Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    IP-GIPT DAS=03.07.1998Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 29.3.3.
    Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel  Postbox   3147  D-91019 Erlangen * Mail: sekretariat@sgipt.org
    Anfang   WissBegriff  Überblick    Rel. Aktuelles   Rel. Beständiges  Titelblatt  Konzept  Archiv  Region  Service iec-verlag    Zitierung  &  Copyright * _Anmeldung in Mailinglisten SGIPT/ R.Sponsel _Wichtige Hinweise zu Links und  Empfehlungen

    Der Wissenschaftsbegriff
    und seine aktuelle Bedeutung

    aus Sicht der Allgemeinen und Integrativen Psychotherapie (GIPT)

       

       von Rudolf Sponsel, Erlangen


    I. Aktuelle Vorbemerkung

      (1) Um den Wissenschaftsbegriff  in der Psychotherapie toben besonders in Deutschland  heftige Auseinandersetzungen. Das kommt daher, weil fuer die Zulassung und Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens das Kriterium "wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren" in das Psychotherapeuten Gesetz aufgenommen wurde.1)

      (2) Die Anerkennung als wissenschaftliches Verfahren hat also grosse wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung. Ruf, Ansehen, Status, Rang, Zuteilung von finanziellen Mitteln, Existenzsicherung, Arbeit und nicht zuletzt das Selbstwertgefuehl werden von der wissenschaftlichen Anerkennung sehr deutlich beeinflusst.

       (3) Verschaerft wird die ganze Auseinandersetzung durch die Begrenztheit der Mittel ("Deckelung", derzeit ca. 1,65 Milliarden, ca. 450 Millionen = 27% bringen "KostenerstattlerInnen" in diesen Topf ein), die sozialen Kostentraegern, in der Hauptsache den Krankenkassen zur Verfuegung stehen. Das bedeutet, dass die Interessenverbaende der bereits wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren sich sehr heftig dagegen wehren, dass andere, konkurrierende Psychotherapieverfahren die wissenschaftliche Anerkennung gewaehrt wird. Der Kampf ums Geld und Pfruende laesst die haesslichste Seite des Menschen und leider auch gerade bei den - schon wissenschaftlich anerkannten - PsychotherapeutInnen hervortreten.

    Das ist die derzeit aktuelle Situation. Wir wollen nun aber inhaltlich untersuchen und darlegen, was aus unserer allgemeinen und integrativen Sicht wissenschaftlich bedeuten kann oder soll.

    II. Wissenschaft und wissenschaftlich

    Wissen wird geschaffen durch Lehren, Erfahren, Tun und Denken, das anderen Menschen mitteilbar und von ihnen überpruefbar sein muss.

    Eine Kurzformel der GIPT für wissenschaftliches Wissen lautet daher:
     

      Wissenschaftliches Wissen muss lehr-, lern- und evaluierbar sein.
      In diesem Sinne sind alle Menschen Wissenschaftler, die ein Wissen haben, das sie so lehren, dass andere es lernen und kontrollieren koennen. Hierzu zaehlt jedes Wissen, auch das Berufswissen, das Handwerk, z. B. auch der Gaertner, der Bauer, die Hausfrau. Wissenschaftliches Wissen entsteht nicht unbedingt an Universitaeten, dort wird auch nur ein kleiner Teil gepflegt.

    Es ist nicht allein die Aufgabe der Wissenschaft, Wissen zu schaffen. Wissen, besonders praktisches, lebensrelevantes Wissen wird tagtaeglich von vielen Menschen geschaffen. Gerade in individuellen (idiographischen) Lebensbereichen, hat die Wissenschaft oftmals keinen Zugang und oft auch kein Interesse. Vielfach missversteht die an den Universitaeten betriebene Wissenschaft ihre Aufgabe in der Suche nach allgemeinen Gesetzen und Regelhaftigkeiten (nomothetischer Teil). Die Wissenschaft vom Einzelfall (idiographischer Teil), vom individuell Einmaligen, nennen wir Praxeologie. PraxeologInnen sind WissenschaftlerInnen und LehrerInnen der Praxis.

    Worauf kommt es nun in der Praxeologie Psychotherapie an? Nun:
     

      Die Aufgabe der Heilkunde besteht im Vorbeugen, Heilen, Bessern, Lindern und Bewältigen von Krankheiten oder Beeinträchtigungen von Krankheitswert, z. B. Behinderungen oder Verletzungen.


    Also heisst die entscheidende Frage: Verfuegt das Psychotherapieverfahren, das die wissenschaftliche Anerkennung begehrt, ueber eine lehr-, lern- und kontrollierbare Lehre, ob und wie sie vorbeugt, heilt, bessert, lindert und Stoerungen von Krankheitswert bewaeltigt?

    Erhebt man die Forderung, dass eine solche wissenschaftliche Anerkennung allgemein vorhanden sein muss, so geniesst derzeit kein Psychotherapieverfahren allgemeine wissenschaftliche Anerkennung.

    Nachdem sich die universitaere Wissenschaft unfaehig gezeigt hat, sich auf allgemein anerkannte Psychotherapieverfahren zu einigen, sollte man diesen Weg ueberhaupt aufgeben. Der Filz der Interessen und die allgemeine Verwahrlosung der Wissenschaft  Psychologie, Medizin, Psychopathologie und Psychotherapie ist so weit fortgeschritten, dass nur noch eine wissenschaftliche Revolution helfen kann. So lange koennen wir aber nicht warten.

    Wie koennte dieses Problem geloest werden? Wir schlagen vor: durch Zaehlung der Heilungen, Besserungen, Linderungen, Bewaeltigungen, Schaedigungen.
     
       
      Jede praktisch tätige PsychotherapeutIn kann ihre Wissenschaftlichkeit nachweisen, indem sie Zählungen zu Heilungen, Besserungen, Linderungen, Bewältigungen, Verschlechterungen oder Schädigungen durchführt oder von unabhängigen PraxeologInnen durchführen laesst.

    Wie das praktisch gemacht werden kann, erfahren Sie in zwei Varianten (45 Minuten, 180 Minuten): Querverweis (Link): Evaluations-Konzept der GIPT.


    Fußnoten
    1) [PsychThG § 1 Berufsausübung (3);  § 6  Ausbildungsstätten (2) 1. Satz; § 8  Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen (3), 1. Satz; (4) staatliche Prüfungen und eingehende Grundkenntnisse;
    § 11  Wissenschaftliche Anerkennung (Beirat); § 12  Übergangsvorschriften (3) Satz 2 und 3]


    Zitierung
    Sponsel, R.  (DAS). Der Wissenschaftsbegriff und seine aktuelle Bedeutung aus Sicht der Allgemeinen und Integrativen Psychotherapie (GIPT) Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen: http://www.sgipt.org/wisms/wisbeg0.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der  Zitierungs-Quelle benutzt werden. In Streitfällen gilt der Gerichtsstand Erlangen als akzeptiert.
    Ende WissBegriff    Überblick    Rel. Aktuelles   Rel. Beständiges  Titelblatt  Konzept  Archiv  Region  Service iec-verlag    Zitierung  &  Copyright * _Anmeldung in Mailinglisten SGIPT/ R.Sponsel _Wichtige Hinweise zu Links und  Empfehlungen