Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=29.04.2002 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung:  05.11.20
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel  Stubenlohstr. 20    D-91052 Erlangen
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    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung forensische Psychologie, Bereich

    Aussagepsychologie

      "Alle Menschen sind Lügner"
    (Psalm 116,11)

    "Die gefährlichsten Unwahrheiten sind Wahrheiten, mäßig entstellt."
    Georg Christoph Lichtenberg, (1742 – 1799), Vermischte Schriften I, 3

    "Die durchgängige besonnene Scheidung zwischen Gedächtnisvorstellung und Phantasievorstellung, zwischen Wahrheit und Dichtung ist eine der höchsten und schwierigsten Aufgaben intellektueller und ethischer Kultur."
    (Jodl, Fr. (1903) Lehrb. d. Psychol., 2. Anfl. II, 162.)

    „Die fehlerlose Erinnerung ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme."
    William Stern 1902 in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, S. 327

    "Von den ersten Vernehmungen hängt also geradezu die ganze Zukunft des Prozesses ab:
    In ihnen wird eigentlich fast immer der Sachverhalt endgültig geklärt oder endgültig verschleiert"
    William Stern (1926,47).

    „Der Irrtum ist der größte Feind der Wahrheitsfindung vor Gericht."
    Rolf Bender, 1982, Strafverteidiger 1982

    "'Das habe ich getan', sagt mein Gedächtnis, 'das kann ich nicht getan haben' -
    sagt mein Stolz und bleibt unerbittlich. Endlich - gibt das Gedächtnis nach."
    Nietzsche, Jenseits von Gut und Böse, Nr. 68

    Originalarbeit von Rudolf Sponsel, Erlangen
    Querverweise

      Überblick
    • Einführung.
    • Grundlegende Unterscheidung zwischen Glaubhaftigkeit und Glaubwüdigkeit.
    • Das Grundproblem wie William Stern  es schon 1903 formuliert hat.
    • Was sind Aussagen?.
    • Verschiedene Aussageumfänge.
      • Beispiel-01 Aussagezerlegung in atomare bzw. Elementaraussagen.
    • Darstellung von Aussagen zur Aussageanalyse.
    • Vergleichende Aussagenanalyse.
    • Der Druck der ErmittlerInnen, Aussagen zu gewinnen.
    • Die Bedeutung der Erstaussage.
    • Die Aufgabe der AussagepsychologInnen nach dem BGH.
      • Kurzversion.
      • BGH-Methodische Leitlinien zum Vorgehen bei aussagepsychologischen Gutachten
    • Probleme der Methodik und der Hypothesenprüfung:
      • Die großen Hypothesen der Aussagepsychologie.
      • Voraussetzungen der Hypothesenprüfung.
      • Die Grundaufgabe der Hypothesenprüfung.
      • Möglichkeiten und Methoden der Hypothesenprüfung.
      • Fachliche Ausführungen zur Hypothesenprüfung bei aussagepsychologischen Fragestellungen.
    • Aussage-, Wahrnehmungs-, Gedächtnis- und Kommunikationspsychologie.
      • Erklärungsmodelle für Erinnerungsverluste.
      • Motive oder Gründe für falsche Erinnerungen.
      • Grundlegende Gedächtnismodelle und Typen.
    • Aussgagepsychologie und Phantasie. Erste Hypothesen. [externer Link]
    • Die 12 'Verbote' (‘Hauptsünden’) in der Vernehmung (Exploration).
    • Lügendetektion.
    • Literatur.
    • Videos.
      • Das getaeuschte Gedaechtnis - Falsche Erinnerungen vor Gericht (3sat).
    • Querverweise.
      • Aussgepsychologische Wahrheitstheorie 1. Systematik der Falsch-Aussagen.
      • Suggestion und Suggestivfragen. Aussagepsychologische und vernehmungstechnische Kunstfehler.
      • Kinder und ZeugInnen richtig befragen bei sexuellem Mißbrauch / Vergewaltigung.
      • Der Schutz kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren und die Verwendung von Videotechnologie. Die Dissertation von Kipper. Mit einem kritischen Kommentar und Aufruf von Rudolf Sponsel: Mauern Staatsanwaltschaften und Justiz zum Schaden unserer Kinder?
      • Andere forensische Beweis-Methoden und Indizienquellen.
      • Überblick: Forensische Diagnostik, Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie in der GIPT.




    Einfuehrung: So wie der Bäcker Mehl braucht, ein Tankwart Benzin, der Richter Gesetze, so braucht die AussagepsychologIn für ihre Arbeit - wie der Name schon sagt - Aussagen, sonst kann sie keine Prüfung vornehmen, ob die Gesamtaussage genügend Realkennzeichen enthält, so daß wenigstens erst einmal auf einen subjektiv wahren Erlebnisbericht geschlossen werden darf. Beachten Sie bitte das Wörtchen subjektiv, es ist hier sehr wichtig. AussagepsychologInnen ermitteln nämlich keine objektiven Wahrheitswertungen, das ist Sache des Gerichts, sondern nur subjektive. Auch wenn ein Zeuge subjektiv die Wahrheit sagen mag, so folgt daraus keineswegs, daß seine subjektiv wahre Aussage gleichbedeutend mit den Tatsachen ist. Wenn jemand z.B. nach dem Sternzeichen einer entfernten Verwandten gefragt wird, dann kann dieser Jemand felsenfest überzeugt und subjektiv wahrhaftig aussagen, die Verwandte sei im Zeichen des Stiers geboren und trotzdem kann dies natürlich falsch sein, weil sich der Betreffende irrt.
        Der Hauptfeind der Wahrheit, wenn man es nicht gerade mit abgebrühten Ganoven zu tun hat, ist nicht die Lüge, sondern der Irrtum. Bezeichnenderweise hat Prof. Rolf Bender, juristischer Vernehmungs- und Aussageexperte, sein im Strafverteidiger 1982 veröffentlichtes Wirklichkeitsexperiment mit folgendem trefflichen Titel versehen: „Der Irrtum ist der größte Feind der Wahrheitsfindung vor Gericht."

