Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=08.01.2014 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 08.01.14
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr.20  D-91052 Erlangen
    Mail: sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  & .Copyright

    Anfang_Psychiatrie-Missbrauch_ Überblick_ Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _  Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag _ _Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich ..., und hier speziell zum Thema:

    Missbrauch der forensischen Psychiatrie
    durch Staat, Justiz, Polizei und Verwaltung und einer willfährigen Psychiatrie selbst.

    Zu:
    Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz
    Eine methodenkritische Untersuchung illustriert an einigen Fällen u.a.am Fall Gustl F. Mollath
    mit einem Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.

    Moderiert von Rudolf Sponsel, Erlangen

    Motto: "Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle." Gustl Mollath

    Einführung
    Es gibt ohne Zweifel schwierige, lästige, nervige, zeitfressende und Aufmerksamkeit heischende MitbürgerInnen. Manche mag man als gestört, andere vielleicht sogar als gestört mit Krankheitswert oder psychisch krank bezeichnen. Bei der einen oder anderen mag auch die Bezeichnung "querulatorisch" angebracht sein. Das ist das eine. Das andere ist: dürfen solche Menschen, die schwierig, lästig, nervig, gestört oder querulatorisch erscheinen mit Hilfe der - forensischen - Psychiatrie einfach weggesperrt werden, um sie "ruhig zu stellen" oder gar gefügig zu machen?
        Psychiatriemissbrauch ist auch keineswegs auf Diktaturen, "rückständige" Länder oder auf die Vergangenheit beschränkt, sondern es gibt ihn fast überall, quasi ein zeitloses Phänomen. Natürlich auch in Deutschland. Die Macht braucht Helfer, um vermeintliche Gegner oder Unbotmäßige kalt zu stellen oder zu disziplinieren. Und genau hierfür scheint sich die Psychiatrie - damals wie heute - bestens zu eignen. Es lohnt daher, diesem Phänomen eine eigene Seite einzurichten, um das vielfältige (Vergleichs-) Material und die Fallstudien für ein besseres Verständnis zu nutzen, insbesondere das Ausmaß menschlicher, beruflicher und wissenschaftlicher Fehlleistungen.
        Es geht auch nicht nur um Einweisung und Verwahrung, sondern um angemessene, respektvolle Behandlung. Nachdem z.B. die forensischen Psychiatrien und Maßregelvollzugsanstalten oft keinen echten, transparenten und wirklungsvollen Kontrollen unterliegen, sind dort zahlreiche Fehlleistungen (Falschdiagnosen, Falschbehandlungen, Überdosierung, Zwangsbehandlung, Fixierung, Isolation, Schockbehandlungen, Medikamentenversuche, Mobbing und andere Schikanen) bis hin zu folterähnlichen "Behandlungen" gang und gäbe. All diese Missstände gehören für die Öffentlichkeit dokumentiert und aufgeklärt.
        Die Seite ist im Aufbau und kann Unterstützung, Anregungen und Kritik gebrauchen.



    Materialien (Auswahl)
    • Bulgarien.
    • Chile.
    • DDR.
    • Deutschland.
    • Großbritanien.
    • Österreich.
    • Rumänien.
    • Russland.
    • Turkmenistan.
    • Ukraine.
    • WHO-Materialsammlung zur psychischen Gesundheit.


