Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    IP-GIPT DAS=07.09.2003 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 13.3.8
    Impressum: Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
    Stubenlohstr. 20     D-91052 Erlangen  *  Mail: sekretariat@sgipt.org_Zitierung  &  Copyright

    Anfang _Beweis Kriminologie & Recht_Überblick_Rel. Aktuelles  _Rel. Beständiges  _Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ Region_Service_iec-verlag_Wichtiger Hinweis zu Links und zu Empfehlungen

    Willkommen in unserer Abteilung Abstrakte Grundbegriffe aus den Wissenschaften (Analogien, Modelle und Metaphern für die allgemeine und integrative Psychologie und Psychotherapie sowie Grundkategorien zur Denk- und Entwicklungspsychologie), hier speziell zum Thema:

    Beweis und beweisen in der Kriminologie und im Recht

    Blicke über den Zaun zum Auftakt für eine integrative psychologisch-psychotherapeutische Beweislehre
    aus allgemein integrativer psychologisch-psychotherapeutischer und einheitswissenschaftlicher Sicht

    Einführung, Überblick, Verteilerseite Beweis und beweisen

    von Rudolf Sponsel, Erlangen
    Hinweis: Wenn nicht ersichtlich werden (Externe Links) in runden und [interne IP-GIPT Links] in eckige Klammern gesetzt, direkte Links im Text auf derselben Seite sind direkt gekennzeichnet. In dieser Übersichtsarbeit wird das Thema im Überblick gesamtheitlich aus einheitswissenschaftlicher Perspektive dargestellt. Im Laufe der Zeit folgen weitere Ausarbeitungen. Ausarbeitungsgrad 1-2.


    Inhaltsübersicht
    • Einstieg Beweis und beweisen in der Kriminologie und im Recht
      • Allgemeine Basis: die Gesetzbücher, "Axiome", Rechtssätze und abgeleitete Normen.
      • Beweis und beweisen von Wertordnungen (juristische Logik)
      • Beweis und beweisen von Sachverhalts-Ein- und zuordnungen ("Subsumption")
      • Beweis und beweisen von Sachverhalten als Tatsachen
      • Beweis der Richtigkeit eines Urteils (Beschlusses)
      • Normative Regelungen zu Ablauf (Fristen)  und Form
    • Historische Anmerkung:  J.C.A. Mittermaiers Lehre vom Beweise (1834)
    • Das Problem der Aporie des unendlichen Regresses
    • Beispiele Kriminologie und Rechtswissenschaft
    • Literatur Kriminologie, Rechtswissenschaft und Rechtswissenschaft:
      • Allgemeines: Juristisches Denken, Methodologie und Geschichte der Rechtsideen.
      • Logik der Ethik, Normen und Werte.
      • Juristische Logik.
      • Kriminologie.
      • Kriminaltechnik.
      • Sachverhaltsermittlung und Beweislehre.
      • Fehler, Irrtum, Mängel, Rechtsbeugung, Missbrauch in Kriminologie und Justiz.
    • Links * Querverweise




    Einstieg Beweis und beweisen in der Kriminologie und im Recht

    Auf dem Gebiet des Rechts haben wir mehrere und unterschiedliche Hauptproblembereiche zu Beweisfragen, Logik und Methodologie:
     

    1. Allgemeine Basis: die Gesetzbücher, "Axiome", Normen, Werte und Rechtssätze.
    2. Beweis und beweisen von Wertordnungen (juristische Logik): höhere (übergeordnete), mindere (untergeordnete) Norm, zu berücksichtigende, zu vernachlässigende Norm ...
    3. Beweis und beweisen von Sachverhalts-Ein- und zuordnungen ("Subsumption")
    4. Beweis und beweisen von Tatsachen
    5. Beweis der Richtigkeit eines Urteils (Beschlusses)
    6. Normative Regelungen zu Ablauf (Fristen) und Form


    Allgemeine Basis: die Gesetzbücher, "Axiome", Rechtssätze und abgeleitete Normen.
    Was Recht ist oder zum Recht zählt ergibt sich aus den Büchern, in denen die Gesetze und Regeln aufgeschrieben sind. Hierbei kann es je nach Verständnis und Auslegung zu mannigfach unterschiedlichen Interpretationen und Auseinandersetzungen kommen. Analog zur Mathematik könnte man hier von einem Existenzbeweis-Problem sprechen: gibt es einen Rechtssatz, der aussagt ...? Bis [1998(4)] gab es z.B. keinen Rechtssatz, der TherapeutInnen sexuellen Mißbrauch per Strafandrohung verbot.

