von Dr. Rudolf Sponsel, Erlangen
Postprint aus: Praxis der Rechtspsychologie, 4,2,
1994, 121-129.
Im Original ohne Übersicht und Links. {In geschweiften
Klammern Seiten im Zeitschriftenartikel}
(In runder Klammer mit Ozz Originalfußnoten der
eingereichten Arbeit: sie enthalten auch alle von der
Redaktion aus unerfindlichen Gründen nicht aufgenommen
Literaturhinweise)
[In eckiger Klammer neue Anmerkungen beginnend mit Nzz
[N01] ]
Übersicht
1 Einleitung
2 Problem
der Quantifizierung: Messen in der Psychologie
3 Analyse
des Bindungsbegriffs:
3.1 Vorläufige
Begriffseingrenzung der Bindung
3.2 Dimensionen
(Objekte, Bezüge) der Bindung
3.3 Qualität
der Bindung
3.4 Quantität
der Bindung
3.5 Stabilität
& Kontinuität der Bindung
3.6 Ursachen
und Entstehungsbedingungen von Bindungen und Beziehungen
3.7 Bindungs-Paradoxa
- Pathologische Bindungen
3.8 Zeichen
& Ausdruck von Bindung
3.9 Bedeutung
der Bindung für das Kindeswohl
{121}
Fthenakis und seine Schule, Jopt und Anhänger attackieren nunmehr
seit Jahren die Bedeutung des Bindungskriteriums und bestreiten vehement
den Sinn einer Quantifizierung. Mit ihrer wenig überzeugenden
Entwertung der Bindung geht eine entsprechende Entwertung psychologischer
Sachverständigentätigkeit einher, die so nicht mehr länger
hingenommen werden kann. Quantifikation als Ordinalurteile (mehr oder weniger-Urteile)
sind sowohl möglich als auch notwendig (O01).
Das Konzept Bindung ist ein wichtiges, unverzichtbares und
außerordentlich wertvolles Kriterium für das Konzept Kindeswohl
(O02), wie auch die neuere deutsche Bindungsforschung
(O03) zeigt. Der Bindungsbegriff ist durch den
viel zu weiten und damit nichtssagenden Beziehungsbegriff nicht ersetzbar.
2 Das Problem der Quantifizierung: Messen in der Psychologie
Im wesentlichen gibt es drei familienrechtspsychologische Paradigmen:
(a) Entscheidende Feststellung Kindeswohl, (b) Beratend-unterstützendes
Finden einer günstigen Lösung für das Kindeswohl,
(c) Befriedungsauftrag. (a) ist der schlimme 5%-Streitfall.
(b) und (c) wird zunehmend von Mediatoren übernommen, was auch
gut zur Vermeidung von schweren Rollenkonflikten des Gutachters ist (=O04).
Wie immer auch das Paradigma sein mag, es sind in jedem Fall
Entscheidungen zu treffen der Art: Wer ist für welche
Aufgabe geeignet bzw. geeigneter und daher zuständig?
Meßtheoretisch verlangt die häufigste gerichtliche Fragestellung
der schlimmen 5%-Streitfälle eine Antwort auf Ordinalniveau
(O05). D. h. das Gericht erwartet, daß
der Psychologe in der Lage ist, zwischen mehr und weniger unter
scheiden und damit entscheiden zu können.
Können Sachverhalte nach einer Dimension (Einheit) in
eine Ordnung vom Typ mehr oder weniger gebracht werden,
so formt eine solche Ordnung eine Ordinalskala. Vergleicht
man z.B. zwei Eltern hinsichtlich ihrer Fähigkeit,
sich in ihr Kind einzufühlen, so heißt die Dimension
(Einheit) Einfühlung in Kind X. Glaubt man z.B. mit Hilfe
psychologischer Methoden und Verfahren, eine Entscheidung der Art herbeiführen
zu können: Elter A's Einfühlungsvermögen in
Kind X ist besser, stärker, größer etc.
als das Elter B's, so hat man eine Messung auf Ordinalniveau - das
üblich Mögliche in den Sozialwissenschaften und in der
Psychologie (O06) - vorgenommen. Es ist nun völlig
gleichgültig, welches Kriterium oder welch komplexes
Kriterium man nimmt, ob es Beziehung heißt, ob man es Qualität
der Bindung nennt oder wie auch immer. Sobald man ein komparatives
Urteil vom Typ mehr, besser, geeigneter,
qualitativer, günstiger, stärker, also vom Typ mehr oder weniger
abgibt, trifft man ein {122} Ordinalurteil, d. h. man behauptet,
es existiert eine Ordnungsrelation M(n)> M(n-1)>...>M(i)>...>M(1).
Nehmen wir die moderne Bindungsforschung in Deutschland,
also die Regensburger Forschungsgruppe um das Psychologenehepaar
Großmann, Fremmer-Bombik u.a. und deren Bindungsmuster als
Beispiel. Sie unterscheiden bislang vier Hauptbindungsverhaltensmuster:
A= vermeidend, B= sicher, C= ambivalent, D=
desorganisiert. Ohne jeden Zweifel gilt hier folgende Ordnungsrelation
B>A,C,D, d.h. stellt der Psychologe fest, daß zwischen Elter
E1 und Kind K1 das Bindungsverhaltensmuster B(E1,K1) gilt, während
für für Elter E2 und Kind K1 A(E2,K1) gilt, so gilt
auch die Präferenzrelation B(E1,K1)>A(E2,K1), wobei der Relator
">" hier "vorzuziehen" oder gar "deutlich vorzuziehen" bedeutet.
Man kann aber auch den differenzierteren Fall betrachten, daß
wir "sicher gebunden" differenzieren und damit quantifizieren,
z.B. (im Prinzip) drei Grade unterscheiden können: B3>B2>B1. Die Einheit
der Messung heißt hier "Günstige Bindungsart für
das Kindeswohl". Bezieht man mehrere Kriterien in die Entscheidung
ein - der Regelfall in Theorie und Praxis -, so stellt sich
das Problem der Konstruktion eines komplexen Ordinalmaßes.
