VD 12, S?.
-
Haffner, H. T., Binz, R. und Zink, P. (1987). Epidemiologische Daten bei
Trunkenheitsfahrten von Rückfalltätern. Blutalkohol 24, 204—214.
-
Haffner, Hans-Thomas (1993). Alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer
: epidemiologische Studie mit kritischen Schlußfolgerungen für
die Eignungsrichtlinien. Köln: Verl. TÜV Rheinland u.a.
-
Haft, F.; Hof, H. & Wesche, S. (2001, Hrsg.), Bausteine zu einer Verhaltenstheorie
des Rechts (Bd. 19, S. 308 - 314). Baden- Baden: V?.
-
Hake, Alecandra (2002). Trugschlüsse in der Statistik im Spannungsfeld
zwischen Aggregat und Einzelfall. Eine Bestandsaufnahme und kritische Evaluation.
Lengerich: Pabst.
-
Hampel, B. & Brüggen, H.-J. (1987). Retrospektive Analyse der
Legalbewährung von medizinisch-psychologischen Begutachtungen der
Fahreignung. Bericht zum Forschungsprojekt des VdTÜV Nr. 178 Teil
B. (Köln, unveröffentlicht: sollte nicht gewertet werden, weil
Wissenschaft öffentlich sein muss)
-
Hampel, B. (1990) Dreißig Jahre Fachausschuss Medizinisch-Psychologische
Arbeitsgebiete bei der Vereinigung der Technischen Überwachungsvereine
(VdTÜV) - ein Beitrag zur Geschichte der angewandten Psychologie.
In: Nickel, W.-R.. Fahrverhalten und Verkehrsumwelt. Köln: Verlag
TÜV Rheinland, Bonn: Deutscher Psychologen Verlag.
-
Hardtung, Bernhard (1997). Die „Rechtsfigur“ der actio libera in causa
beim strafbaren Führen eines Fahrzeugs und anderen Delikten : Möglichkeiten
und Grenzen der Bestrafung. Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, 97-105.
-
Hartmann, H. A. und Haubl, R. (1984). Psychologische Begutachtung. München,
Wien, Baltimore: Urban und Schwarzenberg.
-
Hartmann, H. A. et al. (1984). Diagnostische Probleme psychologischer Begutachtung.
In: Hartmann, H. A. & Haubl, R. (1984, Hrsg.).
-
Hase, W. (1983). Das Kursmodell und erste Ergebnisse zur Legalbewährung,
In: Justizministerium Baden-Württemberg (Hrsg.)- Modellversuch zur
Nachschulung alkoholauffälliger Ersttäter in Baden-Württemberg.
Erfahrungsbericht. Stuttgart.
-
Haus, K.-L. (1992). Eignungsbegutachtung aufgrund medizinisch-psychologischer
Gutachten - Rheinland-Pfalz erläßt landeseinheitliche Kriterien
für die Bewertung von Gutachten. Zeitschrift für Schadensrecht
13, 145-148.
-
Hebenstreit, Benedikt von (1961). Grundzüge einer Verkehrspsychologie.
München: Barth.
-
Hebenstreit, B. v. et al. (1982). Kurse für auffällige Kraftfahrer.
Schlußbericht der Projektgruppe „Kurse für auffällige Kraftfahrer",
Bundesanstalt für Straßenwesen. Köln 1982
-
Heifer, Ulrich & Pluisch, Frank (1992). Alkoholbeeinträchtigung
im Straßenverkehr: zur Problematik der Grenzwertfestlegung. In: Frank,
Christel & Harrer, Gerhart (1992, Hrsg.), 125-137.
-
Heifer, Ulrich; Neuhausen, Markus; Pluisch, Frank et al. (1992). Alkohol
und Straßenverkehrssicherheit - Untersuchungen zur Epidemiologie
und verkehrsrechtlichen Angleichung in Europa. Blutalkohol 29, 1-52
-
Heifer, Ulrich; Schyma, Christian & Hartwig, Heike (1995). Alkohol
und Straßenverkehrssicherheit - Untersuchung zur Epidemiologie (II
Mitteilung, Stand 1990/1991). Blutalkohol 32, 129-143.
-
Heinrich, Wolfram (o.J.). Betrunken Fahren. Das Phänomen des „Ewigen
Alkoholfahrers“. [PDF]
-
Hellwig, H.-J.; Kosselek, R.; Vetter, J.; Ehret, J.; Meyer-Faust, T.;
Kriegeskorte, E.; Stiehler, G.; Mueller, W.; Bialy-Huebke, D.; Sohn, J.-M.;
Stephan, E.; Banchard, C.; Brenner-Hartmann, J.; Meyer-Gramcko, F. (1997).
Beratung und Therapie (Mit 10 Einzelbeitraegen). In: Schlag, Bernhard (1997).
Fortschritte in der Verkehrspsychologie 36. Kongress fuer Verkehrspsychologie
des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen, des Berufsverbandes
Oesterreichischer Psychologinnen undPsychologen und der Foederation der
Schweizer Psychologinnen und Psychologen in Dresden, 18.-20. September
1996, Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 451-535.
-
Hellwig, Hans-Joachim & Meyer, Harald (2003). Verkehrspsychotherapie
in Deutschland: Woher kommt sie und was kann sie leisten . DAR 3, S?.
-
Hemberger, Michael (2003). Ein Beratungsmodell fuer alkoholauffällige
Verkehrsteilnehmer/innen. Sucht, 49(4), 247-251.
-
Hentschel, Peter; König, Peter; Dauer, Peter & Floegel, Johannes
(2007, Hrsg.). Straßenverkehrsrecht. Straßenverkehrsgesetz,
Straßenverkehrs-Ordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Bußgeldkatalog, Gesetzesmaterialien,
Verwaltungsvorschriften und einschlägige Bestimmungen des StGB und
der StPO Verfasserangabe kommentiert von Peter Hentschel. Fortgef.
von Peter König; Peter Dauer. Ausgabe 39., neu bearb. Aufl. des von
Johannes Floegel begr. Werkes. München: Beck. [ISBN 978-3-406-55478-0;
ISBN 3-406-55478-4]
-
Hettenbach, Michael (J?, Hrsg.). Führerschein/MPU. O?: V?. [ISBN
3-8311-1134-0]
-
Hettenbach, M.; Kalus, Vn?; Möller, Vn? & Uhle, Vn? (2005). Drogen
und Straßenverkehr. Bonn: Deutscher Anwalt-Verlag.
-
Hilsenbeck, Thomas (1997). Die Alkoholfahrt junger Verkehrsteilnehmer :
Risikofaktoren und informelle soziale Kontrolle. Göttingen: Cuvillier.
-
Himmelreich, Arndt (1998). Verkehrs-Therapie - kurz oder lang? In: K. Himmelreich,
K. (1998, Hrsg.). Jahrbuch Verkehrsrecht 1998. Düsseldorf: Werner-Verlag,
175-217.
-
Himmelreich, K. (1979). Brauchbarkeit der gegenwärtigen medizinisch-psychologischen
Gutachten zur Überprüfung der Fahreignung. Blutalkohol 16, 153-170.
-
Himmelreich, K. (1989). Bundeseinheitliche Nachschulungskurse – Neue Gesetzesinitiativen?
– unter Berücksichtigung der bisherigen in Modellversuchen gewonnen
Erfahrungen - DAR 1, 5-14.
