Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    IP-GIPT DAS=09.04.2009 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 17.4.9
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
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    Anfang Die Eignung zum Waffenbesitz__Überblick  _ Rel. Aktuelles _ Rel. Beständiges _Titelblatt _Konzept _Archiv _Region  __ Service-iec-verlag _ Wichtige Hinweise zu Links und  Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Bücher, Literatur und Links zu den verschiedensten Themen, hier die Buchpräsentation:

    Die Eignung zum Waffenbesitz

    präsentiert von Rudolf Sponsel, Erlangen
     

    Bibliographie * Verlagsinfo * Inhaltsverzeichnis * Leseprobe * Ergebnisse * Bewertung * Links * Literatur * Querverweise *



    Bibliographie: Dobat, Armin S.  (2007). Die Eignung zum Waffenbesitz. Psychologische Grundlagen der waffenrechtlichen Begutachtung. Reihe: Ergebnisse der Rechtspsychologie. Band 2. Aachen: Shaker. [Verlags-Info] August 2007. Online-Publikation (PDF-Volltext). ISBN: 978-3-8322-6400-0. Schlagwörter: Rechtspsychologie; Waffengesetz; deutsche Waffengesetzgebung; Waffenrecht; persönliche Eignung; Zuverlässigkeit; § 6 WaffG; waffenrechtliche Begutachtung; MPU; legaler Waffenbesitz


    Verlagsinfo: [Verlags-Info]


    Inhaltsverzeichnis [PDF]

    Leseprobe:
    S. 195f: "Grundlagenforschung zur Psychologie des Waffenbesitzes
    Sicherlich bedarf es auch noch einer Grundlagenforschung zum Thema der Psychologie des Waffenbesitzes in Deutschland überhaupt, die sich inhaltlich von dem Eignungsbegriff abhebt und allgemeiner gefasst ist, also die damit verbundenen Meinungen und Vorurteile aufgreift. Hierzu ist eine Analyse des gesellschaftlichen Meinungsbildes zum legalen Waffenbesitz nützlich, die mit vorhandenen Daten, etwa zur Kriminalitätsentwicklung, in Beziehung zu setzen wäre.
    Folgende Forschungsprojekte sind geplant oder wurden bereits durchgeführt:
     

      Bedeutung einer Sozialisation unter Einbeziehung von Schusswaffen:
      Die Bedeutung einer Sozialisation unter Einbeziehung von Schusswaffen als möglichen Prädiktor für Schusswaffenkriminalität konnte aus ökonomischen Gründen nicht in die vorliegende Studie aufgenommen werden, obwohl erste Daten vorliegen. Die vorläufige Auswertung zeigt, dass eine frühe und gewaltfreie Sozialisation mit legalen Schusswaffen vermutlich als Resilienzfaktor gelten kann. Eine spätere, aber gewalttätige Begegnung mit Schusswaffen in Form von Gewalterfahrungen erscheint dagegen als problematisch und könnte als Prädiktor für delinquentes Verhalten eine Rolle spielen.
      Psychologie der Jagd und des sportlichen Schießens: Der Vergleich von Legalwaffenbesitzern und Nicht-Waffenbesitzern mittels persönlichkeitsbeschreibender Testverfahren wie dem NEO-FFI hat erste Ergebnisse geliefert und eine vorläufige Persönlichkeitsbeschreibung von Jägern und Sportschützen ermöglicht. Es liegen in vielen der gemessenen Dimensionen signifikante Unterschiede zur Normstichprobe vor. Weitere Untersuchungen sollen die Motive zur Jagd- und Schießsportausübung näher untersuchen.
      Statistische Grundlagen zum Waffenmissbrauch in Deutschland: Die Betrachtung der Zahlen zum Waffenbesitz und Waffenmissbrauch in Deutschland in Abschnitt 4 hat gezeigt, dass keine ausreichend gesicherte Datenbasis vorliegt, um die Bedeutung privat besessener, erlaubnispflichtiger Schusswaffen an der Schusswaffenkriminalität vollständig herauszuarbeiten. Durch eine erste Veröffentlichung (vgl. Dobat, Heubrock & Stöter, 2006) sind die daraus resultierenden Schwierigkeiten für eine ergebnisoffene und sachliche Diskussion des legalen Waffenbesitzes in Deutschland thematisiert worden."




