Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=15.12.1998  Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 17.10.16
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel  Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
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     Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Berufsrecht & Approbation, PsychThG, Bereich KVB, und hier speziell zum Thema:
    Bericht von der Informationsveranstaltung der
    KVB Bezirk Mittelfranken

    (rs, irs 15.12.1998)

    Gestern hatte die KVB Bezirk Mittelfranken eingeladen und informierte ueber die Umsetzung des PsychThG und die Zulassung. Es ging teilweise hoch her. Ca. 230 PsychotherapeutInnen hatten sich eingeschrieben. Formale Freundlichkeit und Beflissenheit der KV-Funktionaere,  konnten nicht darueber hinwegtaeuschen, dass die KVB alles versucht, moeglichst wenig KostenerstattlerInnen zuzulassen. Einerseits, so hiess es, wolle man die alten Querelen vergessen und den KostenerstattlerInnen die Hand reichen, andererseits scheute man sich nicht, neue Huerden und Schikanen bekannt zu geben, so dass die KollegInnen ob dieses Widerspruchs teilweise sprach- und fassungslos waren und das Blut zur Wallung brachte.

    Gerhard Fischl vom BDP wandte sich entschieden gegen die neuen Nadelöhre und gegen die durch das Gesetz nicht abgedeckten restriktiven Interpretationen der KVB.

    Als die groesste grundgesetzwidrige Perfidie geisselten Gerhard Fischl und mehrere andere RednerInnen die Forderungen, Nachweise zu erbringen, die im Nachweiszeitraum weitgehend verunmoeglicht wurden. Er brandmarkte das Verfahren der KVen, sogar ihren aerztlichen Mitgliedern gedroht zu haben, Notwendigkeitsbescheinigungen / Befuerwortungen auszustellen, um die Kostenerstattungsalternative auszuhungern und unter KV-Kuratel zu bringen.

    Die neuesten Huerden und Schikanen sind:

    (1) Am 14.12.1998 - einem Zeitpunkt, zu dem viele ihre Antraege schon eingereicht haben, eine gute Woche vor dem praktischen Endtermin - gibt die KVB Bezirk Mittelfranken auf ihrer Veranstaltung bekannt, dass ausfuehrliche inhaltliche Falldokumentationen (60, 30)  - u. a. Verlaufsdarstellungen - erwartet werden, was allerdings dem Antrag, den die KVB verschickte, nicht zu entnehmen ist.

    Diese Forderung ist sachlich nicht nachvollziehbar. Der Hauptsinn der Falldokumentation ist  1. der Existenznachweis, dass eine Behandlung stattfand und 2. dass Krankenbehandlung stattfand. Wer dies nachweist, hat inhaltlich natuerlich keinerlei Probleme, ausfuehrlicher zu dokumentieren, gibt es doch eine Akte, in die man schauen kann. Eine ausfuehrlichere Dokumentation ist daher auch unnoetig und reine Schikane, um die KostenerstattlerInnen zu entnerven. Wir halten dieses Ansinnen auch im Hinblick auf die Schweigepflicht und den Datenschutz fuer rechtlich fragwuerdig.

    (2) Als besitzstandsrelevant sollen mindestens 250 -50-Minuten Stunden (bei 60 Minuten waeren es dann 208 Stunden) in einem 6-12 Monate Zeitraum in der Zeit vom 25.6.1994 bis 24.6.1997 nachgewiesen werden. Gerhard Fischl vom BDP und andere RednerInnen wiesen darauf hin, dass dies 1. vom Gesetz gar nicht gedeckt ist und 2. vielfach gar nicht moeglich war, weil die Politik der KVen ja gerade darauf abzielte, Kostenerstattung zu verunmoeglichen. Es werden also Nachweise verlangt, die man weitgehend verunmoeglichte. Diese Perfidie brachte das Blut vieler KostenerstattlerInnen deutlich zum Wallen. Gerhard Fischl vom BDP kuendigte fuer den Fall, falls die KVen diese restriktiven, gesetzeswidrigen und schikanoesen Forderungen nicht lassen, an, dass zahlreiche Klagen eingereicht werden.