-
Himmelreich, Klaus (1992). Zur Problematik der Medizinisch-Psychologischen
Untersuchungsstellen (MPU). Zeitschrift für Verkehrssicherheit
38(3), 110-114
-
Himmelreich, Klaus & Janker, Helmut (1992). MPU-Begutachtung: ein juristischer
Leitfaden zur psychologischen Beurteilung der Fahreignung. Düsseldorf:
Werner. [ISBN 3-8041-2008-3]
-
Himmelreich, Klaus (2000, Hrsg). Jahrbuch Verkehrsrecht 2000. Düsseldorf:
Werner.
-
Himmelreich, Klaus (2002). Fahrverbot, Führerscheinentzug, 2 Bde.
Verwaltungsrecht. Düsseldorf: Werner.
-
Himmelreich¸ Klaus (2002). Alkoholkonsum - privat und ohne Verkehrsteilnahme:
Fahrerlaubnis-Entzug im Verkehrs-Verwaltungsrecht wegen Alkohol-Missbrauchs.
DAR 2, S?.
-
Himmelreich¸ Klaus (2004). Nachschulung, Aufbau-Seminar, Wieder-Eignungs-Kurs
und Verkehrs-Therapie zur Abkürzung der strafrechtlichen Fahrerlaubnis-Sperre
bei einem Trunkenheitsdelikt im Blickpunkt der neueren Rechtsprechung.
DAR 1, S?.
-
Himmelreich¸ Klaus (2005). Psychologische oder therapeutische Schulungs-Maßnahmen
zwecks Reduzierung oder Aufhebung der Fahrerlaubnissperre (§69a StGB)
- ein Irrgarten für Strafrichter Dr. Klaus Himmelreich DAR 03, S?.
-
Höfling, S. & Butollo, W. (1990, Hrsg.) Psychologie für Menschenwürde
und Lebensqualität. Bd. 3. Forensische und Kriminalpsychologie. Markt-
und Kommunkationspsychologie. Verkehrspsychologie. Politische Psychologie.
Schriftpsychologie. Bonn: Deutscher Psychologen Verlag
-
Hoffmann-Born, H. (2003). Beurteilungskriterien in der Fahreignungsdiagnostik
aus medizinischer Sicht. O?: V?.
-
Hofherr, Erich (2002). VGH Baden-Württemberg: MPU und Ermessen. VD
1, S?.
-
Holte, H. & Albrecht, M. (2004). M 162: Verkehrsteilnahme und – erleben
im Straßenverkehr bei Krankheit und Medikamenteneinnahme. BASt. Berichte
Mensch und Sicherheit M 162. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW
-
Hornke, L. & Winterfeld, U. (2004). Eignungsbeurteilungen auf dem Prüfstand:
DIN 33430 zur Qualitätssicherung. Heidelberg: Spektrum Akademischer
Verlag.
-
Huppertz, B.; Keller, H, et al. (2002) Probenverfälschung
in der Drogenanalytik. Vortrag auf dem Microgenics - Expertenworkshop „Drogenanalytik“,
17./18.10 2002, Bad Griesbach
-
Hunsicker, Dominik (1998). MPU, Rechtliche Angriffsmöglichkeiten zur
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. O?: Unger. [ISBN-Nr. 3933562104]
-
Iffland, Rolf (1993). 1,6 ‰ - Ein Kriterium zur Erfassung erstmals auffälliger
Kraftfahrer als Rückfallgefährdete? NZV 10, S. 369 - 374.
-
Iffland, Rolf (1994). Biochemische Alkoholismusmarker zur Erkennung von
Alkoholproblemen für die MPU ungeeignet ? NZV 8, S?.
-
Iffland, R. & Grellner, W. (1994). Gamma-Glutamyltransferase (GGT)
und Blutalkohol-Spiegel - Kriterien für die Alkoholgefährdung
von Kraftfahrern. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Richtlinien
für medizinisch- psychologische Untersuchungen (MPU) bei erstmalig
auffälligen Kraftfahrern. Blutalkohol 31, . 8-23.
-
Iffland, R.; Balling, P.; Grassnack, F. et al. (1995). Indikatoren für
Alkoholabusus bei Trunkenheitsfahrerinnen (Vergleichsstudie mit alkoholauffälligen
männlichen PKW-Fahrern). Blutalkohol 32, 144-16.1
-
Iffland, Rolf (1998). Wie zuverlässig ist die Dunkelfeldbestimmung
nach dem „Deutschen Road Survey“? Blutalkohol 35, 258-274.
-
Iffland, Rolf & Balling, Petra (1999). Erste Auswirkungen der 0,5-Promille-Grenze
auf das Fahrverhalten alkoholisierter Verkehrsteilnehmer. Blutalkohol 36,
39-43.
-
Institut für Rechtsmedizin Hamburg (1997, Hrsg.). 3. Wissenschaftliches
Symposium über Alkohol/Drogen und Straßenverkehr : Hamburg,
21. Oktober 1997 ; Dokumentation. Hamburg: Eigenverl.
-
Jacobshagen,
W.; Nickel, W.-R. & Winkler, W. (1987). Evaluation von Medizinisch-Psychologischen
Fahreignungsbegutachtungen – EVAGUT. (unveröffentlichter Forschungsbericht
Nr. 178 des VdTÜV – Teilprojekt A)
-
Jacobshagen, W. & Utzelmann, H. D. (1996). Medizinisch-Psychologische
Fahreignungsbegutachtung bei alkoholauffälligen Fahrern und Fahrern
mit hohem Punktestand. Empirische Ergebnisse zur Wirksamkeit und zu deren
diagnostischen Elementen. In: Verband der Technischen Überwachungsvereine
e.V. (Hrsg.). Köln, Verlag TÜV Rheinland. [202 Seiten] Auch in:
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 43, 28-36.
-
Jacobshagen, W. & Utzelmann, H. D. (1997). Prognosesicherheit der MPU.
Prognosesicherheit, Prädikatoren und Akzeptanz bei Medizinisch-Psychologischen
Fahreignungsbegutachtungen von alkoholauffälligen Fahrern und Fahrern
mit hohem Punktestand. ZVS 43, 1, 28-36.
-
Jäger, R. S. (1986). Der diagnostische Prozeß. Eine Diskussion
psychologischer und methodischer Rahmenbedingungen. Göttingen: Hogrefe
(2. verbesserte Aufl.).
-
Jagow, Joachim (1998). Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen VD 11,
S?.
-
Jagow, Joachim (1998). Das neue Fahrerlaubnisrecht. DAR 12, S?.
-
Jagow, Joachim (1998). Charakterliche Eignung und Punktsystem. VD 12/98
-
Janker, Helmut (1992). Eignungsbegutachtung bei Alkoholtätern nach
Entziehung der Fahrerlaubnis. Juristische Aspekte der Fahreignungsbegutachtung.
Deutsches Autorecht 61, 164-169.
-
Janker, Helmut (2002). Der langsame Abschied von der Blutprobe - Aktuelle
Fragen zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss nach §
24a Abs. 1 StVG sowie § 316 StGB. DAR 2, S?.
-
Jaster, Robert & Wegener, Rudolf (1993). Diagnostik des chronischen
Alkoholmißbrauchs bei Trunkenheitsfahrten: Carbohydrate transferrin
(CDT) in Kombination mit weiteren Parametern. Blutalkohol 30, 5, 257-265.
-
Jensch, M. & Lemm-Hackenberg, R. (1981). Alkohol und Lebensstil. 2.
überarbeitete Aufl. Braun-schweig: Rot-Gelb-Grün 1983. Faktor
Mensch im Verkehr, Heft 31, 183-.