Gute Alltagsbeispiele für komplexe Ordinalprobleme und
deren Messung sind etwa die Qualität einer Wohnung, eines
Arbeitsplatzes oder die Attraktivität eines Partners,
aber auch, um bei unserem Thema zu bleiben: das
Kindeswohl. Von der meßtheoretischen Anforderung her,
handelt es sich um einen komplexen, d. h. zusammengesetzten
Ordinalbegriff.
Gesetzgeber und Rechtsprechung meinen zu Recht, wie ich denke, daß es ein mehr oder weniger an Kindeswohl gibt. Das ist der Sinn der Beweisfrage sowohl im Beratungs- als auch im Streitfall: wer soll die elterliche Sorge (meist orientiert am Kindeswohl) ausüben? Wer sich als Gutachter auf eine Wahlfrage einläßt, der muß (implizit) annehmen, daß das (meist komplexe) Kriterium auf dem Niveau einer Ordinalskala vorliegt. Hält man auf diese Frage eine Antwort für möglich, so anerkennt man die potentielle Existenz einer Präferenzrelation: das ordinale Skalenniveau des Kindeswohlbegriffs. Wer das nicht anerkennt, kann überhaupt keine Gutachten erstellen, weil er die Vergleichbarkeit verneint und behauptet, nicht unterscheiden zu können. Wer aber sagt, Qualität Q1 ist besser als Q2, der unterstellt ebenfalls eine gemeinsame Dimension zwischen Q1 und Q2, postuliert eine Ordnungsrelation zwischen Q1 und Q2, trifft also ein Ordinalurteil und mißt daher, wenn auch nur auf dem bescheidenen Ordinalniveau (O07). Das Argument, man müsse sich auf Qualitäten zurückziehen, weil man nicht messen könne, ist ein Scheinargument, verleugnet die Problematik und Realität und verschiebt sie gleichzeitig.
Es macht weder einen logischen noch empirischen Sinn, wenn Fthenakis
und Jopt zwar meinen, man könne zwischen der Qualität von Beziehungen
differenzieren, aber nicht zwischen Bindungen. Ein mehr oder weniger, eine
bessere oder günstigere Qualität erkennen, heißt messen
auf Ordinalniveau. Weshalb sollte eine ordinale Messung für Beziehungen,
nicht aber für Bindungen möglich sein? Folgte man Fthenakis,
opferte man ein {123} inhaltlich gut ausgefülltes und empirisch vielfach
untersuchtes Konzept zugunsten eines völlig nichtssagenden und unbestimmten
Beziehungs-Begriffs. Beziehungen, die eine starke Bindung beinhalten, sind
demgegenüber nicht nur konkreter sondern ihrem Wesen und ihrer Bedeutung
nach auch viel richtiger bestimmt, da es schließlich um Eltern-Kind-Beziehungen
geht.
3 Analyse des Bindungsbegriffs
3.1 Vorläufige Begriffseingrenzung der Bindung
Bindung ist Merkmal bzw. eine Eigenschaft einer Beziehung (Beziehungsgeschichte genau genommen). Da der Bindungsbegriff nicht verschwindet, wenn man ihn durch Beziehung ersetzt, da er ja gerade ein Charakteristikum von Beziehungen ist, ergibt sich schon von daher eine Zurückweisung der Argumente, Bindung durch Beziehung zu ersetzen (O08). Beziehung umfaßt Bindung. Bindung ist in diesem Sinne ein Beziehungsmerkmal. Man muß aufpassen, den Bindungsbegriff nicht einseitig im Sinne einer besonderen psychologischen oder psychoanalytischen Schule oder Wissenschaftsmode zu interpretieren bzw. als Terminus technicus für eine bestimmte experimentelle Situation, wie z.B. kurzfristige Trennung von einer Bemutterungs-Figur (O09); auch empfiehlt sich eine strenge Trennung zwischen der Begriffs-Konstruktion Bindung und einer der zahlreichen Operationalisierungen (O10). Hier soll der allgemeine Bindungsbegriff, die "objektive" Idee, der "objektive Geist" des Gesetzes und der Rechtsprechung zur Begriffs-Konstruktion der Bindung ausgedeutet werden (O11). Der gesamte (und auch nur vorläufige) Begriffsinhalt ergibt sich erst am Ende der Analyse.
Binden oder gebunden sein bedeutet (O12) a) befestigen, fest sein, b) zusammenfügen, zusammengefügt, verbunden sein, c) abhängig machen/ sein; verpflichten oder verpflichtet sein, festlegen oder festgelegt sein. Zum Gegenteil gehört daher a) lockern, lösen, b) trennen, c) unabhängig, frei sein, beliebig, willkürlich. Im Begriff der Bindung selbst ist tatsächlich keine Qualität enthalten. Bindung ist so gesehen streng begriffsanalytisch als relevantes Kriterium an sich zu verstehen. Es können aber bei wohlwollender Interpretation - die bei Jopt und Fthenakis allerdings nicht zu erkennen ist - weder die Gesetzgebung und Rechtsprechung noch die Sachverständigen meinen und wollen, daß alle anderen Gesichtspunkte vernachlässigt werden sollen. Psychologisch ist Bindung affektive Bindung. Zur Psychologie der Affekte zählen hierbei Gefühle, Emotionen, Stimmung, Temperament, Antrieb, Bedürfnisse, Wünsche, Motive, Interessen und der Wille (O13).
3.2 Dimensionen (Objekte, Bezüge) der Bindung
Man kann sich neben Personen im Prinzip fast an alles binden: an Orte & Landschaften (O14), Sachen (O15), Ideen, Ideale & Werte (O16), Ereignisse & Betätigungen (O17), Erfahrungen (O18), Tiere (O19) und an {124} Gewohnheiten (O20) oder an Aspekte der aufgeführten Sachverhalte (FN1). Bindung im Sozialraum eines Kindes und Menschen ist daher ein komplexes und kompliziertes Konstrukt mit vielen Rückkopplungen, Überschneidungen und Überlagerungen.