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    Bulgarien

      ai: "Psychiatrische Einrichtungen. Nachdem das CPT im Jahr 2006 Psychiatrie- und Sozialhilfeeinrichtungen besucht hatte, äußerte er im Februar seine ernste Besorgnis wegen der Aufnahmeverfahren, Misshandlungen und Lebensbedingungen in den besuchten Institutionen.
          Das CPT hob vor allem den Mangel an Personal, die unzureichende Fortbildung des Personals und fehlende Betriebsmittel in diesen Institutionen hervor. Diese Bedingungen hatten zu gewalttätigen Handlungen, eingeschränkten therapeutischen Möglichkeiten und unzureichender Bereitstellung von Rehabilitationsprogrammen geführt. Trotz der im Jahr 2002 vom CPT ausgesprochenen Empfehlungen, auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen in diesen Institutionen zu achten, waren diese nach wie vor unangemessen.
          Nachdem in einer BBC-Fernsehdokumentation auf die äußerst schlechten Bedingungen in der Kinderbetreuungseinrichtung von Mogilino aufmerksam gemacht worden war, kündigte die Ministerin für Arbeit und Sozialpolitik im Februar an, dass diese und sechs ähnliche Einrichtungen geschlossen würden."
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    Chile
      Chile unter Pinochet.
      Colonia Dignidad. Aus W: "Im Dezember 2005 erfolgte eine weitere Anklage gegen Schäfer, nachdem die ehemalige Leiterin der Klinik der „Colonia“, Gisela Seewald, gestanden hatte, Kinder mit Elektroschocks gequält und psychiatrischen Behandlungen unterzogen zu haben, um deren von Schäfer behauptete „Besessenheit“ zu behandeln.[4] In der Anklageschrift wird Schäfer und Seewald unter anderem vorgeworfen, acht Kinder deutscher Herkunft ihren Eltern entrissen und schwer misshandelt zu haben. .... Menschenrechtsverletzungen: Die Siedlung, in der nach Schätzungen zwischen 250 und 350 Menschen lebten,[6] steht seit 1977 unter der Beobachtung von UNO und Amnesty International. Geflüchtete Bewohner berichteten glaubwürdig, die Kolonie sei während der Pinochet-Diktatur jahrzehntelang als Folterzentrum des chilenischen Geheimdienstes genutzt worden.[7] Später stellte sich heraus, dass in der Colonia Dignidad Chilenen gefangen gehalten und als Zwangsarbeiter eingesetzt worden waren. Es wurden verbrecherische, medizinische Versuche an Häftlingen durchgeführt. Kinder und Jugendliche wurden in der Sektengemeinschaft immer wieder sexuell missbraucht, vor allem Jungen unter sexuellem Aspekt körperlich gezüchtigt und die Kinder mit Elektroschocks und Psychopharmaka gequält. ... "
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    DDR
      Zum systematischen Mißbrauch der Psychiatrie in der DDR von Friedrich Weinberger Vorsitzender der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. (GEP), in ZdF 25/2009 [PDF] "... Die Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. (GEP)4 legte über die Jahre immer wieder Fallberichte vor, bis heute über zwanzig, die aufzeigen, daß und wie Männer und Frauen aus Gründen oppositioneller Äußerungen oder Handlungen sehr wohl auch in der DDR in psychiatrische Kliniken gesteckt worden sind. Nur fanden diese Berichte keine Beachtung. Im Oktober 2008 [>121] aber kam aus dem Thüringer Sozialministerium auf eine Anfrage des Bundes Stalinistisch Verfolgter (BSV)5 Thüringen und der thüringischen Landesbeauftragten Hildigund Neubert wie beiläufig und ganz unspektakulär die Mitteilung, man bearbeite dort seit 1992 47 Anträge auf Rehabilitierung von Personen, bei denen es „im Zusammenhang mit politischer Verfolgung [in der DDR] zu einem Aufenthalt in psychiatrischen Einrichtungen gekommen“ war. Zudem wurde erklärt, daß „in 21 Fällen der erforderliche gerichtliche Rehabilitierungsbeschluß erwirkt“ werden konnte. Das bedeutet im Klartext, daß hiermit erstmals von staatlicher Seite die dem „Aufenthalt“ zugrunde liegenden Psychiatrisierungen einer größeren Zahl politisch Verfolgter als widerrechtlich
      und damit „psychiatrie-mißbräuchlich“ anerkannt wurden...."
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      Ursula Plog Vertrauen ist gut.Über den Mißbrauch der Psychiatrie durch den Staatssicherheitsdienst der DDR. "In der DDR gab es einen Lehrstuhl für “Operative Psychologie” - hier konnten sich Stasi-Mitarbeiter das für ihren Job nötige Herrschaftswissen aneignen, indem sie mit sozialpsychiatrischen Techniken vertraut gemacht wurden. Sie lernten zum Beispiel, wie Vertrauensbeziehungen funktionieren, um das Vertrauen der ihnen untergeordneten Inoffiziellen Mitarbeiter ausnutzen zu können. - Ursula Plog, Vorsitzende der 1992 gegründeten Kommission zur Aufklärung des Mißbrauchs der Psychiatrie durch die Stasi, zeigt in ihrem Beitrag, wie die Funktionalisierung der Psychologie und Psychiatrie zur Pathologie des Gesellschaftssystems und der Menschen in der DDR beitrug."
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      "Die waldheim-story: Psychiatriemissbrauch selbst erlebt. PP 9, Ausgabe Januar 2010, Seite 29. Koch, Dietrich
      Von Nazis und Antifaschisten, Stasi und Psychiatrie (Heft 08/09 „1989/ 2009 – 20 Jahre Deutsche Einheit: Die Waldheim-Story“ von Norbert Jachertz und „Online-Interview mit Sonja Süß ,Kein Missbrauch à la Sowjetunion‘“).
      1970 war ich wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Leipziger Psychiatrischen Universitätsklinik. Das MfS hielt mich ab 1970 für 23 Monate in Untersuchungshaft, unter anderem, da ich 1968 am Plakatprotest in der Leipziger Kongresshalle gegen die Sprengung der Leipziger Universitätskirche beteiligt war. Da ich nicht geständig-kooperativ zu machen war, wollte die Stasi meine Psychiatrisierung. Den Gutachtenantrag stellte MfS-Major Etzold, Leiter der Untersuchungsabteilung Leipzig. Das Gutachten dazu fertigte Leutnant Dr. P. im Psychiatrischen Haftkrankenhaus Waldheim an. Daraufhin wurde ich als „erheblich vermindert Zurechnungsfähiger“ zu zweieinhalb Jahren Haft und anschließender Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt, „um dem Wiederholen derartigen Verhaltens vorzubeugen und damit die Gesellschaft vor staatsfeindlichen Angriffen zu schützen“ (Urteil 1a-Strafsenat Leipzig, 13. 3. 1972). Nach etwa einem halben Jahr im Psychiatrischen HKH kaufte mich die Bundesregierung frei. Ich promovierte bei Carl Friedrich von Weizsäcker und war an der Universität Essen im Fach Philosophie tätig. Mein Erfahrungsbericht steht in Dietrich Koch: Das Verhör. Zerstörung und Widerstand. Drei Bände. Dresden 2000 und 2001. Zu meinem Buch hat Prof. Dr. Bach, Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Dresden, eine Rezension im Ärzteblatt Sachsen 1/2001 geschrieben.
          Durch Rehabilitierungsbeschluss des 1. Senats für Rehabilitierung des Bezirksgerichts Leipzig vom 21. 10. 1992 wurde das DDR-Urteil vom 13. 3. 1972 vollständig aufgehoben, einschließlich der psychiatrischen Teile. Prof. Dr. Klaus Weise, Leipzig, sagte mir nach 1990, dass die DDR-Gerichte keine Neigung zur Überprüfung solcher Einweisungsbeschlüsse hatten, so dass dieses Gutachten über mich praktisch lebenslänglich bedeutete, und empfahl mir, mich an die sächsische Psychiatriemissbrauchskommission zu wenden. Diese urteilte 1995, dass das Waldheimer Gutachten „Psychiatriemissbrauch“ war (Das Verhör, S. 648). Das Kommissionsgutachten sagt, „dass das Gutachten des Dr. P. in seinen Grundlagen wie im Ergebnis fehlerhaft war“, und kommt zum Ergebnis: „Die Unterbringung des Antragstellers im Haftkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Waldheim war nicht gerechtfertigt.“ . . .
          Gutachter für die Kommission war Prof. Dr. Klaus Foerster, Tübingen. Er sagte mir unter anderem: „Das Gutachten Dr. P.s ist fachlich eine Katastrophe.“ Das Gutachten von 1972 wurde auch vom Chefarzt des HKH Waldheim Oberstleutnant Dr. O. und seiner Stellvertreterin Frau Oberleutnant Dr. P. unterschrieben, eine für das HKH ungewöhnliche Verhaltensweise. Für ein „methodisch ungenügendes, inhaltlich falsches“ (Kommissionsgutachten von 1995) Gutachten, das von drei Ärzten unterschrieben wird, muss es meines Erachtens einen externen Grund geben.
          Nach Dr. S. Süß bestand politischer Psychiatriemissbrauch in der Sowjetunion gerade darin, „dass -politisch missliebige Personen von KGB-Psychiatern als angeblich psychisch krank falsch diagnostiziert, zwangsmediziert und ohne Zeitbegrenzung inhaftiert wurden“. Diese vier Kriterien sind in meinem Fall erfüllt. Nur statt KGB-Psychiatern fand meine Psychiatrisierung durch Gutachten eines DDR-Oberstleutnants, einer Frau Oberleutnant und eines Leutnants statt, auf Antrag eines MfS-Majors, durch Urteil eines Strafsenats. Dr. phil. Dietrich Koch, Kurfürstenstraße 43, 45479 Mülheim."
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      Psychiatriemissbrauch in der DDR – Podiumsdiskussion in der Gedenkstätte Berliner Mauer-Podium für Selbstdarstellung,Verharmlosung, Verschleierung,Rehabilitierun [ALB]
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      Politisch mißbraucht? Psychiatrie und Staatssicherheit in der DDR. Hat es auch in der DDR einen politischen Mißbrauch der Psychiatrie gegeben? Sonja Süß hat in jahrelanger Kleinarbeit Hunderte Akten des MfS ausgewertet und kommt in ihrer Monographie zu überraschenden Ergebnissen: Tatsächlich hat ein Teil der Ärzte, die als inoffizielle Mitarbeiter des MfS tätig waren, Patientengeheimnisse verraten. Auch wurden psychisch Kranke anläßlich von Staatsfeiertagen als potentielle Störer vorübergehend in psychiatrische Krankenhäuser eingewiesen. Außerdem waren mehrere Fälle von Psychiatriemißbrauch zur Disziplinierung unbequemer Menschen durch die politischen Machthaber nachzuweisen. Doch anders als in der Sowjetunion oder Rumänien wurde die Psychiatrie in der DDR nicht systematisch als staatssicherheitsdienstliches Instrument zur Verfolgung politischer Gegner mißbraucht. Sonja Süß macht das Geschehen im psychiatrischen Fachgebiet durch eine ausführliche Schilderung des zeitgeschichtlichen Kontextes in bezug auf das gesamte Gesundheitswesen der DDR verständlich und zeichnet das Zusammenspiel von KGB und MfS im Weltverband für Psychiatrie nach - ein Geschehen, über das bisher nur vage Vermutungen existierten." [Sonja Süß,Ch.Links]
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      "Bürgerkomitee „15. Januar“ (Hg.): Mißbrauch von Psychologie/ Psychiatrie (H. 3/1999 der Zs. Horch und Guck). Berlin 1999. 80 S. DM 8,-. Bezug bei: Bürgerkomitee „15. Januar“ e.V., Ruschestr. 103, Haus 1, 10365 Berlin. Das Heft befaßt sich mit Psychologie-/Psychiatrie-Mißbrauch in der DDR. Es enthält u.a. folgende im hiesigen Kontext relevante Beiträge: „Der Mißbrauch von Psychologie war staatlich organisiert“ (Edith Wolf), „Verräter im weißen Kittel“ (Renate Öschlies), „Politischer Psychiatriemißbrauch in der DDR? Die Waldheim-Story und ihre Folgen“ (Sonja Süß), „Psychotherapie und Staatssicherheit“ (K.-H. Bomberg/L. Wohlrab/Ch. Seidler), „Aufklärung ist auch Kampf gegen Voruteile“ (Sonja Süß). Die Beiträge von S. Süß relativieren den Titel des Heftes erheblich: Es habe, so analysiert sie aus den Quellen, keinen systematischen Psychiatrie-Mißbrauch wie etwa in der Sowjetunion gegeben, allerdings durchaus mißbräuchliche Benutzungen der Psychiatrie in Einzelfällen." [PDF]
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      Die waldheim-story: Psychiatriemissbrauch selbst erlebt, PP 9, Ausgabe Januar 2010, Seite 29, Koch, Dietrich.
      Von Nazis und Antifaschisten, Stasi und Psychiatrie (Heft 08/09 „1989/ 2009 – 20 Jahre Deutsche Einheit: Die Waldheim-Story“ von Norbert Jachertz und „Online-Interview mit Sonja Süß ,Kein Missbrauch à la Sowjetunion‘“).
      1970 war ich wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Leipziger Psychiatrischen Universitätsklinik. Das MfS hielt mich ab 1970 für 23 Monate in Untersuchungshaft, unter anderem, da ich 1968 am Plakatprotest in der Leipziger Kongresshalle gegen die Sprengung der Leipziger Universitätskirche beteiligt war. Da ich nicht geständig-kooperativ zu machen war, wollte die Stasi meine Psychiatrisierung. Den Gutachtenantrag stellte MfS-Major Etzold, Leiter der Untersuchungsabteilung Leipzig. Das Gutachten dazu fertigte Leutnant Dr. P. im Psychiatrischen Haftkrankenhaus Waldheim an. Daraufhin wurde ich als „erheblich vermindert Zurechnungsfähiger“ zu zweieinhalb Jahren Haft und anschließender Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt, „um dem Wiederholen derartigen Verhaltens vorzubeugen und damit die Gesellschaft vor staatsfeindlichen Angriffen zu schützen“ (Urteil 1a-Strafsenat Leipzig, 13. 3. 1972). Nach etwa einem halben Jahr im Psychiatrischen HKH kaufte mich die Bundesregierung frei. Ich promovierte bei Carl Friedrich von Weizsäcker und war an der Universität Essen im Fach Philosophie tätig. Mein Erfahrungsbericht steht in Dietrich Koch: Das Verhör. Zerstörung und Widerstand. Drei Bände. Dresden 2000 und 2001. Zu meinem Buch hat Prof. Dr. Bach, Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Dresden, eine Rezension im Ärzteblatt Sachsen 1/2001 geschrieben."