-
Jung, Eckart (1992). ADAC-Fachgespräch „Medizinisch-Psychologische
Untersuchung" (MPU) am 27.11.1991. DAR 1, 7-8.
-
Kaiser, H. J. (1990). Zur Aufgabenadäquatheit verkehrspsychologischer
Begutachtungen alkoholauffälliger Kraftfahrer - Plädoyer für
eine beratungsorientierte Ausweitung der Ohergutachtertätigkeit. In
S. Höfling & W. Butollo (Hrsg.). Psychologie für Menschenwürde
und Lebensqualität. Aktuelle Herausforderungen und Chancen für
die Zukunft. Bericht über den 15. Kongreß für Angewandte
Psychologie, Bd. 3 (S. 179-192). Bonn: Deutscher Psychologen Verlag.
-
Kaiser, H.
J. (1996). Allgemeine Grundsätze unserer gutachterlichen Arbeit.
MPTO-Obergutachtenstelle am Institut für Psychogerontologie an der
Universität Erlangen [bislang unveröffentlicht; PDF-Download].
-
Kajan, G. (1986). Beurteilungskriterien für Tatauffällige bei
einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. In: Schorr, A. (1986, Hrsg.),
Bericht über den 13. Kongreß für Angewandte Psychologie,
Bd. l (S. 373-376). Bonn: Deutscher Psychologen Verlag.
-
Kajan, G. (1990) Systematik der Beurteilungskriterien. In: Nickel, Vn?;
Utzelmann, Vn? & Weigelt, Vn?. (1990, Hrsg.)
-
Kalus, Volker (2003). Fahreignung und Cannabis VD 03, S?.
-
Kannheiser, W. (1999). Zur Ersetzbarkeit von Persönlichkeitstests
bei verkehrspsychologischen Begutachtungen, untersucht am Beispiel des
Manson-Fragebogens. Blutalkohol 36, 193-207.
-
Karstedt-Henke, Susanne (1979). Untersuchungen zu
"Alkohol und Fahren". Band 1 - Forschungsstand, Erklärungsansätze
und Modellentwicklung. Forschungsberichte der Bundesanstalt für Straßenwesen,
24.
-
Karstedt, Susanne (1993). Normbindung und Sanktionsandrohung
: eine Untersuchung zur Wirksamkeit von Gesetzen am Beispiel der Alkoholdelinquenz
im Verkehr. Frankfurt am Main u.a.: Lang
-
Kastner, Michael & Kroj, Günter (1988, Hrsg.). Fortschritte der
Verkehrspsychologie zur 28. Fortbildungsveranstaltung der Sektion Verkehrspsychologie
des BDP 1986 in Bernried am Starnberger See. Köln: TÜV Rheinland
u.a.
-
Keup, Wolfram (1985, Hrsg.). Biologie der Sucht.
Berlin: Springer.
-
Kici, G. & Westhoff, K. (1997). Kann die Qualität
diagnostischer Gespräche verbessert werden? In: Schlag, B. (1996,
Hrsg.), 57-62.
-
Klebelsberg, D. (1982). Verkehrspsychologie. Berlin: Springer.
-
Klebelsberg, D. (1988). Historische Entwicklung und Ist-Zustand der Verkehrspsychologie.
In: Zusan, W.-D. (Hg.) (1988). Psychologie und Verkehrspsychologie. Wien:
Literas, 141-151.
-
Klose, E., (1997). Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden,
Zur Situation der Opfer, In: Schlag, B. (1997, Hrsg.), .
-
Klose, E., (1998). Bewertung von Einflüssen auf Unfallopfer.
In: Verkehrspsychologie auf neuen Wegen : Herausforderungen von Strasse,
Wasser, Luft und Schiene : 37. BDP-Kongress für Verkehrspsychologie
des Berufsverbandes Deutscher und Österreichischer Psychologinnen
und Psychologen und der Föderation der Schweizer Psychologinnen und
Psychologen, Braunschweig, 14. bis 16. September 1998 : Band I, p. 310-318,
29 ref.
-
Knoche, A. (2003). Begutachtung der Fahreignung 2001 -Jahresstatistik,
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 49, 50-52.
-
Knoche, A. (2004). Begutachtung der Fahreignung – Jahresstatistik 2002
der Bundesanstalt für Straßenwesen. In: Zeitschrift für
Verkehrssicherheit, 50. Jg., Heft 1/2004, 39–41.
-
Kögel, M. (2000). Die neue deutsche Fahrerlaubnisverordnung von 1999
und ihre Ausuferungen bei Cannabiskonsum. In: Krüger H.-P (2000),
136-144.
-
Köller, Norbert; Nissen, Karl; Rieß, Michael & Sadorf, Erwin
(2004). Probabilsitische Schlussfolgerungen in Schriftgutachten. Zur Begründung
und Vereinheitlichung von Wahrscheinlichkeitsaussagen im Sachverständigengutachten.
München: BKA/ Luchterhand (Wolters-Kluwer).
-
Kongressbände der Sektion VerkehrspsychologInnen [Online]
im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen und der Deutschen
Gesellschaft für Verkehrsmedizin. [Online]
-
Kornhuber, H. H. (1986). Praxis75, 1577-.
-
Kornhuber, H. H.; Backhaus, B.; Kornhuber, A. W & Kornhuber, J. (1990).
Die Hauptursache von Diabetes (Typ II.): der "normale" Alkoholkonsum. Versicherungsmedizin
42, 132-142.
-
Kretschmer-Bäumel, Elvira (1998). Der Konflikt
„Alkohol und Fahren“: normative Orientierungen und Verhaltensmuster ; eine
empirische Untersuchung in Deutschland zum Wandel im Westen und zum Ost-West-Vergleich.
Bergisch-Gladbach: Bundesanstalt für Straßenwesen
-
Kreuzer, A. (1993) Drogen und Sicherheit des Straßenverkehrs - Tatsächliche
Verbreitung des drogenbeeinflussten Fahrers und polizeiliches Verdachtsbild.
In: 31. Deutscher Verkehrsgerichtsstag. Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft,
61-76.
-
Kreuzer, A. (2000) Verfassungs-, straf- und verwaltungsrechtliche Behandlung
des Drogenfahrens. Einigkeiten und Diskrepanzen. In: Drogen im Straßenverkehr,
Krüger H.-P (Hrsg.). Freiburg im Br.: Lambertus-Verlag, 145-154.
-
Kröber, Hans-Ludwig (1998). Qualität und Beweiswert der MPU-Gutachten
aus psychiatrischer Sicht. In: Kongreßbericht 1997 der Deutschen
Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. : 29. Jahrestagung ; Münster,
19. bis 22. März 1997. - Bergisch-Gladbach, 1998. - S. 347-350.
(Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen : Mensch und Sicherheit
; M 92.)
-
Kroj, Günter (1993, Hrsg.). Psychologische Innovationen für die
Verkehrssicherheit. Deutscher Psychologentag 1991 in Dresden. Bonn:
DPV. [ISBN 3-925559-60-4]
-
Kroj, G.
(1995, Hrsg). Psychologisches Gutachten Kraftfahreignung erstellt
durch die Kommission der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher
Psychologen e.V., Günter Kroj, Gerd Kajan, Fritz Meyer-Gramcko, Wolf-Rüdiger
Nickel, Wolfgang Preußer, Gertraud Richardt, Wolfgang Schubert, Edgar
Spoerer, Egon Stephan, Udo Undeutsch, Hans-Dieter Utzelmann, Werner Winkler.
Bonn: Deutscher Psychologen Verlag.
