Honorarstatistik ÄrztInnen
von Rudolf Sponsel, Erlangen (ohne Gewähr)
Überblick Berufspolitik_
Honorar Statistische Probleme und ihre Lösung
Einführung: Die Ressourcen und Gelder
sind knapp, die sog. Kostenexplosion
im Gesundheitswesen ein Dauerbrenner. Durch das PsychThG vom 1.1.1999
wurden die PsychotherapeutInnen und besonders die psychologischen PsychotherapeutInnen
in das Kassenärztliche System zwangsintegriert. Seit Jahren gibt es
nun Auseinandersetzungen und Prozesse um die Frage, was ein angemessenes
Honorar für die Fachgruppe der PsychotherapeutInnen ist. Das
Bundessozialgericht hat hier mit seinem Urteil B
6 KA 14/98 R vom 25. August 1999 ein klares, wenn auch noch nicht
ganz richtiges Machtwort gesprochen und damit die Grundsatzfrage höchstrichterlich
vorläufig beendet. Inzwischen ist klar, daß die PsychotherapeutInnen
den ÄrztInnen in ihren Honoraransprüchen 1) grundsätzlich
gleich zu stellen sind und weil Psychotherapie eine nicht durch andere
Abrechnungsmöglichkeiten ausgleichbare zeitgebundene Leistung ist,
2)
mit einem sog. Mindestpunktwert abgesichert werden muß. Hierbei
wird das PsychotherapeutInnen Einkommen an das vergleichbare ÄrztInnen
Einkommen gekoppelt: verdienen die ÄrztInnen mehr, müssen
die PsychotherapeutInnen mehr erhalten, verdienen die ÄrztInnen weniger,
kürzt sich auch der Honoraranspruch der PsychotherapeutInnen entsprechend.
Das erscheint uns fair und gerecht. Haben alle weniger, müssen
und wollen wir uns auch mit weniger bescheiden. Doch wie sieht nun, bald
zwei Jahre danach, die Wirklichkeit aus? Die kassenärztlichen Vereinigungen
sind offensichtlich nicht in der Lage oder willens, eine elementare Einkommensstatistik
zu erheben und mitzuteilen, damit die Psychologischen PsychotherapeutInnen
überhaupt in der Lage sind bei ihren Widersprüchen gegen die
Quartalsabrechnungen ihre höchstrichterlich als berechtigt anerkannten
Forderungen auszurechnen. Deshalb habe ich eine allgemeine
Formel entwickelt, die, wenn denn die Daten eines Tages bekannt sein
werden, gestattet, die entsprechenden berechtigten Honorare rechnerisch
korrekt zu ermitteln.
Honorarstatistik
nach Recherchen des BVVP Bayern. ***
| Gewinn pro Arztgruppe vor Steuern
(Mittelwert in 1996/1998)* |
Umsatz abzüglich
Betriebskosten |
| Allgemeinärzte | 166.613 DM |
| Chirurgen | 182.569 DM |
| Augenärzte | 208.480 DM |
| Gynäkologen | 196.978 DM |
| Kinderärzte | 201.058 DM |
| Hautärzte | 189.105 DM |
| HNO Arzte | 236.559 DM • |
| Internisten | 225.215 DM |
| Nervenärzte | 183.950 DM |
| Orthopäden | 194.739 DM |
| Psychotherapeuten (alle) | 86.020 DM** |
| Psychotherapeuten, psychologische | **** |
| Radiologen | 223.335 DM |
| Urologen | 196.283 DM |
* Quelle: Zentralinstitut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
** Mitteilung des Zentralinstitutes (Herr Bogumil) vom 12.10.2000
*** Ich verdanke den Hinweis Christoph J. Stengel, Berufpolitische
Liste Deutschssprachiges Psychotherapieforums im Internet (DPI).
**** Kollege Wilfried Hauer, ebenfalls Berufpolitische Liste Deutschssprachiges
Psychotherapieforums im Internet (DPI) macht hierzu folgende differenzierende
Bemerkungen: "Die genannten Gewinne der Psychotherapeuten beziehen sich
auf alle PT´s. Die arztlichen PT´s. liegen dabei sicher höher
als die PP´s und KJP´s. Die Gewinnprognose des bvvp für
1999 liegt übrigens wegen der Budgetierung bei DM 43000,-
(siehe homepage: bvvp.de/zahlen/bvvpstat5.html)."
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