Kommentar
und Psychographische Einordnung des Finanzdebakels aus heutiger
Sicht:
Ludwig II. war sicher schwerst seelisch gestört und
litt wenigstens - durch seine Stellung als Monarch
und König ganz natürlich sehr begünstigt - an einem
ausgeprägten egozentrischen Narzißmus-Syndrom, wonach
er sich für sich, seine Wünsche und Interessen und für sonst
wenig interessierte. Er haßte die Bürokratie, das diplomatische
Treiben und er haßte sogar sein Volk,
ja die Menschen. Und hier jene besonders, die seinen abgehobenen und realitätsfernen
Wünschen entgegenstanden, ihm nicht willfährig zu sein vermochten,
aber auch jenen, die an seiner Welt teilhaben wollten, es wagten, Erwartungen
und Wünsche an ihn zu richten [Etikette],
was nicht in ein monarchisches - und schon gar nicht in ein absolutistisch
verstandenes - Konzept paßte. Die Schlösser waren nach seinem
Denken ausschließlich für ihn bestimmt. Das ging so weit, daß
er sich Gedanken machte, ob und wie die Schlösser nach seinem Tod
zerstört werden können. Alles Schöne und Einmalige, das
er für sich allein geschaffen hatte, verlor aus seiner Sicht mit seinem
vorgestellten Ableben allen Sinn und jegliche Berechtigung. Nach ihm mochte
sozusagen die Sintflut kommen. Dies schloß nicht aus, daß er
einzelnen gegenüber für kurze Momente sehr zugewandt, ja sogar
überschwenglich anteilnehmend sein konnte - wenn es ihm gefiel.
Er war so kindisch und realitätsabgehoben,
daß er nicht zu begreifen vermochte, daß für ihn und seine
Ziele nicht beliebig viel Geld zur Verfügung stand und so gesehen
war er ganz sicher der Wirklichkeit und auch der Verantwortlichkeit entrückt.
Ob das im eigentlichen und engeren Sinn als Geisteskrankheit [siehe hierzu
bitte die Gutachten aus damaliger und aus heutiger
Sicht] anzusehen ist oder nicht, soll uns an anderer Stelle beschäftigen.
Legitim und sachlich berechtigt war die Absetzung (hier: Entmündigung)
in jedem Fall, da fest stand, daß Ludwig II. nicht regierungsfähig
- in erster Linie weil unwillig - und auch nicht mehr finanz- politisch
verantwortlich handlungsfähig war. Hierbei muß man aber auch
berücksichtigen, daß - vermutlich seit der Krise der Zivilliste
1884/85 - Kabale, Verrat und Sabotage seitens der Regierung und Ministerialbürokratie
am Werk war, wie das Quellenmaterial von Hüttl
(S.378f) zeigt, wonach der Versicherungsdirektor Kleeberg aus Frankfurt
seine Bereitschaft im Sommer 1885 erklärte, 20 Millionen [heutiger
Schätzwert ca. 2 Milliarden] auf- und die Finanzen in Ordnung
bringen zu können. Sein Brief vom 13.3.1886 erreicht den König
aus ungeklärten Gründen nie. Der König mußte auch
gewarnt sein, weil z. B. die Presse, genauer Der Börsenkurier
vom 17.9.85 ganz unverhohlen von "anormalen" Zuständen spricht und
offen (!) eine vermögensrechtliche Entmündigung (Hüttl
347) thematisiert. Es ist nicht auszuschließen, daß
die Politik zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gewollt hat. Vom monarchistischen
Standpunkt wäre dies dann im Grunde als Hochverrat zu bezeichnen.
Ob und inwieweit sich die Psychiatrie mißbrauchen
bzw. gar willfährig sich zum Büttel machen ließ oder aktiv
motiviert mitmachte, erörtern wir an anderer Stelle.
Aus dem Gutachten (genauer
hier):
"Oft mußte Ministerialrath von Ziegler hören (v. Ziegler
Bogen 5), wie schön es wäre, wenn man das verfluchte Nest (die
eigene Haupt- und Residenzstadt!) an allen Ecken anzünden könnte
und Stallmeister Hornig führt als einen öfter von Seiner Majestät
ausgesprochenen Wunsch an (Hornig Blatt 7), daß das ganze bayerische
Volk nur einen Kopf habe, um es auf einen Streich hinrichten lassen zu
können."
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