-
Kroj, G. (1995). Situation der Verkehrspsychologie in Deutschland unter
Berücksichtigung umweltpsy-chologischer Aspekte. In: Pulverich, G.
(Hg.): Umweltpsychologie- Verkehrspsychologie, Bd. 3 der APD-Schriftenreihe.
Bonn: DPV, 9-15.
-
Krüger, Hans-Peter; Kohnen, Ralf; Diehl, Monika & Hüppe,
Angelika (1990). Auswirkungen geringer Alkoholmengen auf Fahrverhalten
und Verkehrssicherheit. Bergisch-Gladbach: Bundesanstalt für Straßenwesen
8
-
Krüger, Hans-Peter (1992). Alkohol: Konsum, "Wirkungen, Gefahren für
die Verkehrssicherheit. Zur Diskussion um neue Grenzwerte. Zeitschrift
für Verkehrssicherheit 38, 10-19. {Alko-01}
-
Krüger, Hans-Peter & Schöch, Heinz (1993). Absenkung der
Promillegrenze - ein zweifelhafter Beitrag zur Verkehrssicherheit. Deutsches
Autorecht, 334-343
-
Krüger, Hans-Peter (1995, Hrsg.). Das Unfallrisiko unter Alkohol -
Analyse, Konsequenzen, Maßnahmen Stuttgart: G. Fischer
-
Krüger, Hans-Peter; Braun, Peter; Kazenwadel, Jörg; Reiß,
Jürgen & Vollrath, Mark (1998). Soziales Umfeld, Alkohol und junge
Fahrer. Bremerhaven : Wirtschaftsverl. NW
-
Krüger, Hans-Peter (2000, Hrsg.). Drogen im Straßenverkehr -
ein Problem unter europäischer Perspektive. Freiburg: Lambertus.
-
Krypsin-Exner, I. (1994). Alkoholismus. In: Reinecker, H. (1994, 2. A.,
Hrsg.). Lehrbuch der klinischen Psychologie, 267-297. Göttingen: Hogrefe
-
Kürti, Karl (1986). Fehlerquellen bei der psychologischen Fahreignungsbegutachtung.
Blutalkohol 23, 381-393.
-
Kürti, Karl (1992, 3. A.). Mein Führerschein ist weg, was tun?
Die Vorbereitung auf die MPU. [ISBN 3804149111]
-
Kürti,
Karl & Bringewatt, Dorothee (1995). Geheimsprache TÜVologischer
Fahreignungsbegutachtung: Leitfaden zum Entschlüsseln des wahren
Inhalts von MPU-Gutachten für Betroffene, Juristen und Mitarbeiter
von Führerscheinstellen. Düsseldorf: Werner [ISBN 3-8041-2463-1]
-
Kürti, Karl (1999, 3. A.). Der Weg zurück zum Führerschein.
Ein Wegweiser durch Verwaltung und "tüvologische" Eignungsbeurteilungen
- mit den neuen Bewertungskriterien für das MPU-Gutachten. Düsseldorf:
Werner. [ISBN 3804124607]
-
Kürzinger, R. & Wulff, L. (1970). 1 pro mille? Alkohol-Gefahr
im Straßenverkehr. Berlin: Transpress Verlag für Verkehrswesen.
[4. A. 1973]
-
Kunkel, E. (1977) Biographische Daten und Rückfallprognose bei Trunkenheitstätern
im Straßenverkehr. Köln: Verlag TÜV Rheinland.
-
Kunkel, E. (1975a) Akten- und Explorationsanalyse - Theoretischer Teil;
Bericht zum Forschungsvorhaben Nr. 67 der VdTÜV: Untersuchungen über
die Brauchbarkeit biographischer Daten als Prädiktoren der Fahreignung.
Köln: Verlag TÜV Rheinland.
-
Kunkel, E. (1975b) Akten- und Explorationsanalyse - Praktischer Teil; Bericht
zum Forschungsvorhaben Nr. 67 der VdTÜV: Untersuchungen über
die Brauchbarkeit biographischer Daten als Prädiktoren der Fahreignung.
Köln: Verlag TÜV Rheinland.
-
Kunkel, E. (1977). Bedeutung der Dunkelziffer für das Eignungskriterium
bei alkoholauffälligen Kraftfahrern. Blutalkohol 14, 81-93.
-
Kunkel, E. 1981: Zur Kontrolle der Wirksamkeit einer Nachschulungsmaßnahme
bei Kraftfahrern, die erstmals durch Trunkenheit am Steuer aufgefallen
sind (Modell Mainz 77). Deutsches Autorecht 50, 348—354
-
Kunkel, E. (1982a). Zur Bewährungskontrolle von Eignungsgutachten.
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 18, 199-200.
-
Kunkel, E. (1982b). Zur Bedeutung der Dunkelziffer bei Trunkenheitsdelikten.
Blutalkohol 19, 15—28.
-
Kunkel, E. (1983). Driver Improvement . Courses for drinking reconsidered.
Accident Analyses & Prevention 15, 429— 439.
-
Kunkel, E. (1984). Die Rückfallwahrscheinlichkeit als Kriterium der
Fahreignung bei alkoholauffälligen Kraftfahrern. Blutalkohol 21, 385-395.
-
Kunkel, E. (1985). Angaben zum Trinkverhalten, soziales Trinken und Blutalkoholkonzentration.
Blutalkohol 21, 341-356.
-
Kunkel, E. 1987: Trunkenheitsdelikt und Fahreignung. Deutsches Autorecht
2/87, 38—43.
-
Kunkel, E. (1991). Die Eignungsuntersuchungen bei den medizinisch-psychologischen
Untersuchungsstellen. Zeitschrift für Schadensrecht 12, 325-330.
-
Larnhregts, E. C. F., Soenueld, A. E. and Bovens, R. H. L. M. (1987). Drink-Driving
Projects inside and outside Prison in trie Netherlands: Content and Effectiveness.
In: Noordzij P. C. and R. Roszhach (Eds.).
-
Lewrenz, Herbert; Brieler, Paul & Püschel, Klaus (2006). Krankheit
und Kraftverkehr. Fahreignungsdiagnostik aus medizinischer, juristischer
und psychologischer Sicht. Verkehrsmedizin, Verkehrspsychologie, Verkehrseignung,
Rechtsmedizin, Verkehrsrecht, Medizinisch-psychologische Untersuchung,
Straßenverkehr, Alkohol. Hamburg: Kovac [ISBN-13: 978-3-8300-2390-6,
ISBN-10: 3-8300-2390-1.] [abstract]
-
Liebs, Carmen (2000). Promillefahrt mit Folgen, Was tun, wenn der Führerschein
weg ist? Reinbek: Rowohlt. [ISBN 3499608979]
-
Litzenberger, M. & Gruber, E. (2005). Sprachverständnis bei der
verkehrspsychologischen Begutachtung. Zeitschrift für Verkehrssicherheit
4, 198-202.
-
Löbmann, Rebecca (2001). Alkohol im Straßenverkehr. Entdeckungswahrscheinlichkeit
und ihre Wahrnehmung. Neue Kriminologische Studien Band 23. München:
Fink.
-
Löbmann, R. & Krüger, H.-P. (2001). Fahren unter Alkohol
in Deutschland: Der Einfluss der Promillegrenze auf Verhalten und Einstellung
von Autofahrern. In: F. Haft, H. Hof & S. Wesche (2001, Hrsg., 308-
314)
-
Madea, B.; Mußhoff, F. & Berghaus, G. (2006, Hrsg.).
Verkehrsmedizin.