    Beweis und beweisen von Wertordnungen (juristische Logik): höhere (übergeordnete), mindere (untergeordnete) Norm, zu berücksichtigende bzw. zu vernachlässigende Norm ...
    Das ist eine schwierige und für Außenstehende (NichtjuristInnen) und Laien oft kaum oder nur schwer nachvollziehbare Materie.
        Die juristische Bewertungslogik ist nicht einfach zu verstehen, zumal sie nicht formalisiert ist und in natürlicher Umgangssprache ausgedrückt wird. Dies führt zu vielen Mißverständnissen, weil Sachverhalt, Tatsache und juristisische Wertung sprachlich miteinander verschmelzen.  Das kann man besonders eindringlich erleben, wenn man sich mit dem Problem der relativen Geschäftsunfähigkeit beschäftigt.

    Beweis und beweisen von Sachverhalts-Ein- und zuordnungen ("Subsumption")
    Nach der Rechtslogik kann rechtlich nur behandelt werden, wozu Rechtssätze (Gesetze, Normen, Verordnungen) existieren. Damit ergibt sich das Problem und die Beweisaufgabe, ob zu einem Sachverhalt Rechtssätze existieren, denen er zugeordnet oder unter die er eingeordnet werden kann. Eine gewisse entfernte Verwandtschaft ergibt sich zum Eindeutigkeitsbeweis.

    Beweis und beweisen von Sachverhalten als Tatsachen
    Es genügt natürlich nicht, Sachverhalte, die gegen Rechtsnormen verstoßen, zu behaupten, sie müssen bewiesen werden. Beweispflicht hat derjenige, der ein Interesse geltend macht, das ist im Strafrecht gewöhnlich der Staat, der die Schuld eines Angeklagten nachzuweisen hat und im Zivilrecht derjenige, der etwas will. Ist das und das zugesagt worden, ist ein Auftrag erteilt, ist eine Rechnung gestellt worden? Liegt ein Mangel, eine bewußte Täuschung vor?
        In der Kriminologie und im Recht - wie auch in der Heilkunde und in der Psychotherapie - spielt der Einzelfallbeweis, ob bestimmte Ereignisse oder Geschehnisse stattgefunden haben bzw. bestimmte Merkmale zutreffen oder nicht, eine ganz herausragende und zentrale Rolle. Seltsamerweise hat dieser Einzelfallbeweis in der allgemeinen Wissenschaftstheorie und Methodologie - außerhalb juristischer Bezüge - bislang wenig wissenschaftliche Aufmerksamkeit gefunden.

    Beweis der Richtigkeit eines Urteils (Beschlusses)
    Der Beweis der Richtigkeit eines Urteils erfolgt durch eine Urteils- (Beschluß-) Begründung, die durch ein höheres Gericht im begründeten Fall überprüft werden kann. Durch das wichtige Öffentlichkeitsprinzip ist zugleich gewährleistet, daß die Rechtsprechung auch öffentlicher Kritik unterliegt. Subjektiv psychologisch liegt einem Urteil die Überzeugung (Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Bohne 1948) des Gerichts von der Richtigkeit seiner Bewertung zugrunde. In schwereren Fällen wird zugleich durch mehrere RichterInnen und in manchen Fällen auch SchöffInnen ("LaienrichterInnen") gewährleistet, daß die Urteilsfindung in ihrem juristischen Werdegang bereits mehreren Kontrollen unterliegt.

    Normative Regelungen zu Ablauf (Fristen)  und Form
    Das ist eine besondere Spezialität der Justiz. Alle Interessen müssen innerhalb bestimmter Fristen und in einer bestimmten Form geäußert werden. Für einen Prozeß oder ein Verfahren gilt eine bestimmte Ordnung, wie der Prozeß oder das Verfahren abzuwickeln ist, wie sozusagen die Verfahrensrechte und -pflichten geregelt sind.



    Historische Anmerkung:  J.C.A. Mittermaiers Lehre vom Beweise (1834)
    Die grundlegenden Beweismöglichkeiten haben in der Rechtswissenschaft eine lange Tradition. Bereits Mittermaier hat 1834 die wichtigen Beweisklassen, wie sie heute noch Gültigkeit haben, dargestellt:
     
    • Beweis durch Augenschein
    • Beweis durch Sachverständige
    • Beweis durch Geständnis
    • Beweis durch Zeugen
    • Beweis durch Urkunden
    • Von dem Beweise durch Zusammentreffen von Nebenumständen
    • Von der wechselseitigen Unterstützung mehrerer Beweisquellen oder von dem zusammengesetzten Beweise
    • Von dem unvollständigen Beweise


    Anmerkung: Mittermaier wußte auch schon um die Gefährlichkeit von [Suggestivfragen] und warnte eindringlich davor.