    Gerhard Fischl vom BDP erntete fuer seinen mutigen und klaren Auftritt viel Beifall. Aber auch Mitglieder des DPTV aeusserten ihren Unmut ueber diese last-minute-Methoden.

    Wir empfehlen KEINEN vorauseilenden Gehorsam. Nach unserer Rechtsauffassung kommt es bei der Falldokumentation wesentlich darauf an nachzuweisen: 1) dass behandelt wurde und 2) dass es sich um Krankenbehandlung handelte. Weitergehende Falldokumentationen sind unserer Meinung nach nicht noetig. Es waere gut, wenn sich daran die meisten hielten, sonst schaden wir uns selbst.

    Und nicht vergessen KollegInnen aus der Kostenerstattung: wir haben rund 25 Jahre fuer ein PsychThG gekaempft und ohne uns KostenerstattlerInnen haette es das PsychThG niemals gegeben.

    Wir haben viel ausgehalten und wir sind erprobt im Wettbewerb. Wir haben uns niemandem unterworfen und einen wirklich freien Beruf ausgeuebt. Wir lassen uns nicht so einfach ausbooten und auch nicht ins Bockshorn jagen.

    Also Ruhe bewahren, keinen vorauseilenden Gehorsam, jetzt solidarisch zusammenhalten. Nichts wird so heiss gegessen wie's gekocht wird. Und Ostern kommt bestimmt.

    ***

    Trotz allem - oder gerade deswegen - eine Gute Zeit wuenschen
    Irmgard Rathsmann-Sponsel, SGIPT, SEPI, BDP
    Rudolf Sponsel, SGIPT, SEPI, BDP

    P.S. Wir haben unsere KV-Antraege gestern abgegeben und heute die Approbationsantraege versandt. Herrgott, was machen wir jetzt bloss mit unserer Zeit :-) ?


    Querverweise:
    • Dokumentation einer Perfidie. Die Politik der kassenaerztlichen Vereinigungen, einiger Krankenkassen und der Richtlinienverbaende gegen unliebsamen Wettbewerb und die Ausbootung der KostenerstattlerInnen.
    • Resolution zu einer fairen und kompetenten Besetzung des wissenschaftlichen Psychotherapiebeirates.
    • Pressererklärung zur Falschmeldung der Bundesärztekammer über die Gründung eines wissenschaftlichen  Beirates zum PsychThG
    • Literaturhinweis Rechtsprobleme PsychThG
    • Forderungen an die AGR zur Umsetzung des PsychThG
    • Vorbereitung einer Verfassungsklage gegen das PsychThG
    • Informationen zur Verfassungsbeschwerde der Uni Marburg
    • Organisation von Klagen gegen das PsychThG und seine Umsetzung
    • Zum Nachweis des Zeitansatzes für Vor- und Nacharbeit einer Behandlungsstunde
    • Worum es beim Psychotherapeuten Gesetz in Deutschland wirklich geht: Natürlich um die Macht, das Geld, ein gutes Selbstgefühl und nach mir die Sintflut
    • Musterrechnungen: Tabelle 2: Durchschnittliche Jahresumsätze (Zelle) durch Budgetanteile ohne Zuzahlung und Privathonorare von PsychotherapeutInnen in Abhängigkeit vom Budget (Spaltenkopf) und der Anzahl der zugelassenen PsychotherapeutInnen (Zeilenkopf)
    • Ungünstigste Beispiel-Rechnung
    • Was für die Versicherten richtig und gut ist, ist auch für die DienstleisterInnen richtig und gut
    • Die Zerstörung der Demokratie und Rechtskultur durch die KBV und das Gesundheitsministerium bei  Neuzulassungsfragen
    • Der große Etikettenschwindel mit der Richtlinien-Psychotherapie in Deutschland
    • Der große Etikettenschwindel mit der Kompetenz der Medizin in Sachen Psychotherapie
     

    Zitierung
    Rathsmann-Sponsel, Irmgard & Sponsel, Rudolf (DAS). Bericht von der Informationsveranstaltung der KVB Bezirk Mittelfranken .
    Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/berpol/b981215.htm
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    17.10.16    Layout.