Fahreignung, Fahrsicherheit, Unfallrekonstruktion. Köln: Deutscher
Ärzte-Verlag. Gebunden (16,5 x 23,8 cm) 785 Seiten, 2 Bögen 4-farbig.
[ISBN 3-7691-0490-0; ISBN-13 978-3-7691-0490-5]
-
Maukisch, H. (1992). Begriff und Beurteilung des Rückfallrisikos bei
Alkoholtätern. NZV 5, 7, 264-271.
-
Maurer, Norbert & Rudolph, Christine (2000). Die Rehabilitation alkoholauffälliger
Kraftfahrer. Weinheim: Beltz.
-
Mebs, D. (1979). Stadt-Land-Gefälle bei BAK-Werten. Blutalkohol 16,
340—342.
-
Menken, E. (1980). Die Rechtsbeziehungen zwischen Verwaltungsbehörde,
Betroffenem und Gutachter bei der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsbegutachtung.
Köln: TÜV Rheinland.
Meyer-Gramcko, Fritz (1998, Hrsg.). Verkehrspsychologie auf neuen Wegen:
Herausforderungen von Straße, Wasser, Luft und Schiene. 37. Kongreß
für Verkehrspsychologie des Berufsverbandes Deutscher und Österreichischer
Psychologinnen und Psychologen und der Föderation der Schweizer Psychologinnen
und Psychologen ; Braunschweig, 14. - 16. September 1997 Bonn: DPV. [ISBN
3-931589-31-5]
-
Möller, M. R. (o.J.). Nachweis von Medikamenteneinnahmen bei alkoholauffälligen
Verkehrsteilnehmern. Bericht zum Forschungsprojekt 7819 im Auftrag der
Bundesanstalt für Straßenwesen, Köln.
-
Müller, Anita (2005). Dissens und Konsens - Typische Konflikte um
Gutachten nach einer Verkehrstherapie anhand konkreter Beispiele. In: Bundesverband
Niedergelassener Verkehrspsychologen (2005, Hrsg.), 180-189.
-
Müller, Anita (2005). Der Gutachter hat immer Recht? Realität
und Vision im fachlichen Austausch zwischen Verkehrstherapeuten und Gutachtern.
In: Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen (2005, Hrsg.), 153-166.
-
Müller, Arno. (1976). Der Trunkenheitstäter im Straßenverkehr
der Bundesrepublik Deutschland. Beiträge zur empirischen Kriminologie,
Bd. 3. Frankfurt: Lang.
-
Müller, Arno. (1982). Maßnahmen gegen Trunkenheitstäter.
Folgerungen aus einer Bewährungskontrolle von Eignungsgutachten. Blutalkohol
19,4, 289-314.
-
Müller, Arno. (1984a). Verkehrspsychologie: Begutachtung der Fahrtauglichkeit;
In: Hartmann H. A. und Haubl, R. (1984, Hrsg.).
-
Müller, Arno. (1984b). Bei wieviel Prozent der Straßenverkehrsunfälle
in der Bundesrepublik Deutschland ist Alkoholeinfluß ursächlich
beteiligt? Blutalkohol 21, 501 - 528.
-
Müller, A. (1984c). Die Nachschulung auffälliger Kraftfahrer.
In: Fahrer-Fahrzeug — Führerschein. Bericht zu einem Forum des Verkehrskundlichen
Arbeitskreises St. Ingbert. Saarbrücken 1984. O?: V?.
-
Müller, A. und Weiler, C. (1987). Ergebnisse einer Untersuchung über
Alkoholiker als Kraftfahrer. Blutalkohol 24, 109—125.
-
Müller, Arno (1993). Fahrerlaubnisentzug, Eignungsbegutachtung, Nachschulung
und Therapie bei Trunkenheitstätern: Ansätze zu einer notwendigen
Neuorientierung. Blutalkohol 30, 2, 65-95.
-
Müller, Arno (1994). Rückfallrisiko und Begutachtung von alkoholauffälligen
Kraftfahrern. DAR 8, S?.
-
Müller, Henning (1999). Das Dunkelfeld der Alkoholfahrten und die
Alkoholmessung in § 24a Abs 1 StVG. Blutalkohol 36, 313-328.
-
Mutzenbecher, Yvonne von & Butzmann, Rosemarie (2005). Ressourcenorientierte
Therapie mit verkehrsauffälligen Kraftfahrern. In: Bundesverband Niedergelassener
Verkehrspsychologen (2005, Hrsg.), 266-278.
-
Nedopil N.; Groß, Gregor; Hollweg, Matthias;
Stadtland, Cornelis; Stübner, Susanne & Wolf, Thomas. (2005).
Prognosen
in der forensischen Psychiatrie - ein Handbuch für die Praxis.
Lengerich: Pabst Science Publisher.
-
Nickel, W.-R. (1990a). Beurteilungskriterien – Wege zur Transparenz und
Vereinheitlichung. In: Nickel, W.-R.; Utzelmann, Vn?; Weigelt, Vn?. (1990,
Hrsg.), S?.
-
Nickel, W.-R. (1990b, Hrsg.). Fahrverhalten und Verkehrsumwelt. Festschrift
für Werner Winkler. Bonn: Deutscher Psychologen Verlag. [UB
04PX/04 90-3612]
-
Nickel, ; Utzelmann, & Weigelt (1990, Hrsg.) Bewährtes sichern
– Neues entwickeln, 1. Bundesweites Kolloquium der Verkehrspsychologen
amtl. anerk. Med.-psych. Untersuchungsstellen. Köln: Verlag der Techn.
Überwachungs- Vereine.
-
Nickel, Wolf-R. & Schell, Angelika (1993) Qualitätssicherung in
der medizinisch-psychologischen Eignungsbeurteilung und bei der Rehabilitation
auffälliger Kraftfahrer. Zeitschrift für Verkehrssicherheit 39(4),
156-160.
-
Nieder, Anita (2005). Veränderung als zentrales Thema in Therapie
und Begutachtung – Motivation zur Veränderung und Beurteilung des
Veränderungsprozesses. In: Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen
(2005, Hrsg.), 167-179.
-
Noordzij P. C. and R. Roszhach (1987, Eds.). Alcohol, drugs and traffic
safety- T 86. O?: Elsevier Science Publishers B. V.
-
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht [Online]
-
Oberlaender, Franklin A.; Platz, Werner E. & Mengering, Fred (1998).
Delinquenz und Alkoholabhängigkeit : eine empirische Vergleichsstudie
unter Einbeziehung soziodemographischer, biographischer und diagnostischer
Parameter. Sucht, 44, 257-265
-
Ostermann, S. (1987). Das Rückfallgeschehen bei Alkoholersttätern.
— Folgerungen für die Nachschulung. Blutalkohol 24, 11- 22.
-
Oswald, W. D. (1970). Persönlichkeit und Fahreignung. Stuttgart: Enke.
-
Plank, Renate (1963). Der Verkehrsunfall. Unfallmed. u. verkehrspsycholog.
Analysen. Dissertation Erlangen-Nürnberg.
-
Poppelreuter S.; DeVol, DM & Salk, J. (2001). Pilotprojekt Alkoholprävention
bei Fahrschülern und Fahranfängern (PAFF) - Ein neuer Weg verkehrspsychologischer
Intervention - Ergebnisübersicht. Blutalkohol, 38, 407-425 (2001a)
-
Poppelreuter S.; DeVol, DM; Salk J. & Struwe S. (2001). Alkoholprävention
bei Fahrschülern und Fahr¬an¬fängern - Das Projekt PAFF.