    Biographisches



    Exkurs: Das Problem der Aporie des unendlichen Regresses
    Beweist man einen Sachverhalt A mit einem anderen Sachverhalt B, so stellt sich die Beweisfrage auch wieder für B usw. Man kommt also nie zu einem Ende und muß daher an irgendeiner Stelle abbrechen. In diesen Kontext passen auch die Unvollständigkeits- und Unentscheidbarkeitssätze, die mit Gödel 1931 ihren Anfang nahmen; mit den Mitteln eines Systems, sind nicht alle Aussagen des Systems als gültig erweisbar (Scheitern des Hilbert-Programms). Man kann es vielleicht auch so formulieren: Ein System kann sich nicht selbst beweisen. Man braucht ein Meta-System. Doch auch für dieses gilt die Beschränktheit. Man könnte hieraus die These gewinnen: Man muß sowohl ungesichert anfangen als auch ungesichert aufhören. Dies sollte zu einem kritischen Problembewußtsein führen: wo und wie fangen wir wie begründet an, wann und wo brechen wir wie begründet ab?



    Beispiele Kriminologie und Rechtswissenschaft
    War der Täter am Tatort? Spurenkunde. Wie ist eine Verletzung oder gar der Tod zustande gekommen? Der Fingerabdruck [Geschichte] * Der genetische Fingerabdruck * Funktionskunde * Alibi * Indizienbeweis
     



