Justiz-Skandal in Schwerin
Die Tat 24./25.8.1992 - Das Verfahren 9 Jahre später
von Rudolf Sponsel, Erlangen
| Nach tagelanger Belagerung stürmten in der Nacht vom 24. zum 25. August 1992 rechtsradikale Gewalttäter das Wohnheim vietnamesischer Vertragarbeiter in Rostock-Lichtenhagen und versuchten es, in Brand zu stecken. Ein Pöbel von über 1000 Schaulustigen klatscht Beifall und feuert an - zum Landfriedensbruch, womöglich zur schweren Körperverletzung und zum Mord (versuch). Die Polizei erweist sich als völlig unfähig und unwillig wie der Grenzschutz, Justiz und Politik. Man hätte eigentlich Soldaten hinschicken müssen, aber das läßt das GG derzeit nicht zu. |
| Es gehört schon eine ungeheure Ignoranz und zugleich Chuzpe dazu, die Beschuldigten 9 Jahre lang auf freien Fuß zu belassen, damit sie weiterhin rechtsradikale und kriminelle Straftaten vollbringen können. Einer kann nicht mehr angeklagt werden, weil die ihm zur Last gelegte Straftat inzwischen verjährt ist. |
| Auf eine solche Justiz wie in Schwerin kann Deutschland getrost verzichten. Wenn die Justiz ihre Arbeit nicht verantwortungsbewußt und zügig verrichten kann oder - noch schlimmer - womöglich nicht energisch genug will, wenn sie die Zeichen der Zeit nicht erkennen und damit dem rechtsradikalen Pöbel und paramilitätischen Kriminellen Vorschub leistet, dann könnten wir wenigstens Steuern sparen, indem die Justiz dort aufgelöst wird. Das Mindeste, das jedoch zu fordern ist, daß für solche Fälle Möglichkeiten geschaffen werden, daß die Verantwortlichen einen wirkungsvollen Strafe und Bewährung zugeführt werden können: |
| Wer in verantwortlicher
Stellung in Politik, Verwaltung oder in der Justiz vorsätzlich oder
fahrlässig versagt und dem Gemeinwesen dadurch einen materiellen oder
immateriellen Schaden zufügt, wird für mindestens ein Jahr lang
oder bei entsprechendem Schaden oder bei Wiederholung auf Dauer vom Dienst
mit Bezügen zum jeweils gültigen Sozialhilfesatz freigestellt.
Beispielsweise wären gute Anwärter der verantwortliche Staatsanwalt und Gerichts- Präsident in Schwerin. Aber auch das Ausgburger Gericht, in dem aus der Aservatenkammer Beweismittel - im Fall Strauß Festplatten - im Schwarz- und Schmiergeldprozeß verschwinden können wäre kein schlechter Kandidat. |
| Bislang kann von der (Untersuchungs-) Haft verschont werden, wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht, wenn ein festen Wohnsitz nachgewiesen werden kann. Diese Regelung sollte ergänzt werden durch den Zusatz: |
| Haft - längstens bis zur Hälfte der Höchststrafmaßes - kann auch dann angeordnet werden, wenn weitere Straftaten zu befürchten sind, spätestens aber dann, wenn es zu einer weiteren Straftat gekommen ist. |
| Zu den ganz großen und von den PolitikerInnen noch nicht richtig wahrgenommenen Problemen in Deutschland gehört, daß die Bürokratie (Gesetze, Verordnungen und Vorschriften) einem ungeheur- bösartigem Wachstum und in der Folge immer mehr zu einer verjustifizierten Gesellschaft führt. Immer weniger Menschen arbeiten produktiv, immer mehr Kosten werden von ausufernden Verwaltungen und ihrer Jurisprudenz verbraucht, was im Falle Bund, Länder, Gemeinden und allgemeine Institutionen zur "Doppelschere" weiterer Kostenexplosionen und anhaltender Staatsverschuldung führt. Zugleich fehlen Gelder durch Steuerhinterziehung, Steuer- und Kapitalflucht, euphemistisch und vernebelend durch die "Globalisierung" "erklärt". Hinzu kommen bei steigender Arbeitslosigkeit sinkende Einahmen neben steigenden Sozialkosten, was ebenfalls die Verschuldung der öffentlichen Haushalte fördert und einen Abbau der Schulden praktisch ausschließt. Des Finanzministers Ziele sind dann nur noch durch die Versilberung von Staatsvermögen zu erreichen. Aber auch das wird irgendwann nicht mehr gehen. Was dann? |
Internationales Geheimdienst-Völkerrechtsgesetz:
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