SGIPT - Gesellschaft für Allgemeine und Integrative Psychotherapie - Deutschland
    Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT DAS=21.11.2001

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    Willkommen in der Abteilung Allgemeine und Integrative Politische Psychologie, hier zum Thema:

    Justiz-Skandal in Schwerin
    Die Tat 24./25.8.1992 - Das Verfahren 9 Jahre später

    von Rudolf Sponsel, Erlangen

    Der Sachverhalt
     
    Nach tagelanger Belagerung stürmten in der Nacht vom 24. zum 25. August 1992 rechtsradikale Gewalttäter das Wohnheim vietnamesischer Vertragarbeiter in Rostock-Lichtenhagen und versuchten es, in Brand zu stecken. Ein Pöbel von über 1000 Schaulustigen klatscht Beifall und feuert an - zum Landfriedensbruch, womöglich zur schweren Körperverletzung und zum Mord (versuch). Die Polizei erweist sich als völlig unfähig und unwillig wie der Grenzschutz, Justiz und Politik. Man hätte eigentlich Soldaten hinschicken müssen, aber das läßt das GG derzeit nicht zu. 
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    Der Justiz-Skandal
     
    Es gehört schon eine ungeheure Ignoranz und zugleich Chuzpe dazu, die Beschuldigten 9 Jahre lang auf freien Fuß zu belassen, damit sie weiterhin rechtsradikale und kriminelle  Straftaten vollbringen können. Einer kann nicht mehr angeklagt werden, weil die ihm zur Last gelegte Straftat inzwischen verjährt ist. 
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    Abfindungslos entlassen zur Bewährung in der freien Wirtschaft
     
    Auf eine solche Justiz wie in Schwerin kann Deutschland getrost verzichten. Wenn die Justiz  ihre Arbeit nicht verantwortungsbewußt und zügig verrichten kann oder - noch schlimmer - womöglich nicht energisch genug will, wenn sie die Zeichen der Zeit nicht erkennen und damit dem rechtsradikalen Pöbel und paramilitätischen Kriminellen Vorschub leistet, dann könnten wir wenigstens Steuern sparen, indem die Justiz dort aufgelöst wird. Das Mindeste, das jedoch zu fordern ist, daß für solche Fälle Möglichkeiten geschaffen werden, daß die Verantwortlichen einen wirkungsvollen Strafe und Bewährung zugeführt werden können:
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    Entwurf für ein Staatsdiener-Reform-Gesetz für Fehlleister
     
    Wer in verantwortlicher Stellung in Politik, Verwaltung oder in der Justiz vorsätzlich oder fahrlässig versagt und dem Gemeinwesen dadurch einen materiellen oder immateriellen Schaden zufügt, wird für mindestens ein Jahr lang oder bei entsprechendem Schaden oder bei Wiederholung auf Dauer vom Dienst mit Bezügen zum jeweils gültigen Sozialhilfesatz  freigestellt. 
    Beispielsweise wären gute Anwärter der verantwortliche Staatsanwalt und Gerichts- Präsident in Schwerin. Aber auch das Ausgburger Gericht, in dem aus der Aservatenkammer Beweismittel - im Fall Strauß Festplatten - im  Schwarz- und Schmiergeldprozeß verschwinden können wäre kein schlechter Kandidat. 
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    Ergänzung der Strafprozeßordnung (Lex Schwerin)
     
    Bislang kann von der (Untersuchungs-) Haft verschont werden, wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht, wenn ein festen Wohnsitz nachgewiesen werden kann. Diese Regelung sollte ergänzt werden durch den Zusatz: 
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    Haft - längstens bis zur Hälfte der Höchststrafmaßes -  kann auch dann angeordnet werden, wenn weitere Straftaten zu befürchten sind, spätestens aber dann, wenn es zu einer weiteren Straftat gekommen ist. 
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    Einsetzen einer Kommission zur Reduktion der Bürokratie (Gesetze,  Verordnungen und Vorschriften)
     