    Grundlegende Unterscheidung zwischen Glaubhaftigkeit und Glaubwüdigkeit
    Glaubwürdigkeit ist ein Persönlichkeitsmerkmal, Glaubhaftigkeit ist ein Aussagemerkmal. Die "moderne" Aussagepsychologie untersucht in erster Linie Glaubhaftigkeit und weniger Glaubwürdigkeit, obwohl auch diese eine Rolle spielen kann (z.B. Zeugenaussagen von Bandenmitgliedern). Im allgemeinen gelten Personen mit "gutem Ruf (Leumund)", z.B. Adelige, Höher Gebildete, Reiche, Mächtige, Richter, Staats-/Anwälte, Polizisten, Ärzte, Psychologen, Gutachter, Pfarrer, Beamte, Geschäftsleute, Professoren und Doktoren, als glaubwürdig, Personen aus Milieus mit weniger gutem Ruf, Kriminelle, Rotlichtmilieu, Unterschichtsangehörige, Prekariatsangehörige, Außenseiter, "Spinner", psychisch Kranke, Minderbemittelte und Minderbegabte, als weniger glaubwürdig. Diese Unterschiede und Vorurteile kennt die moderne Aussagepsychologie nicht. Für sie ist klar, dass Adelige, Höher Gebildete, Reiche, Mächtige, Richter, Staats-/Anwälte, Polizisten, Ärzte, Psychologen, Gutachter, Pfarrer, Beamte, Geschäftsleute, Professoren und Doktoren ebenso lügen oder verleugnen können wie Kriminelle, Rotlichtmilieuangehörige, Unterschichtsangehörige, Prekariatsangehörige, Obdachlose, Außenseiter, "Spinner", psychisch Kranke, Minderbemittelte und Minderbegabte die Wahrheit sagen können.

    Das Grundproblem wie William Stern  es schon 1903 formuliert hat
    gesperrt hier fett, S. 47-49.

    "A. Die Beurteilung der Aussagen und der Aussagenden.
    Die erste Leistung, welche die Forschung hier zu vollziehen hat, ist eine negative: Erschütterung gewisser einfacher Formeln, nach denen der natürliche Menschenverstand die Aussagen logisch und ethisch zu bewerten geneigt ist. Diese [>48] Formeln der naiven Beurteilung lauten etwa: 1. Eine mit bestem Wissen und Gewissen gegebene Aussage ist im allgemeinen als korrekte Wiedergabe der Wirklichkeit anzusehen. 2. Eine mit Überlegung gegebene Aussage, die sieh als falsch erweist, ist als beabsichtigte Fälschung (Lüge, Meineid) oder mindestens als strafbare Fahrlässigkeit anzusehen.
        Im ersten Falle mufs eine unberechtigte Vertrauensseligkeit und Bequemlichkeit, im zweiten Falle ein unberechtigter Rigorismus bekämpft werden;. dies tut die Forschung, indem sie folgende beide Sätze nachweist, mit Beispielen belegt und eindringlichst denen, die über Aussagen zu urteilen haben, zu Gemüte führt:
        I. Es. gibt eine natürliche normale Aussagefälschung ohne Wissen und Willen von breitem Umfang; deshalb ist einerseits auch bei ethisch durchaus einwandfreien Aussagen, mit einem Fehlerprozentsatz zu rechnen, andererseits bei nachweislich falschen Aussagen stets die Möglichkeit völlig absichtsloser Selbsttäuschung in Betracht zu ziehen.
        IL Es gibt pathologische Aussagefälschungen ohne Wissen und Willen in noch viel weiterem Umfange; deshalb ist "bei der logischen und ethischen Bewertung von Aussagen eine eventuelle pathologische Beschaffenheit des Aussagenden gebührend zu berücksichtigen.
        Dafs so die Aussagepsychologie mit einer wesentlich destruktiven Leistung anhebt, ist fraglos; und viele, namentlich Praktiker, welche wohl diese eine, zunächst sich aufdrängende Wirkung beachteten, sehen daher in derartigen wissenschaftlichen Untersuchungen geradezu eine verhängnisvolle Bedrohung praktisch-positiver Kulturbetätigung; vor allem scheint die Anzweiflung des Objektivitätswertes der normalen und gutgläubigen Zeugenaussage die forensische Wahrheitsfindung und damit überhaupt eine fruchtbare Durchführung des Strafprozesses illusorisch zu machen.
        Aber wenn irgendwo, so dürfen wir gerade bei der Aussageforschung der Hoffnung leben, dass das unserem ersten Aufsatz vorgesetze Motto sich bewähre. So sehr die Forschung destruktiv zu wirken scheint, während sie am Werke ist, so sicher werden ihre schließlichen Ergebnisse zu neuem Aufgaben führen; sie werden an Stelle der diaktischen Beurteilungs[>49] kriterien neue und zuverlässigere setzen.1 Das kann z. B. die Geschichtswissenschaft lehren, welche schon lange das hat; was die Kriminalistik braucht, eine wissenschaftlich fundierte Quellenkritik — die aber durch diese Kritik nicht ein geringeres, sondern ein reicheres, dabei gesicherteres, objektiveres Wissen erworben hat.
        Um solche positiven Beurteilungskriterien der Aussagen zu erarbeiten, hat sich die psychologische Forschung die Frage vorzulegen, in welchem Grade und welchem Sinne Richtigkeit und Fehlerhaftigkeit der Aussagen abhängen von den verschiedenen Bedingungen, die an ihrem Zustandekommen beteiligt sind. Solcher Bedingungen gibt es drei Gruppen; denn die Beschaffenheit einer Aussage hängt ab FN1. von dem Gegenstande, auf welchen sie sich bezieht, 2. von den formalen Bedingungen, unter denen die Wahrnehmung und die Aussage selbst vor sich geht, 3. von den Personen, die sie abgeben. Eine blofse Aufzählung der Einzelmomente, die unter diese drei Gruppen fallen, zeigt, welche Fülle von Aufgaben hier der Untersuchung harrt."
    __
    Was sind Aussagen ?
    Nun, der Stoff für Anzeigen, Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen in solchen Verfahren sind Aussagen. Was sind nun Aussagen? Eine Elementaraussage ist z.B. „Da steht ein Tisch." Oder „Da lag ein Messer". Die Aussage „Der runde Tisch stand in der Ecke" ist bereits zusammengesetzt und enthält drei Elementaraussagen oder Details (Tisch, rund, in der Ecke). Ein wichtiges Realkennzeichen für eine Aussage, die auf subjektiv wahren Erlebnissen beruht, ist daher ihr sog. Detailreichtum, Nr. 3 bei Steller in seinem Gutachten für den Bundesgerichtshof und von diesem bestätigt wie alle anderen 18 auch.
        Der juristische Begriff der "Aussage" ist leider ebenso unklar wie der allgemeine, der ebenfalls ein vielfältiges Homonym ist. Aber in der inhaltlichen Kernbedeutung stimmen juristische, wissenschaftliche, bildungssprachliche und alltägliche Bedeutung überein: Eine Aussage ist potentiell wahr oder falsch. Anders gesagt: Eine Aussage hat einen Wahrheitswert (Logik, Aussagenlogik), der aber nicht immer hinrfeichend sicher ermittelt werden kann (non liquet).

