Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
IP-GIPT DAS=29.07.2007
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung TT.MM.JJ
Impressum:
Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
Stubenlohstr.
20 D-91052 Erlangen * Mail:_sekretariat@sgipt.org_
Zitierung
& Copyright
AnfangPsychotherapieethik_Überblick
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_ Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
Willkommen in unserer Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Bücher, Literatur
und Links zu den verschiedensten Themen, hier die Buchpräsentation:
grundriss der psychotherapieethik
praxisrelevanz, behandlungsfehler und wirksamkeit
präsentiert von Rudolf Sponsel, Erlangen
Das Übel gedeiht nie besser, als wenn ein Ideal davor steht
(Karl Kraus; S. VIII)
Bibliographie * Verlagsinfo
* Inhaltsverzeichnis * Leseproben:
Berufskodex, Kunstfehler, Rationalisierungen * Ergebnisse
* Bewertung * Links
und Literatur * Querverweise
*
Bibliographie: hutterer-krisch,
renate (2007, Hrsg.). grundriss der psychotherapieethik. praxisrelevanz,
behandlungsfehler und wirksamkeit. Wien: Springer.
[Verlags-Info]
Inhaltsverzeichnis: [PDF]
2007, XXIV, 521 S., Geb. ISBN: 978-3-211-30659-8. Ladenpreis 59,90 €.
Verlagsinfo: "Über dieses Buch.
Wichtige Grundlagen für die Psychotherapie-Ausbildung. Behandelt heikle
Fragen wie Behandlungsfehler, Beschwerden, Missbrauch. Anhang enthält
viele Standesrichtlinien aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Europa
(EAP), USA.
Berufsethik rückte in den letzten fünfzehn
Jahren in den Mittelpunkt des Interesses. Und dies nicht zuletzt durch
das Inkrafttreten gesetzlicher Regelungen wie des österreichischen
Psychotherapiegesetzes. Die Autorin vermittelt hier berufsethische Grundzüge
im Überblick.
PatientInnen haben Rechte, PsychotherapeutInnen
Pflichten. Gleichzeitig gilt es offen dafür zu bleiben, dass wir keinem
Idealbild voll entsprechen können. Neben Begriffsklärungen und
Werten der Psychotherapie beschäftigt sie sich mit Entwicklungsstadien,
Behandlungsfehlern und dem Umgang damit, der Verantwortung von Psychotherapeuten
und deren Grenzen sowie dem Machtmissbrauch sexueller und narzisstischer
Natur.
Sie gibt einen Überblick über Psychotherapie-Organisationen
wie den Psychotherapiebeirat, Beschwerde- und Schlichtungsstellen und die
PsychotherapeutInnenkammer. Im Anhang zum Nachschlagen: Ethische Richtlinien
aus Österreich, Deutschland, Schweiz, Europa (EAP) und USA.
Geschrieben für: PsychotherapeutInnen, PsychologInnen,
PsychiaterInnen
Schlagworte: Behandlungsfehler, Berufskodex, Ethik, Machtmissbrauch,
Menschenbild, Patientenrechte, Pflichten der PsychotherapeutInnen, Psychotherapie,
Psychotherapiegesetz, Werte in der Psychotherapie"
Inhaltsverzeichnis [PDF]
Hier nur die Hauptkapitel aus dem 12-seitigen, sehr ausführlichen
Inhaltsverzeichnis.
1 Einleitung
2 Einführung in die Ethik
3 Zur Begriffsklärung (Norm, Wert, Moral)
4 Zur ethischen Reflexion psychotherapeutischen Handelns
5 Zur Pluralität und Methodenvielfalt
6 Zur Theorie der moralischen Entwicklung nach L. Kohlberg
7 Verantwortung, Wirksamkeit und Grenzen in der Psychotherapie
8 Österreich
9 Deutschland (A. Schleu, V. Hillebrand, T. Gutmann)
10 Schweiz (J. Vetter)
11 U.S.A.
Leseproben: Berufskodex, Kunstfehler,
Rationalisierungen.