    Deutschland   Psychiatrisierung als Disziplinierungsmittel des Staates
    > Potentielle Fehler in forensisch-psychopathologischen Gutachten.
    > siehe auch u.a.l: ÄrztInnen, PsychiaterInnen und PsychologInnen als willfährige Gutachter im Staatsauftrag

    Auf eine besondere Gefahr struktureller Richtergewalt macht die sehr informative Homepage von Gerhard Zollenkopf, selbst Opfer, aufmerksam: "Der § 56 ZPO nun ermöglicht es Richtern, mißliebige Parteien mittels "Zweifel" an deren Prozeßfähigkeit zu "psychiatrisieren". Gegen einen derartigen Anwurf existiert kein unmittelbares Rechtsmittel, weshalb die Zweifel in dem Beweisbeschluss zwecks psychiatrischer Begutachtung regelmäßig nicht hinreichend begründet/konkretisiert werden."
     

    • Dr. Psychologe. München, SZ 29.10.13: "Ein promovierter Psychologe marschiert ins Münchner Kreisverwaltungsreferat und beantragt die bayerische Staatsangehörigkeit. Im Verlauf des folgenden Briefwechsels bezweifelt die Behörde seine geistige Gesundheit und will ihm den Führerschein abnehmen. Die Stadt lenkt erst ein, als eine andere Behörde eingreift."
    • Josef Nusser aus Altshausen, Baden-Württemberg, und die Volksbank (kontext, warnglocke)
    • Claudia Mühlhölzl 83080 Oberaudorf (Rosenheim) öffentlich gemacht durch Dr. Strate (Erkl, Doku)
    • Fall Hessen II, § ZPO 56 Variante (Eingang 28.06.13)
    • Fall Ilona H. aus Regensburg (Regensburgdigital: 28.6.13; 14.6.8)
    • Fall BALSER, Rechtsanwalt und Notar, aus Hessen (2007) bekannt geworden: wieder war es Dr. Holzmann, der hesssische-Steuerfahnder-Schlechtachter, u.a. § ZPO 56 Variante (Eingang 4.1.13)
    • Fall Christidis aus Hessen: tv-orange 22.12.12.
    • Fall aus Lüneburg gemeldet (Eingang 23.12.12)
    • Fall aus Pforzheim gemeldet (Eingang 22.12.12)
    • Polizeimobbing – ein Ex-Gutachter packt aus. Auf unliebsame Beamte der hessischen Polizei wurde offenbar systematisch Druck ausgeübt, um sie aus dem Dienst zu drängen. Das belegen Unterlagen und Aussagen eines früheren Polizeigutachters, die der hessenschau vorliegen. Die Opposition fordert eine unabhängige Aufklärung der Mobbing-Affäre. .. .[NDS 25.11.12] [Hessenschau 24.11.12, 19.30]
    • Ex-Polizist packt aus und wird bedroht. Aufgrund von Geheimakten vom polizeipsychologischen Dienst psychiatrisiert - youtube: https://www.youtube.com/watch?v=T1WvKqPYnNg&feature=player_detailpage
    • Der Fall Hippel (Augsburg). [js-hippel]
    • Der Fall Rüdiger Jung, Regensburg (2007).
    • Der Fall des unliebsamen "Kruzifixklägers" 1988 in Bayern. [PDF]
    • Der Fall der vier zu erfolgreichen hessischen Steuerfahnder:
      • Der Fall Schmenger  [Info]
    • Der Fall des Ulvi Kulac ("Peggy") [BI]
    • Der Fall Gustl F. Mollath aus Nürnberg (2006).
    • Der Fall des Münchner Teppichhändlers Herrmanns [AZ 4.2.10; Spiegel 20.12.08], SZ 17.5.10, W, youtube,] [Q]:

    • "Teppichhändler Herrmann siegt nach über 14 Jahren Prozeßdauer gegen Psychiatrie-Professor Hans-Jürgen Möller. Der hatte ihn für geisteskrank erklärt, ohne ihn vorher persönlich zu untersuchen. Jetzt muß er 15000 € Schmerzensgeld zahlen. (überarbeitete Version) Mehr Informationen zu diesem Thema unter: www.merkur-online.de www.sueddeutsche.de www.spiegel.de www.bild.de www.zwangspsychiatrie.de."
    • Der Fall des Solarkritikers Rainer Hoffmann (2010) [PDF]
    • Der Fall Dr. Weigand [Info]
    • Der Fall Dr. Seebald  [Info]
    • Der Fall Fall Rüdiger G.  [Info]
    • Der Fall Zollenkopf  ("Eigener Fall") [Info] [Fälle vor Geltung des GG]
    • Der Fall Rosenheimer Polizeiskandal.
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        § 56 ZPO
        Prüfung von Amts wegen
        (1) Das Gericht hat den Mangel der Parteifähigkeit, der Prozessfähigkeit, der Legitimation eines gesetzlichen Vertreters und der erforderlichen Ermächtigung zur Prozessführung von Amts wegen zu berücksichtigen.
        (2) Die Partei oder deren gesetzlicher Vertreter kann zur Prozessführung mit Vorbehalt der Beseitigung des Mangels zugelassen werden, wenn mit dem Verzug Gefahr für die Partei verbunden ist. Das Endurteil darf erst erlassen werden, nachdem die für die Beseitigung des Mangels zu bestimmende Frist abgelaufen ist.


    Der interessanteste historische Fall in Bayern ist sicher Ludwig II, König von Bayern. Auch er wurde wie nicht wenige bis auf den heutigen Tag nicht persönlich zur Sache untersucht und exploriert, sondern "diagnostiziert" nach Aktenlage obwohl bereits um 1885 in der forensischen Psychiatrie der Mindeststandard einer persönlichen Untersuchung und Exploration allgemein anerkannt war.

    Nicht nur historisch sondern auch grundsätzlich theoretisch sehr interessant und aktuell ist Kleists Kohlhaas mit der zentralen Aussage: Eine soziopathische und verbrecherische Entwicklung kann aus einem völlig untadeligen Charakter und einer seelisch-geistig gesunden Persönlichkeit hervorgehen - durch die Verhältnisse und die Erfahrungen, die sie mit ungerechten Verhältnissen macht. Zugleich macht Kleist hiermit deutlich, wie wichtig es ist, dass Recht und Gesetz funktionieren .

    Mit einem ebenso willfährigen wie abstrusen Konzept zur Psychiatrisierung politischer Straftäter hat sich der Psychiater De Boor hervorgetan. Eine gründliche Kritik finden Sie hier.

       
    Sekundäre Psychiatrisierungsopfer (die das Unrecht dokumentieren, bekannt geben, anzeigen):
    • Homepage Psychiatrieopfer: "Das einzige Ergebnis unserer Anzeige war unsere berufliche Liquidierung, eingeleitet durch den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz."
    • Eva Schwenk: Fehldiagnose Rechtsstaat. Die ungezählten Psychiatrieopfer.
      • Wie sich die psychiatrische Klinik gegen eine Psychologin wehrt, die ihr nicht willfährig ist.
    • Menschen mit Zivilcourage und Whistleblowerschicksale (nicht selten mit Psychiatrisierung verbunden).


