Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    IP-GIPT DAS=27.10.1998, letzte Änderung 29.08.06
    Sekretariat: Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
    Postbox   3147  D-91019 Erlangen    E-Mail:  sekretariat@sgipt.org  _  Zitierung  &  Copyright
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    Herzlich willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrtaive Psychotherapie, Abteilung Berufs- und Fachgeschichte, Berufs- und Gesundsheitpolitik, hier der Bereich:

    Resolution zu einer fairen und kompetenten Besetzung des wissenschaftlichen Psychotherapiebeirates

    (1) GutachterInnen sollten grundsaetzlich kompetent, unbefangen und unabhaengig von dem Gegenstand sein, den sie begutachten sollen.

    (2) Kompetenz in allgemeinen und schulen-unabhaengigen Psychotherapiebelangen setzt voraus, dass eine GutachterIn keiner bestimmten Psychotherapieschule oder wenigstens mehreren zugleich angehört. Dies sollte ueber ihre offen zu legenden Mitgliedschaften (Transparenzprinzip) und ueber ihre Veroeffentlichungen kontrollierbar sein.

    (3) Die GutachterIn darf keine persoenlichen Interessen fuer eine bestimmte Psychotherapieschule in ihrer Mitgliedschaft und in ihren Veroeffentlichungen erkennen lassen.

    (4) Die Besetzung des Psychotherapiebeirats widerspricht den oben genannten Grundsaetzen in fundamentaler Weise und ist daher mit den Grundprinzipien des Rechtsstaates, dem Unbefangenheits- und Fairnessprinzip unvereinbar.

    (5) Die Gesellschaft für Allgemeine und Integrative Psychotherapie ersucht das Bundesministerium fuer Gesundheit daher nachhaltig und dringend, die bisherige Besetzung zurueckzunehmen und unter Beachtung oben genannter Grundsaetze neu zu gestalten.



    Schliessen Sie sich bitte an. Kopieren Sie diese Resolution und geben Sie die Resolution weiter, z. B. an: Bundestag, Bundestagsabgeordnete, Gesundheitsausschuss, Therapieverbaende, Presse, Rundfunk, Fernsehanstalten, Krankenkassen, KVen, Berufsverbaende, Landesministerien, KollegInnen.


    Querverweise:
    Forderungen an die AGR zur Umsetzung des PsychThG
    Vorbereitung einer Verfassungsklage gegen das PsychThG
    Informationen zur Verfassungsbeschwerde der Uni Marburg
    Organisation von Klagen gegen das PsychThG und seine Umsetzung
    Zum Nachweis des Zeitansatzes für Vor- und Nacharbeit einer Behandlungsstunde
    Pressererklärung zur Falschmeldung der Bundesärztekammer über die Gründung eines
    wissenschaftlichen Beirates zum PsychThG
    Zur Allgemeinen Berufspolitik der SGIPT
    Literaturhinweis Rechtsprobleme PsychThG
    Rechtsprobleme PsychThG im Internet



    Literaturhinweise Rechtsprobleme PsychThG
  • Pulverich, G. (1998). Kommentar zu den Übergangsbestimmungen in § 12 des Psychotherapeutengesetzes vom 6.3.1998. Report Psychologie 52, 4,353-362.
  • Pulverich, G. (1998). Kommentar zu den Übergangsbestimmungen des § 95 SGB (Kassenzulasung, Ermächtigung). Report Psychologie 52, 4,363-368.

  • _
    Rechtsprobleme PsychThG im Internet
    An dieser Stelle sind künftig Link-Hinweise vorgesehen.
    PotentielleKunstfehler in der Psychotherapie

    Querverweise
    Standort: Resolution zu einer fairen und kompetenten Besetzung des wissenschaftlichen Psychotherapiebeirates..
    Haupt-Kurzinhaltsuebersicht Dokumentation einer Perfidie
    Anlass und Sinn der Dokumentation
    Berufspolitisches


    Zitierung
    Sekretariat SGIPT (DAS). Resolution zu einer fairen und kompetenten Besetzung des wissenschaftlichen Psychotherapiebeirates.  Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen: http://www.sgipt.org/berpol/wisbeir0.htm
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