    Literatur Kriminologie, Rechtswissenschaft und Rechtswissenschaft
    Siehe bitte auch Literaturverzeichnisse Aussagepsychologie, Suggestion- und Suggestivfragen und Psychomoden.
    Allgemeines: Juristisches Denken, Methodologie und Geschichte der Rechtsideen
    • Engisch, Karl (1956). Einführung in das juristische Denken. Stuttgart: Kohlhammer.
    • Haft, Fritjof (2001). Aus der Waagschale der Justitia. Ein Lesebuch aus 2000 Jahren Rechtsgeschichte. München:  Beck im dtv.
    • Strömholm, Stig (dt. 1991, engl. 1985). Kurze Geschichte der abendländischen Rechtsphilosophie. München: UTB Vandenhoeck.
    • Zippelius, Reinhold (1973). Das Wesen des Rechts. Eine Einführung in die Rechtsphilosophie. München: C.H. Beck.
    Logik der Ethik, Normen und Werte
    • Iwin, A.A. (dt. 1975, russ. 1970). Grundlagen der Logik von Wertungen. Berlin: Akadamie.
    • Kalinowski, Georges (1973). Einführung in die Normenlogik. Studien und Texte zur Theorie und Methodologie des Rechts. Frankfurt: Athenäum.
    • Kutschera, Franz von (1982). Grundlagen der Ethik. Berlin: de Gruyter.
    Juristische Logik:
    • Zippelius, Reinhold (1974). Einführung in die juristische Methodenlehre. München: C.H. Beck. [darin: Kap. V:  Logischer Kalkül und Datenverarbeitung im Recht, S. 112-121]
    • Kilian, Wolfgang (1973). Juristische Entscheidung und elektronische Datenverarbeitung. Beiträge zur juristischen Informatik. o. O.: Toeche-Mittler.
    • Klug, Ulrich (1982). Juristische Logik. Berlin: Springer.
    • Tammelo, Ilmar  & Schreiner, Helmut (1974). Grundzüge und Grundverfahren der Rechtslogik 1. München: UTB.
    Kriminologie
    • Schneider, Hans Joachim (2001). Kriminologie für das 21. Jahrhundert. Schwerpunkte und Fortschritte der internationalen Kriminologie. Münster: LIT-Verlag.
    • Schwind, Hans-Dieter (10.A. 2000). Kriminologie. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen. Heidelberg: Kriminalistik-Verlag.
    Kriminaltechnik:
    • Ackermann, R. (2000). Handbuch der Kriminalistik. Stuttgart: Boorberg.
    • Bässler, G. (2001). Humanbiologische Spuren. Sicherung, Nachweis und Analyse in Kriminaltechnik und forensischer Medizin. Heidelberg: Kriminalistik-Verlag.
    • Huelke, H.H. (1965). Spurenkunde. Hamburg: Kriminalistik.
    • Thorwald, Jürgen (1965). Das Jahrhundert der Detektive. Weg und Abenteuer der Kriminalistik. Stuttgart: Europäischer Buch- und Phonoklub.
    • Zirk, Wolfgang & Vordermaier, Gottfried (1998). Kriminaltechnik und Spurenkunde. Lehrbuch für Ausbildung und Praxis. Stuttgart: Boorberg.
    Sachverhaltsermittlung und Beweislehre
    • Bender, R.; Nack, A.; Röder, S. (1995, 2.A.).  Tatsachenfeststellung vor Gericht. Bd. 1 Glaubwürdigkeits- und Beweislehre; Bd. 2 Vernehmungslehre, 2. A. München: C.H. Beck.
    • Bohne, Gotthold (1948). Zur Psychologie der richterlichen Überzeugungsbildung. Köln: Universitätsverlag Pick.
    • Döhring, E. (1964). Die Erforschung des Sachverhalts im Prozeß. Berlin: Duncker & Humblot.
    • Greger, Reinhard (1978). Beweis und Wahrscheinlichkeit. Das Beweiskriterium im Allgemeinen und bei den sogenannten Beweiserleichterungen. Köln: Heymanns.
    • Hilgendorf, E. (1993). Der Wahrheitsbegriff im Strafrecht am Beispiel der strafrechtlichen Aussagetheorien (§ 153 ff. StGB). Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 547-559.
    • Köller, Norbert; Nissen, Karl; Rieß, Michael & Sadorf, Erwin (2004). Probabilsitische Schlussfolgerungen in Schriftgutachten. Zur Begründung und Vereinheitlichung von Wahrscheinlichkeitsaussagen im Sachverständigengutachten. München: BKA/ Luchterhand (Wolters-Kluwer).
    • Mittermaier, C.J.A. (1834). Die Lehre vom Beweise im deutschen Strafprozesse nach der Fortbildung durch Gerichtsgebrauch und deutsche Gesetzbücher in Vergleichung mit den Ansichten des englischen und französischen Strafverfahrens. Darmstadt: Heyer's Verlagsbuchhandlung.
    • Nell, Ernst Ludwig (1983). Wahrscheinlichkeitsurteile in juristischen Entscheidungen. Dissertation an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Bayreuth. Berlin: Duncker & Humblot.
    • Rüßmann, Helmut (1987). Zur Mathematik des Zeugenbeweises. In Festschrift für Heinrich Nagel, 1987, S. 329 bis 351. In der Symbolik veränderte Internet-Version.
    • Schultz, Joachim (1992). Sachverhaltsfeststellung und Beweistheorie. Elemente einer Theorie strafprozessualer Sachverhaltsfeststellung. Köln: Heymanns.
    Fehler, Irrtum, Mängel, Rechtsbeugung, Missbrauch in Kriminologie und Justiz
    Teilweise fehlen Jahr, Ort oder Verlag. Siehe auch Literatur zur Aussagepsychologie, Suggestion und Suggestibilität, Info ForPsy.
    • Alsberg, Max (1913). Justizirrtum und Wiederaufnahme. Berlin: Langenscheidt.
    • Anders, Michel (1981). Die Sippe der Krähen. Die heimliche Macht der Juristen. Frankfurt: V?.
    • Arndt, Adolf (1976). Gesammelte juristische Schriften. München: C. H. Beck.
    • Behrendt, Ethel (). Rechtsstaat im Verzug. München: Metha A. Behrendt.
    • Berra, Xaver (1966). Im Paragraphenturm. Köln: Luchterhand.
    • Bitter, Wilhelm (1969). Verbrechen - Schuld oder Schicksal? Stuttgart: Klett.
    • Bossi, Rolf (2005). Halbgötter in Schwarz. Deutschlands Justiz am Pranger. Frankfurt am Main: V?.
    • Deml, Peter (1979). Zur Reform der Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Ebelsbach: V?.
    • Dingfelder, Friedrich (1987). Parteiverrat und Standesrecht. Heidelberg:  C. F. Müller.
    • Engelmann, Bernt (1995). Richter zwischen Recht und Macht. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Strafjustiz 1779–1918. Göttingen: V?.
    • Eva, Christ (2001). DEUTSCHLAND, DEINE SCHWÄCHEN - Ärzte, Juristen, Banker, Mitmenschen ... Winzingen: Köhler-Verlag.
    • Fehn, Karl-Helmut (1992). Glücklicher Rechtsstaat. Nieheim: Prometheus.
    • Fehn, Karl-Helmut (1992). Unter der Folter. Nieheim: Prometheus.
    • Fraenkel Ernst (J?). Zur Soziologie der Klassenjustiz. O?: V?.
    • Frank, Maria (1992). Franz Josef Strauß und die Seilschaften der Justiz. O?: Frank-Verlag.
    • Freimund, Bettina (1990): Vollzugslockerungen. Ausfluß des Vollzugsgedankens. Frankfurt: Peter Lang.
    • Freund, Georg (1987). Normative Probleme der "Tatsachenfeststellung". Eine Untersuchung zum tolerierten Risiko einer Fehlverurteilung im Bereich subjektiver Deliktsmerkmale. Heidelberg: Müller.
    • Godau-Schüttke: (1993). Ich habe nur dem Recht gedient. - Die Renazifizierung der Justiz nach 1945. Baden-Baden: Nomos.
    • Goldschmidt, James (1925). Der Prozeß als Rechtslage. Eine Kritik des prozessualen Denkens. Berlin: [Nachdruck Aalen 1962].
    • Gössner, Rolf & Herzog, Uwe (1984). Im Schatten des Rechts. Neuwied: Kiepenheuer & Witsch.
    • Gouron, Andre (1998, Hrsg.). Error iudicis: juristische Wahrheit und justizieller Irrtum. Frankfurt am Main: Klostermann.
    • Gräns, Minna (2002). Das Risiko materiell fehlerhafter Urteile. Berlin: V?.
    • Gritschneder Otto (1987). Bewährungsfrist für den Terroristen Adolf H./Der Hitlerputsch und die bayrische Justiz. München: C. H. Beck.