    Verschiedene Aussageumfaenge
    Elementar- oder Atomare Aussage (AA), Molekulare Aussage (MA), Handlungseinheit (HA), Erlebnisaussage (EA), Gesamtaussage (GA), erste Gesamtaussage (1GA), zweite Gesamtaussage (2GA), x-te Gesamtaussage (xGA). Spricht also jemand von Aussage, sollte man genau nachfragen, von welcher Aussage oder welchem Aussageteil die Rede ist.
        Die einfachste Aussage nennen wir Elementaraussage. Sie hat die einfache Form P(X), molekulare haben mehrere Zuordnungen: P1, P2, ...(X). Von X wird mehreres, nicht nur ein einziges ausgesagt. Mehrere Aussagen nacheinander bezeichnen wir als Aussagesequenz. Als Gliederung von Aussagesequenzen könnten Themen oder Handlungseinheiten dienen. Typische Handlungseinheiten (Standardsituationen) des Alltagslebens sind z.B.: Aufwachen, Toilette, Anziehen, Frühstrücken, Packen, Auf den Weg machen, Ankunft am Zielort, Handlungsverlauf am Zielort, Mittagspause, Nachmittagsgestaltung, Heimweg, Besorgung, Ankunft daheim, Dieses und jenes, Abendessen, Abendgestaltung, fertig machen zur Nachtruhe, Schlafen. Eine Gesamtaussage kann man zu einem Thema zusammenfassen, z.B. Erlebnisse mit dem Onkel in der letzten Zeit.

    Beispiel-01 Aussagezerlegung in atomare Elementaraussagen
    Vernehmer: Erzählen Sie mal ... [perfekt offene Frage ohne jede suggestive Vorgabe]
    Zeuge zu Protokoll: Nachts auf dem Nachhauseweg hörte ich ein Klirren und versuchte, herauszufinden, woher das kam und was es zu bedeuten hat. Ich schaute mich um, mehrfach, horchte in verschiedene Richtungen. Ich konnte es aber nicht orten. Plötzlich war es wieder, und mir war, als käme es von vorne, rechts. Ich ging in die Richtung und sah, als ob gerade jemand durch ein Fenster bei Müllers eindrang. Es rumpelte etwas, als ob jemand gegen etwas stieß. Was ist denn da los, fragte ich mich, bricht da etwa jemand ein? Müssten die Müllers das nicht merken? Ich ging näher, da wurde mir mulmig, so dass ich lieber die Polizei anrief, die nach ca. 25 Minuten auch kam. Ich erzählte noch mal, was ich beobachtete. Sie klingelten. Mehrmals. Keine Reaktionen. Schließlich stieg einer der zwei Polizisten durch das Fenster. Er leuchtete mit einer Taschenlampe, wie man von außern schemenhaft sehen konnte. Der Polizist hörte zunehmend lautere Schnarchgeräusche aus einem Raum in dem ein Mann auf der Couch lag, der schlief und lauthals schnarchte. Es roch stark nach Alkohol. Er kehrte zurück und sie meinten, das sei wohl der Herr Müller, der wahrscheinlich im betrunkeken Zustand seinen Hausschlüssel nicht fand und daher das Fenster einschlug, um rein zu kommen. Das bestätigte sich auch am nächsten Tag.
        Zerlegt man diese Zeugenaussage in ihre elementaren Bestandteile, ergeben sich 8 Handlungsequenzen mit 71 Elementaraussagen:

        Handlungssequenz H1 wahrnehmen eine unklaren Vorganges in der Nacht

      H1.01 Ich hörte
      H1.02 ein Klirren
      H1.03 versuchte
      H1.04 herauszufinden
      H1.05 woher es kam
      H1.06 und was es zu bedeuten hat
      H1.07 Ich schaute mich um
      H1.08 mehrfach
      H1.09 horchte
      H1.10 in verschiedene Richtungen
      H1.11 Ich konnte es aber nicht orten.
      H1.12 Plötzlich
      H1.13 war es wieder,
      H1.14 und mir war, als käme
      H1.15 es von vorne,
      H1.16 rechts.
      H1.17 Ich ging
      H1.18 in die Richtung
      H1.19 und sah
      H1.20 als ob jemand
      H1.21 durch ein Fenster
      H1.22 bei Müllers eindrang.
      H1.23 Es rumpelte
      H1.24 etwas,
      H1.25 als ob jemand gegen etwas stieß.
      H1.26 Was ist denn da los,
      H1.27 fragte ich mich,
      H1.28 bricht da etwa jemand ein?
      H1.29 Müssten die Müllers
      H1.30 das nicht merken?


        H2 Zu mulmig für einen Alleingang - Polizeiruf

      H2.01 Ich ging näher,
      H2.02 da wurde mir mulmig,
      H2.03 so dass ich lieber
      H2.04 die Polizei anrief,
      H2.05 die nach
      H2.06 ca. 25 Minuten auch kam.


        H3 Wiederholung der Beobachtungen für die Polizei

      H3.01 Ich erzählte noch mal,
      H3.02 was ich beobachtete.


        H4  Die Polizei klingelt

      H4.01 Sie klingelten.
      H4.02 Mehrmals.
      H4.03 Keine Reaktionen.


        H5  Ein Polizist steigt ein

      H5.01 Schließlich stieg einer der zwei Polizisten
      H5.02 durch das Fenster.
      H5.03 Er leuchtete mit
      H5.04 einer Taschenlampe,
      H5.05 wie man von außen
      H5.06 schemenhaft
      H5.07 sehen konnte.


        H6 Laut schnarchende nach Alkohol riechender Mann

      H6.01 Der Polizist hörte
      H6.02 zunehmend
      H6.03 lautere
      H6.04 Schnarchgeräusche
      H6.05 aus einem Raum
      H6.06 in dem ein Mann auf der Couch lag,
      H6.07 der schlief
      H6.08 und lauthals
      H6.09 schnarchte.
      H6.10 Es roch
      H6.11 stark
      H6.12 nach Alkohol.


        H7 Hypothese Schlüssel nicht gefunden

      H7.01 Er kehrte zurück
      H7.02 und sie meinten,
      H7.03 das sei wohl der Herr Müller,
      H7.04 der wahrscheinlich
      H7.05 im betrunkenen Zustand
      H7.06 seinen Hausschlüssel
      H7.07 nicht fand
      H7.08 und daher das Fenster einschlug,
      H7.09 um rein zu kommen.


        H8 Bestätigung am nächsten Tag

      H8.01 Das bestätigte sich auch
      H8.02 am nächsten Tag.