    Zu den ganz großen und von den PolitikerInnen noch nicht richtig wahrgenommenen Problemen in Deutschland gehört, daß die Bürokratie (Gesetze, Verordnungen und Vorschriften) einem ungeheur- bösartigem Wachstum und in der Folge immer mehr zu einer verjustifizierten Gesellschaft führt. Immer weniger Menschen arbeiten produktiv,  immer mehr Kosten werden von ausufernden Verwaltungen und ihrer Jurisprudenz verbraucht, was im Falle Bund, Länder, Gemeinden und allgemeine Institutionen zur "Doppelschere" weiterer Kostenexplosionen und anhaltender Staatsverschuldung führt. Zugleich fehlen Gelder durch Steuerhinterziehung, Steuer- und Kapitalflucht, euphemistisch und vernebelend durch die "Globalisierung" "erklärt". Hinzu kommen bei steigender Arbeitslosigkeit sinkende Einahmen neben steigenden Sozialkosten, was ebenfalls die Verschuldung der öffentlichen Haushalte fördert und einen Abbau der Schulden praktisch ausschließt. Des Finanzministers Ziele sind dann nur noch durch die Versilberung von Staatsvermögen zu erreichen. Aber auch das wird irgendwann nicht mehr gehen. Was dann? 
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    Querverweise
    Überblick Programm Politische Psychologie in der IP-GIPT
    Zur Kritk am deutschen Rechtssystem

    Entwurf zu einem Verfassungszusatz für Angriffskriege bzw. Teilnahme an Angriffskriegen durch Deutschland
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    1. Die Teilnahme Deutschlands an Angriffsankriegen bedarf zusätzlich zur Parlamentsmehrheit einer 2/3 Mehrheit in einer Volksabstimmung, der mindestens eine 6-wöchige Informations- und Diskussionsperiode vorauszugehen hat.
    2. Hierbei müssen BefürworterInnen und GegnerInnen in der Information und in den Medien ausgewogen zu Wort gelangen können.
    3. Hierbei sind die Kriegsziele, Mittel, Risiken und Kosten darzulegen,
    4. Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit sind in vierteljährlichen Abständen vom Parlament zu überprüfen.

    Geheimdienste vom Typ CIA   ( 1- 2 - 3 - 4 - 5 ) sind vielfach nichts anderes als staatlich sanktionierte Kriminelle Vereinigungen und pseudo-legalisierte Terrorbanden, die den lokalen, regionalen und Weltfrieden gefährden. Daher fordern wir aus allgemeiner und integrativer polit-psychologischer Sicht ein

        Internationales Geheimdienst-Völkerrechtsgesetz:
     
    1. Allen Geheimdiensten wird verboten Attentate, Umstürze, Staatsstreiche, Militärinterventionen, Sabotage, Waffenlieferungen und jede andere Form aktiv aggressiver oder destruktiver Beeinflussung zu betreiben. 
    2. Geheimdienste dürfen nur informationell zur Abwehr und Aufklärung eingesetzt werden. 
    3. Es ist detailliert und operational genauestens festzulegen, was Geheimdienste dürfen und was nicht; hierbei ist jeglicher Interpretationsspielraum streng zu vermeiden.
    4. Sämtliche Geheimdienstaktivitäten müssen parlamentarischer Kontrolle unterliegen und vom Weltsicherheitsrat der UNO oder einem internationalen Gerichtshof geprüft werden können. 

    Entwurf/ Leitideen:

    Internationales Missionierungs-Völkerrechts- Gesetz

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    1. Allen Religionen wird verboten, uneingeladen und unautorisiert durch die Gast-Kultur zu missionieren.
    2. Autorisierte "Missionen" müssen das Toleranzgebot beachten, sonst sind sie völkerrechtswidrig.
    3. Autorisierte "Missionen" bedürfen der Erlaubnis durch einen von den Vereinten Nationen (UNO) legitimierten internationalen ethnologischen Rat, dessen Richtlinien zu beachten und deren Einhaltung durch unabhängige BeobachterInnen zu kontrollieren ist.
    4. Auserwählt-Verkündigungen sind als Verstoß gegen die Allgemeinen Menschenrechte unzulässig.
    5. Kooperation jedweder Form mit Geheimdiensten ist unzulässig.



    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Justiz-Skandal in Schwerin. Die Tat 24./25.8.1992 - Das Verfahren 9 Jahre später. Was tun? IP-GIPT. Erlangen: http://www.sgipt.org/politpsy/recht/schwerin.htm
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