    Ergebnisse. (S. 158)
    Es wurden die Mittelwerte bezüglich der Fragestellung für potentiell valide angenommener  Tests zweier Stichproben - nach S. 141: Legalwaffenbesitzer (X1) einsitzender Delinquenter (X2) - mit Hilfe einer einfaktoriellen Varianzanalyse auf Signifikanz geprüft und die signifikanten Paare auf ihre Effektstärke hin vergleichend untersucht. Es wurden 51 Skalen zu 18 psychologischen Konstrukten in die Untersuchung einbezogen. Von den 51 Skalen zeigten 14 keine signifikanten Unterschiede (6 der 14 nichtsignifikanten Skalen hätten zudem eine Effektstärke < 0.7 ergeben).

    Schlussfolgerungen des Autors (S. 188f) > Bewertung.

    "Bedeutung der Ergebnisse für die Praxis der waffenrechtlichen Begutachtung
    Die Operationalisierung der persönlichen Eignung zum Waffenbesitz sowie die Prüfung der psychologischen Testverfahren aus der angewendeten Batterie haben gezeigt, dass eignungsrelevante Persönlichkeitsmerkmale belegbar und Aussagen über die Güte des jeweiligen Testverfahrens möglich sind. Das bedeutet, dass viele der herausgearbeiteten Schwierigkeiten bei der Begutachtung nach § 6 WaffG grundsätzlich behoben werden können. Die Begutachtungspraxis hat bisher - nach Aussage der befragten Gutachter, Rechtsanwälte sowie der betroffenen Legalwaffenbesitzer - unter der Unbestimmtheit dieses Rechtsbegriffes und fehlender Möglichkeiten zur gesicherten Diagnostik gelitten. Nunmehr können gesicherte Aussagen über die Eignung einer Person gemacht werden, wobei immer die konkrete Fragestellung der waffenrechtlichen Begutachtung zu beachten ist.
    Die evaluierte Testbatterie zeigt Möglichkeiten zur validen und sensitiven Begutachtung der jeweiligen psychologischen Konstrukte auf. Im Falle einer Begutachtung von unter 25-Jährigen ist zu berücksichtigen, dass gesetzlich festgeschrieben lediglich ein einziges Testverfahren anzuwenden ist, und nur bei konkreten Zweifeln an der persönlichen Eignung und/oder geistigen Reife eine weitergehende Diagnostik zu erfolgen hat. Im Rahmen einer solchen Begutachtung hat sich der NEO-FFI als Diagnostikum bewährt.
      Die hier vorgenommene Evaluation der Testbatterie ist ein erster Schritt zur Entwicklung weiterer diagnostischer Verfahren. Die Anwendung einer waffenrechtlichen Standard-Testbatterie sollte - in Anlehnung an die österreichische Gesetzgebung - der von Gutachtern und Betroffenen geforderten Vereinheitlichung dienen und könnte in der kommenden Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht verpflichtend vorgeschrieben werden. Ein derartiger Handlungsdruck ist auch dadurch gegeben, dass das in Österreich generell vorgeschriebene Minnesota Multiphasic Personality Inventory [MMPI] als allgemeines Screening-Verfahren hierzulande nicht zu empfehlen ist. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Güte des Verfahrens (vgl. Keckeis, 2001) und auch die generelle Ausrichtung des Eignungsbegriffes auf die Stressverarbeitungskompetenz der Antragsteller ist eher kritisch zu sehen. Allerdings hat der [>189] Vergleich mit der österreichischen Gesetzgebung eindrucksvoll die Vorteile aufgezeigt, die mit einer im Gesetz enthaltenen Operationalisierung des Eignungsbegriffes und einer Vorgabe anzuwendender Testverfahren verbunden sind."