4.3.3 Definition Berufskodex
71
"Ein Berufskodex ist eine Sammlung von Pflichten und ethischen Richtlinien
einer Berufsgruppe, an die sich die Angehörigen eines Berufes halten
sollen. Es geht dabei um professionell erwünschtes Verhalten der Angehörigen
dieses Berufs unter dem Gesichtspunkt der Nützlichkeit im Hinblick
auf die Berufsausübung (utilitaristische Begründung). Dabei spielen
die Prinzipien, wie sie Beauchamp und Childress (1998) formuliert haben,
eine bedeutende Rolle; handelt es sich dabei um 1. das Prinzip des Respekts
vor der Autonomie der Klienten/Patienten, 2. das Prinzip des Nicht-Schadens,
3.
das Prinzip der Benefizienz, 4. das Prinzip der Gerechtigkeit. 5. Das Prinzip
der Verhältnismäßigkeit oder Proportionalität (Sass
1991) spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.
.... "
4.3.4 Definition Kunstfehler
(S. 72)
"Mit Kunstfehler ist in der Regel ein Begriff des
Haftpflichtrechts bei Ärzten gemeint; ein absichtsvolles oder fahrlässiges
Verhalten führt letztlich zu einem Verschulden.
Fahrlässiges Handeln verstößt gegen die Sorgfaltspflicht.
Mit Fahrlässigkeit ist „eine mangelnde Sorgfalt, die Nichtvoraussicht
eines nach objektiven Kriterien voraussehbaren und dadurch vermeidbaren
schädigenden Ereignisses" gemeint. (Kind 1982, 48). Kind betont, dass
der Begriff des Kunstfehlers sinngemäß auch auf nicht-ärztliche
Psychotherapeuten angewendet werden kann. Denn: „Sofern jemand sich dem
Publikum gegenüber als Psychotherapeut bezeichnet und seine Tätigkeit
direkt oder indirekt Psychotherapie einschließt, muss er damit rechnen,
dass sein Verhalten an diesen Grundregeln gemessen wird. Insofern besteht
kein Unterschied, ob der Betreffende Arzt, Psychologe, Sozialarbeiter oder
Naturtalent ohne Ausbildung ist." (48). Diese Aussage stammt aus einer
Zeit, in der es noch kein Psychotherapiegesetz gegeben hat, d.h. die Bezeichnung
„Psychotherapeut" in der Bundesrepublik, Österreich und der Schweiz
(außer Halbkanton Basel) rechtlich ungeschützt war. Heute gilt
sie für Psychotherapeuten - unabhängig von ihrem Grundberuf.
Homm et al. (1996) führen insbesondere folgende Pflichten des
Psychotherapeuten an: die Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen,
die Fortbildungspflicht, die Aufklärungspflicht, die Dokumentationspflicht,
die Kooperationspflicht, die Verschwiegenheitspflicht und das begrenzte
Werbeverbot. Die Strafbestimmungen sind in § 23 PthG geregelt."
11.2.8.1 Liste von häufigen
Rationalisierungen (S. 419).
"Josephson hat 1991 im Institute of Ethics eine Liste von Rationalisierungen
publiziert. Zu diesen Rationalisierungen gehören die folgenden Überlegungen
und Rechtfertigungen:
-
„Wenn es notwendig ist, dann ist es ethisch."
-
„Wenn es legal ist, dann ist es in Ordnung."
-
„Ich bekämpfe nur Feuer mit Feuer."
-
„Es schadet doch letztlich niemandem."
-
„Es ist in Ordnung, wenn ich keinen persönlichen Vorteil davon habe."
-
„Ich kann trotzdem objektiv sein."
Pope und Vazquez (1991) führen weitere rationalisierende Sätze
an:
-
„Es ist nicht unethisch, solange man nicht über Ethik spricht."
-
„Es ist nicht unethisch, solange man zumindest fünf weitere Psychologinnen
kennt, die sich genauso verhalten."
-
„Es ist nicht unethisch, solange sich kein Klient über mich beschwert."
-
„Es ist nicht unethisch, solange man nicht absichtlich jemandem schadet.'
(zit. n. Koocher und Keith-Spiegel 1998, 10).
Diese Liste von Rationalisierungen kann helfen, dass man sich selbst
dabei ertappt, wenn man Gefahr läuft, einer Rationalisierung „aufzusitzen".
Bewertung:
Umfangreich, wichtig, nützlich, vielseitig anregend und ergänzungsfähig
(Durchsetzung und Effizienz, Praxisrelevanz, Statistik, Strukturierung
der Themen, Wirksamkeit).