    Darstellung von Aussagen zur Aussageanalyse
    Zur Gliederung der Aussagen für die Aussageanalyse gibt es mehrere Möglichkeiten:
    (1) Die übliche und einfachste Methode ist die der natürlichen Reihenfolge, so wie gefragt und geantwortet wurde. Diese kann man auch mit Überschriften, zu welchen Handlungssequenzen sie gehören, ausstatten. So werden Aussageprotokolle der Vernehmungen in den Akten auch gewöhnlich dargestellt. Das ist sozusagen das Aussagerohmaterial für den Sachverständigen.
    (2) Will man speziell den Detaillierungsgrad etwas genauer - auch quantitativ - bestimmen, kann man die Aussagen in Elementaraussagen  zerlegen. Diese kann man aber auch unter Handlungssequenzen einordnen, weil das eine das andere nicht ausschließt.
    (3) Geht es um die wesentlichen Inhalte von Aussagen, erscheint die Methode nach sinnvollen Handlungssequenzen zu gliedern, empfehlenswert. Dies erleichtert bei mehreren Aussagen auch die Konstanzprüfung. Am besten zerlegt man die einzelnen Handlungssequenzen in ihre natürlichen Handlungsabfolgen, etwa wie folgt: Erwägung (Einfall/ Idee) => Entscheidung =>  Entschluss => Handlung: => Weg => Ankunft => Anfang Gestaltung =>  Verlauf Gestaltung 1,2,3, ... => Ende Gestaltung => Weg zurück => Nachherverhalten. Die Gliederung von Handlungssequenzen nach dem natürlichen Ablauf der Aussage erleichtert die Beurteilung sprunghafter Aussagen während die systematische Gliederung der Handlungssequenzen die Beurteilung der Handlungslogik und deliktspezifischer Verläufe erleichtert.
        Selbstverständlich können in komplizierteren Sachlagen auch mehrere Methoden angewendet werden. .


    Vergleichende Aussagenanalyse
    Man kann unterschiedliche Aussagen zu einem Sachverhalt von einer Person oder von unterschiedlichen Personen (Beschuldigter, Opferzeugin, Zeugen) betrachten.

                       Aussage     Aussageperson  Zeitpunkt    Sachverhalt    Art
    Elementaraussage   EA1, ... An  P1, ... Pn     t1, ...tn      S1 , .... Sn    W  F  ?
    Molekularaussage   MA1, ... An  P1, ... Pn     t1, ...tn      S1 , .... Sn    W  F  ?
    Handlungseinheit   HA1, ... An  P1, ... Pn     t1, ...tn      S1 , .... Sn    W  F  ?
    Kerngeschehen      KA1, ... An  P1, ... Pn     t1, ...tn      S1 , .... Sn    W  F  ?
    Randgeschehen      RA1, ... An  P1, ... Pn     t1, ...tn      S1 , .... Sn    W  F  ?
    Gesamtaussage      GA1, ... An  P1, ... Pn     t1, ...tn      S1 , .... Sn    W  F  ?
     

    Formale Vergleichsmoeglichkeiten von Aussagen, ihren Elementen und Varianten
    Vergleicht man "Aussagen", so ist als erstes genauer anzugeben, welche Aussagenvarianten miteinander verglichen werden sollen:
     

    • Elementar- oder Atomare Aussage (AA), kleinstmögliche Aussage der Form P(X) (lies: P von X).
    • Molekulare Aussage (MA), aus atomaren Aussagen zusammengesetzt.
    • Handlungseinheit (HA), die aus gewöhnlich aus mehreren molekularen oder atomaren Aussagen besteht.
    • Erlebnisaussage (EA), das meist aus mehreren Handlungseinheiten besteht, aber auch nur eine Handlungseinheit beschreibt..
    • erste Gesamtaussage (1GA), die oft mehrere Erlebnisse einbezieht aber auch nur aus einem bestehen kann..
    • zweite Gesamtaussage (2GA), zu einem späteren Zeitpunkt.
    • x-te Gesamtaussage (xGA), zu einem späteren Zeitpunkt.


    Am sinnvollsten erscheinen - z.B. bei der Konstanzprüfung - Vergleiche von Handlungseinheiten, z.B. bei der ersten und der zweiten Gesamtaussage. Welche Handlungseinheiten kommen in der einen, aber nicht in der anderen und umgekehrt vor? Und wie unterscheiden sich die thematisch gleichen Handlungseinheiten von einander (molekular und atomar)? Welche Gründe gibt es für die Unterschiede und was bedeuten sie für die aussagepsychologische Beurteilung und Bewertung?
    _
    Strukturvergleiche  (nach Quelle)
     
    Methode
    Aussage
    Phantasieaussage
    Wahre Aussage
    Falschaussage
    Struktur der Aussage
    Merkmalsanalyse
    Handlungssequenz-Analyse
    Konstanzanalyse
    Anzahl Elementar-Sachverhalte
    ... ... ... 



    Der Druck der ErmittlerInnen, Aussagen zu gewinnen

    Fast alle ErmittlerInnen, VernehmerInnen und AussagepsychologInnen stehen unter einem großen Aussageproduktionsdruck. Wenn nicht genügend Aussagen aus dem Zeugen herausgeholt werden können, dann gibt es keine Anzeige, keine Ermittlungen, keine Anklage, keine Verurteilung. Natürlich kenne ich diesen Druck selbst, weil ich ihn selbst mehr als mir lieb war, in meiner Sachverständigentätigkeit erlebt habe. Dieser Druck, Aussagen hervorbringen zu müssen, ist eine vielfältige Fehlerquelle von Vernehmungen.
    Ein gutes Indiz für diesen Druck ist die Anzahl der Fragen, die gestellt werden. Realerlebnis-begründete Aussagen zeichnen sich nämlich dadurch aus, daß in der freien Erzählung viele und detaillierte Aussagen in etwas sprunghafter und ungeordneter Reihenfolge vom Zeugen hervorgebracht werden. Dieses wichtige Merkmal und Realkennzeichen Nr. 2 fehlt in aller Regel in Aussagen, die durch fremde Einflüsse und nicht wirklich erlebnisbegründet fundiert sind. Machen wir uns als erstes klar:

    Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen.