    Evaluationsdesign
    Das Untersuchungsdesign vergleicht die Testwerte von drei Stichproben: (1) Einsitzende Delinquente (n=60), (2) Legalwaffenbesitzer (n=120; Jäger, n=60, Sportschützen, n=60) und (3) einer sog. Vergleichsstichprobe, die andern Orts [PDF] auch als "Kontrollgruppe" (n=122) deklariert wird.

    Stichprobencharakteristika:
    (1) Einsitzende Delinquente (S. 144f): n=60, Altersmittel 28.9; StAbw (SD) 11,7; 92% männlich, 8% weiblich, Schulbildung: nicht abgeschlossen 28.3%, Sonderschule 15%, Hauptschule 36.7%, Realschule 11.7% (ergibt zusammen:  91.7%: was ist mit den restlichen 8.3%?). 41.7% mit hand-off-Waffen (Schusswaffen) ausgerüstet.
    (2) Legalwaffenbesitzer (S. 149ff): Schulbildung nicht abgeschlossen 0.8%; Sonderschule 0%, Hauptschule 9.2%, Realschule 28,3%, Abitur 61.7%. Männlich 94,2%, weiblich 5,8%.
        Sportschützen (n=60): Altersmittel 42.5; StAbw (SD) 11.1.
        Jäger (n=60): Altersmittel 38.9; StAbw (SD)  11.7.
    (3) Kontrollgruppe (S. 154f): n=122; Altersmittel 25.3; StAbw 6.7; 22.1% männlich; 77.9% weiblich. Die Schulbildungsangaben fehlen.

    Vergleichbarkeit: Die Stichproben (1) und (2) unterscheiden sich deutlich im Alter und sind geradezu gegensätzlich in ihrer Schulbildungsverteilung. Die Kontrollgruppe passt altersmäßig einigermaßen zur Delinquenzgruppe, ist aber in der Geschlechterverteilung fast gegensätzlich. Insgesamt sind die Gruppen nach ihren Stichprobencharakteristika nicht vergleichbar. Dennoch kommt den empirischen Kennwerten natürlich ein gewisser und nicht unwichtiger Informationswert zu.
        Alle drei Stichproben-Erhebungssituationen sind mit der Situation einer waffenrechtlichen Beurteilung nicht vergleichbar (> Zusammenfassende Kritik).



    Bewertung:
    Die Arbeit enthält neben vielen interessanten empirischen Ergebnissen auch einige Unklarheiten bzw. Ungereimtheiten (z.B. Cohens d, Effektstärkenbewertungen Cohens, Stichprobenanteile) und vor allem fehlende grundlegende Begründungen. Besonders stört, dass nirgendwo erklärt und begründet wird, weshalb aus den Mittelwertsunterschieden der Testergebnisse der beiden Hauptgruppen, Delinquente (n=) und Legalwaffenbesitzer (n=), sich Folgerungen für die Eignung zum Waffenbesitz ergeben sollen, zumal die Erhebungssituationen gar nicht vergleichbar sind und aus Gruppenmittelwerten grundsätzlich nicht auf den Einzelfall geschlossen werden kann. Der ganze Ansatz ist mehr als problematisch. Daher ist das Evaluationsdesign nicht nur für eine Beurteilung des Einzelfalles ungeeignet, sondern aufgrund der nicht vergleichbaren Stichproben auch für gruppenspezifische Vergleiche. Erschwerend kommt hinzu, dass mit keinem Wort die schwierige Validitätsfrage der Testergebnisse problematisiert wird. Weshalb sollten Testbearbeitungen in einer solchen interessegeleiteten Situation valide sein? Jeder Kundige sollte wissen, dass genau das die entscheidende Gretchenfrage jeder interessegeleiteten, nicht nur waffenrechtlichen Begutachtung ist. Die ProbandIn will ihre Waffenbesitzkarte (behalten) und überlegt sich aus diesem Interesse heraus, wie sie die Aufgaben - augenscheinvalide - bearbeiten kann. In einer solchen sehr stark interessegeleiteten Situation muss zwingend die Informationsgüte gründlich untersucht und sorgfältig kontrolliert werden. Man darf sich keineswegs darauf verlassen, dass die Testbearbeitungen wahrheitsmotiviert und selbstbeurteilungssicher erfolgen (> "Wie geht es Ihnen?"). Über diesen ganz entscheidenden wissenschaftlich wie begutachtungspraktischen Punkt äußert sich die Arbeit gar nicht und geht damit an den wesentlichen Grundlagen vorbei.
     