Köln: KölnerStudienVerlag (2001)
-
Praxis Verkehrsrecht. [Online]
-
Quitt, K. (1983). Ergebnis einer Nachbefragung von Kursteilnehmern der
Jahre 1980 und 1981. In: Justizministerium Baden-Württemberg (Hrsg.)-
Modellversuch zur Nachschulung alkoholauffälliger Ersttäter in
Baden-Württemberg. Erfahrungsbericht. Stuttgart. V?
-
Rädler, Ulli (2003). Führerscheinentzug, sofort richtig handeln.
Rechtzeitige Vorbereitung auf die MPU Medizinisch-Psychologische Untersuchung.
München: Goldmann [Ratgeber]
-
Raithel, Jürgen (1999). Unfallursache: jugendliches Risikoverhalten.
Verkehrsgefährdung Jugendlicher, psychosoziale Belastungen und Prävention.
Vollst. zugl.: Bielefeld, Univ., Diss., 1998 u.d.T.: Raithel, Jürgen:
Risikoverhalten und Verkehrsverhalten im Jugendalter. Weinheim; München:
Juventa. [ISBN 3-7799-0467-5]
-
Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen
Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern (Eignungsrichtlinien)
(VkBl 1982 S. 496, berichtigt VkBl 1983 S. 7, geändert VkBl 1989 S.
786 und VkBl 1992 S. 307)
-
Rieh, Theodor (1999). Der Testknacker bei Führerscheinverlust. Rechtslage,
Ablauf des Verfahrens, Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische
Untersuchung - mit Sonderkapitel für drogenauffällige Kraftfahrer.
Niederhausen: Falken.
-
Risser, Ralf (1995, Hrsg.). Kongressband zum 35. Kongress der Sektion Verkehrspsychologie
im Berufsverband Deutscher Psychologen 1994 in Baden, Niederösterreich.
Bonn: DPV. [ISBN 3-925559-74-4]
-
Rosalki, S. B. & Kau, D. (1972). Serum Gamma-Glutamyl Transpeptidase
Activity in Alcoholism. Clin. Chem. Acta 39, 41 ff.
-
Rothenberger, Bernd (2005).Was macht die verkehrspsychologische Therapie
wirksam? In: Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen (2005,
Hrsg.), 52-66.
-
Samen, H. D. (1975). Täterklassifikaüon und Rückfallprognose
beim Verkehrsdelikt Trunkenheit am Steuer. Zeitschrift für Verkehrssicherheit
21, 77— 90 (Teil I) und 153—160 (Teil II).
-
Sander, Friedrich & Hoffmann, Hermann (1971). Ausgewählte internationale
Bibliographie 1952 - 1963 zur Verkehrspsychologie. München: Lehmann.
[ISBN 3-469-00334-3]
-
Schade, F.-D. & Heinzmann, H.-J. (2004). Prognosemöglichkeiten
zur Wirkung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen anhand des Verkehrszentralregisters
(VZR). Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch
und Sicherheit
M 155. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW.
-
Schade, F. -D. (2005).
Lebt gefährlich, wer im Verkehrszentralregister steht. Das Verkehrszentralregister
als Prädiktor des habituellen Verkehrsrisikos. ZVS 1, 7-13.
-
Schanz-Lorenz, Iris (1995). Zur verkehrspsychologischen Nachschulung alkoholauffällig
gewordener Kraftfahrer in der Europäischen Union. Dissertation Tübingen.
-
Schell,
Angelika (1995). Alkohol zur Bewältigung von Belastung und Beanspruchung
- eine Studie zum Problemtrinken bei alkoholauffälligen Kraftfahrern.
Mensch-Fahrzeug-Umwelt, Bd. 31. TÜV Rheinland. Bonn: Deutscher Psychologen
Verlag.
-
Schewe, Günter (1992). Zur Bedeutung des Blutalkoholwertes
für die Beurteilung der Schuldfähigkeit. In: Frank, Christel
& Harrer, Gerhart (1992, Hrsg.), 151-165.
-
Schlag, B. (1997, Hrsg.). Fortschritte der Verkehrspsychologie 1996 : Kongressbericht
/ 36. Kongress für Verkehrspsychologie des Berufsverbandes Deutscher
Psychologinnen und Psychologen ..., in Dresden, 18. bis 20. September 1996.
Bonn: Dt. Psychologen-Verl.
-
Schlag, B. (Hrsg.). (1999). Empirische Verkehrspsychologie. Lengerich,
Berlin: Pabst Science Publishers.
-
Schmidt, G.; Aderjan, R.; Keller T. & Wu, M.
(1995). Ethylglucuronid: an unusual ethanol metabolite in humans. Synthesis,
analytical data, and determination in serum and urine. J. Anal. Toxicol.
19, 91–94.
-
Schmidt, Lothar (1997, 4.A.). Alkoholkrankheit und
Alkoholmißbrauch. Stuttgart: Kohlhammer.
-
Schmidt,-Peter-H. (2005). Begutachtung und Rehabilitation
verkehrsauffälliger Kraftfahrer mit Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom
(ADHS). Psychologische-Medizin 16(1), 31-36.
-
Schmidt,-Peter-H. (2006). Zur medizinisch-psychologischen
Begutachtung und Rehabilitation von ADHS-Betroffenen. Zeitschrift für
Verkehrssicherheit 52(1), 22-24.
-
Schöch, H. (2000). Kriminologische Aspekte der
Drogenfahrt - Zur Kriminologie der Drogenfahrt. In: Krüger H.-P
(2000, Hrsg.), 129-144.
-
Schokal, Philipp (2003). Die Auswirkungen verstärkter polizeilicher
Kontrolle auf das Verkehrsverhalten. Zugl.: Köln, Univ., Diss., 2003.
Hamburg: Kovac [ISBN 3-8300-1104-0]
-
Schubert,
W., Schneider, W., Eisenmenger, W., & Stephan, E. (Hrsg., 2002). Begutachtungs-Leitlinien
zur Kraftfahrereignung, Kommentar. Bonn: Kirschbaum.
-
Schubert, W., Mattern, R. (2004). Urteilsbildung in der medizinisch-psychologischen
Fahreignungsdiagnostik - Beurteilungskriterien. Z. f. Verkehrssicherheit
50 (2004) Nr. 2. [Online]
-
Schubert,
Wolfgang & Mattern, Rainer (2005). Beurteilungskriterien - Urteilsbildung
in der medizinisch- psychologischen Fahreignungsdiagnostik. Bonn: Kirschbaum.
[Offizielle Grundlage der Fahreignungsbeurteilung. War früher ein
internes Papier des VdTÜV, ist jetzt gemeinsam von der DGVP und der
DGVM veröffentlicht worden. Umfassende Formalisierung der Begutachtungslogik,
ist inzwischen verbindlich für akkreditierte Stellen.]
-
Schubert, Wolfgang; Schneider, Walter; Eisenmenger, Wolfgang
& Stephan, Egon (2005,
2. A.). Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung - Kommentar. Bonn:
Kirschbaum-Verlag. [ISBN: 978-3-7812-1623-5]
-
Scheucher, Birgit
u.a. (2003). Individuelle Kurzzeit-Verkehrstherapie für alkoholauffällige
Kraftfahrer. DAR 1, S?.
-
Schöch, Heinz (1997b). Verkehrsrechtliche Rahmenbedingungen zur Verhütung
alkoholbedingter Unfälle in Deutschland und ihre Umsetzung : eine
kritische Würdigung. In: Dräger, Christian & Pisulla, Petra
(1997, Hrsg.), 29-44.