    Und genauso ist es natürlich mit wirklichen Erlebnissen. Wenn einer was erlebt hat, dann kann er was erzählen. Das hat schon der Landgerichtspräsident Leonhardt 1934  - 100 Jahre nachdem Mittermaier die Grundzüge einer - auch heute noch weitgehend gültigen - kunstgerechten Vernehmung darlegte - sehr klar und deutlich beschrieben (nach Undeutsch 1967, S. 126):

    „Ist ein Vorgang ... künstlich geschaffen, so ist er auf einen bestimmten, durch den Prozeß gegebenen Zweck zugeschnitten und weist in seinen Bestandteilen normalerweise nur das auf, was jenem Zweck dient; er entbehrt allem Beiwerks und namentlich auch individuelle Einzelheiten und Eigentümlichkeiten, wie sie mehr oder weniger jedem erlebten Vorgang eigen sind; das von ihm gegebene Bild ist ohne Leben, ein totes Schema von Vorgängen der betreffenden Art."

    Wirkliche Erlebnisse können also im Prinzip detailreich berichtet werden. Für die aussagepsychologische Glaubhaftigkeit ist daher der frei produzierte Detailreichtum eines Erlebnisberichtes schon ein wichtiges Kriterium. Liegen nicht genügend Aussagen vor, ist eine aussagepsychologische Begutachtung nicht möglich, was häufig, vor allem bei kleineren Kindern der Fall ist und von allen Aufklärungsinteressierten meist sehr bedauert wird, weil dadurch möglicherweise eine KinderschänderIn einer gerechten Verurteilung entgeht. Und genau das ist häufig der Grund, weshalb die Vernehmerinnen so viele Fragen stellen. Doch wer viele Fragen stellt, begibt sich aber auf gefährliches Gelände, nämlich in die Gefahr, durch seine Fragen selbst herzustellen, was erst ermittelt werden soll, vor allem dann, wenn viele Suggestivfragen gestellt werden.



    Die Bedeutung der Erstaussage

    Undeutsch zu Bedeutung einer richtigen Erstbefragung (1967, S. 112):

    „2.  Erstbefragung

    Der ersten Befragung wird von einigen Autoren eine außerordentlich große Bedeutung für die Ausformung der Aussage beigemessen. So schreibt Stern:

    "Von den ersten Vernehmungen hängt also geradezu die ganze Zukunft des Prozesses ab: In ihnen wird eigentlich fast immer der Sachverhalt endgültig geklärt oder endgültig verschleiert" (1926,47).

    Es werden in einer fehlerhaften, insbesondere in einer suggestiven Befragung große Gefahren für die Richtigkeit der auf diese Weise erzielten Aussagen erblickt."

    Zum Thema Statistik der kindlichen Zeugen und Opfer, Probleme der Aussagegewinnung und Videotechnologie klicken Sie bitte hier. Zur Problematik des manchmal jahrelangen Verfahrens klicken Sie bitte hier.



    Die Aufgabe der AussagepsychologInnen nach dem BGH

    Der Bundesgerichtshof hat uns mit seinem Urteil vom 30.7.1999 klipp und klar gesagt, was wir AussagepsychologInnen zu tun haben:

    Kurzversion

    1. die Realkennzeichen erheben;
    2. die Bedeutung der Realkennzeichen prüfen (hypothesengeleitetes Vorgehen, z.B. fremde Einflüsse untersuchen und prüfen). Daraus folgt natürlich
    3. daß AussagepsychologInnen als Grundmaterial Aussagen brauchen, sonst können sie nicht gutachten, also: Aussagen gewinnen
    4. Es sollte sich von selbst verstehen, daß die Aussagen korrekt und zuverlässig erhoben werden müssen. Leider hat der Bundesgerichtshof noch nichts darüber gesagt, wie Aussagen zu gewinnen sind und welche Methoden hierbei strittig, verboten (Suggestivfragen?) oder nur unter besonderen Vorkehrungen und Kontrollen statthaft sind. Es ist zu hoffen, ja eigentlich zu fordern,  dass der Bundesgerichtshof in absehbarer Zeit hierzu Richtlinien entwickeln wird.
    _
    BGH-Methodische Leitlinien zum Vorgehen bei aussagepsychologischen Gutachten
     
      Urteil des Bundesgerichtshofes
      (1) Wissenschaftliche Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten).
      BGH, Urt. vom 30. Juli 1999 - I StR 618/98 - LG Ansbach (StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 ). Hieraus:
      "Begutachtung
      ...
      a) Das methodische Grundprinzip besteht darin, einen zu überprüfenden  Sachverhalt (hier: Glaubhafligkeit der spezifischen Aussage) so lange zu  negieren, bis diese Negation mit den gesammelten Fakten nicht mehr vereinbar  ist. Der Sachverständige nimmt daher bei der Begutachtung zunächst an, die  Aussage sei unwahr (sog. Nullhypothese). Zur Prüfung dieser Annahme hat er weitere Hypothesen zu bilden. Ergibt seine Prüfstrategie, daß die Unwahrhypothese mit den erhobenen Fakten nicht mehr in Ubereinstimmung  stehen kann, so wird sie verworfen, und es gilt dann die Alternativhypothese, daß es sich um eine wahre Aussage handelt. Die Bildung relevanter. Hypothesen ist daher von ausschlaggebender  Bedeutung für Inhalt und (methodischen) Ablauf einer  Glaubhafligkeitsbegutachtung. Sie stellt nach wissenschaftlichen Prinzipien  einen wesentlichen, unerläßlichen Teil des Begutachtungsprozesses dar  (Gutachten Prof Dr. Fiedler und Prof Dr. Steller; Eisenberg,  Beweisrecht der  StPO 3. Aufl. Rdn. 1863; Greuel/Offe/Fabian/Wetzels/Fabian/Offe/Stadler,  Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage S. 48 ff; StellerNolbert in Steller/Volbert,  Psychologie im Strafverfahren S. 12, 23; Deckers NJW 1999, 1365, 1370;  Greuel Praxis der Rechtspsychologie 1997, 154, 161; Köhnken MschrKrim 1997, 290, 293 ff; allgemein Westhoff/Kluck, Psychologische Gutachten  schreiben und beurteilen S. 39 ff)."

      (2) Der BGH zu Suggestion und Realkennzeichen

      Aus dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 30.7.1999 betreffend StPO § 244 Abs. 4 Satz 2  "Wissenschaftliche Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsbegutachtungen)", hier ein Auszug zur Bedeutung von Suggestionen auf die Realkennzeichen:

      "Darüber hinaus ist stets zu beachten, daß die Realkennzeichen ungeeignet sind, zur  Unterscheidung zwischen einer wahren und einer suggerierten Aussage beizutragen. Denn bei durch Suggestion verursachten Angaben bestehen die bereits dargelegten Gründe nicht, die eine unterschiedliche Qualität zwischen wahren und bewußt unwahren Aussagen verursachen können, da die aussagende Person sich weder als besonders glaubwürdig darstellen noch sich auf von ihr erdachte Umstände konzentrieren muß. Beispielsweise wird ein Kind seine Angaben, die objektiv nicht zutreffen, weil es sie unbewußt auf die Erwartungen des vernehmenden Erwachsenen ausgerichtet hat, subjektiv für wahr halten. Dementsprechend gibt es keine empirischen Belege dafür, daß sich erlebnisbasierte und suggerierte Aussagen in ihrer Qualität unterscheiden."