    Zusammenfassende Kritik: 
    (1) Dobat (2007) hat gruppen-statistische Kennwerte erhoben, die für den Einzelfall nichts hergeben. Die Evaluationslogik wird nicht ausgeführt. 
    (2) Dobat (2007) hat drei Untersuchungsgruppen gebildet, die nicht vergleichbar sind, und zwar nicht vergleichbar hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, aber auch nicht vergleichbar bezüglich ihrer Situation und Motivationslage. 
    (3) Dobat (2007) hat die wichtigste Stichprobe, Schusswaffen-Besitzanwärter, um die es ja "eigentlich" geht, gar nicht einbezogen, so dass der entscheidende Vergleich fehlt.
    (4) Dobat (2007) hat die spezifisch interessengeleitete Bearbeitungsmotivation nicht sichergestellt, nicht untersucht und nicht  kontrolliert. Damit sind die Untersuchungsergebnisse ungeeignet, Waffeneignung im Einzelfall zu evaluieren.
      Anmerkung: Für die Unklarheiten und Ungereimtheiten wäre eine Korrekturseite im Internet wünschenswert.



    Links (Auswahl: beachte)
    • Links zur waffenrechtlichen Beurteilung.


    Interne IP-GIPT Links:

    • Psychologische Begutachtung und Zeugniserteilung zum Waffenrecht.
    • Was sagen gruppenstatistische Kennwerte über den Einzelfall aus? / Trugschlüsse in der Statistik im Spannungsfeld zwischen Aggregat und Einzelfall: eine Bestandsaufnahme und kritische Evaluation. > Probleme der forensischen Prognostik >  Beweis und beweisen in der Statistik >  Das idiographische Einzelfallparadigma  >
    • Psychologische Begutachtung und Zeugniserteilung zum Waffenrecht.
    • Überblick Forensische Psychologie in der IP-GIPT.
    • Überblick Diagnostik und Differentialdiagnostik in der IP-GIPT.
      • Suggestivfragen in der Diagnostik.
      • Was ist-Fragen in der Diagnostik.
      • Kritik der klassifikatorischen Diagnostik.
      • Probleme der Differentialdiagnose und Komorbidität.
      • Psychologische Testtheorien.
    • Überblick Beweis und beweisen in Wissenschaft und Leben.
    • Überblick Wissenschaft in der IP-GIPT.


    Literatur (Auswahl)

    • Literatur zur waffenrechtlichen Beurteilung.
    • Literaturliste Evaluation.