    • Güde, Max (1959). Justiz im Schatten von gestern. Hamburg: V?.
    • Haferbeck, Edmund (). Bundesdeutsche (Justiz-)Behörden - eine kriminelle Vereinigung? O?: Echo-Verlag.
    • Hannover, Heinrich (2005). Die Republik vor Gericht 1954–1995. Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts. Berlin: .
    • Heft, Fritjof (1995, 5.A.). Juristische Rethorik. Freiburg: Karl Alber.
    • Herbort, Bernd (1996). Bis zur letzten Instanz. Bergisch Gladbach: Bastei Lübbe.
    • Hillermeier, H. (1983). Im Namen des deutschen Volkes. Todesurteile des Volksgerichtshofes. Köln: Luchterhand.
    • Hirschberg, Max (1960). Das Fehlurteil im Strafprozeß: zur Pathologie der Rechtsprechung. Stuttgart: Kohlhammer. [Nachdruck 1996].
    • Holdheim, William Wolfgang (1969). Der Justizirrtum als literarische Problematik: vergleichende Analyse eines erzählerischen Themas. Berlin: de Gruyter.
    • Kaupen, Wolfgang & Rasehorn, Theo (). Die Justiz zwischen Obrigkeitsstaat und Demokratie. O?: V?.
    • Kohlhaas, Max (J?). Die Stellung der Staatsanwaltschaft als Teil der rechtsprechenden Gewalt.   O?: V?.
    • Kraschutzki, Heiz (J?). Die Untaten der Gerechtigkeit. O?: V?.
    • Kühnert Hanno: Die Rechthabenden.  O?: V?.
    • Kunkel, Jörg (2004, Hrsg.). Justizirrtum! Deutschland im Spiegel spektakulärer Fehlurteile. Frankfurt am Main: V?.
    • Kusserow, Raimund (J?). Richter in Deutschland. O?: V?.
    • Lampe, Ernst-Joachim (1968). Die Durchbrechung der materiellen Rechtskraft bei Strafurteilen. In: GA 1968, S. 33–49.
    • Lautmann Rüdiger (1972). Justiz - Die stille Gewalt. O?: V?.
    • Mauz, Gerhard (1990). Die Justiz vor Gericht. Macht und Ohnmacht der Richter. München: Goldmann.
    • Marcus, Hermann (1976): Wer je vor einem Richter steht. Düsseldorf: Droste Verlag.
    • Müller, Ingo (1980). Rechtsstaat und Strafverfahren. Frankfurt am Main: V?. .
    • Müller, Ingo (1989). Furchtbare Juristen. München: Knaur.
    • Möntmann, Hans-Georg  (1997). Roben, Richter, Rechtsverdreher. München: Droemer Knaur.
    • Neumann, Ulfrid (1989). Materiale und prozedurale Gerechtigkeit im Strafverfahren. In: ZStW 101, 52–74.
    • Ostermeyer, Helmut  (1973). Die juristische Zeitbombe.Vorstudien zur Entschärfung. München: Goldmann.
    • Pauli, ?. & Vormbaum, ? (2003, Hrsg.). Justiz und Nationalsozialismus – Kontinuität und Diskontinuität. O?: V?.
    • Peters, Karl (1966). Untersuchungen zum Fehlurteil im Strafprozeß. Vortrag gehalten vor der Berliner Juristischen Gesellschaft am 2. Dezember 1966. Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin, 29.
    • Peters, Karl (1970-74). Fehlerquellen im Strafprozeß. Eine Untersuchung der Wiederaufnahmeverfahren in der Bundesrepublik Deutschland, (3 Bde.), Bd. 1: Einführung und Dokumentation. Karlsruhe 1970; Bd. 2: Systematische Untersuchungen und Folgerungen, 1972; Bd. 3: Wiederaufnahmerecht, 1974.
    • Peters, Karl (1985). Strafprozeß, 4. Aufl. : . [Insbes. § 70].
    • Rasehorn & Ostermayer & Huhn & Hase  (1968). Im Namen des Volkes? Köln: Luchterhand.
    • Richter, Henry  (1997). Die Lüge Recht. Berlin: Moby-Verlag.
    • Richthaler, Henri  (J?). Recht ohne Gerechtigkeit. Geisenheim: C-Verlag .
    • Ringacker, Heidelinde  (1992). Vom Recht getreten. Eitorf: Pfiff-Verlag.
    • Rückert, Sabine (2007). Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen. Hamburg: Hoffmann und Campe.
    • Rüping, Hinrich  (1994). Staatsanwälte und Parteigenossen. Baden-Naden: nomos..
    • Ruppel, Wolfgang  (1984). Standeswidriges Verhalten des Anwalts im Zivilprozeß und seine prozessualen materiell-rechtlichen Folgen. Dissertation Gießen 1984 (Dt. Bibliothek H8514674) .
    • Rüthers, Bernd  (1968). Die unbegrenzte Auslegung. Tübingen: J.C.B.Mohr.
    • Rüthers, Bernd  (1973). Die unbegrenzte Auslegung. Zum Wandel der Privatrechtsordnung im Nationalsozialismus. Frankfurt: Athenäum/Fischer.
    • Sauer, Wilhelm (1951). Allgemeine Prozessrechtslehre.  [insbes. §§ 16, 18]. O?: V?.
    • Schmidt, Eberhard (1967). Deutsches Strafprozessrecht. : . [insbes. § 32].  O?: V?.
    • Schmidt, Eberhard (1970). Materielle Rechtskraft – Materielle Gerechtigkeit. In (S. 273–283.): Strafprozeß und Rechtsstaat, Strafprozeßrechtliche Aufsätze und Vorträge (1952 bis 1969) .Göttingen: V?.
    • Schmid, Richard  (1975). Das Unbehagen in der Justiz. München: Goldmann.
    • Schmid, Richard  (1971). Unser aller Grundgesetz? Praxis und Kritik. Frankfurt: S.Fischer.
    • Schmid, Richard  (1984). Letzter Unwille. Suttgart: edition cordelius.
    • Schmidt-Hieber, Werner  (1986). Verständigung im Strafverfahren.München: C. H. Beck.
    • Schmidt-Speicher, Ursula  (1982). Hauptprobleme der Rechtsbeugung. Berlin: Duncker.
    • Schmitz-Winnenthal, Friedrich-Karl (1989). Es muß nicht immer Freisler sein. Xanten: Verena-Verlag.
    • Schneider, Egon  (1992). Recht und Gesetz - Die Welt der Juristen. Herne: Verlag für Rechts- und Anwaltspraxis.
    • Schöndorf, Erich  (J?). Von Menschen und Ratten. Frechen: Verlag Die Werkstatt.
    • Scholderer, Frank  (1993). Rechtsbeugung im demokratischen Rechtsstaat. Baden-Baden: Nomos.
    • Schneider Egon (1997). ZAP-Report: Justizspiegel - Kritische Justizberichte. Herne: Verlag für Rechts- und Anwaltspraxis.
    • Schütz, Carsten (2005). Der ökonomisierte Richter, Gewaltenteilung und richterliche Unabhängigkeit als Grenzen Neuer Steuerungsmodelle in den Gerichten. Berlin: Duncker & Humblot.
    • Sello, Erich (1911). Die Irrtümer der Strafjustiz und ihre Ursachen: Geschichte der Justizmorde von 1797–1910. Berlin: V? [Nachdruck Keip 1995].
    • Senfft, Heinrich  (1988). Richter und andere Bürger. O?: Delphi Politik.
    • Spendel, Günter  (1984). Rechtsbeugung durch Rechtssprechung. Berlin: de Gruyter.
    • Spitra, Helfried (2001, Hrsg.), Die großen Kriminalfälle. Deutschland im Spiegel berühmter Verbrechen. Frankfurt am Main: .
    • Stock, Jürgen  (1996). Drogen und Polizei. O?: V?.
    • Wahsner, Roderich  (1982). Der folgenlose Rechtsbruch. Recht und Praxis der Bußgeldbestimmungen im Betriebsverfassungsgesetz. (Demokratie und Rechtsstaat). Frankfurt a. M.: Campus .
    • Wassermann, Rudolf  (1983). In Bonn doch Weimar? Zur Entwicklung der Justiz nach 1945. Neuwied und Darmstadt: V?.
    • Wassermann, Rudolf  (1985). Die richterliche Gewalt. Heidelberg: V?.
    • Weinkauff, Herrmann  (1968). Die deutsche Justiz und der Nationalsozialismus. Stuttgart: V?.
    • Wesel, Uwe  (1992). Juristische Weltkunde. Frankfurt: Suhrkamp.
    • Wesel, Uwe  (1991). Fast alles, was Recht ist. Jura für Nichtjuristen. Frankfurt: Eichborn-Verlag.
    • Wickert, Ulrich  (1977). Der mißhandelte Rechtsstaat. Köln: Kiepenheuer & Witsch.
    • Winter, ? & Haferbeck, ? (J?). Die Rechtsbeugermafia. O?: Verlag Roter Oktober.
    • Wüllenweber, Hans  (1990). Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Köln: Luchterhand.
    • Wüller, Fritz  (1997). Die NS-Militärjustiz und das Elend der Geschichtsschreibung. Baden-Baden: Nomos-Verlag.