3.3 Qualität (= Wert) der Bindung
Man kann gegenüber Sachverhalten der Welt folgende Grundeinstellungen einnehmen: positiv (S gut für X), negativ (S schlecht für X), neutral (S gleichgültig für X) und zugleich sowohl positiv als auch negativ (S sowohl positiv als auch negativ für X). Eine zugleich sowohl positive als auch negative Einstellung oder Haltung bezeichnet man in der Psychologie als Ambivalenz (Zwiespältigkeit, Doppelwertigkeit), das sind die Beziehungen, die uns Kummer machen. Infolgedessen kann man alle zwischenmenschlichen Beziehungen, wozu auch die Bindung als ein Aspekt einer Beziehung zählt, im Prinzip wie folgt charakterisieren:
Graphik: Zur Matrix der vier Grundbeziehungen [N02]
{125}
Bindung und allgemein zwischenmenschliche Beziehungen sind
nicht (zwingend) symmetrisch oder transitiv: A kann B
mögen, aber B A nicht. A kann B mögen und B kann C mögen,
aber A muß nicht C mögen. Ja, sie sind nicht einmal
konstant, sondern variieren und wechseln nach Befinden und
Situation. Betrachtet man eine Dyade, also eine Zweierbeziehung,
so gibt es im Prinzip nach obigem Schema
und Modell 4x4=16 Beziehungsmöglichkeiten.[N03]
In einer Triade (A,B,C) gibt es drei Paarbildungen (AB,AC,BC), also 16x16x16=4096
Beziehungsmöglichkeiten. Man sieht, wie extrem die kombinatorischen
Möglichkeiten wachsen und welches Beziehungspotential
Familien bergen! Für N>1 Personen gibt es 16 EXPONENT((N/
2 (N-1)) [N03] qualitative Beziehungsmöglichkeiten.
3.4 Quantität (= Ausprägung) der Bindung
Der Quantitätsbegriff in Bezug auf die Bindung ist nicht eindeutig, sondern vieldeutig. Man kann mindestens sechs Aspekte des Quantitäts-Begriffsraums unterscheiden: (1) Quantität als (nicht näher bestimmte) Ausprägung (allgemeines Bild einer Ausdehnung, Vielheit); (2) Quantität als Menge (Bild: Anzahl der miteinander verbundenen "Elemente" zweier Persönlichkeiten); (3) Quantität als Stärke (Bild: Kraft); (4) Quantität als Festigkeit (Bild: Reißfestigkeit, Widerstand); (5) Quantität als Erlebnis-Intensität (Bild: intensive Verliebtheit) und (6) Quantität als Tiefe (Bild: Verwurzelungstiefe eines Baumes bzw. affektive Schichten eines Menschen). Die Entwertung des quantitativen Bindungsbegriffs, wie sie etwa Jopt und Fthenakis betreiben, wird der Mehrgestaltigkeit und Bedeutungsvielfalt des Quantitätsbegriffsraumes überhaupt nicht gerecht. Deren völlig verkürzte eindimensionale Interpretation erfaßt den komplexen Sachverhalt, wie er von zahlreichen Sachverständigen in praxi erfaßt und berücksichtigt wird, in gar keiner Weise.
3.5 Stabilität & Kontinuität der Bindung
Die Bindung kann im Prinzip mehr oder minder flüchtiger Natur sein, nur kurzfristig existieren, z. B. wenn ein starker Anreiz, etwa eine große Geschenkerwartung, eine kurzfristig intensive Bindung bewirkt. Es widerstrebt allerdings dem Alltagssprachgebrauch und auch dem "objektiven" Geist von Gesetzgebung und Rechtsprechung von Bindung als etwas Flüchtigem zu sprechen. Der Bindungsbegriff impliziert seiner Natur nach Dauer und Konstanz im Gegensatz zum Beziehungsbegriff. Unter Stabilität versteht man die Beibehaltung, Konstanz einer Bindung (O21). Bindungsmuster zeigen nicht nur eine erstaunliche Stabilität über Entwicklungszeiträume, sondern sie zeigen sogar eine Tradierung über Generationen hinweg (70-80%), (vgl. Köhler, 1992) eine glänzende Bestätigung der Bedeutung der Persönlichkeitsanalyse im Sorgerechtsverfahren.
{126}
3.6 Ursachen und Entstehungsbedingungen von Bindungen und Beziehungen
Aronson (O22) fand in der Sympathieforschung sieben Faktoren; wir mögen Menschen, die: (1) uns nahe sind, (2) ähnliche Ansichten haben, (3) uns selbst ähnlich sind, (4) Bedürfnisse haben, die wir befriedigen können und unsere Bedürfnisse befriedigen, (5) über Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen, (6) angenehm sind und schöne Dinge tun und (7) uns mögen. Ruch & Zimbardo fassen zusammen: wir mögen Menschen, die uns maximale Befriedigung geben bei minimalem Aufwand und umgekehrt (O23 =). Man erkennt unschwer, daß diese 7 Faktoren direkt zur Schätzung der Bindung, ihrer Qualität und Stärke herangezogen werden können.
Die Entstehung der Bindung kann auf diesem Hintergrund gut verstanden werden: Bindung ist in der Hauptsache das Ergebnis von Bedürfnis-Befriedigungs-Erfahrungen. Entwicklungspsychologisch sind nicht alle Bedürfnisbefriedigungserfahrungen gleichwertig. Aus den Versuchen von Harlow (O24) wissen wir z.B., daß die Bedürfnisbefriedigungserfahrung von Nähe, Wärme, Geborgenheit wichtiger ist als die Nahrungsversorgung. Lange Zeit nahm man fälschlicherweise an, daß die bevorzugte Bindung vieler Kindern ihre Mutter-Figur (O25) auf der ursprünglichen Versorgungsleistung beruhte. Man hat Bowlby vielfach zu Unrecht vorgeworfen - auch Fthenakis, Niesel & Kunze (1982, S.40/41) liefern diese Fehlleistung -, daß er die Mutter überbewertet und den Vater vernachlässigt. Tatsächlich hat Bowlby selbst korrekt immer von der Mutter-Figur gesprochen und das kann selbstverständlich auch ein Mann sein (vgl. Bowlby, 1975, S.41 und 171 jeweils Fußnote, 1976, S.19; Rutter, 1978, S.121).