    _
    Ergebnis Methodik nach dem BGH 
    Aus der Existenz und Güte von Realkennzeichen kann nicht abgeleitet werden, ob diese durch suggestive oder andere (Selbst-) Beeinflussung oder tatsächliche Erlebnisse zustande gekommen sind. Die Bedeutung von Realkennzeichen - falls überhaupt genügend vorliegen - ist also durch weitere Methoden, durch das sog. hypothesengeleitete Vorgehen zu ermitteln und zu begründen.

    Probleme der Methodik und der Hypothesenprüfung
    Die Aussagepsychologie

    Die großen Hypothesen der Aussagepsychologie

    • William Sterns Grundlagen-Hypothese: Die Möglichkeit, die Bedingungen für wahre und falsche Aussagen differenziert zu erforschen.
    • Undeutsch Hypothese: Erlebnisbegründete Aussagen unterscheiden sich in ihren Merkmalen von erlogenen oder erfundenen Aussagen (von Steller 1989 eingeführt; > Spektrum-Lexikon Psychologie: Undeutsch-Hypothese)
    • Trankells Struktur Hypothese: Wahr und falsche Aussagen unterscheiden sich durch ihre jweils gleich formale Struktur. Praktische Anwendung: Vergleichende strukturelle Aussagenanalyse (wahr, falsch).
    • Trankells personenspezifische Hypothese: "Die Vorstellung, daß jeder Zeuge durch eine konstante und von der Umwelt unabhängige Glaubwürdigkeit gekennzeichnet sei, entbehrt somit in den allermeisten Fällen der Realitätsgrundlage. Allgemeine Urteile über die Glaubwürdigkeit einer Person können daher außerordentlich gefährlich sein, wenn sie zur Grundlage genommen werden für Schlußfolgerungen auf die Aussagen dieser Person in anderen Situationen als denjenigen, auf denen diese Urteile basieren. Wie leicht einzusehen ist, fuhren diese Überlegungen doch nicht zu dem Ergebnis, daß die individuelle Beschaffenheit des Zeugen bei der psychologischen Untersuchung vernachlässigt werden könnte. Jede Aussage ist in gewissem Sinne Ausdruck der persönlichen Eigenart ihres Urhebers, und diese spielt in vielen Fällen eine entscheidende Rolle sowohl für die Form als auch für den Inhalt der Aussage. Jedes Individuum fungiert indessen in einem komplizierten Zusammenhang, in welchem das Verhältnis zu anderen Menschen und zu den entstandenen Situationen eine nicht minder bedeutsame Rolle für sein Verhalten spielt. Unser Verhalten ist nämlich in jedem Augenblick ein Produkt des Zusammenspiels zwischen den individuellen Verhaltensdispositionen und deren RealisationsmöglichkeitenI." (1971, S. 98). Praktische Anwendung: Vergleichende personenspezifische Aussagenanalyse (wahr, falsch).
    • BGH-Hypothese: Authentische und suggierte Aussagen unterscheiden sich in ihren Merkmalen nicht, daher genügt die bloße Merkmalsanalyse nicht. Vielmehr bedarf es eines systematischen methodischen Ausschlusverfahrens der Hypothesen: "Die Bildung relevanter Hypothesen ist daher von ausschlaggebender  Bedeutung für Inhalt und (methodischen) Ablauf einer Glaubhafligkeitsbegutachtung." (BGH 1999).


    Voraussetzungen der Hypothesenprüfung

    1. Zunächst muss eine genügend umfangreiche (komplexe, differenzierte) Gesamtaussage vorliegen, damit überhaupt eine Merkmalsanalyse sog. "subjektiver Realerlebnisfundierung" vorgenommen werden kann. Subjektive Realerlebnisfundierung heißt hier nur, dass die ZeugIn glaubt, sie habe erlebt, was sie schildert. Den objektiven Tatsachengehalt stellt hierbei nicht die aussagepsychologische Sachverständige, sondern das Gericht fest - das natürlich weitere Beweisquellen (Spuren, andere Aussagen) einbezieht.
    2. Falls eine genügend umfangreiche Aussage vorliegt, müssen aber auch genügend subjektive Realerlebnismerkmale gefunden werden, damit eine Hypothesenprüfung sinnvoll erscheint.
    3. Wenn nicht genügend subjektive Realerlebnismerkmale vorliegen, ändert sich die Fragestellung: wie kann erklärt werden, dass die Aussage so wenige subjekte Realerlebnismerkmale zeigt? Hierbei ist auch wichtig zu verstehen, dass mangelnde subjektive Realerlebnismerkmale nicht zwingend auf Erfindung, Lüge oder Nichterleben hindeuten. Es kann auch z.B. an fehlender Ausdrucksfähigkeit liegen, die wiederum unterschiedliche und mehrere Gründe haben kann (kognitive Entwicklung, Unwissen, worauf es ankommt, was wichtig ist). Darauf weist auch Volbert (2008) in einem eigenen Abschnitt S. 15f hin:
      1. "Eine geringe Aussagequalität belegt nicht einen fehlenden Erlebnisbezug. Bei den Glaubhaftigkeitsmerkmalen handelt es sich um Positivmerkmale, deren Vorhandensein unter geeigneten Voraussetzungen auf den Erlebnisgehalt einer Schilderung hinweist. Demgegenüber indiziert das Fehlen von Realkennzeichen keineswegs zwingend eine [>16] nicht erlebnisbasierte Darstellung. Auch bei realem Erlebnishintergrund kann eine geringe Aussagequalität vorliegen, wobei diese sowohl auf individuelle Kompetenzen und persönlichkeitsspezifische Dispositionen, auf die Aussagemotivation, aber auch auf situative Faktoren zurückzuführen sein kann. So kann trotz realen Erlebnishintergrunds eine geringe Aussagequalität produziert werden, wenn beim Zeugen eine reduzierte Aussagekompetenz vorliegt, wenn er besonders ängstlich oder psychisch nicht in der Lage ist, über das prinzipiell Erinnerte zu berichten oder wenn keine ausreichende Aussagemotivation vorhanden ist. Ferner sind situative Einflüsse zu berücksichtigen."