-
Schuelken,-Theo; Leisch,-Markus; Sachse,-Rainer; Veltgens,-Ulrich (2006).
Zur Wirksamkeit der verkehrspsychologischen Rehabilitationsprogramme CONTROL
und REAL fuer alkoholauffaellige Fahrer. Zeitschrift-fuer-Verkehrssicherheit.
52(4), 194-201.
-
Seydel, U. & Beetz, E. (1978, Hrsg.). Wirksamkeitsanalyse zum Sicherheitstraining
des Deutschen Verkehrssicherheitsrates. Köln: Bundesanst. für
Straßenwesen, Bereich Unfallforschung. [UB: 04PA/CW 7000 U56-18]
-
Singer, Manfred V. & Teyssen, Stephan (2005). Alkohol und Alkoholfolgekrankheiten,
Grundlagen, Diagnostik, Therapie. Berlin: Springer. [ISBN 9783540225522]
-
Sliwka, N.
(1983). Fahreignungsuntersuchungen nach erstmaliger Verurteilung wegen
Trunkenheit am Steuer bei hoher Blutalkoholkonzentration. Zeitschrift für
Verkehrssicherheit 29, 115—121.
-
Sömen, Hans Dieter (1981). Leistungsmotivation, Zielsetzungsverhalten
und Urteilsfähigkeit als Prädiktoren der Verkehrsbewährung.
Ein Beitrag zu einer modellorientierten Analyse spezifischer Verkehrsauffälligkeiten.
Dissertation Univ. Wuppertal.
-
Sömen,
H. D. (1988). Grundlagen von Selektions- und Schulungsmaßnahmen bei
erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern. Zeitschr. f. Verkehrssicherheit
34, 98-107.
-
Sohn, J. M. & Meyer-Gramcko, F. (1990). Interne und externe Validierung
der Verkehrstherapie. In: Höfling, S. & Butollo, W. (1990, Hrsg.).
-
Sohn, Jörg-Michael (2005). Die Lage der Verkehrspsychologie und die
Stellung der freiberuflichen Verkehrspsychologen. In: Bundesverband Niedergelassener
Verkehrspsychologen (2005, Hrsg.), 17-24.
-
Sommer, J. (1987). Dialogische Forschungsmethoden. München: Psychologie
Verlags Union.
-
Sommer, M.; Arendasy, M.; Olbrich, A. & Schuhfried, G. (2004). Qualitätsverbesserung
in der verkehrspsychologischen Diagnostik mit neuronalen Netzen: Eine Pilotstudie.
ZVS 4, 193-198.
-
Spoerer, Edgar (1977). Rehabilitation von alkoholauffälligen Kraftfahern
in Nordamerika. Blutalkohol 14,1, 2-11.
-
Spoerer, Edgar (1979). Einführung in die Verkehrspsychologie. Darmstadt:
WBG. [ISBN 3-534-06762-2; UB: 04PA/CW 7000 S762 E3]
-
Spörli, Siro (1978). Kritische Theorie diagnostischer Praxis. Dargest.
am Beisp. Verkehrspsychologie. Bern: Huber. [ISBN 3-456-80524-1;
UB: 04PA/CW 7000 S762 K9]
-
Stephan, Egon (1984). Die Rückfallwahrscheinlichkeit
bei alkoholauffälligen Kraftfahrern in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bewährung in den ersten 5 Jahren nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Z.f. Verkehrssicherheit 30, 28-33.
-
Stephan, Egon (1986a).
Die Legalbewährung von nachgeschulten Alkoholersttätern in den
ersten zwei Jahren unter Berücksichtigung ihrer BAK-Werte. Z.f. Verkehrssicherheit
32, 2-9.
-
Stephan,
Egon (1986b). Ist eine wissenschaftlich fundierte Fahreignungsbegutachtung
bei alkoholauffälligen Kraftfahrern möglich? In: Höfling,
S. & Butollo, W. (1990, Hrsg.), 169-c 178.
-
Stephan,
E. (1987a). Kontrolliertes Trinken bei Alkoholersttätern. In: Kurse
für auffällige Kraftfahrer. TÜV-Kollo-quium S. 35-56, Verlag
TÜV Rheinland, Köln
-
Stephan,
E. (1987b). Unangemessene Folgerungen für die Nachschulung. Kritische
Anmerkungen zum Beitrag von Ostermann. Blutalkohol 24, 297—309.
-
Stephan, E. (1987c).
Wirksamkeit von Nachschulungskursen erstmals alkoholauffälliger Kraftfahrer.
Schlußbericht zum Forschungsprojekt 8035 der Bundesanstalt für
Straßenwesen.
-
Stephan, Egon (1988).
Trunkenheitsdelikte im Verkehr und Alkoholmissbrauch - Ein Abschied von
individuellen und gesellschaftlichen Illusionen ist notwendig. Blutalkohol
25, 201-227.
-
Stephan,
E.; Funke, W.; Tank, R.; Follmann, W. & Opitz, D. (1988). Wirksamkeit
der Nachschulungskurse bei erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern
- Bestandsaufnahme nach drei Jahren. Berichte der Bundesanstalt für
Straßenwesen - Bereich Unfallforschung.
-
Stephan, Egon
(1989). Die bedingte Eignung, eine Chance für die Verkehrssicherheit
und Alkoholauffällige Kraftfahrer. Deutsches Autorecht 58, Teil I
in Heft 1, S. 1 - 5, Teil II in Heft 4, 125-135.
-
Stephan,
Egon (1990). Ist eine wissenschaftlich fundierte Fahreignungsbegutachtung
bei alkoholauffälligen Kraftfahrern möglich? In: Höfling,
S. & Butollo, W. (Hrsg.): Psychologie für Menschenwürde und
Lebensqualität. 169-178. Bonn: DPV.
-
Stephan, Egon
(1992). Naturwissenschaftlich Psychologische Verkehrsprognose und Wagniswürdigung
in der Eignungsbeurteilung. Deutsches Autorecht 61, 1-6.
-
Stephan, Egon
(1993). Alkoholerkrankung und Alkoholabhängigkeit: Unbestimmte naturwissenschaftliche
Begriffe. In: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, 129-168.
-
Stephan, Egon
(1994). Personale Verantwortung und biochemische/ biopsychische Eigendynamik
bei Alkoholkonsum. In: Therapieziele im Wandel?: Beiträge des 6. Heidelberger
Kongresses1993, / Fachverband Sucht e.V. Geesthacht: Neuland. 183-190.
-
Stephan, Egon (1995a).
Eignung, 1,6 Promille-Grenze und Abstinenzforderung. Deutsches Autorecht
64, 41-49.
-
Stephan,
Egon (1995b). Schutzpflicht des Staates, Gehilfenfunktion und "gutachterliches
Ermessen". DRiZ, 2, S?.
-
Stephan, Egon
(1997). Der Wunsch nach sozialer Anpassung als Determinante des Rückfalls
bei alkoholauffälligen Kraftfahrern. In: Schlag, B. (1997, Hrsg.),
503-512.
-
Stephan, Egon
(1997). Objektivität der BAK/AAK und Anscheinsobjektivität biochemischer
Marker unter Berücksichtigung des Grenzwertdschungels bei IFFLAND.
Kann IFFLAND die Blutprobenanalysen retten? ZVS 43,2, 50-62.
-
Stephan, Egon (1998). DAR? [prüfen]
-
Stephan, Egon
(2003). Stärken und Schwächen "objektiver" psychologischer und
medizinischer Befunde als Basis der Krankheitsdiagnose und der Verkehrsverhaltensprognose
- unter Berücksichtigung psychometrischer Leistungstests und biochemischer
Marker. NZV 16,2, 57-67.