    Großbritannien
     
      Königin Victoria, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland
      W (Abruf 6.6.12): "Attentäter auf Königin Victoria von England.  "Das sozialpolitisch raue Klima zwischen 1840 und 1850 war sicherlich auch dafür verantwortlich, dass fünf der sieben Attentate, die Victoria alle ohne nennenswerte Verletzungen überstehen sollte, in dieses Jahrzehnt fielen, die beiden letzten in den Jahren 1872 und 1882. Es war sicher auch kein Zufall, dass die Gerichte allen Angeklagten geistige Zerrüttung attestierten und darauf bedacht waren, politische Motive auszuschließen. Es lag nicht im Interesse des Staates, die Brisanz der gesellschaftlichen Konflikte durch Verschwörungen gegen die Königin bestätigen zu lassen. Natürlich machte es in der Bevölkerung Eindruck, mit welcher Selbstbeherrschung – für Victoria eher ungewöhnlich – sie diese Anschläge auf ihr Leben ertrug.[28]"


    Österreich
      "Missbrauchsvorwurf. Missbrauch in der Kirche: Psychiatrische Ferndiagnose
      Mutmaßliches Missbrauchsopfer: "Gutachter hat mich nie kontaktiert"
      Wien - Jener hochrangige Geistliche, der von einer 45-jährigen Frau des mehrfachen Missbrauchs beschuldigt und dieser Tage angezeigt wurde, hat die Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen und das mit einem Gutachten untermauert, welches dem mutmaßlichen Opfer eine psychiatrische Erkrankung bescheinigt.
          Mit dieser Expertise des renommierten Grazer Psychiaters Peter Hofmann wird sich jetzt auch das Landesgericht für Zivilsachen in Graz beschäftigen müssen, denn die 45-Jährige hat dort ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen den Gerichtsgutachter beantragt. Der pikante Grund: Das Gutachten sei ohne ihr Wissen und vor allem ohne jegliche Kontaktaufnahme mit ihr erstellt worden, erzählt das mutmaßliche Opfer im Standard-Gespräch. "Ich habe keine Unterlagen oder Befunde übermittelt. Sollte er etwas von anderer Seite erhalten haben, so stellt dies eine massive Verletzung meiner Privatsphäre dar", erläutert die Frau. Und die Veröffentlichung des Gutachtens ohne ihre Zustimmung sei eine Verletzung des Arztgeheimnisses.
          Borderline-Diagnose
      Im genannten - dem Standard vorliegenden - Gutachten heißt es, "dass sich aufgrund der konkreten Datenlage der dringende Verdacht eines Stalkingverhaltens ergibt. Grundlage wäre in diesem Fall mit größter Wahrscheinlichkeit eine emotional instabile Persönlichkeit (Borderline). " Zu einer Stellungnahme - insbesondere die Frage betreffend, ob es einen persönlichen Kontakt gegeben hätte - war der Psychiater auf Anfrage nicht bereit.
          Deutlich gesprächiger ist man bei Missio Austria, dem Päpstlichen Missionswerken, wo der Mann  in leitender Stellung tätig ist. Nein, es habe nie einen persönlichen Kontakt zwischen dem Gutachter und der Frau gegeben. "Es ist ein Aktengutachten. Analysiert wurden 1240 Schreiben", erklärt Missio-Austria-Sprecher Eugen Waldstein.
          Zeitliche Verwirrungen
      Ungeklärt bleibt hingegen das Erstellungsdatum des Gutachtens. Vonseiten der Missio Austria bezeichnet man dieses als "aktuell", das vermeintliche Opfer gibt hingegen an, jetzt erfahren zu haben, dass das Gutachten bereits 2008 erstellt und unter Verschluss gehalten wurde. Fakt ist, dass in einem - den Fall betreffenden - Bericht der Ombudsstelle der Erzdiözese Wien vom 14. 12. 2010 protokolliert ist, dass der Geistliche bereits im Jahr 2007 "Aufzeichnungen zwei Psychiatern zur Beurteilung" gegeben haben soll.
          Angezeigt wurden von der Frau auch ein, mittlerweile suspendierter, Franziskaner-Pater und Kardinal Christoph Schönborn. Dieser hätte, so die 45-Jährige, nach einem Gespräch von der Vorfällen gewusst und nichts unternommen. Schönborn, damals Weihbischof, stufte das Treffen im Jahr 1994 als Beichtgespräch (siehe Wissen) ein. (Markus Rohrhofer, DER STANDARD; Printausgabe, 30.6.2011)"
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    Rumänien
      "Willkürliche Psychiatrie In vielen psychiatrischen Abteilungen und Kliniken Rumäniens werden nach Meinung von amnesty international die Menschenrechte verletzt. Die Lage im psychiatrischen Krankenhaus von Poiana Mare ist dabei leider kein Ausnahmefall, stellt ai in einem Memorandum an die rumänische Regierung fest. In der Anstalt starben Anfang des Jahres 18 Patienten infolge von Unterernährung und Unterkühlung.
          In Rumänien werden viele Menschen, die strafrechtlich nicht auffällig geworden sind, gegen ihren Willen psychiatrisch behandelt oder aber, ohne dass entsprechende medizinische Gründe vorliegen, zwangsweise in psychiatrische Kliniken eingewiesen.
          Die Lebensbedingungen in vielen psychiatrischen Abteilungen und Kliniken, die Misshandlung von Patienten, fehlende medizinische Versorgung oder fehlende unparteiische und unabhängige Untersuchungen bei Beschwerden über Misshandlungen verstoßen nach Ansicht von ai gegen die „Europäische Menschenrechtskonvention“, die Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verbietet. Wenn Menschen mit psychischen Störungen und geistigen Behinderungen eine angemessene medizinische Versorgung verweigert wird, so ist dies auch ein Verstoß gegen Artikel 12 des „Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.“
          Im März hatte der rumänische Gesundheitsminister erklärt, dass alle psychiatrischen Abteilungen und Kliniken des Landes überprüft werden sollen. Im November 2003 und im Februar 2004 hatte ein Vertreter von ai sechs rumänische psychiatrische Kliniken besucht und anschließend der Regierung in Bukarest das Memorandum übergeben." Siehe auch: ai-DOC.
          Zusammenfassung der Anliegen von amnesty international
      "In Rumänien werden viele Menschen, die strafrechtlich nicht auffällig geworden sind, gegen ihren Willen psychiatrisch behandelt oder aber, ohne dass entsprechende medizinischen Gründe vorliegen, zwangsweise in psychiatrische Kliniken eingewiesen. Solche Maßnahmen kommen willkürlicher Verhaftung gleich bei gleichzeitiger Verweigerung der Rechte eines fairen Prozesses; sie bedeuten damit einen Verstoß gegen Artikel 9 und 14 des „Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte“ und Artikel 5 und 6 der „Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Rumänien hat beide Verträge ratifiziert und ist damit verpflichtet, sie voll umzusetzen.
      Die Lebensbedingungen in vielen psychiatrischen Abteilungen und Kliniken, die Misshandlung von Patienten, Fixierungs- und Isolierungspraktiken, der Mangel an angemessener Unterbringung und Wiedereingliederung in die Gemeinschaft, fehlende medizinische Versorgung oder fehlende unparteiische und unabhängige Untersuchungen bei Beschwerden über Misshandlungen sind Verstöße gegen Artikel 7 des „Internationalen Grundrechte-Pakts“ und Artikel 3 der „Europäischen Menschenrechts-Konvention“, die Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verbieten.
      Wenn Menschen mit psychischen Störungen und geistiger Behinderung, die in psychiatrischen Abteilungen oder Krankenhäusern Rumäniens untergebracht sind, eine angemessene medizinische Versorgung verweigert wird, so ist dies auch ein Verstoß gegen Artikel 12 des „Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, der das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit betont. Darüber hinaus heißt es in Grundsatz 15 der „UN-Grundsätze für den Schutz von psychisch Kranken und die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung“ wörtlich: „Jeder psychisch Kranke hat das Recht auf Ausübung aller bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die in der ‚Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte’, dem ‚Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte’, dem ‚Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte’ und in anderen einschlägigen Urkunden … anerkannt sind.“" [ai-Abruf 31.512]