    Links Kriminologie, Rechtswissenschaft und Rechtswissenschaft  (Auswahl)
    • Bundeskriminalamt: http://www.bka.de/
    • Kriminalistik (Zeitschrift): http://www.kriminalistik.de/
    • Kleine History der Daktyloskopie: http://www.bundeskriminalamt.de/text/dakty/kleine_historie_der_daktyloskopie.pdf
    • 100 Jahre Fingerabdruck in Deutschland: http://www.polizei.sachsen-anhalt.de/zip/dakty/

    • Fehler und Irrtümer, Täuschungen und Verschleierungen, Aussagen entpuppen sich als Informationsmüll. In den Fachmedien erscheinen im Rahmen der Einführung des EnEV zum Thema Wärmeschutz und Energieeinsparung immer wieder Veröffentlichungen, die weitgehend im Propagandastil Irreführungen und Falschmeldungen zum Inhalt haben. Zur Einstimmung auf die Konsequenzen dieser Praxis wird das Strafgesetzbuch zitiert [55]: http://clausmeier.tripod.com/fehler.htm
    • Andere forensische Methoden der Beweis- und Indizienquellen, z. B. für die besonderen Probleme bei kleinen Kindern.
    • Die DNA-Falle: Todsichere Beweise? http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,1872,2053767,00.html
      • Hierzu Literaturliste ZDF: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,2053269,00.html
    • Mordstatistik: Deutschland - Ein Paradies für Mörder von Wolf von Lojewski.
    • Die Seiten von Prof. Dr. Helmut Rüßmann (Jurist) enthalten einige Arbeiten zur Logik und Beweislehre:
      • Allgemeine Beweislehre und Denkgesetze.
      • Syllogistik des Aristoteles.
      • Deduktive Gültigkeit.
      • Zur Mathematik des Zeugenbeweises.
      • Praktische Probleme des Zeugenbeweises im Zivilprozeß.
      • Logisch-strukturelle Analysen juristischer Entscheidungsbegründungen.
      • Das Theorem von Bayes und die Theorie des Indizienbeweises.