Begegnen sich zwei Menschen und teilen ein Stück Lebensraum miteinander, so treffen ihre Wünsche und Bedürfnisse, ihre Erwartungen, ihre Meinungen, Ziele und Werte und ihre Handlungen aufeinander. Zahlreiche Gefühle werden hierdurch berührt, aktiviert und die Erlebnisse als Erfahrungen im Gedächtnis gespeichert. Zwischen zwei Menschen kann man nun eine Gefühls-Ereignis-Matrix annehmen, die als Resultat gemeinsamer Erfahrungen aufgefaßt werden kann. Eine solche Gefühls-Ereignis-Matrix kann nun zwischen je zwei Menschen gedacht und konstruiert werden, diese repräsentiert dann die Beziehung und Bindung zwischen diesen beiden. Jedes Ereignis, jede Begegnung zwischen zwei Menschen hinterläßt auf der Gefühls-Ereignis-Matrix eine Spur. Sobald die Vorstellung und Fantasietätigkeit ausgebildet ist, kann ein Ereignis auch in der Vorstellungs- oder Fantasietätigkeit stattfinden (O26, FN2). Die Gefühls-Ereignis-Matrizen sind nun im Gedächtnis untereinander und mit anderen Matrizen vernetzt. Das ist der Grund, weshalb {127} wir in einer neuen Begegnung einem Menschen niemals völlig "vorurteilsfrei" oder "unbefangen" gegenübertreten: sie aktiviert unsere Erfahrungsgeschichte, die den ersten Eindruck sehr mitbestimmt. Der Psychologe ist nun in der Kontrolle seiner Erfahrungsgeschichte besonders geschult und diszipliniert und daher besonders zur Objektivität befähigt.
3.7 Bindungs-Paradoxa - Pathologische Bindungen [N04]
Die Bindungs-Paradoxa machen darauf aufmerksam, daß Bindung und Liebe nicht identisch sind. Nicht jede Bindung bedeutet Liebe, aber jede Liebe zieht eine Bindung nach sich oder bildet eine Bindung aus. Eine wirkliche allgemeine wissenschaftliche Theorie der Bindung muß die Bindungs-Paradoxa erklären können. Stellen wir uns vor, daß zwei Menschen, die ein Stück Lebensraum teilen, ein starkes - äußerliches - Bindungsverhalten zeigen, obwohl, blickt man genauer und tiefer hin, ihre Gefühls-Ereignis-Matrizen gar nicht so gut aussehen. Wie kann man sich das erklären? Menschen binden sich aneinander, obwohl die Matrix dies nicht vermuten ließe. Wir alle kennen jene paradoxen Phänomene, daß Menschen in ihr Milieu zurückgehen, wo sie geschlagen, entwürdigt und ausgebeutet werden, obwohl niemand sie zwingt (z. B. Frauenhäuslerinnen, Prostituierte, Kriminelle, aber auch scheinbar ganz "normale" Menschen aus scheinbar ganz "normalen" Familien). Wir kennen die paradoxen Phänomene der Hörigkeit und Abhängigkeit. Kinder binden sich an Eltern, die sie schlagen, vernachlässigen, wegstoßen, die sie, wie ich meine, gar nicht lieben können. Wie ist das erklärbar? Schon Freud postulierte 1920 (O27) das Konzept des Wiederholungszwanges, wonach Menschen dazu neigen, alte Szenarien zu wiederholen (O28, FN3). Eine Hypothese zur Erklärung dieses absonderlichen Verhaltens liefert uns Skinners Lerntheorie (O29). Wir wissen, daß Verhalten mehr verfestigt und wahrscheinlicher wird, wenn die Verstärkung (positive = Gabe einer Belohnung, negative = Wegnahme einer Strafe) unregelmäßig erfolgt. Irrationalität, Unberechenbarkeit im Betreuungs-, Versorgungs- und Erziehungsverhalten müßte, stimmte die Analogie, stärkere Bindung schaffen, was sich z.B. in der Festigkeit, mit der an Beziehungen zu Menschen, Orten und Milieus festgehalten wird, zeigen müßte (O30 =). Prägungskonzepte könnten hier eine neue Rechtfertigung erfahren und sind keineswegs so ungerechtfertigt wie Fthenakis (1985, S. 285) meint.
3.8 Zeichen & Ausdruck von Bindung
Man muß hier besonders aufpassen, daß man einzelne Zeichen in besonderen Situationen nicht falsch (O31) (z. B. eine problematische Angstbindung als besonders günstig, weil intensiv {128} zu verkennen) oder überbewertet (z. B. Idealisierungen und Sehnsuchtsbindungen ohne reale Erfahrungsgrundlage). Wir haben in der konkreten Praxis immer nur Operationalisierungs- und Situations - S t i c h p r o b e n und das gewöhnlich in einer interessegeleiteten Kampfsituation mit massiven Beeinflussungen und Manipulationen innerhalb einer besonders stressigen Lebensphase. Im folgenden einige Charakteristika nach Großmann, Fremmer-Bombik et.al.:
Sichere Bindungs-Kinder (Typ B) zeigen Gefühle und Bedürfnisse offen; suchen z.B. die Hauptbindungsperson, wenn sie den Raum verläßt, rufen nach ihr, weinen, schreien, freuen sich und sind glücklich, wenn sie wieder da ist. Günstiger Bezugspersonen-Hintergrund: Angemessenes, einfühlsames Eingehen auf die Bedürfnisse des Kindes, insbesondere für sein Bedürfnis sowohl nach Nähe als auch nach Exploration. Ungünstiger Bezugspersonen-Hintergrund: Überbehütung, Überbesorgnis. Zu schnelle Erziehung zur Selbständigkeit.
Unsicher-vermeidende Bindungs-Kinder (Typ A) mit gleichgültigem äußeren Ausdruck: zeigen keine Gefühle oder Reaktionen, wenn die Hauptbindungsperson z. B. den Raum verläßt, reagieren auch nicht, wenn sie wieder kommt. Bezugspersonen-Hintergrund: Öfter als gut nicht angemessenes, einfühlsames Eingehen auf die Bedürfnisse des Kindes, Frust.
