Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    IP-GIPT DAS=25.04.2002 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 24.6.5
    Impressum: Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
    Stubenlohstr. 20     D-91052 Erlangen * Mail: sekretariat@sgipt.org

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    Willkommen in der Abteilung Forensische Psychologie, Bereich Beeinflussung von ZeugInnen,
    und hier speziell zum Thema:

    Kinder und ZeugInnen richtig befragen
    bei sexuellem Mißbrauch / Vergewaltigung

    Eine Information für Betroffene, Angehörige, Anteilnehmende und Helfende
     aus Allgemeiner und Integrativer forensisch-psychologischer Sicht

    Von Rudolf Sponsel, Erlangen
    Querverweise.


    Wenn es nur eine ZeugIn gibt, kommt es ganz entscheidend auf die erste fachkundig erhobene Aussage der ZeugIn an, die so bald wie möglich erhoben werden sollte, am besten bevor eine Therapie beginnt. Es ist wichtig, daß man der ZeugIn ermöglicht und ihr dabei hilft, eine gute und verwertbare Aussage zu machen. Das ist möglich, wenn Sie folgende Grundsätze beachten:

    Die Generalregel heißt, so offen als möglich fragen und immer nur an den Inhalten anknüpfen, die die ZeugIn von sich aus sagt und anbietet. Keine Suggestiv-Fragen. Sie helfen der ZeugIn gar nicht, wenn Sie sie falsch befragen, die ZeugIn wird im Laufe der Zeit nur verwirrt und sagt immer mehr schwer Nachvollziehbares.

    Stellen Sie keine Suggestivfragen (Beeinflussungsfragen)

    Suggestivfragen sind solche, die man mit Ja oder Nein beantworten kann.

    Beispiele: (siehe evtl. auch Befragung zum kindlichen Zeitbegriff)

    Suggestiv und ganz schlecht:  Hat er Dich ausgezogen?
    Sehr gute offene Frage: Was ist dann geschehen?
    Auch noch gut: Was ist mit der Kleidung geschehen oder ist damit nichts geschehen?
    Direkte „Ver-Oderte" Frage: Hat er Dich ausgezogen oder hat er Dich nicht ausgezogen?

    Suggestiv und ganz schlecht:  Hat er sich auf Dich drauf gelegt?
    Sehr gute offene Frage: Was hat er dann gemacht?
    Auch noch gut: Wie hat er gelegen oder hat er nicht gelegen?
    Direkte „Ver-Oderte" Frage: Hat er sich auf Dich drauf gelegt oder hat er sich nicht auf Dich drauf gelegt?

    Merke: Im Zweifelsfall immer stilistisch „schlechtes Deutsch" wählen und die Frage so mit einem Oder-Zusatz ausstatten, daß eine Suggestion (Beeinflussung) gering gehalten oder ausgeschlossen wird.
     

    • Bedrängen Sie die ZeugIn nicht, auch nicht in eine bestimmte Richtung.
    • Geben Sie der ZeugIn das Gefühl, daß sie alles sagen kann, aber nichts, was sie nicht erinnert. Sie darf auch sagen: Das weiß ich nicht mehr so genau.
    • Zeigen Sie ihr keine Bilder, Videos oder Fotos, um zu fragen, ob es so war. Auch das ist suggestiv. Bringen Sie von sich aus keine Vergleiche. Es sei denn, Sie können an Ausgesagtes anknüpfen oder haben mehrere Alternativen, z. B. Penisstellung a) normal herunterhängend, b) erregt nach oben gerichtet, c) unmögliche Stellung 90 Grad vom Körper weg, d) unmögliche Stellung nach unten "stehend".
    • Die ZeugIn sollte bis zur fachkundigen Befragung weitgehend von es gut Meinenden nicht befragt werden. Je öfter ZeugInnen falsch und suggestiv befragt werden, desto verwirrter werden sie und desto schwieriger wird es später, die glaubhaften Anteile ihrer Aussage herauszufinden und entsprechend aussagepsychologisch abzusichern.

    •  
    In der Therapiestunde sollten die Angehörigen nicht dabei sein, es sei denn, es wird ausdrücklich geplant, weil das zu umfangreichen und ungünstigen Beeinflussungen führen kann.

    Kleinere Kinder sind manchmal zu keiner so umfangreichen  Aussage fähig, so daß eine aussagepsychologische Analyse mangels Aussagematerial nur schwer möglich ist. Wenig Aussagematerial kann (1) durch die Qualität oder muß (2) durch andere Beweis- und Indizienquellen  ausgeglichen werden - wenn möglich.

    Bei Kindern beachten, daß der Zeitbegriff erst gegen Ende der Grundschule richtig differenziert ausgebildet ist. Schlechte zeitliche Angaben bei Kindern sprechen also nicht gegen die Glaubwürdigkeit sondern eher dafür.
    Hierzu: Grundwissen Kindlicher Zeitbegriff mit Literaturliste und evtl.

  • Internetmediales Forschungsprojekt Kindlicher Zeitbegriff   (MitarbeiterInnen gesucht). Familenrechtspsychologisch:
  • Kindlicher Zeitbegriff und Herausnahme aus der Dauerpflege: Kritik der Arbeit von Goldstein, Freud & Solnit (1982)



  • Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    24.06.2005    Querverweise.
    20.04.2001    Überarbeitung.
    18.10.1998    Überarbeitung.

    Querverweise
    Die 12 'Verbote' (‘Hauptsünden’) in der Vernehmung (Exploration). * Aussagepsychologie *
     Andere Beweis-Methoden und Indizienquellen. * Aussagepsychologische Gutachtenanalysen. *
    Psychologische Grundlagen des Polizeilichen Opferschutzes.
    Information und Übersicht Forensische Psychologie, Psychopathologie und Therapie (Verteilerseite).
    Überblick: Zwischenmenschliche Beziehungen, Liebe, Sex, Sexuelle Abweichungen und Störungen, Mißbrauch, Psychopathologie, Sex- und Beziehungs- Kriminalität, Psychotraumatologie und Viktimologie.
    *

    Zitierung
    Sponsel, R. (DAS).  Kinder  und ZeugInnen richtig befragen bei sexuellem Mißbrauch / Vergewaltigung. Internet Publikation Allgemeine und Integrative Psychotherapie (IP-GIPT). Erlangen: http://www.sgipt.org/forpsy/zeubef0.htm
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