    Russland
      ai: "Frau YULIA PRIVEDENNAIA
      Die zivilgesellschaftlich engagierte Yulia Privedennaia wurde von einem Moskauer Gericht in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Sie ist ein führendes Mitglied einer Vereinigung, die für eine glücklichere Gesellschaft eintritt. Nach Ansicht unabhängiger PsychiaterInnen hat es keine Grundlage für ihre Einlieferung gegeben. Amnesty International betrachtet ihre Zwangseinweisung in die Psychatrie als willkürliche Inhaftierung.
          Am 19. Februar 2010 wurde Yulia Privedennaia für wenigstens 30 Tage in den geschlossenen Teil des Moskauer Serbskii-Instituts für Psychiatrie eingewiesen. Sie ist Mitglied der FAKEL-PORTOS, einer Organisation, die für eine glücklichere Gesellschaft eintritt. Ihr Verfahren ist vor dem Moskauer Regionalgericht anhängig. Die Staatsanwaltschaft legt ihr zur Last, jugendliche Mitglieder der Vereinigung in einer gemeinschaftlichen Aktion geschlagen zu haben. Die Jugendlichen sollen Alkohol konsumiert und damit gegen die Regeln der Gruppe verstoßen haben . Des Weiteren wird sie beschuldigt, Gruppenmitglieder auf dem Grundstück des Sitzes von FAKAL-PORTOS festgehalten zu haben, Yulia Privedennaia und andere führender Mitglieder der Organisation bezichtigt man, eine verbotene bewaffnete Gruppe gegründet zu haben, um gewaltsam die Ordnung der Vereinigung aufrechtzuerhalten. Yulia Privedennaia bestreitet alle Vorwürfe. Die mutmaßlich geschlagenen Personen zogen ihre Aussagen vor Gericht zurück und erklärten, dass die Polizei sie unter Druck gesetzt habe, gegen die Organisationsmitglieder auszusagen.
          Seit dem Jahr 2000, als ein Strafverfahren gegen die führenden Mitglieder der Gruppe eröffnet wurde, stand Yulia Privedennaia auf einer Fahndungsliste der Polizei. Obwohl sie zu keinem Zeitpunkt untergetaucht war und ein aktives Mitglied der Gruppe war, ist sie erst im Mai 2008 festgenommen worden, nachdem sie an Kundgebungen für Meinungsfreiheit, die politische Opposition und gegen Polizeigewalt teilgenommen hatte.
          Im März 2009 ordnete das Regionalgericht von Moskau auf Verlangen der Staatsanwaltschaft eine Untersuchung der psychischen Gesundheit von Yulia Privedennaia an. Ein vom Staat ernannter Ausschuss klärte das Gericht über den psychischen Zustand von Yulia Privedennaia auf. Er kam zu dem Schluss, dass eine gründlichere Untersuchung notwendig sei. Der Ausschuss empfahl, sie für eine stationäre Untersuchung in Moskau in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Die Empfehlung wurde vom Gericht angenommen und im Januar 2010 vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Ein von Amnesty International beauftragter Psychiater, der sich mit den Untersuchungsergebnissen des Ausschusses befasste, kam allerdings zu einem anderen Schluss: Die Zwangseinweisung für eine stationäre Untersuchung sei unverhältnismäßig. Es gebe keine Anzeichen einer ernsthaften psychischen Störung oder einer dadurch ausgehenden Gefahr für die Gesellschaft. Dies bekräftigt ein bereits zuvor erstelltes Gutachten eines unabhängigen Psychiaters, das die Empfehlungen des Ausschusses als "wissenschaftlich nicht haltbar" bewertete.
          HINTERGRUNDINFORMATIONEN
      Im Jahr 2000 wurden drei Mitglieder der Vereinigung FAKEL-PORTOS festgenommen. Gegen sie wurde Anklage erhoben wegen "Gründung und Mitgliedschaft in einer illegalen bewaffneten Gruppierung", "Organisation von Gruppenaktivitäten, die zu Gewalt und widerrechtlichen Handlungen anstacheln", "Freiheitsberaubung durch eine organisierte Gruppe" und "das Zufügen physischer und psychischer Schmerzen durch Prügel oder andere Methoden." Das gleiche legt man auch Yulia Privedennaia zur Last. Obwohl alle vermeintlich Betroffenen ihre belastenden Aussagen zurückgezogen hatten und beteuerten, dass die Polizei sie zu den Aussagen gedrängt habe, wurden zwei der vier Angeklagten in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen und zwei von ihnen inhaftiert.
          Nach ihrer Festnahme im Mai 2008 verbrachte Yulia Privedennaia 70 Tage in Haft. Ursprünglich waren keine Auflagen mit ihrer Freilassung verbunden. Nichtsdestotrotz, ließ das Gericht sie später schriftlich versichern, dass sie ihren Wohnort nicht verlassen würde. Ihrem Anwalt zufolge hat es bei ihrer Festnahme und Inhaftierung Unregelmäßigkeiten und Rechtsverstöße gegeben. Aus Berichten geht weiter hervor, dass es auch während des Verfahrens zu Rechtsverstößen gekommen ist."


    Turkmenistan
      ai: "Die Menschenrechtslage. Die Verletzung bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte kommt in Turkmenistan häufig vor. Seit Jahren werden viele Oppositionelle ins Exil getrieben, unter Hausarrest gestellt, willkürlich festgenommen, nach unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt, gefoltert und misshandelt oder zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen. Ebenso verfolgt werden Menschen- und Bürgerrechtsaktivisten, Mitglieder religiöser Minderheiten sowie ihre Familienangehörigen. Unabhängige politische Parteien existieren nicht. Tausende Personen stehen Berichten zufolge auf "Schwarzen Listen", die sie daran hindern, das Land zu verlassen.
      Die aktuelle Entwicklung
          Seit Anfang 2006 haben die Repressionsmaßnahmen gegenüber Dissidenten und ihren Familienangehörigen deutlich zugenommen. Neu ist, dass die turkmenischen Behörden besonders auch Menschenrechtsverteidiger verfolgen, indem sie diese des "Landesverrats" und der "Spionage" bezichtigen.
          Eine Welle der Repression hatte es zunächst nach dem angeblichen Attentat auf Präsident Saparmurad Nijasow im November 2002 gegeben. Die Regierung ließ zahlreiche Menschen verhaften, deren Häuser durchsuchen und Eigentum beschlagnahmen oder sie anderweitig schikanieren. Viele wurden allein wegen familiärer Beziehungen zu Oppositionellen Opfer der Repressionen. Amnesty International geht davon aus, dass die im Zuge der Repressionswelle inhaftierten Personen in der Haft gefoltert und misshandelt wurden. Mindestens 59 Personen wurden zum Teil in Abwesenheit zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Diese Prozesse verletzten in hohem Maße internationale Standards für faire Verfahren. Die Verurteilten werden bis heute in Isolationshaft gehalten. Amnesty International befürchtet, dass sie weiterhin gefoltert werden. Mindestens zwei der Verurteilten starben 2003 - offenbar infolge von Folter, Misshandlung und harten Haftbedingungen.
          Insbesondere in den Untersuchungshaftanstalten Turkmenistans sind Folter und Misshandlung weit verbreitet. Die Verantwortlichen bleiben regelmäßig unbestraft. Die Bedingungen in Gefängnissen bleiben hinter internationalen Standards zurück. Überfüllung und unhygienische Zustände sollen üblich sein. Amnesty International erhält immer wieder Berichte über zweifelhafte Todesfälle in Haft."