Unsicher-ambivalente Bindungs-Kinder (Typ C) mit ängstlich gespanntem Ausdruck. Bezugspersonen-Hintergrund: für die Kinder nicht berechenbar, wann und unter welchen Bedingungen die Hauptbindungsperson auf seine Bedürfnisse eingeht: mal geht sie ein, mal nicht, jenachdem wie es bei ihr paßt, was aus der Perspektive des Kindes nicht kalkulierbar ist.
Über Typ D kann noch wenig gesagt werden, außer daß die Bezugsperson mit unbewältigten Verlusten zu kämpfen hat, also sich in einer psychischen Neuorganisation befindet (vgl. Köhler, 1992, S. 276) (O32).
3.9 Bedeutung der Bindung für das Kindeswohl
Die Bindung an Bemutterungs-Figuren (O33) bei kleinen Kindern repräsentiert das mit Abstand wichtigste Kriterium für das Kindeswohl, wobei es auch Überschneidungen gibt: so ist die Bindung z. B. untrennbar mit der Kontinuität verbunden. Ehescheidung bedeutet für Kinder vielfach einen schweren Einschnitt in die Bindung, besonders in die Bindungskontinuität, sowie einen Bruch der Kontinuität ganz allgemein. Die Grundlagen der Bindungsforschung beginnen mit Bowlby (1951) und Spitz (1956) (O34) erst in den fünfziger Jahren und die Differenzierungskonzepte entstehen sogar erst in den siebziger Jahren mit Ainsworth (1978) u.a. und seither erforscht das Ehepaar Großmann, Fremmer-Bombik und Mitarbeiter die verschiedenen Bindungsmuster, ihre Entstehung und Bedeutung. Dank Ainsworth, den Großmanns und anderen wissen wir mittlerweile - Kliniker und auch therapeutisch tätige Forensiker wußten das schon immer - um problematische Bindungen (A,C,D-Muster [N05] ). Was wir nicht wissen ist (O35), wie sind die Folgen von Trennungen bei mehr {129} oder minder problematischen und starken Bindungen gegenüber den Folgen bei Alternativentscheidungen, weil die Forschung noch viel zu jung ist. Welche Entscheidung auch getroffen wird: jede ist mit Fehlern, unerwünschten Begleit- und Nebenwirkungen behaftet (O36). Hier hilft nur eines: eine sorgfältige und umfassende Einzelfallanalyse auch in der Darstellung, um eine kritische Kontrolle aller Beteiligten - Eltern, Rechtsanwälte, Richter - zu ermöglichen. Juristen und praktisch-forensische wie auch beratende und therapeutisch tätige Psychologen haben eines gemeinsam: sie haben konkrete individuelle Einzelfälle zu entscheiden, Korrelationen und Wahrscheinlichkeiten helfen da wenig (O37):
Nomothetisches, d. h. naturwissenschaftliches Wissenschaftsverständnis
ist so wenig angebracht wie moderner statistischer Hokuspokus womöglich
gar in Eintracht mit naiver Testgläubigkeit oder das andere
Extrem: die Verleugnung des Quantitativen. Was wir brauchen
ist eine Entwicklung der idiografischen Methodik. Auch
bessere Gesetze im Sinne gemeinsamer Sorge ändern nichts an
der Problemfrage: bei wem soll das Kind leben ("residieren") und
nach welchen Kriterien sollte eine solche Entscheidung erfolgen?
Die Probleme ändern sich weder durch andere Namensgebung
noch durch andere Gesetze: wo sollen die Kinder hin, wenn die
Eltern sich trennen? Wer soll entscheiden, wenn sie sich
nicht einigen können oder wollen? Und welche Kriterien sind hierfür
besonders wichtig? Die Rechtsprechung sagt bislang: Bindungs-,
Kontinuitäts- und Förderungsprinzip. Ich denke, daß
diese Kriterien psychologisch vernünftig und bewährt
sind und die von Jopt und Fthenakis betriebene Entwertung
nicht verdient haben.
O01) W.E. Fthenakis "Zum
Stellenwert der Bindungen des Kindes als sorgerechtsrelevantes Kriterium
gemäß § 1671 BGB", FamRZ, 1985, S. 662-672, hier
zur Quantität S.666, eine Replik auf Lempp FamRZ 1984,
S. 741-744). Siehe auch (Anhänger von Fthenakis): Christian Ullmann
"Lempps Meinungswandel zum Umgangsrecht", in: Zeitschrift
für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Bd. 14, 1986, 1, S. 88-94)
und R. Lempp "Zum Aufsatz von Ch. Ullmann: Lempps Meinungswandel
zum Umgangsrecht", Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie",
Bd. 14, Bern, 1986, S. 268-269. U.J. Jopt "Im Namen des Kindes", Hamburg
1992, S.83. Jopt fordert neben der Gesetzesänderung (Regelfall gemeinsame
elterliche Sorge) wie Fthenakis einen Paradigmenwechsel, wobei er offenbar
der Illusion anhängt, man könne Menschen zur Kooperation
oder zur Vernunft zwingen und die Streitrate wesentlich
senken, wenn man nur den gesetzlichen Rahmen
entsprechend gestaltete. Einem systemischen Familientherapeut hätte
ich mehr Watzlawickschen Realitätssinn zugetraut
(P. Watzlawick, J. Weakland, R. Fisch "Lösungen",
Bern 2.A. 1979, S.59: Fazit Ziffer 2 und 3): die Minimierung
(noch weniger 'desselben') der Streitrate strebt gegen einen Grenzwert
und der scheint hierzulande bei 5% zu liegen. Daraus
allerdings zu folgern, es gibt überhaupt nur 5% Problemfälle,
wäre völlig abwegig. Viele Problemfälle werden nicht
entdeckt oder man will sie gar nicht entdecken.
