Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=14.11.2008 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 03.04.15
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org__ Zitierung  &  Copyright

    Anfang  Kindeswohl und Kindeswille_Überblick  _Rel. Aktuelles _Rel. Beständiges _Titelblatt _Konzept _Archiv _Region  _Service-iec-verlag _ Wichtige Hinweise zu Links und  Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Bücher, Literatur und Links zu den verschiedensten Themen, hier die Buchpräsentation:

    Kindeswohl und Kindeswille
    Psychologische und rechtliche Aspekte

    präsentiert von Rudolf Sponsel, Erlangen
     

    Bibliographie * Verlagsinfo * Inhaltsverzeichnis * Leseprobe * Ergebnisse * Bewertung * Links * Literatur * Querverweise *

    Bibliographie: Dettenborn, Harry (2007, 2.A.). Kindeswohl und Kindeswille. Psychologische und rechtliche Aspekte.  München: Reinhardt. [Verlags-Info]  [IV-PDF] [LP-PDF]  2., aktual. Auflage 2007. 160 Seiten. 6 Abb. 5 Tab. ISBN 13 (978-3-497-01925-0) kt. € [D] 19,90 / € [A] 20,50 / SFr 34,70 .


    Verlagsinfo: "Wenn die Familie auseinander bricht, werden die Kinder oft zum Zankapfel. Vor Gericht wird entschieden, wer das Sorgerecht erhält. Auch in Fragen des Umgangsrechts, der Adoption, der Herausnahme aus der Familie bestimmen Richter und Sachverständige über die Zukunft des Kindes. „Kindeswohl" und „Kindeswille" werden zur Beurteilung herangezogen.
        In diesem Buch wird gezeigt, wie die Kriterien Kindeswohl und Kindeswille kontrolliert und sensibel genutzt werden können. Der Praktiker erhält außerdem konkrete Anleitungen zur Diagnostik und zum Umgang mit dem Kindeswillen. Anhand des „Parental Alienation Syndroms“, das die Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil bezeichnet, wird gezeigt, wie schwierig eine differenzierte Beurteilung von Kindeswohl und Kindeswille ist.
        Pressestimmen
    "Dettenborn hat eine Arbeit herausgebracht, die für jeden Familienrechtler und Familienrechtspsychologen zur ebenso spannenden wie ertragreichen Pflichtlektüre gehören sollte" [Kind-Prax]
    "Insgesamt handelt es sich bei dieser Schrift um ein entwicklungspsychologisches, familienpsychologisches und rechtspsychologisches Glanzstück der Familienrechtspsychologie, das in der deutschsprachigen Literatur und im Rahmen der Diskussion zu Fragen des kindlichen Willens seinesgleichen sucht"[Familie Psychologie Recht]
    "Dem Buch ist zu wünschen, daß es zur Pflichlektüre eines jeden familienpsychologischen Sachverständigen und Jugendamtsmitarbeiters wird. Der Psychologe wünscht sich, daß es in viele Hände von Juristen gelangt, da es sehr zum gegenseitigen Verständnis beiträgt" [Zeitschrift für das Familienrecht]


    Inhaltsverzeichnis  [PDF]

    1 Bedeutsam, aber unklar: Kein Widerspruch 10

    2 Kindeswohl und Kindeswille
    im Rahmen der Familienrechtspsychologie 12
    2.1 Was ist Familienrechtspsychologie?  12
    2.1.1 Gegenstand 0012
    2.1.2 Grundlagen 13
    Rechtspsychologie 13
    Familienpsychologie 16
    Familien- und Jugendhilferecht 18
    2.1.3 Widersprüche und Tendenzen 20
    Widersprüche im Rechtssystem 20
    Widersprüche zwischen Recht und Psychologie 24
    2.2 Bausteine familienrechtspsychologischer Systematik 27

    3 Das Wohl des Kindes  46
    3.1 Die Problematik des Begriffs  46
    3.2 Drei Ebenen und das Gemeinsame: Eine Definition  49
    3.3 Gebrauchskontexte 5 4
    3.3.1 Die Bestimmung der Bestvariante 54
    3.3.2 Bestimmung der Genug-Variante 54
    3.3.3 Gefährdungsabgrenzung 56
    3.3.4 Metafunktion 59

    4 Der Wille des Kindes 61
    4.1 Gesetzgebung 62
    4.2 Psychologie des Kindeswillens 65
    4.2.1 Inhalt des Kindeswillens und Stadien der Willensbildung 65
    4.2.2 Mindestanforderungen 69
    4.2.3 Alter des Kindes und Wille 70
    4.3 Kindeswohl und Kindeswille 80
    4.4 Selbst gefährdender Kindeswille 85
    4.4.1 Gründe 85
    4.4.2 Variationen der Basis-Trias 87
    4.5 Induzierter Wille 91
    4.6 Die Diagnostik des Kindeswillens 97
    4.6.1 Methodische Wege 97
    4.6.2 Komplikationen und Gefahren 103
    4.7 Der Umgang mit dem Kindeswillen 106