    Ukraine
      ai: "Herr ROSTISLAV CHAPRAN
      Das Amt der Ombudsperson der Ukraine hat in Reaktion auf eine Urgent Action zugunsten von Rostislav Chapran Ermittlungen eingeleitet.
          Am 19. Mai 2011 hatte Amnesty International auf der Grundlage von Informationen der Familie von Rostislav Chapran eine Urgent Action zugunsten des 32-jährigen Mannes gestartet. Rostislav Chapran hatte sich am 4. April aus freien Stücken auf der Polizeiwache von Lviv (Lemberg) gemeldet, nachdem er erfahren hatte, dass die Polizei nach ihm sucht. Ihm wurde zunächst "Missachtung polizeilicher Anweisungen" vorgeworfen und er wurde 15 Tage lang in Verwaltungshaft gehalten. Nach Ablauf der Verwaltungshaft verlegte man Rostislav Chapran in eine psychiatrische Klinik, ließ aber seine Familie und seinen Rechtsanwalt über seinen Verbleib im Ungewissen. Familie und Rechtsbeistand wurden darüber hinaus weder über die Anklagepunkte gegen Rostislav Chapran in Kenntnis gesetzt noch teilte man ihnen mit, auf welcher Grundlage die Einweisung des 32-Jährigen in die Psychiatrie veranlasst worden war. Nach seiner Festnahme am 19. Mai hatte Rostislav Chapran keinerlei Gelegenheit, sich mit seinem Rechtsbeistand oder seiner Familie in Verbindung zu setzen. Von der Familie des Mannes erfuhr Amnesty International, dass die Polizei für die Freilassung von Rostislav Chapran am 19. April 3.000 Euro Bestechungsgeld verlangt habe.
          Die Ombudsperson der Ukraine teilte Amnesty International in einem auf den 16. Juni datierten Brief mit, gegen Rostislav Chapran sei am 19. April Anklage wegen Mordversuchs ergangen, die zwei Tage später vom Bezirksgericht in Galitsky bestätigt worden sei. Sein Gewahrsam in der psychiatrischen Klinik von Lviv vom 22. April bis zum 26. Mai beruhte auf einem Urteil des Bezirksgerichts Galitsky und nicht - wie zunächst angenommen - auf Willkür vonseiten der Polizei. Sein derzeitiger Haftort ist das Untersuchungsgefängnis von Lviv. Die Staatsanwaltschaft der Region hat Ermittlungen zur Aufklärung des von Amnesty Inernational geäußerten Verdachts auf Zahlung von Bestechungsgeldern eingeleitet. Vom Amt der Ombudsperson wurden keine weiteren Rechtsverstöße festgestellt.
          In der Ukraine ist es gängige Praxis, Personen, denen schwere Straftaten zur Last gelegt werden, zwecks psychiatrischer Untersuchung in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik einzuweisen. Amnesty International hält es allerdings für besorgniserregend, dass Rostislav Chapran während der Zeit in der Klinik keinen Kontakt zur Außenwelt aufnehmen durfte.
          Nach Einschätzung von Amnesty International ist Rostislav Chapran auf der Grundlage einer Verwaltungshaftanordnung vom 4. bis 19. April unter Verstoß gegen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention willkürlich seiner Freiheit beraubt worden. Mit diesem Vorgehen sollte der Polizei Gelegenheit geben werden, Beweise zu ermitteln, die eine Strafanklage rechtfertigen. Eine solche Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention ist in der Ukraine kein Einzelfall, sondern vielmehr gängige Praxis, um Geständnisse unter Folter oder durch anderweitige Misshandlungen zu erzwingen oder von den Familien Geld zu erpressen."


    WHO-Materialsammlung zur psychischen Gesundheit [PDF]:
          "3.2 Menschenrechtsverletzungen
      Einer der wichtigsten Gründe für die Unerlässlichkeit einer menschenrechtsorientierten Gesetzgebung zur psychischen Gesundheit basiert auf erlittenen und andauernden Verletzungen von Menschenrechten. Teile der Öffentlichkeit, bestimmte Gesundheitsbehörden und sogar einige Gesundheitsfachkräfte haben zu verschiedenen Zeiten und an unterschiedlichen Orten die Rechte von Menschen mit psychischen Störungen auf eklatante und extrem missbräuchliche Art und Weise verletzt – und in einigen Fällen werden fortwährend derartige Verstöße begangen. In vielen Gesellschaften sind Menschen mit psychischen Störungen extrem harten Lebensumständen ausgesetzt. Zum Teil ist die wirtschaftliche Marginalisierung dafür verantwortlich; Diskriminierungen und fehlende gesetzliche Schutzmechanismen gegen unzulässige und missbräuchliche Behandlung sind jedoch wichtige Faktoren. Der Freiheitsentzug von Menschen mit psychischen Störungen erstreckt sich häufig über lange Zeiträume, ohne dass ein gesetzliches Verfahren zugrunde liegt (manchmal liegt sogar ein unfaires gesetzliches Verfahren zugrunde, z. B. wenn Inhaftierungen ohne strenge zeitliche Begrenzungen oder regelmäßige Berichterstattungen zulässig sind). Die Betroffenen werden oft mit Zwangsarbeit belegt, in lebensfeindlichen institutionellen Einrichtungen vernachlässigt und es fehlt ihnen an grundlegender Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus werden sie – häufig in psychiatrischen Einrichtungen – gefoltert und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen unterzogen, einschließlich sexueller Ausbeutung und körperlichem Missbrauch.
          Des Weiteren werden einige Menschen zur Behandlung in psychosoziale Einrichtungen eingewiesen, in denen sie gegen ihren Willen ein Leben lang bleiben müssen. Ob für die Einweisung und Behandlung eine Einwilligung erteilt wurde, wird nicht abgeklärt, und nicht immer finden unabhängige Beurteilungen des Geistesvermögens statt. Das bedeutet, dass viele Menschen zwangsweise in Einrichtungen festgehalten werden können, obgleich sie in der Lage sind, Entscheidungen über ihre Zukunft zu treffen. Dagegen stellt die bei Bettenmangel unterlassene Einweisung stationär behandlungsbedürftiger Menschen sowie deren vorzeitige Entlassung (die zu hohen Wiedereinweisungsquoten und manchmal sogar zum Tod führen kann) eine Verletzung des Rechts auf Behandlung dar.
          Menschen mit psychischen Störungen laufen sowohl innerhalb als auch außerhalb des institutionellen Zusammenhangs Gefahr, in ihren Rechten verletzt zu werden. Selbst innerhalb ihrer Gemeinden und Familien gibt es Fälle, in denen Menschen z. B. in geschlossenen Räumen eingesperrt, an Bäume angekettet oder sexuell missbraucht wurden."






    Literatur (Auswahl) > Literatur der und zur Antipsychiatrie.
    • Albrecht, Wilma, Ruth (). Buchbesprechung Sabine Rückert Unrcht im Namen des Volkes in Justizskandal Psychiatrie [GB]
    • Amnesty International: Länderichte, Stichwort "Psychiatrie".