O02) Es ist Mode geworden,
das Konzept Kindeswohl als unbestimmte Generalklausel oder Universalkategorie
zu beklagen, obwohl der Begriff seit mindestens 1959
juristisch relevant ist und seither ausgedeutet
und erforscht wird. Spätestens aber seit Coesters
Habilitationsschrift "Das Kindeswohl als Rechtsbegriff", Frankfurt 1982/83,
ist diese Klage weitgehend überflüssig. Gesetzgebung,
Rechtsprechung, Rechtswissenschaft, forensische Psychologie, Entwicklungspsychologe,
Gesundheitspsychologie, klinische Psychologie sowie Kinder und Jugendpsychiatrie,
Sozialpädagogik und Pädagogik haben reichlich Kriterien
und Merkmale entwickelt. Wem das immer noch nicht reicht, der
sollte sich nicht nach Gutachten drängen. So wie ein formales
Beweisverfahren nicht sinnvoll ist, so wenig wäre es auch sinnvoll,
in einer stets sich wandelnden Welt und des Wissens von ihr die Begriffe
zu sehr festzuschreiben: vgl. R. Zippelius "Einführung in die
juristische Methodenlehre", München 1974, 113/114
O03) Regensburger
Forschungsgruppe um das Ehepaar Großmann, Fremmer-Bombik
u.a., zahlreiche Veröffentlichungen, Diplom-Arbeiten, Dissertationen.
O04) Im wesentlichen gibt es
drei familienrechtspsychologische Paradigmen: (1) Entscheidende Feststellung
Kindeswohl, (2) Beratend-unterstützendes Finden einer günstigen
Lösung für das Kindeswohl, (3) Befriedungsauftrag.
(1) ist der schlimme 5%-Streitfall. (2) und (3) wird zunehmend
von Mediatoren übernommen, was auch gut zur Vermeidung
von schweren Rollenkonflikten des Gutachters ist.
O05) In der Meßtheorie
werden vier Skalenniveaus unterschieden: (1) Nominalskala:
einfache klassifikatorische Unterscheidung. Urteil: ja,
nein; gehört zu, gehört nicht zu. (2) Ordinalskala:
das Quantum läßt sich in eine Ordnung vom Typ mehr oder
weniger bringen: größer, geeigneter, mehr, besser, günstiger
... als (Bindung bei A besser als bei B). (3) Intervallskala:
das Quantum kann in gleichabständige Intervalle unterteilt
werden, d. h. gleichabständigen Zahlenabständen entsprechen
gleiche empirische Abstände (Bindung bei A um 12 Einheiten besser
als bei B). Varianten sind (3a) logarithmische Intervallskalen (Psychophysik)
und Intervallskalen (3b) mit einem willkürlichen Nullpunkt,
wie bei der Temperaturmessung, d.h. Verhältnisvergleiche (Bindung
bei A 3x besser als bei B) sind auf Intervallniveau
nicht statthaft. (4) Verhältnisskalen erlauben Verhältnisvergleiche,
sie setzen einen empirisch-sinnvollen Nullpunkt voraus. In Psychologie,
Forensik und im Recht hat man es meist mit komplexen Ordinalskalen zu tun,
die oft sogar nur auf einen Einzelfall beschränkt sind und genau
für diesen passend konstruiert werden, wobei man zugeben muß,
daß die Einzelfallmessung völlig unererforscht ist:
eine Folge nomothetischer Wissenschaftsfixierung, so auch Bredenkamp
& Feger (Hrsg.) "Messen und Testen", Enzyklopädie der Psychologie,
Serie I: Forschungsmethoden der Psychologie Bd. 3, speziell
2. Kapitel B. Orth "Grundlagen des Messens". In der Psychologie haben
wir es mit Ausnahme der Psychophysik mit unscharfen Größen
zu tun. Die traditionelle Mathematik taugt nicht für diese Problemlage
und die neuen Ansätze der Fuzzy-Methoden (s.u.) sind weder genügend
entwickelt noch hinreichend bekannt: fuzzy [englisch] = flockig,
kraus, unklar. FuzzyMathematik oder Fuzzy-Logik ein neuer Zweig der
Mathematik und Logik, der sich speziell mit unscharfen Mengen, Maßen,
mathematischen und logischen Objekten befaßt: H.
Bandemer & S. Gottwald "Einführung in Fuzzy-Methoden", 3.A.
Berlin 1992.
O06) a) In der Psychologie
findet seit Jahrzehnten ein noch nicht entschiedener Kampf
- gegenwärtig beherrschen die SzientistInnen noch das Feld,
obwohl sie im Rückzug begriffen sind - um Sinn und Unsinn quantitativer
Messungen statt, der sich hauptsächlich aus der Auseinandersetzung
um die Bedeutung von Tests entwickelt hat. Schärfste und geradezu
vernichtende Kritik an der klassischen Testtheorie kommt aus vielen
Lagern: (1) von den (richtigen) Meßtheoretikern, siehe
z.B. B. Orth "Einführung in die Theorie des Messens",
Mainz 1974, S.31: "So wird in der Testtheorie die
Annahme einer Intervallskala [=gleiche Einheiten sind
konstruierbar, es gilt u.a. 4-3=9-8] vorausgesetzt." (2) aus der
Ecke der "modernen" Testtheorie, die behaupten auf der Grundlage
des Rasch-Modells nicht nur Intervallskalen konstruieren, sondern
auch eine stichprobenunabhängige Messung vornehmen zu
können (was m.E. bestenfalls für diejenigen
Testtypen gilt, bei denen das Axiom gilt, daß die Lösungshäufigkeit
die Ausprägung repräsentiert) Hauptvertreter:
G. Fischer "Einführung in die Theorie psychologischer Tests", Wien
1974, der ganze erste Teil, besonders aber das 9. Kapitel "Kritik
der klassischen Testtheorie". (3) aus dem Lager der
Pragmatiker und Lebensrealisten, die z.B. kritisieren, daß
die Testausprägungen nicht die wirklichen Fähigkeiten der
Menschen repräsentieren, Lebensprobleme, die meist komplex,
vernetzt und mit Unsicherheit behaftet sind, zu lösen, ein wichtiger
Vertreter auf dem Gebiet der Intelligenz und Problemlösung etwa
D. Dörner "Die Logik des Mißlingens - Strategisches Denken in
komplexen Situationen", als Taschenbuch Reinbek bei Hamburg 1992,
S.46. (4) Erfahrene Forensiker und insbesondere Aussagepsychologen wissen
natürlich um die Problematik von Tests und kritisieren deren naive
und unkritische Anwendung vor Gericht. Die Kritik aus dem therapeutischen
Lager ist anderer Art und soll hier nicht weiter ausgeführt werden.
b) Fthenakis behauptet in FamRZ 1985,7, S.666, Zeile mit Fußnote
52 sogar - allerdings unbelegt -, daß
Bindungstheoretiker angeblich sogar Differenzen der Bindungsstärke,
also auf Intervallskalenniveau, messen könnten. Mir ist kein einziger
Autor bekannt, der dies behauptet, obwohl es grundsätzlich auch nicht
ausgeschlossen ist (Rasch-Modell).
