Zusammenfassung: Aus meiner
heutigen Sicht steht sicher fest,
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daß der König nicht in der Lage war, die Probleme
seiner Finanzen angemessen wahrzunehmen;
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daß der König nicht in der Lage war, realitätsangemessene
Schritte zur Lösung des Finanzproblems zu ergreifen und nicht bereit
und fähig war, die Finanzen zu ordnen;
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daß der König sich zusehends mit einer absolutistisch
monarchistischen Position nach dem Vorbild Ludwigs des XIV. identifizierte
und hierbei seine Machtmöglichkeiten nicht mehr angemessen und realistisch
wahrnehmen konnte;
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daß der König sich seit über 10 Jahren seiner
Aufgabe als Repräsentant des Volkes unverantwortlich entzog, obwohl
er dafür eine mehr als königliche Hofkasse - nach heutigem Wert
rund 450 Millionen Mark pro Jahr - erhielt und damit den ungeschriebenen
Vertrag zwischen Volk und König brach und nicht erfüllte
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und damit nach heutiger Auffassung mit Sicherheit
partiell
geschäftsunfähig und daher auch abzusetzen war. Es
war ein richtiger, mutiger und revolutionärer Schritt, dies geplant,
gewagt und durchgesetzt zu haben.
Exkurs: Betrachtet man sich allerdings
die heutige hemmungs- und verantwortungslose Staatsverschuldung, so müßten
die meisten Kanzler, Ministerpräsidenten, Bezirkspräsidenten
und Bürgermeister in Deutschland möglicherweise auch für
partiell geschäftsunfähig erklärt werden: sie schädigen
allerdings nicht ihre "Zivilliste", sondern das ganze Volk und hier
besonders die Jugend. Doch lehrt uns leider - nicht nur die deutsche -
Geschichte: wer die Macht hat, kann den Wahnsinn zum Recht erklären.
"Der" Wahnsinn hat daher auch - nicht nur, wie die Antipsychiatrie
propagiert und damit unsere psychisch Gestörten noch verrückter
macht als sie manchmal schon sind - sehr oft etwas mit der Gesellschaft,
ihren Normen und Werten zu tun.
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Abgesehen davon zeigte der König zahlreiche Symptome,
die auf jeden Fall eine frühe Behandlungsbedürftigkeit anzeigten,
wobei die differential- diagnostische Frage der genauen und multiplen Störungen
hier offen bleiben kann. Ohne Zweifel hat der König gelitten und ist
als psychisch Kranker einzustufen. Nicht vergessen sollte man aber hier,
daß er auch viele andere
leiden gemacht und sich für andere Menschen und sein Volk nicht
interessiert hat: er hat sich fast ausschließlich für sich und
seine Projekte interessiert und für nichts sonst: er war ein Narzisst
par exellence.
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Fest steht auch, daß die Entmündigung eines Königs,
der mit monarchistischen Rechten ausgestattet ist, einen relativ einmaligen
Präzedenzfall der Geschichte darstellt, der nicht mit "normalen" Fällen
verglichen werden kann.
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Fest steht weiter: auch wenn List und Tücke seitens
der Regierung, der Ministerialbürokratie und der vielleicht zu willfährigen
psychiatrischen Gutachter und manch kritikwürdiges Verhalten mit im
Spiel waren, sind die Punkte 1-4 dadurch nicht entkräftbar.
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Fest steht aber auch, daß es aus heutiger Sicht am
Verhalten der psychiatrischen Gutachter einiges Kritikwürdiges gibt,
was uns veranlassen sollte, darauf hinzuweisen, daß überall
dort, wo der Mensch große Macht über andere hat (Psychiatrie,
Gefängnis, Heime und alle Arten von stärkeren Abhängigkeitsverhältnissen)
besondere Vorkehrungen demokratischer, fachlicher und rechtlicher Kontrolle
erforderlich sind, um den Macht-Mißbrauch zu begrenzen: in guten
demokratischen Gesellschaften paßt am besten jeder auf jeden auf,
wie wir es in unserem Manifest integrativer
Psychotherapie auch fordern. Eine Erziehung hierzu findet aber in deutschen
Landen zu wenig statt, wie sonst auch auf der Welt: Zivilcourage führt
- wenn - am ehesten dann zum wohlverdienten Ruhm, wenn man tot ist.
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