    • Amnesty International (1980, Hrsg.). Sowjetunion Kritik - ein Verbrechen? - Kurzbroschüre. Bonn: Eigenverl.
    • Behnke, Klaus &  Fuchs, Jürgen  (1995, Hrsg.). Zersetzung der Seele. Psychologie und Psychiatrie im Dienste der Stasi. Hamburg: Rotbuch
    • Bloch, Sidney & Reddaway, Peter (1978). Dissident oder geisteskrank? Mißbrauch der Psychiatrie in der Sowjetunion. München: Piper.
    • Below, Yuri  & Freese, Christiane (1986). Die Psychiatrie als politische Waffe: Dokumentation über den Missbrauch der Psychiatrie zu politischen Zwecken in der UdSSR. Internationale Ges. f. Menschenrechte.
    • Burton, Neel & Reiss, Matthias (2011). Der Sinn des Wahnsinns - Psychische Störungen verstehen. : Spektrum Akademischer Verlag (10. Mai 2011)
    • Cranach, Michael von & Siemen, Hans-Ludwig (1999, Hsrg.). Psychiatrie im Nationalsozialismus: Die Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten zwischen 1933 und 1945 [Gebundene Ausgabe]
    • Degkwitz, Rudolf (1971). Zwangsjacke und Drogen. Düsseldorf : Patmos.
    • Deiseroth, Dieter & Falter, Annegret  ( , Hrsg.). Whistleblower in der Steuerfahndung: Preisverleihung 2009 - Rudolf Schmenger, Frank Wehrheim.
    • Dinger, Andrea;  Koch, Uwe;  Stein, Barbara & Zier, Johanna (1992). Querulanz in Gericht und Verwaltung. München: C.H. Beck.
    • Foucault, Michel (dt. 1973, franz. 1961). Wahnsinn und Gesellschaft. Eine Geschichte des Wahns im Zeitalter der Vernunft. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
    • Foucault, Michel (1976). Mikrophysik der Macht. Über Strafjustiz, Psychiatrie und Medizin. Berlin: Merve.
    • Foucault, Michel (dt. 1977, franz. ). Überwachen und Strafen. Frankfurt/M.: Suhrkamp.
    • Foucault, Michel (dt. 1992, franz. 1954). Einleitung zu L. Binswangcr: Traum und Existenz. Berlin, Bern:
    • Foucault, Michel (dt. 1968, franz. 1954).Psvchologie und Geisteskrankheit. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
    • Frewer, Andreas; Kolb, Stephan & Krása, Kerstin (2009). Medizin, Ethik und Menschenrechte: Geschichte - Grundlagen - Praxis (Medizin Und Menschenrechte / Medicine and Human Rights) . : V&R Unipress.
    • Hennig, Jessika (2002). Zwangssterilisation in Offenbach am Main 1934 - 1944. : Mabuse-Verlag.
    • Heydt, Arthur von der (1952). Querulatorische Entwicklungen. Eine Darstellung mit besonderer Berücksichtigung der Dynamik der Wechselwirkung von Erlebnis und Charakter, der Differentialdiagnose und der forensischen Beurteilung. Für Ärzte und Juristen. Berlin:  Marhold.
    • Klee, Ernst (1971). Die armen Irren. Das Schicksal der seelisch Kranken. Düsseldorf : Patmos.
    • Klee, Ernst (1973). Knast-Reportagen. Stein (Nürnberg): Laetare-Verlag.
    • Klee, Ernst (1978). Psychiatrie-Report. Frankfurt/M: Fischer.
    • Klee, Ernst (1979). Pennbrüder und Stadtstreicher. Frankfurt aM: Frankfurt: Fischer.
    • Klee, Ernst (1993). Irrsinn Ost. Irrsinn West. Psychiatrie in Deutschland. Frankfurt/M: Fischer.
    • Klee, Ernst (1994). Euthanasie" im Nationalsozialismus. Wien : J und V, Ed. Wien, Dachs-Verl.
    • Klee, Ernst (1997). Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer. Frankfurt aM: Fischer.
    • Klee, Ernst (2001). Deutsche Medizin im Dritten Reich. Frankfurt aM: Fischer.
    • Klee, Ernst (2004). Was sie taten - was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. Frankfurt aM: Fischer.
    • Kolb, Anton (2010). Machtmissbrauch in Kirche, Wissenschaft, Politik und Medien: Engagement gegen Fehlentwicklungen und Reformvorschläge. : Shaker Verlag.
    • Kunde, Olaf  (2007). Das Dissidententum in der Sowjetunion nach der Stalin-Ära (1956-1985). : GRIN.
    • Lay, Peter (2011). Das dunkle Geheimnis der Psychiatrie: Der Leidensweg des Emil Johannes Pfautsch. : Books on Demand.
    • Lütz, Manfred & Hirschhausen, Eckart von  (2009). Irre - Wir behandeln die Falschen: Unser Problem sind die Normalen - Eine heitere Seelenkunde. :Gütersloher Verlagshaus.
    • Müller, Jürgen &  Hajak, Göran  (2005). Willensbestimmung zwischen Recht und Psychiatrie: Krankheit, Behinderung, Berentung, Betreuung (MedR Schriftenreihe Medizinrecht). Berlin: Springer.
    • Rasch, Wilfried (2001). Gefährliche Psychiatrie. Bonn: DFG forschung, 4/2001, 25-26.
    • Schröter, Sonja  (1994). Psychiatrie in Waldheim / Sachsen (1716 - 1946). : Mabuse-Verlag.
    • Schwenk, Eva (2004). Fehldiagnose Rechtsstaat. Die ungezählten Psychiatrieopfer. Norderstedt: Books on Demand. [Die Wahrheit über unsere Gesellschaft erfahren wir dort, wo Menschen auf verantwortliches Handeln angewiesen sind. Zum Beispiel in der Psychiatrie. Was treiben Politik, Ärzteschaft und Justiz mit Menschen, die psychisch leiden, die angeblich selbst nicht wissen, was sie tun? Es ist längst an der Zeit, davon zu erfahren; weil ein Rechtsstaat keiner ist, wenn seine Gesetze nicht für alle gelten. Das Buch dokumentiert Verbrechen an psychiatrischen Patienten, begangen aufgrund einer unwissenschaftlichen Diagnostik. Wo Psychiatrie und gesellschaftliche Strukturen aufeinander treffen, deckt es auf, welche primitiven und daher unglaublichen Mechanismen diese Verbrechen ermöglichen. Auf erschreckende Weise wird dem Leser das allgemeine Verständnis von psychischem Erleben ebenso klar, wie die Notwendigkeit einer Erarbeitung von Kontrollkriterien für die psychiatrische Praxis. Die Autorin ist Diplom-Psychologin. Durch ihre Tätigkeit als gerichtliche Betreuerin psychiatrischer Patienten hat sie von Menschenrechtsverletzungen in einer psychiatrischen Klinik erfahren, sie dokumentiert und bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Untersuchung eingefordert, die niemals stattgefunden hat.]
    • Süss, Sonja (1998). Politisch mißbraucht? Psychiatrie und Staatssicherheit in der DDR.
    • Watson, Peter (1982). Psycho-Krieg. Möglichkeiten, Macht und Mißbrauch der Militärpsychologie. Düsseldorf: Econ.
    • Wehrheim, Frank & Gösele, Michael (2011). Inside Steuerfahndung. Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde. München: Riva.
    • Weil, Francesca (2007). Zielgruppe Ärzteschaft: Ärzte als inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (Berichte Und Studien). : V&R Unipress.
    • Weinberger, Friedrich (30.4.2011) Der Fall Gustl Ferdinand Mollath. [Gutachten: PDF]
    • Weinberger, Friedrich (24.8.2013). Rede zur Tagung der Akademischen Gesellschaft Gießen am 24.8.2013 [PDF]
    • Weinberger, Friedrich (27.7.2013). Nürnbgerer Rede. [NürnbergWiki]
    __
    Literatur Psychiatriegeschichte im Umfeld Zwangsbehandlungen (Auswahl)
    • Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie und physisch-gerichtliche Medizin. Offizielles Organ der Psychiatrischen Abteilung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Neurologie. Herausgeber Carl Schneider. Berlin: de Gruyter.
    • Ascher, Bernhard (1893) Zur Staatlichen Beaufsichtigung der Irrenanstalten. Berlin: Karger.
    • Borgmann, Werner (1960) Die Problematik der Freiheitsentziehung und der Zwangsunterbringung Geisteskranke r. Eine Erörterung der vorliegenden Rechtsgrundlagen. Berlin:.
    • Elmer, Paul (1914) Geld und Irrenhaus. Auf aktenmässiger Grundlage. Beiträge auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Sicherung persönlicher Freiheit. Umschlagtitel mit Untertitel: Eine kritische Betrachtung des Internierungs- und Entmündigungsfalles der Frau Wilhelmine Peill-Schillings. Berlin:  Rosenthal. [Elmer, Redakteur der Zeitschrift "Irrenrechts-Reform", macht Einzelheiten des Schicksals der Wilhelmine Peill-Schillings bekannt. Sie wurde, auf Betreiben ihres Neffen, des Generalmusikdirektors Max Schillings, zum Zwecke der Entmündigung in der geschlossenen Abteilung der Ehrenwall'schen Privatirrenanstalt in Ahrweiler festgehalten. - Beilage: Offener Brief an "die Herren Reichs- und Landtagsabgeordneten, Verwaltungsbeamten und Richter, Rechtsanwälte und Aerzte" mit der Bitte, die "Aufklärungsschrift, mit der kein Erwerbszweck verfolgt wird, einer geneigten Beachtung und Nachprüfung würdigen zu wollen ... als wichtiger Beitrag für die gesetzliche Reform des deutschen Irrenrechts ..."]
    • Luther, Hieronymus Jacob Conrad (1824) Ueber die Zurechnungsfähigkeit bey gesetzwidrigen Handlungen überhaupt, und besonders in Beziehung auf die neuern Grundsätze in der gerichtlichen Arzeney-Wissenschaft. Eisenach: Bärecke.
    • Neumann, Heinrich (1860) Die Theorie und Praxis der Blödsinnigkeitserklärung nach preußischem Gesetze. Ein Leitfaden für Aerzte und Juristen. Erlangen: Enke..
    • Reissner, Arthur (1905) Die Zwangsunterbringung in Irrenanstalten und der Schutz der persönlichen Freiheit. Vorwort von Albert Eulenburg. Berlin:  Urban & Schwarzenbg. [Enthält unter anderem: Straflose Freiheitsberaubung an Geisteskranken; Der Charakter der geistigen Erkrankung; Recht des Staates, dritter Personen, des Vormundes und des Pflegers; Die wissenschaftliche Zuverlässigkeit des attestierenden Arztes]
    • Unger, Heinrich (1898) Die Irrengesetzgebung in Preussen neben den Bestimmungen über das Entmündigungsverfahren sowie die Einrichtung und Beaufsichtigung der Irrenanstalten. Nach deutschem Reichs- und preussischem Landesrecht dargestellt. Berlin: Siemenroth.