O07) Es macht auch weder einen logischen
noch empirischen Sinn, wenn Fthenakis und Jopt zwar meinen, man könne
zwischen der Qualität von Beziehungen differenzieren,
aber nicht zwischen Bindungen. Ein mehr oder weniger, eine
bessere oder günstigere Qualität erkennen heißt
messen auf Ordinalniveau. Weshalb sollte eine ordinale Messung für
Beziehungen, nicht aber für Bindungen möglich sein?
O08) Folgte man Fthenakis opferte
man ein inhaltlich relativ gut ausgefülltes und empirisch vielfach
untersuchtes Konzept zugunsten eines völlig nichtssagenden und unbestimmten
Beziehungs-Begriffs. Beziehungen, die eine starke Bindung beinhalten, sind
demgegenüber nicht nur konkreter sondern ihrem Wesen und
ihrer Bedeutung nach auch viel richtiger bestimmt, da es schließlich
um Eltern-Kind-Beziehungen geht.
O09) Kinder verschiedenen
Entwicklungsstandes reagieren unterschiedlich und nicht einheitlich auf
die Trennungssituation vgl. E. Fremmer-Bombik "Beobachtungen
zur Beziehungsqualität im zweiten Lebensjahr und ihre Bedeutung im
Lichte mütterlicher Kindheitserinnerungen", Dissertation Regensburg
1987, S.18 f.
O10) Der seelisch geistige
Bereich entzieht sich meist der direkten Beobachtung. Möchte man zuverlässige
Informationen über nicht-direkt beobachtbare Begriffskonstruktionen
im seelisch-geistigen Bereich, muß man Methoden und Verfahren
konstruieren, die eine Beziehung zwischen nicht-direkt-beobachtbarem
Konstrukt und Wahrnehmbarem, Beobachtbarem herstellt. Diesen Prozeß
nennt man Operationalisierung.
O11) und zwar unabhängig
von den Möglichkeiten der Operationalisierung. Analogie im Juristischen:
Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Handlung ist grundsätzlich
unabhängig von der Frage der Beweisbarkeit. Obwohl Fthenakis' Kapitel
über Bindung 77 Seiten umfaßt ("Väter" Bd.I),
hält er eine Begriffsanalyse offenbar für unnötig, wie überhaupt
auffällt, daß die Arbeiten aus seiner Schule zwar sehr
viel empirisches Material aneinanderreihen, aber es fehlt die Durchdringung,
das konstruktive, inhaltliche und verbindende Moment.
O12) Siehe: "Duden: Das
Bedeutungswörterbuch", Mannheim 1970, Stichworte: binden, Bindung.
O13) Bindung zeigt sich daher
auch, wie Coester zu Recht erkennt, im Kindeswillen a.a.O.
S.258/259, wobei den beiden Dimensionen des Kindeswillens -
Selbstbestimmung und Verbundenheit - eine wichtige dritte
hinzuzufügen wäre: der Kindeswille als Ausdruck persönlichen
Wohlbefindens, Wohlergehens, emotionaler Zufriedenheit.
O14) Im weiteren Sinne
Bindung an die Heimat (Heimweh), an Sprache und Volk (was man erst
merken kann, wenn man längere Zeit im Ausland lebt), s.a.: U.
Fuhrer, F.G. Kaiser "Bindung an das Zuhause: Die emotionalen
Ursachen", Zeitschrift für Sozialpsychologie 1992,23 (2), S.105-118.
O15) Besonders zwanghafte Sammler,
aber auch jeder, für den bestimmte Gegenstände einen spezifischen
emotionalen Erinnerungswert haben.
O16) L. Bolterauer "Die Macht
der Begeisterung - Fanatismus und Enthusiasmus in tiefenpsychologischer
Sicht", Tübingen 1989.
O17) Hier besonders die Angstbindungen
der Phobiker, kulturelle Riten, aber auch leidenschaftliche Betätigungen
wie FLOW-Erlebnisse (= lustvolles Tun, Hingabe, die um ihrer
selbst willen erfolgt), aber auch z.B. die Sucht
des Spielers.
O18) Freuds unten
zitierter Wiederholungszwang, z.B. immer den gleichen Partnertyp
wählen und mit ihm streiten.
O19) die eine stärkere
Rolle spielen können als manche Menschen im Beziehungsfeld.
O20) wie sehr man z.B.
an sein Aussehen gewöhnt ist, merkt man, wenn einen
der Friseur verschnitten hat oder wenn man etwas Ungewöhnliches an
hat.
O21) Bindungsmuster zeigen
nicht nur eine erstaunliche Stabilität über Entwicklungszeiträume,
sondern sie zeigen sogar eine Tradierung über Generationen hinweg
(70-80%), eine glänzende Bestätigung der Bedeutung
der Persönlichkeitsanalyse im Sorgerechtsverfahren. Vgl. Lotte
Köhler "Formen und Folgen früher Bindungserfahrungen", in: Forum
der Psychoanalyse (1992),8, 263-280, besonders 266/67 und 271.
O22) nach Aronson zitiert
aus Ruch & Zimbardo "Lehrbuch der Psychologie", dt. Berlin 1975, S.
332.
O23) Man erkennt unschwer, daß
diese 7 Faktoren direkt zur Schätzung der Bindung, ihrer Qualität
und Stärke herangezogen werden können.
O24) H.F. Harlow "Das Wesen
der Liebe", dt. in: O.M. Ewert (Hrsg.) . "Entwicklungspsychologie",
Köln 1972 (orig. 1958), S.128-138.