    5 Kindeswille und Extremkonflikte – Parental Alienation Syndrom (PAS) als Sonderfall und Streitobjekt 109
    5.1 Was ist PAS? 109
    5.2 Was bringt PAS? 112
    5.3 Der Eigenanteil des Kindes 113
    5.3.1 Bewältigungsprozesse 113
    5.3.2 Kindeswille und PAS-Konstruktion  122
    5.4 Interventionen 124
    5.4.1 Kindeswohl im Dilemma 124
    5.4.2 Risiko 1  125
    5.4.3 Risiko 2. 129
    5.4.4 Abwägung zwischen beiden Risiken  130

    6 Intervention und Risikoabwägung  133

    Anhang: Relevante Rechtsnormen  138
    Literatur  146
    Sachregister  158



    Leseprobe:
    Das Wohl des Kindes - Problematik des Begriffs [PDF]



    Ergebnisse.

    Zusammenfassung zum Kindeswillen. [S. 108]
    "Zusammenfassung; Der Wille des Kindes wird als besonders problematische Eingangsgröße bei der Bewertung des Kindeswohls bezüglich seiner normativen Grundlagen und seiner psychologischen Aspekte behandelt. Es wird eine präintentionale und eine intentionale Phase der kindlichen Willensbildung unterschieden. Als Mindestanforderungen für das Vorliegen eines kindlichen Willens werden Zielorientierung, Intensität, Stabilität und Autonomie erörtert. Mit Bezug auf eine Vielfalt entwicklungspsychologischer Forschungsergebnisse wird vom Entwicklungsstand dreijähriger Kinder ab der Kindeswille als familienrechtlich bedeutsam eingeschätzt.
    Nach einer Analyse des grundsätzlichen Verhältnisses von Kindeswille und Kindeswohl werden die zwei hauptsächlichen Konfliktkonstellation en zwischen beiden ausführlich dargestellt: der selbst gefährdende Kindeswille und der induzierte Kindeswille. Die entsprechende Beurteilung von Gefährdungen des Kindeswohls wird als Risikoabwägung diskutiert. Abschließend werden Schlussfolgerungen auf die Diagnostik des Kindeswillens und den sinnvollen Umgang mit ihm gezogen."
        Zur Beurteilung der Entwicklung des Kindeswillens sei auch besonders auf die Kriterientabelle ""Kompetenzerweiterungen im Alter von 3 bis 4 Jahren, die Willensbildung ermöglichen" hingewiesen [S. 5, S.72-73]

    Fazit zur Pflichtberatung (S. 136):
    "Fazit. Ein Kontinuum vom vehementen Einigungsdruck bis hin zu gründlicher Entscheidungsfindung ohne Beratung tut sich auf als Feld der Risikoabwägung. Flexibles lösungsorientiertes Vorgehen bewegt sich m diesem Feld. Starres einseitiges Handhaben von Konzepten birgt die Gefahr sekundärer Kindeswohlschädigung.
    Eine Entscheidung in problembeladenen Familiensachen ohne den Versuch intervenierender Hilfen ist genauso kontraindiziert wie eine deeskalierende Intervention als Selbstzweck ohne Entscheidung oder mit unnötig verzögerter Entscheidung. Beides kann mehr schaden als nutzen.

    Beschleunigung. Die Beschleunigung des familiengerichtlichen Verfahrens ist ein sehr notwendiger Reflex auf die Realität, d. h. die durchschnittliche Dauer solcher Verfahren. Beschleunigungen gesetzlich zu fixieren, ist deshalb sinnvoll. Zugleich ist auch hier zu beachten, dass einseitiges Agieren zum Risiko werden kann. Sowohl schleppender Fortgang wie auch unangemessene Eile können kindes-wohlschädlich sein. Insofern ist es sinnvoll, Vorteile und Nachteile eines „langen Gerichtsverfahrens" zu erwägen (Balloff 2006, 290).
        Wiederum eröffnet sich ein Feld der Risikoabwägung. Zu den Risiken unkontrollierter Beschleunigung und schneller Terminierung gehören instabile Einigungen oder die Zementierung belastender Umstände für das Kind, ferner vernachlässigte Erkundung des Kindeswillens oder der Bindungen. Auch lauert die Gefahr, dass die Annäherung der Streitparteien kompliziert oder verzögert wird oder die Konfliktinhalte verlagert werden.
        Die Beratung ist ein wichtiger Taktgeber im Beschleunigungsablauf, regelbar durch Terminierung und Verordnung. Das berührt aber nicht die inhaltliche Effektivität, die die Beratung erst zur qualitativen Schaltstelle macht. Hier ist übereinstimmende Erkenntnis, dass die Erarbeitung tragfähiger Lösungen auch zeitintensiv sein kann, weshalb in jedem Einzelfall zu klären ist, welcher Zeitraum für eine Beratung erforderlich ist (Bundeskonferenz für Erziehungsberatung 2006, 154). Auch eine formale Aussetzung des Verfahrens zum Zwecke der Beratung kann sinnvoller sein als Beratung mit Zeitdruck (Willutzki 2006, 226). Müller (2006, 486) teilt aus seinen mehrjährigen Erfahrun-[>137]gen mit gerichtsnaher Trennungs- und Scheidungsberatung mit, „dass als Mindestanforderung von zehn Terminen ausgegangen werden kann, in schwierigsten Konstellationen jedoch bis zu 40 Termine erforderlich sind."
        Dabei spielt u. a. die Notwendigkeit eines Mindestmaßes an Verlaufsbeobachtung eine Rolle, die sich m der Sachverständigentätigkeit als Verlaufsdiagnostik gestaltet. Erst so wird es möglich, Veränderungen bspw. in der Kooperationsbereitschaft, im praktischen Kommu-nikations- und Kooperationsverhalten der Kind es eitern oder die Entwicklung der kindlichen Willensbildung zu registrieren und zu beeinflussen. Dies ist die Basis für eine fundierte Prognose, Modifikation und Intervention. Beschleunigung darf nicht dazu führen, dass der erste Eindruck bestimmend ist. Gründliche Arbeit kostet Zeit, kann aber letztlich eine stabile Lösung beschleunigen - die Dialektik der Alltagsbesorgnisse gilt auch für diese Profession."