    Rechtsprechung:
    Es gibt so viele Beispiele wie es Beschlüsse und Urteile gibt. Die Medien sind sozusagen voller Beispiele und es gibt sogar regelrechte Sendungen, die auf Prozeßdarstellungen spezialisiert sind, was gut für das allgemeine Rechtsbewußtsein, Verständnis und Kritik ist.
    • Provider könnten Probleme mit ihren Kunden bekommen: Die so genannten Logfiles reichen als Beweis für den Datenverkehr nicht aus. Das gilt vor allem wenn Provider ein bestimmtes Trafficvolumen in Rechnung stellen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (OLG  Düsseldorf vom 26.02.03, Az.18 U 192/02). Konkret ging es in dem Prozess um einen Providervertrag, der eine monatliche Pauschale für zwei Gigabyte Traffic vorsah. Bei erhöhtem Datenverkehr sollten "zusätzliche Gebühren in Höhe von sechs Cent je Megabyte" anfallen. Als der Provider dem Kunden für "Extra-Traffic" eine Rechnung über 14.144,69 EUR übersandte, bestritt dieser die Richtigkeit der Abrechnung und verweigerte die Zahlung. Der Provider wiederum verwies vor Gericht auf die automatisch erstellten Logfiles, aus denen sich das in Rechnung gestellte Datenvolumen ergab. Die Richter ließen sich von der Zuverlässigkeit der Logfiles jedoch nicht überzeugen. Es stehe nicht fest, dass die Logfiles den Datenverkehr "fehlerfrei aufzeichnen". Sekundärquelle: http://www.sedo.de/links/showhtml.php3?Id=802&language=d Quelle: ZDNet Deutschland.
    • Video: Beweis für Simon Chapmans Unschuld: http://www.szene.us/view.php?ID=1178
    • Ein Beweis ist das Mittel zur Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit einer Behauptung. Als zulässige Beweismittel im Zivilprozess kommen Sachverständige,  Augenschein, Parteivernehmung, Urkunden oder Zeugen in Frage (Eselsbrücke: SAPUZ). http://www.123recht.net/dictionary.asp?wort=Beweis