O25) Man hat Bowlby vielfach
zu Unrecht vorgeworfen - auch Fthenakis et. al. in "Ehescheidung",
München 1982, S.40/41 liefert diese Fehlleistung, daß
er die Mutter überbewertet und den Vater vernachlässigt.
Tatsächlich hat Bowlby selbst korrekt immer von der Mutter-Figur gesprochen
und das kann selbstverständlich auch ein Mann sein, siehe "Bindung",
dt. 1975 S.41 und 171 jeweils Fußnote und "Trennung" dt. 1976, S.19
Fußnote. Hierzu auch M. Rutter "Bindung und Trennung
in der frühen Kindheit", dt. 1978, S.121.
O26) Sehr beeindruckend
zeigt sich das Phänomen in der Pubertät, wenn Idole und Ideale
hingbungsvoll vergöttert werden, ohne daß eine Realerfahrung
oder Realbeziehung zugrunde liegt. Auch die Beziehung
zu Gott als einem imaginären Wesen paßt hierher.
Unser Thema wird berührt durch Idealisierungen und Sehnsuchtsbeziehungen
ohne reale oder falsche Erfahrungsgrundlage, wie
sie z.B. in Sorgerechtsfragen zu Fehlentscheidungen führen
oder in reinen "Sonntagsbeziehungen" beim Umgang vorkommen können.
Das ist auch eine gute Begründung dafür, dem Kindeswillen
zwar Beachtlichkeit (BGH) zuzuerkennen, aber keine alleinige
Entscheidungskraft.
O27) S. Freud "Jenseits des
Lustprinzips" in: "Psychologie des Unbewußten", Bd. III Studienausgabe,
Frankfurt 1975.
O28) Aus der Beratungs-
und Therapiepraxis ist bekannt, daß viele Menschen
eine starke Neigung haben, immer wieder an den
gleichen Partner-Typ zu geraten, immer wieder die gleichen
Fehler zu machen oder Problemlösungen vergeblich
zu versuchen. Andererseits gehört zu einem
Charakter, zu einer Persönlichkeit eine gewisse Konstanz,
so daß es auch nicht verwundert, wenn Regelhaftigkeiten auftreten.
O29) Vgl. Hilgard &
Bower "Theorien des Lernens", Bd. I, dt. 2.A. Stuttgart 1971, vor allem
Kapitel 5 (Skinner).
O30) Prägungskonzepte könnten
hier eine neue Rechtfertigung erfahren und sind keineswegs
so ungerechtfertigt wie Fthenakis meint ("Väter",
Bd.I, München 1985, S.285).
O31) vgl. die Kritik von
Großmann et.al., eine problematische Angstbindung als besonders günstig,
weil intensiv, zu verkennen, in "Die Entwicklung
emotionaler Organisation und ihre Beziehung zum intelligenten Handeln",
in: Mönks & Lewald (Hrsg.) "Neugier, Erkundung und Begabung
bei Kleinkindern", München 1991, S.66. Umgekehrt
darf man Idealisierungen und Sehnsuchtsbindungen ohne reale Erfahrungsgrundlage
nicht überbewerten.
O32) Vgl. Lotte
Köhler "Formen und Folgen früher Bindungserfahrungen",
Forum der Psychoanalyse (1992) 8, 263-280, hier S.276.
O33) siehe Anmerkung 25)
O34) Eine Zusammenfassung der
Forschungen bis Mitte der 60er Jahre gibt Emil Schmalohr "Frühe
Mutterentbehrung bei Mensch und Tier", 2.A. München 1975, bis
etwa 1970 M. Rutter "Bindung und Trennung in der frühen Kindheit",
dt. München 1978. Ausführlich, wenn auch
tendenziös überkritisch auch Fthenakis "Väter", Bd.I, München
1985, Kapitel 8, S.209-288. Ganz neu: K.E. Großmann
& E. Fremmer-Bombik "Über die lebenslange Bedeutung früher
Bindungserfahrungen", in: H. Petzold (Hrsg.) "Psychotherapie
und Babyforschung": im Druck.
O35) Mit Ausnahme Jopt's und
Fthenakis', die offenbar ganz genau wissen, wie wenig gewachsene Bindungsstärke
für Kinder bedeutet.
O36) Das Problem existiert
allenthalben. So wie jede statistische Entscheidung mit einem Fehler behaftet
ist (Alpha, Beta), so stellt sich das Problem auch im Recht, das immer
im Dilemma steht: Maximierung der Verurteilung der Unrechthandelnden
gegenüber Minimierung der zu Unrecht Verurteilten.
Minimiere ich die zu Unrecht Verurteilten,
begehe ich den Fehler, daß viele Gangster und Ganoven frei
herumlaufen und ihr Unwesen treiben. Maximiere ich die
Verurteilung der Unrechthandelnden, erwische ich auch so und
so viele Unschuldige. Will man den Wert oder Unwert von psychologischen
Gutachten burteilen, muß man die Fehler und Mängel mit
Gutachten gegenüberstellen den Fehlern und Schwächen bei
den Entscheidungen ohne Gutachten. So wie man im Leben für fast
alles bezahlen muß, aber freie Wahl in der Währung (Schweiß,
Geld, Unterwerfung, Anpassung, Symptombildung etc.) hat, so kommen
wir nicht ohne Fehler aus, wir können uns nur die Fehlerart und
das Risiko wählen. Fehlerminimierung kann arg daneben gehen
- was Jopt nicht begreift - und Watzlawik so überzeugend
darlegt, siehe oben Anmerkung 1.
O37) Selbst wenn wir theoretisch
einmal annehmen: Sei Kriterium k erfüllt, sei die Wahrscheinlichkeit,
daß Kind X eine bessere Bindung an Y gegenüber
Z hat, p=0.95, so weiß ich immer noch nicht, gehört
das Kind, um das es konkret hier und jetzt geht, zu den 95% oder
zu den 5%, d.h. an der kritischen idiografischen Einzelfallbewertung führt
k e i n Weg vorbei. Ich muß mich immer mit Risiko entscheiden.
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