    Die Grundaufgabe der Hypothesenprüfung

    1. Die Vielzahl möglicher Gründe und beeinflussende Faktoren für Aussageinhalte werden meist unterschätzt.
    2. Sie besteht darin, aus mehreren, mitunter gar vielen Möglichkeiten nach und nach immer mehr auszuschließen, bis - im Idealfalle - nur zwei übrig bleiben: die wahrscheinliche Hypothese und die Resthypothese (etwas anderes, bislang nicht berücksichtigte). Den vollständigen "Hypothesenraum", also alle Möglichkeiten, zu erfassen, ist im Allgemeinen nicht einfach.
    3. Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass sich die verschiedenen Faktoren und Hypothesen auch gar nicht ausschließen müssen, sondern zusammen auftreten oder sich überlappen können. So können realerlebnisfundierte, Täuschungen und Irrtümer, Wunschphantasien und Erwartungen zusammenwirken. In aller Regel geht es daher meist nicht um ein Entweder-Oder (wahr oder falsch, wahrscheinlich oder unwahrscheinlich), sondern viele Faktoren können auf die einzelnen Aussagen einwirken und sie zu einem komplizierten Gebilde aus teilweise Richtigem und teilweise Falschem machen.


    Moeglichkeiten und Methoden der Hypothesenprüfung
    Der folgende Ansatz ist nicht zwingend. Man kann auch andere wählen, man muss nur sagen, welchen Ansatz man im jeweiligen Fall - aus diesen oder jenen Gründen - gewählt hat. Das folgende Konzept geht von vier Hauptmöglichkeiten aus: vollständig richtig, überwiegend richtig, teilweise richtig, vollständig falsch mit den manchmal sinnvollen Unterscheidungen mit Wissen und Absicht (Lüge) bzw. ohne Wissen und Absicht (Täuschungen, Irrtum, Suggestionen). Ginge man "fundamentalistisch" vor, müsste man alle theoretischen und möglichen Hypothesen überprüfen, was natürlich in den meisten Fällen weder zu leisten noch notwendig ist. Der theoretische Hypothesenraum kann grob wie folgt bestimmt werden:
     

      1.1 Im Haupt- und Kerngesehen vollständige richtige Erinnerung und Aussage (selten)
      1.2 Im Haupt- und Kerngesehen überwiegend richtige Erinnerung und Aussage
      1.3 Im Haupt- und Kerngesehen teilweise richtige bzw. falsche Erinnerung und Aussage
        1.3.1 mit Wissen und Absicht (Lüge)
                1.3.1.1  um es mit dem eigenen Wissen und Erfahrungen in Einklang zu bringen
                1.3.1.2  um das Selbstbild, die eigene Rolle zu schonen (Peinlichkeiten, Scham)
                1.3.1.3  um nach dem eigenen Verständnis glaubhafter zu wirken (guten Eindruck machen wollen, glätten, verdichten)
                1.3.1.4  um Eindruck zu machen (aufbauschen, übertreiben, Aufmerksamkeit, Mittelpunkt)
                1.3.1.5  aus Nachlässigkeit, Gedankenlosigkeit, Bequemlichkeit
                1.3.1.6  aus Nachlässigkeit und falscher Einschätzung der Bedeutung ("wird schon nicht so wichtig sein")
                1.3.1.7  aus aggressiv-destruktiven Motiven
                1.3.1.x  aus sonstigen bislang nicht aufgeführten Gründen
        1.3.2 ohne Wissen und Absicht (Täuschungen, Irrtum, Suggestionen)
                1.3.2.1  um es mit dem eigenen Wissen und Erfahrungen in Einklang zu bringen
                1.3.2.2  um das Selbstbild, die eigene Rolle zu schonen (Peinlichkeiten, Scham)
                1.3.2.3  um nach dem eigenen Verständnis glaubhafter zu wirken (guten Eindruck machen wollen, glätten, verdichten)
                1.3.2.4  um Eindruck zu machen (aufbauschen, übertreiben, Aufmerksamkeit, Mittelpunkt)
                1.3.2.5  aus Nachlässigkeit, Gedankenlosigkeit, Bequemlichkeit
                1.3.2.6  aus Nachlässigkeit und falscher Einschätzung der Bedeutung ("wird schon nicht so wichtig sein")
                1.3.2.7  aus aggressiv-destruktiven Motiven
                1.3.2.8  aus suggestibler Empfänglichkeit
                1.3.2.x  aus sonstigen bislang nicht aufgeführten Gründen
      1.4 Im Haupt- und Kerngesehen verfälschte Erinnerung und Aussage:
        1.4.1 mit Wissen und Absicht (Lüge)
                1.4.1.1  um es mit dem eigenen Wissen und Erfahrungen in Einklang zu bringen
                1.4.1.2  um das Selbstbild, die eigene Rolle zu schonen (Peinlichkeiten, Scham)
                1.4.1.3  um nach dem eigenen Verständnis glaubhafter zu wirken (guten Eindruck machen wollen, glätten, verdichten)
                1.4.1.4  um Eindruck zu machen (aufbauschen, übertreiben, Aufmerksamkeit, Mittelpunkt)
                1.4.1.5  aus Nachlässigkeit, Gedankenlosigkeit, Bequemlichkeit
                1.4.1.6  aus Nachlässigkeit und falscher Einschätzung der Bedeutung ("wird schon nicht so wichtig sein")
                1.4.1.7  aus aggressiv-destruktiven Motiven
                1.4.1.x  aus sonstigen bislang nicht aufgeführten Gründen.
        1.4.2 ohne Wissen und Absicht (Täuschungen, Irrtum, Suggestionen)
                1.4.2.1  um es mit dem eigenen Wissen und Erfahrungen in Einklang zu bringen
                1.4.2.2  um das Selbstbild, die eigene Rolle zu schonen (Peinlichkeiten, Scham)
                1.4.2.3  um nach dem eigenen Verständnis glaubhafter zu wirken (guten Eindruck machen wollen, glätten, verdichten)
                1.4.2.4  um besonderen Eindruck zu machen (aufbauschen, übertreiben, Aufmerksamkeit, Mittelpunkt)
                1.4.2.5  aus Nachlässigkeit, Gedankenlosigkeit, Bequemlichkeit
                1.4.2.6  aus Nachlässigkeit und falscher Einschätzung der Bedeutung ("wird schon nicht so wichtig sein")
                1.4.2.7  aus aggressiv-destruktiven Motiven
                1.4.2.8  aus suggestibler Empfänglichkeit
                1.4.2.x  aus sonstigen bislang nicht aufgeführten Gründen
      1.5 Im Haupt- und Kerngesehen vollständig falsche Erinnerung und Aussage (vollständige Erfindung).
        1.5.1  mit Wissen und Absicht (Lüge)
        1.5.2  ohne Wissen und Absicht durch Suggestion (> z.B. Fall Piaget)
        1.5.3  ohne Wissen und Absicht (psychische Störung, z.B. Wahnerleben, Pseudologie)
    1. Eine vollständige Hypothesenprüfung wäre extrem zeit- und kostenaufwändig und manchmal mangels Methoden oder Daten im Einzelfall gar nicht möglich. Man wird daher im Regelfall nach dem praktischen juristischen Prinzip des "Anfangsverdachtes" vorgehen. Das heißt, man wird nur die Hypothesen prüfen, für die es Gründe ("Anknüpfungstatsachen", "Anfangsverdacht") gibt.
    2. Dies führt zum praktisch-relevanten "Hypothesenraum", in dem nun für und wider die einzelnen Hypothesen zu den einzelnen Aussagen argumentiert und die Entscheidung begründet wird. Meist ergeben sich die praktisch relevanten und sinnvollen Hypothesen aus den Aussagen, ihrer Entstehung und Entwicklung.
    _