    Glossar, Anmerkungen, Endnoten:
    GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    ___
    einheitswissenschaftliche Sicht. Ich vertrete die ursprüngliche einheitswissenschaftliche Idee des Wiener Kreises, auch wenn sein Projekt als vorläufig gescheitert angesehen wird und ich mich selbst nicht als 'Jünger' betrachte. Ich meine dennoch und diesbezüglich im Einklang mit dem Wiener Kreis, daß es letztlich und im Grunde nur eine Wissenschaftlichkeit gibt, gleichgültig, welcher spezifischen Fachwissenschaft man angehört. Wissenschaftliches Arbeiten folgt einer einheitlichen und für alle Wissenschaften typischen Struktur, angelehnt an die allgemeine formale Beweisstruktur.
     
    Wissenschaft [IL] schafft Wissen und dieses hat sie zu beweisen, damit es ein wissenschaftliches Wissen ist, wozu ich aber auch den Alltag und alle Lebensvorgänge rechne. Wissenschaft in diesem Sinne ist nichts Abgehobenes, Fernes, Unverständliches. Wirkliches Wissen sollte einem Laien vermittelbar sein (PUK - "Putzfrauenkriterium"). Siehe hierzu bitte das Hilbertsche gemeinverständliche Rasiermesser 1900, zu dem auch gut die Einstein zugeschriebene Sentenz passt: "Die meisten Grundideen der Wissenschaft sind an sich einfach und lassen sich in der Regel in einer für jedermann verständlichen Sprache wiedergegeben." 
    ___


    Stichworte für evtl. noch zu Berücksichtigendes:
    07.09.03    Falsche Beweise und Justizirrtümer (Peters): Beweissachverhalt, Beweis, Widerlegung, Veränderung.
         


    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    10.08.2007    LiteraturlisteFehler, Irrtum, Mängel, Rechtsbeugung, Missbrauch in Kriminologie und Justiz.
    30.07.2005    Linkhinweise auf die Seiten von Prof. Rüßmann.


    Querverweise * Anregungen und Kritik erwünscht
    Einführung, Überblick, Verteilerseite Beweis und beweisen
    Grundzüge einer idiographischen Wissenschaftstheorie am Beispiel Psychotherapie.
     * Das Theorem von Bayes * Wissenschaft in der IP-GIPT * Überblick Statistik in der IP-GIPT  *
    Überblick: Abstrakte Grundbegriffe aus den Wissenschaften
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org, z.B. Beweis Recht site:www.sgipt.org
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf  (DAS). Beweis und beweisen in der Kriminologie und im Recht. Blicke über den Zaun zum Auftakt für eine integrative psychologisch-psychotherapeutische Beweislehre. Abteilung Abstrakte Grundbegriffe aus den Wissenschaften: Analogien, Modelle und Metaphern für die allgemeine und integrative Psychologie und Psychotherapie sowie Grundkategorien zur Denk- und Entwicklungspsychologie. Internet Publikation - General and Integrative Psychotherapy   IP-GIPT. Erlangen: http://www.sgipt.org/wisms/gb/beweis/b_krire.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert
           und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden. Das Einbinden in fremde Seiten oder Rahmen, die die Urheberschaft der IP-GIPT nicht jederzeit klar erkennen lassen, ist nicht gestattet. Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind
             diese dort zu erkunden. Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um Mitteilung. Soweit es um
                      (längere) Zitate aus  ...  geht, sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.


      Ende   Beweis Kriminologie & Recht_Überblick_Rel. Aktuelles  _Rel. Beständiges _Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag  Mail:  sekretariat@sgipt.org___Wichtiger Hinweis zu Links und zu Empfehlungen

    kontrolliert: irs am 7.9.3