Ein umfangreiches Werk, das sehr viele praxisnahe
Konflikte behandelt, aber ein bißchen zu einseitig auf die Pflichten
und Fehler der PsychotherapeutInnen fixiert ist. Psychotherapie findet
in einer konkreten gesellschaftlichen und sozialen Wirklichkeit statt.
Da gibt es mannigfache Fehlermöglichkeiten, aber auch Pflichten
nicht nur der PsychotherapeutInnen, sondern auch der PatientInnen,
Bezugspersonen
(Angehörige, ArbeitskollegInnen, ArbeitgeberInnen, FreundInnen und
soziales Netz), GutachterInnen, KollegInnen,
Kostenträger,
Berufs-,
Fach- und Ausbildungsverbände und der Gesellschaft (Politik,
Recht,
Medien),
wobei deren Rolle und ihr systemisches Zusammenspiel im Verhältnis
deutlich zu kurz kommen.
Beim Untertitel überraschen zwei der drei Begriffe:
Praxisrelevanz,
Behandlungsfehler und Wirksamkeit, nämlich der erste und der
dritte. Sie werden, obwohl sie im Untertitel geführt werden, im Buch
selbst nicht ausdrücklich und allgemein thematisiert. So bleibt auch
unklar, ob Praxisrelevanz und Wirksamkeit die Ethik oder die Therapiesysteme
oder beides meinen. Unter 7.2.4 wird getitelt: "Praxisrelevante Interventionsvorschläge
nach R. Greenson" und sogleich ausgeführt unter "7.2.4.1 Behandlungsfehler
in der Handhabung von Gegenübertragungsreaktionen". Das Thema Wirksamkeit
wird als Unterpunkt (7.2.6.2) in der Psychosenbehandlung aufgeführt.
In diesem Kapitel werden viele Themen einerseits durcheinandergemischt
und andererseits nebeneinander gestellt.
Die Bedeutung des 6. Kapitels Zur Theorie der moralischen
Entwicklung nach Kohlberg hat sich mir trotz Bezugnahme auf die Psychotherapie
ebenso wenig erschlossen wie die Bedeutung der Ausführungen zur Leib-Seele-Dichotomie
(S. 32f). Insgesamt ist das Buch etwas theorielastig (Kap.2,3,6.).
Letztlich fragt man sich natürlich besonders,
was soll eigentlich eine Berufsethik, wenn sie nicht durchgesetzt
werden will oder kann? Die nicht selten äußert unglückselige
Rolle der Verbände und ihrer Schieds- und Ethikkommissionen, zumindest
in Deutschland, wird leider nicht genügend kritisch thematisiert.
Von den vier dargestellten Ländern scheint Deutschland das Entwicklungsland,
das noch nicht einmal zentrale Beschwerdeinstanzen hat, obschon 1994 bereits
eine ständige Ethikarbeitsgruppe des Europäischen Psychotherapieverbandes
zu den Beschwerdestellen eingerichtet wurde. In Österreich scheinen
überall Beschwerdestellen eingerichtet worden zu sein und es werden
offensichtlich auch Beschwerdestatistiken geführt (S. 358ff).
Das fehlende Sachverzeichnis wird durch ein sehr
detailliertes 12-seitiges Inhaltsverzeichnis etwas ausgeglichen.
Links und Literatur (Auswahl:
beachte)
Anmerkungen und Endnoten
___
Bewertung. Bewertungen
sind immer subjektiv, daher sind wir in unseren Buchpräsentationen
bemüht, möglichst viel durch die AutorInnen selbst sagen zu lassen.
Die Kombination Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassungen sollte jede kundige
oder auch interessierte LeserIn in die Lage versetzen selbst festzustellen,
ob sie dieses oder jenes genauer wissen will. Die BuchpräsentatorIn
steht gewöhnlich in keiner Geschäftsbeziehung zu Verlag oder
den AutorInnen; falls doch wird dies ausdrücklich vermerkt. Die IP-GIPT
ist nicht kommerziell ausgerichtet, verlangt und erhält für Buchpräsentationen
auch kein Honorar. Meist dürften aber die BuchpräsentatorInnen
ein kostenfreies sog. Rezensionsexemplar erhalten. Die IP-GIPT gewinnt
durch gute Buchpräsentationen an inhaltlicher Bedeutung und Aufmerksamkeit
und für die PräsentatorInnen sind solche Präsentationen
auch eine Art Fortbildung - so gesehen haben natürlich alle etwas
davon, am meisten, wie wir hoffen Interessenten- und LeserInnen.