-
Strasser, Ute (2007). Der Begriff der "anderen berauschenden Mittel" im
Strafrecht. Rauschmittel, Medikamente, Straßenverkehrsdelikte, Rechtsmedizin,
Vollrausch, Betäubungsmittel, Dissertation. Hamburg 2007, 282 Seiten.
ISBN: 978-3-8300-2826-0
-
Strohbeck-Kühner,-Peter (1999). Testangst bei Fahreignungsbegutachtungen:
Die Angst- Leistung- Relation. Zeitschrift für Differentielle und
Diagnostische Psychologie, 20(1), 39-57.
-
Technische Überwachungs-Vereine (1983). Leitfaden zur Begutachtung
der Eignung zum Fuehren von Kraftfahrzeugen in amtlich anerkannten Medizinisch-Psychologischen
Untersuchungsstellen (MPU). Zeitschrift für Verkehrssicherheit 29(4),
146-149.
-
Tolksdorf, Klaus (1995). Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Verkehrsstrafsachen
und Bußgeldverfahren. Deutsches Autorecht, 181-196.
-
Tränkle,
Ulrich & Bailer, Harald (1988). Besser als [fast] alle anderen? Über
das positive Selbstbild von Autofahrern und was es bedeutet. ZVS 34,4,
148-151.
-
Undeutsch, Udo (1977). Psychologische Impulse für die Verkehrssicherheit.
Köln: TÜV Rheinland.
-
Undeutsch, Udo (1990). Die Prognose der von einem Kraftfahrer ausgehenden
Gefahren. In: Nickel, W.-R. (1990b, Hrsg.), 421-439.
-
Utzelmann, H. D. (1983). Rückfallquote von Teilnehmern an Kursen nach
dem Modell „Mainz 77". Blutalkohol 20, 449-455.
-
Utzelmann, H. D. (1984). Die Bedeutung der Rückfallquote von Teilnehmern
an Kursen nach dem Modell „Mainz 77" unter neuen Gesichtspunkten. Blutalkohol
21, 396-402.
-
VdTÜV (1995). Statistik der 1994 von den TÜV, TÜ Hessen,
DEKRA, AVUS, IAS und PIMA durchgeführten medizinisch-psychologischen
Untersuchungen, Ausgabe Juni 1995.
-
Veltgens,Ulrich (1995) .Zur Rolle der Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstellen
bei der Prä-vention von Alkoholabhängigkeiten. In: Deutsche Hauptstelle
gegen die Suchtgefahren Suchtkrankenhilfe im Verbund. Eine kritische Bestandsaufnahme.
Schriftenreihe zum Problem der Suchtgefahren, Band 37. Freiburg i. Br.:
Lambertus (1995), 239-247.
-
Veltrup, Clemens (1995). Abstinenzgefährdung und Abstinenzbeendigung
bei Alkoholabhängigen nach einer umfassenden stationären Entzugsbehandlung.
Münster: Waxmann.
-
Verkehrsrechtliche Mitteilungen. [Info]
-
Verkehrstherapie -
Schriftenreihe des Bundesverbandes Niedergelassener Verkehrspsychologen.
CD mit Bericht vom 1. BNV-Kongress 2004. [Online]
-
Vollrath, Mark & Kazenwadel, Jörg (1997). Das Dunkelfeld der Trunkenheitsfahrten.
Blutalkohol 34, 344-359
-
Vollrath, Mark & Krüger, Hans-Peter (1999). Auswirkungen der „Androhung“
0,5-Promille-Grenze im Kontext längerfristiger Entwicklungen. Blutalkohol
36, 349-361
-
Vultejus, Ulrich (1991). Trunkenheit im Verkehr : ein Vergleich BRD - DDR.
Deutsche Richterzeitung 69, 247-251
-
Weber, Klaus (2006, 4. A). Führerscheinentzug. Alkohol Punkte Drogen.
Frankfurt am Main: Fachhochschulverlag.
-
Wegener, Rudolf;; Ahrens, Rüdiger; Weirich, Volker et al. (1998).
Die wiederholte Trunkenheitsfahrt - eine Analyse zur Rückfallgeschwindigkeit
anhand von Blutentnahmeproben der Jahre 1992-1995. Blutalkohol 35, 414-421
-
Weibrecht, Christian (2003). Zweifel an der Fahreignung.
Nachweisfragen und MPU DAR 2, S?.
-
Weinand, M. (1994). Neuere Erkenntnisse in der Fahreignungsbegutachtung.
Berichte der Bundesanstalt f. Straßenwesen, Reihe "Mensch und Sicherheit",
Heft M 31. Bergisch-Gladbach: bast.
-
Welzel, Uve (1976). Die Rückfallprognose bei Trunkenheitstätern.
Reihe Faktor Mensch im Verkehr 25. Darmstadt: Tetzlaff.
-
Werwath, Christine (1999). Zum Stellenwert von Obergutachten im Fahreignungsbegutachtungsprozeß.
Eine Evaluationsstudie. Band 2, Hamburg: Kovac. [ISBN-13: 978-3-86064-988-6,
ISBN-10: 3-86064-988-4]
-
Westenberger, Norbert Martin (1967). Verkehrspsychologische Testverfahren
und das Grundgesetz. Zugl.: Mainz, Univ., Diss. Band/ Reihe Europäische
Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft ; 1. Bern: Lang.
-
Westhoff, Karl & Kluck, Marie-Luise (2003, 4.A.). Psychologische Gutachten
schreiben und beurteilen. Berlin: Springer.
-
Winkler, W. (1982a). Kurse für alkoholauffällige Kraftfahrer
- Eine spezialpräventiv orientierte Reaktion auf Trunkenheit am Steuer.
Sonderdruck aus: Schnitz, D. und H, G. Schlecht (Hrsg.). Festschrift zum
25jährigen Bestehen des Bundes gegen Alkohol im Straßenverkehr
e.V. - Landessektion Berlin. Berlin: V?.
-
Winkler, W. (1982b). Defizitdiagnostik und Verhaltensmodifikation.
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 28, 156-162.
-
Winkler, W. 1984b: Die Korrektur von Fahreignungdefiziten durch Nachschulungsrnaßnahmen.
Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr 47, 56- 61.
-
Winkler, W. (1984c). Der alkoholgefährdete Kraftfahrer aus medizinisch-psychologischer
Sicht. In: Bruderhilfe-Akadernie für Verkehrssicherheit (Hrsg.). Bericht
über die Seminartagung im Oktober 1984. Schriftenreihe Bd. 5
-
Winkler, W. (1984d). Reduzierung des Rückfallrisikos von erstmals
alkoholauffälligen Kraftfahrern. In: Häuser, W. Mensch und Technik.
Erstes Symposium 1984. TÜV Bayern e. V. (Hrsg.)
-
Winkler, W. (1985a). Präventive Maßnahmen gegen wiederholte
Trunkenheit am Steuer. Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr
51, 71-75.
-
Winkler, W. (1985b). Alkoholauffällige Fahranfänger. Blutalkohol
22, 440-454.
-
Winkler, W. (1985c). Driver Improvement 1984 — Anspruch und Wirklichkeit.
Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr 50, 15-26.
-
Winkler, W. und Jacobshagen, W. (1984). Rückfallbegünstigende
Risikofaktoren nach wiederholter Trunkenheit am Steuer. Zeitschrift für
Verkehrssicherheit 30, 76-83.
-
Winkler,