    Bewertung: Ein wichtigs und nützliches Buch zum unbestimmten Rechtsbegriff des "Kindeswohls" und dem Begriff des Kindeswillens, wobei die neuere Entwicklung problemlösungs- und konfliktorientierender Beratung mit dem Ziel einer Einigung einbezogen wird.



    Links (Auswahl: beachte) > Querverweise.

    Literatur (Auswahl)
    Das Buch enthält ein 12-seitiges Literaturverzeichnis.



    Anmerkungen und Endnoten
    ___
    Bewertung. Bewertungen sind immer subjektiv, daher sind wir in unseren Buchpräsentationen bemüht, möglichst viel durch die AutorInnen selbst sagen zu lassen. Die Kombination Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassungen sollte jede kundige oder auch interessierte LeserIn in die Lage versetzen selbst festzustellen, ob sie dieses oder jenes genauer wissen will.  Die BuchpräsentatorIn steht gewöhnlich in keiner Geschäftsbeziehung zu Verlag oder den AutorInnen; falls doch wird dies ausdrücklich vermerkt. Die IP-GIPT ist nicht kommerziell ausgerichtet, verlangt und erhält für Buchpräsentationen auch kein Honorar. Meist dürften aber die BuchpräsentatorInnen ein kostenfreies sog. Rezensionsexemplar erhalten. Die IP-GIPT gewinnt durch gute Buchpräsentationen an inhaltlicher Bedeutung und Aufmerksamkeit und für die PräsentatorInnen sind solche Präsentationen auch eine Art Fortbildung - so gesehen haben natürlich alle etwas davon, am meisten, wie wir hoffen Interessenten- und LeserInnen.  Beispiele für Bewertungen: [1,2,3,]
    ___
    Anm. Vorgesehene. Wir präsentieren auch Bücher aus eigenem Bestand, weil wir sie selbst erworben haben oder Verlage sie aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) zur Verfügung stellen wollen oder können.
    ___
    Prof. Dr. Harry Dettenborn, Diplom-Psychologe; Universitäts-Prof. i. R; Mitgründer und Vorstandsmitglied des Instituts Gericht & Familie Berlin-Brandenburg; langjährige Sachverständigentätigkeit auf dem Gebiet der Rechtspsychologie
    ___
     


    Querverweise
    Standort Kindeswohl und Kindeswille.
    *
    Forensische Psychologie in der IP-GIPT * Kindeswohlkriterien. * PAS * Kindersexmafia *
    Entwicklungspsychologie in der IP-GIPT * Bindungslehre in der IP-GIPT.
    *
    Buchpräsentation: Vernachlässigte Kinder besser schützen.
    Buch-Präsentationen, Literaturhinweise und Literaturlisten in der IP-GIPT. Überblick und Dokumentation.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org
    *
    Information für Dienstleistungs-Interessierte.
    *



    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Buchpräsentation: Kindeswohl und Kindeswille. Psychologische und rechtliche Aspekte
    Buchpräsentation. Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT.Erlangen: https://www.sgipt.org/lit/reinh/KiWoWi.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden. Das direkte, zugriffsaneignende Einbinden in fremde Seiten oder Rahmen ist nicht gestattet, Links und Zitate sind natürlich willkommen. Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden. Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus  ...  geht, sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.


     Ende  Kindeswohl und Kindeswille_ Überblick  _Rel. Aktuelles _Rel. Beständiges _Titelblatt _Konzept _Archiv _Region  _Service-iec-verlag _ Wichtige Hinweise zu Links und  Empfehlungen



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    03.04.15   Linkfehler geprüft und keinen gefunden.
    18.04.14   Überarbeitung.