    Links (Auswahl: beachte)
    • Psychiatrisierung als Disziplinierungsmittel des Staates.
    • Nachrichten aus der Psychiatrie.
    • Prognosen in der Psychiatrie.
    • Der Fall Gustl Mollath.
    • Zum Missbrauch gehören auch die Schlechtachten der forensischen Psychiatrie.
    • GEP Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. [HP]
    • Hessischer Steuerfahnder Skandal. Wer sind die eigentlichen Drahtzieher? [Bronski-FR Blog]
    • Die waldheim-story: Psychiatriemissbrauch selbst erlebt. DÄB-PP 9, Ausgabe Januar 2010, Seite 29
    • Gabriele Steck-Bromme LL.M. Verteidigung im Maßregelvollzug des § 63 StGB [PDF]
    • https://www.youtube.com/watch?v=90MvDT97R5Y
    • https://www.meinungsverbrechen.de/?tag=dgppn
    • Psychiatrieopfer.
    • Eva Schwenk: Fehldiagnose Rechtsstaat  Die ungezählten Psychiatrieopfer.
    • https://www.textatelier.com/index.php?id=996&blognr=4031
    • blog Mißbrauch psychiatrischer Gutachten.
    • https://www.frblog.de/weimar/
    • https://igelin.blog.de/2012/03/21/vergewaltiger-polizeiuniform-13248121/




    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __
    Querulanz als Waffe von Joachim Hellmer [Online]
    "Es gibt eine ausgedehnte Praxis, "Querulanten" und andere unliebsame Personen mit Hilfe des ärztlichen Sachverständigen mundtot zu machen. Berühmt-berüchtigt sind zum Beispiel die Zwangspensionierungen von Beamten, die den Staat - aus berechtigten oder unberechtigten Gründen - unbequem , vielleicht sogar (wegen´ des behördeninternen Wissens ) gefährlich geworden sind. Gehen diese gegen Ihre Entlassung gerichtlich vor, was Ihr gutes Recht ist, rettet sich der Staat vor einer Nachprüfung seiner Entscheidung nicht selten durch Einschaltung eines ärztlichen Gutachters, der entweder Dienstunfähigkeit attestiert oder gar Querulantenwahn diagnostiziert wobei schon Aberkennung der Prozeßfähigkeit genügt um den Beamten unschädlich zu machen. Es muß Ihm dann ein Pfleger (nach heutigem Recht ein Betreuer) bestellt werden der von sich aus entscheidet ob die Klage erhoben oder weiterverfolgt wird.
        Vielleicht widerspicht schon das leicht zerbrechliche Institut der Prozeßfähigkeit dem Grundsatz von der Würde des Menschen und der Gleichheit aller vor dem Gesetz. Das eigentliche Übel liegt aber in der Unkontrollierbarkeit und jedem Mißbrauch zugänglichen Aussage des Sachverständigen. Hier werden unter dem Anschein objektiver Tatsachen oft reine Meinungen geäußert, die zudem nach in der Regel höchst umstritten und beliebig manipulierbar sind. Am gefährlichsten ist die immer wieder auftauchende Bezeichnung "Querulant" (oft in Verbindung mit "progressivem Wahn" oder "Pschychopathie", um dem Meinungsurteil einen wissenschaftlichen Anstrich zu verleihen).
        Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand, sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen irgendwelche Zu- oder Mißstände, meistens besonders intelligenter und sensibler Menschen, gewiß oft überzogen und eskalierend bis zum Exzeß. "Querulant" war z.B. Michael Kohlhaas, "Querulanten" waren aber auch Luther, Voltaire, Galilei und Giordano Bruno, Fritz Reuter, Heinrich Mann. "Querulanten" sind Martin Niemöller, Sacharow und Solchenizyn. Wenn es keine Querulanten gäbe, wäre die Welt ärmer. Das weiß auch unser Staat, der Querulantentum allgemein gewähren läßt, vor allem aber die vielen kleinen, Behörden und Justiz arg belästigenden Querulanten. Nur wenn gegen den Staat selber geklagt wird, wenn seine eigenen Entscheidungen, seine eigene Praxis überprüft werden sollen, dann ist seine Liberalität, sein Rechtsstaatsverständnis zu Ende, dann entpuppt er sich plötzlich als legitimer Nachfolger jenes preußischen Staates, in dem Querulantentum unter Strafe stand (Preußische Gerichtsordnung von 1795).
        Der Begriff "Querulanz" sollte aus dem Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts Fundiertes vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt, geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde , aber unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder Geldstrafe eine "Äußerungsstrafe" verhängt werden soll.
        Medizinische Gutachten werden vom Staat auch noch auf anderen Gebieten als Waffe eingesetzt. Es ist Bekannt, daß er jede Person, die er einzustellen gedenkt, auf Ihre Gesundheit untersuchen läßt. Statt der Privatwirtschaft mit gutem Beispiel voranzugehen, betätigt er sich aber als sozialpolitischer Bremser. Einmal stellt er bei weitem nicht die vorgeschriebene Zahl von Behinderten ein und zahlt lieber die dafür vorgesehene Ausgleichsabgabe (was den öffentlichen Haushalt zusätzlich belastet), ferner läßt er - mit Hilfe ärztlicher Gutachter - die dennoch Eingestellten als Widerrufsbeamte oder Angestellte arbeiten, also mit geringerem Kündigungsschutz, niedrigerem Gehalt und geringeren Aufstiegschancen. Sie sind obwohl sie das gleiche tun wie Beamte, Staatsdiener zweiter Klasse und könne auch nichts dagegen unternehmen, weil ja ärztliche Gutachten nicht und nur unter unverhältnismäßigen Anstrengungen korrigierbar sind. Vor kurzem bot der Staat einem Wissenschaftler nach zwanzigjährigem Angestelltenstatus schließlich doch noch die Verbeamtung an! Der Gutachter, der bei der Einstellung vorzeitige Dienstunfähigkeit vorausgesagt hatte, war seinem Irrtum unterlegen.
        Das ärztliche Gutachten ist - solange diese Praxis nicht allgemein durchschaut ist - eine Waffe, die durch wissenschaftliche Herkunft den Anschein von Unanfechtbarkeit besitzt. Sie ist praktisch unanfechtbar, aber nicht durch den Wahrheitsgehalt, sondern durch Fehlen einer unabhängigen Instanz, die dem Sachverständigen - und damit der öffentlichen Gewalt, die sich seiner bedient - auf die Finger klopft. Die deutschen Gerichte sind - trotz ermutigender Ausnahmen - noch weit davon entfernt eine solche unabhängige Instanz darzustellen. ... "
    __
    Zum Problem der Prognosen.
    Die Erlanger / Nürnberg Nachrichten teilen am 28.1.2012, S. 3 mit "Peiniger gibt Taten zu ... S. war bereits zweimal wegen Sexualverbrechen Verurteilt, worden, zuletzt 2001. Bis November 2009 war er in der forensischen Psychiatrie in Erlangen untergebracht,'wurde dann aber nach drei positiven Gutachten unter der Auflage, sieh weiter therapïeren zu lassen, zur Bewährung entlassen. Vor Gericht sagte er aus,- er habe bei der Therapie 'halt mitgespielt', weil er gewusst habe, 'was die hören wollten'."
    __

    Querverweise
    Standort: Psychiatrie-Missbrauch.
    *
    Überblick Forensische Psychologie.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org
    z.B. Forensische Psychologie site:www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Missbrauch der forensischen Psychiatrie durch Staat, Justiz, Polizei und Verwaltung und einer willfährigen Psychiatrie selbst. Zu Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz. Eine methodenkritische Untersuchung illustriert an einigen Fällen u.a.am Fall Gustl F. Mollath mit einem Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler. Erlangen IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/PsyMissbr/MisPsychiat.htm
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    korrigiert:



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    tt.mm.jj