    Glossar, Anmerkungen und Endnoten
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    Bewertung. Bewertungen sind immer subjektiv, daher sind wir in unseren Buchpräsentationen bemüht, möglichst viel durch die AutorInnen selbst sagen zu lassen. Die Kombination Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassungen sollte jede kundige oder auch interessierte LeserIn in die Lage versetzen selbst festzustellen, ob sie dieses oder jenes genauer wissen will.  Die BuchpräsentatorIn steht gewöhnlich in keiner Geschäftsbeziehung zu Verlag oder den AutorInnen; falls doch wird dies ausdrücklich vermerkt. Die IP-GIPT ist nicht kommerziell ausgerichtet, verlangt und erhält für Buchpräsentationen auch kein Honorar. Meist dürften aber die BuchpräsentatorInnen ein kostenfreies sog. Rezensionsexemplar erhalten. Die IP-GIPT gewinnt durch gute Buchpräsentationen an inhaltlicher Bedeutung und Aufmerksamkeit und für die PräsentatorInnen sind solche Präsentationen auch eine Art Fortbildung - so gesehen haben natürlich alle etwas davon, am meisten, wie wir hoffen Interessenten- und LeserInnen.  Beispiele für Bewertungen: [1,2,3,]
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    Anm. Vorgesehene. Wir präsentieren auch Bücher aus eigenem Bestand, weil wir sie selbst erworben haben oder Verlage sie aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) zur Verfügung stellen wollen oder können.
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    Unklarheiten und Ungereimtheiten.
    Cohens d: Der Autor verwendet unerklärte Zeichen im Zusammenhang mit der Effektstärke nach Jacob Cohen: es wird nicht erklärt, was "d" im Unterschied zu "[d]" (Tabellen S. 156 ff) bedeutet, möglicherweise bedeutet es ja auch gar nichts; dann wäre dies aber auch hilfreich zu wissen. Die grundlegende Formel  für die Effektstärke Abb. 11.2 auf S. 140 unter Berufung auf Cohen (1988) kann so nicht stimmen, jedenfalls dann nicht, wenn zugleich negative Effektstärken (Tabellen S. 156 ff) mitgeteilt werden.
    .

    Wahrscheinlich hat sich ein Druckfehler mit der großen ("äußeren") Wurzel ergeben (die innere für das Mittel der [unterschiedlichen] Varianzen ist sinnvoll). Dann wären auch negative Effektstärken, wie sie vielfach S. 159 ff zitiert werden, interpretierbar in der Weise, dass der subtrahierte zweite Mittelwert im Zähler der größere ist. S. 141 ist zu entnehmen, dass  X1:= Legalwaffensitzergruppe, X2:= Einsitzende Delinquentengruppe.
        Obwohl Wikipedia wissenschaftlich nur eingeschränkt zitierfähig ist - zu viele AgentInnen tummeln sich dort -, sei ausnahmsweise auf Cohens Formel dort verwiesen (Abruf 6.4.9):
     
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    Effektstärkenbewertungen: Dobat (2007, S. 141) behauptet, Cohen (1988 , p. 82) bewerte Effektstärken > 0.7 als hoch. Wikipedia hingegen teilt d=0.8 mit. Hier hat Wikipedia (Abruf 6.4.9) Recht. Tatsächlich teilt Cohen (1988, p. 82) folgende Bewertungsregeln mit (links unten: "Large .80"):

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    Stichprobenanteile. Für Einsitzende Delinquente teilt Dobat (S. 144f) mit:  Schulbildung: nicht abgeschlossen 28.3%, Sonderschule 15%, Hauptschule 36.7%, Realschule 11.7% (ergibt zusammen:  91.7%: was ist mit den restlichen 8.3%?
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    Querverweise
    Standort Die Eignung zum Waffenbesitz.
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    Links * IP-GIPT Links zum Thema.
    Buch-Präsentationen, Literaturhinweise und Literaturlisten in der IP-GIPT. Überblick und Dokumentation.
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    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org
    Waffen Gutachten site:www.sgipt.org. 
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Buchpräsentation Dobat (2007). Die Eignung zum Waffenbesitz. Psychologische Grundlagen der waffenrechtlichen Begutachtung .Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/lit/sonstige/dobatWB.htm
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    kontrolliert: irs 09.04.09



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    17.04.09    Effektstärkenbewertung nach Cohen.