Beispiele für Bewertungen: [1,2,3,]
___
Anm. Vorgesehene.
Wir
präsentieren auch Bücher aus eigenem Bestand, weil wir sie selbst
erworben haben oder Verlage sie aus verschiedenen Gründen nicht (mehr)
zur Verfügung stellen wollen oder können.
___
Pflichten-Check.
Im Zusammenhang mit dem Begriff Pflicht werden nur Psychotherapeutenpflichtern
im Inhaltsverzeichnis erwähnt. PatientInnen scheinen in diesem Buch
keine Pflichten zu haben (sie werden unter dem Begriff Verantwortung
behandelt). Im folgenden wurde mit der Suchfunktion des adobe readers nach
"Pflicht" gesucht:
Verantwortung. In
Kap. 7.1.4.4 (S. 173ff) wird aber die Verantwortung der PatientInnen, wenn
auch sehr kurz, behandelt, so u.a. die Einhaltung der Grundregel in der
analytischen Situation, Wahl des Psychotherapeuten, Aufrichtigkeit und
Wahrhaftigkeit, Auswahl realistischer Therapieziele, Durchhaltewillen,
Bemühen um Pünktlichkeit, Mitarbeit, Höflichkeit, Einhalten
der Absageregelung und gewissenhafte Honorierung.
___
Verantwortung
der Kostenträger. Wenn PsychotherapeutInnen probatorische Sitzungen
oder diagnostische Leistungen auf Mindestlohnniveau für wenige Euros
erbringen und so ihrem wirtschaftlichen Untergang nach "Recht und Gesetz"
entgegengehen müssen, dann stellt sich natürlich die Frage, wie
das mit der Ethik vereinbar ist und die Psychotherapieethik beeinflusst.
Fragen, die in dem Buch weitgehend untergehen. So lag selbst in Bayern,
wo bislang die höchsten Honorare für Psychotherapie bezahlt wurden,
das Honorar - nach Honorarbescheid vom 10.7.7. der KVB - für eine
Anamnesesitzung bei Ersatzkassen (z.B. BEK; DAK, GEK, TK, ..) für
mind. 50 Minuten Dauer bei 17,42 Euro und für probatorische
Sitzungen bei 19,88 Euro, obwohl die Arbeitsleistung in dieser Phase mindestens
um 1/3 höher angesetzt werden muss.
___
Durchsetzen. Die Suche
im Inhaltsverzeichnis ergab keinen Treffer. Mir sind in Deutschland einige
Fälle bekannt geworden, die die Beschwerdemöglichkeiten einiger
Therapiefachverbände als ziemliche Farce enthüllten. Es ist in
Deutschland nicht erkennbar, dass man den schwarzen Psychotherapie-Schafen
wirklich ans Leder geht. Aber auch das Fehlverhalten der Mitbeteiligten,
insbesondere von Politik, Recht, Medien und Kostenträgern sind weitgehend
ausgeklammert, was natürlich auch damit zu tun hat, dass das kranke
Gesundheitssystem seit Jahrzehnten sich als hochgradig therapieresistent
erweist.
___
Recht. In Deutschland war
sexueller Mißbrauch (Beispiel)
in der Psychotherapie ein Jahrhundert lang kein Straftatbestand. Das zeigt
mehr als deutlich, was für ein defizitäres Entwicklungsland gerade
Deutschland beim PatientInnenschutz ist.
___
Änderungen Kleinere
Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet
und ergänzt.
tt.mm.jj
Querverweise
Standort Grundriss der Psychotherapieethik.
*
Buch-Präsentationen, Literaturhinweise
und Literaturlisten in der IP-GIPT. Überblick und Dokumentation.
*
*
Information für Dienstleistungs-Interessierte.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS). Buchpräsentation:
grundriss der psychotherapieethik. praxisrelevanz, behandlungsfehler
und wirksamkeit. Internet Publikation für Allgemeine
und Integrative Psychotherapie IP-GIPT. Erlangen:
https://www.sgipt.org/lit/springer/ptethik.htm
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