    Fachliche Ausfuehrungen zur Hypothesenprüfung bei aussagepsychologischen Fragestellungen

    Volbert führt 2009 in "Glaubhaftigkeitsbegutachtung: Wie man die aussagepsychologische Methodik verstehen und missverstehen kann", S. 52 aus:

      "Zusammenfassung
      Es wird auf in verschiedenen Beiträgen in diesem Heft geübte Kritik eingegangen, die die aussagepsychologische Methodik auf die Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse reduziert. Der Gesamtprozess der aussagepsychologischen Begutachtung besteht aber in der systematischen Generierung und Prüfung von Voraussetzungen der Gegenhypothesen zur Wahrannahme.
      In der Regel geht es um die Abklärung von zwei Gegenhypothesen zur Wahrannahme:
      • absichtliche Falschdarstellung (Lügenhypothese)
      • eine subjektiv für wahr gehaltene, auf einer vermeintlichen „Erinnerung" basierende Darstellung, deren Inhalt aber tatsächlich keine Entsprechung in einer vorausgegangenen Realität hat. Derartige Pseudoerinnerungen entwickeln sich in der Regel auf der Basis fremd- und/oder autosuggestiver Prozesse (Suggestionshypothese).
      Es ist für den jeweiligen Fall zu prüfen, inwieweit die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Konstellationen erfüllt sind. Sind diese gegeben, steht für die weitere Abklärung der Falschbezichtigungshypothese die qualitätsimmanente und -übergreifende Aussageanalyse im Zentrum. Liegen gravierende suggestive Bedingungen vor, kann der Erlebnisbezug einer Aussage mit aussagepsychologischen Methoden nicht mehr substantiiert werden."
    Volbert führt 2008 in "Glaubhaftigkeitsbegutachtung – mehr als Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse" (S. 12) aus:
      "Zusammenfassung
      Der diagnostische Wert der merkmalsorientierten Inhaltsanalyse für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen ist prinzipiell unbestritten, theoretische Erklärungen und empirische Nachweise der Validität der Merkmale erstrecken sich jedoch im Wesentlichen auf Differenzierungen zwischen wahren und erfundenen Darstellungen. Unterschiede zwischen erlebnisbasierten und suggerierten Aussagen sind demgegenüber theoretisch nicht anzunehmen und sind auch empirisch nicht nachgewiesen worden. Wahre Aussagen weisen zudem nicht immer eine hohe Aussagequalität auf. Es wird argumentiert, dass die Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse aus diesen Gründen weniger eine Methode zur Substantiierung des Wahrheitsgehalts, sondern vor allem eine Methode zur Falsifikation der Lügenhypothese darstellt. Der Gesamtprozess der aussagepsychologischen Begutachtung besteht in der systematischen Generierung und Prüfung von Voraussetzungen der Gegenhypothesen zur Wahrannahme. Der Merkmalsorientierten Inhaltsanalysen kommt dabei nur in einem Teil der Fälle eine zentrale Rolle zu."




    Aussage-, Wahrnehmungs-,  Gedächtnis- und Kommunikationspsychologie
    Das folgende Schema präsentiert eine Mikroanalyse einer Aussage.
     


    Bei genauer Betrachtung lassen sich viele, hier 12, Stationen einer Aussageentstehung benennen und nachvollziehen. Am Anfang steht die Wahrnehmung. Was von ihr erfasst wird, regelt die 2. Station aus der die dritte Station, die Repräsentation im Bewusstsein, bei Aufnahme hervorgeht. Hier können bereits einige, mitunter wichtige Teile verloren gegangen sein, so dass diese in der 4. Station, im Gedächtnis, gar nicht abgespeichert oder gemerkt werden. Damit können die nicht abgespeicherten Teile später auch nicht erinnert werden. Die 5. Station repräsentiert die Aufbewahrungsfunktion im Gedächtnis. Hier ist unklar, ob es überhaupt eine 1:1 Speicherung, also ein statisches, konservierendes Gedächtnis gibt oder ob die aufbewahrten Inhalte nicht dynamisch verwaltet werden und sich je nach Einflüssen verändern können. Jeder Aufruf des Gedächtnisinhaltes findet in der Regel in einem neuen Kontext, in einer neuen Situation in einer spezifischen Interessenlage statt. Es werden u.U. unterschiedliche Aspekte aktiviert und zu anderen Gedächtnis- oder Bewusstseinsinhalten in Beziehung gesetzt.  Betrachtet man einen Gedächtnisinhalt als Netz von Merkmalsknoten und Verbindungen, so können sowohl spezielle Merkmalsknoten als auch spezielle Verbindungen durch Aufruf und Dauer der Aufmerksamkeitszuwendung verstärkt oder geschwächt werden.
        Graphisch kann dies als allgemeines und integratives Gedächtnismodell auf mehrerlei Weise illustriert werden. Merkmalsknoten oder Verbindungen, die an Wichtigkeit gewinnen, werden dunkler oder / und dicker (größer), Merkmalsknoten oder Verbindungen, die an Wichtigkeit verlieren, werden heller oder / und dünner (kleiner). Geschwächte Verbindungen kann man als erschwerten Zugriff interpretieren. Es können neue Merkmalsknoten (Verfälschungen) hinzukommen oder alte verschwinden (Vergessen).
        Die 6. Station beschreibt die Erinnerung, die in der 7. Station im Bewusstsein repräsentiert wird, wobei hier durch Abwehr- und Neutralisationsmechanismen Teile verloren gehen oder verfälscht werden können. In der 8. Station wird beurteilt, ob die Erinnerung so für wahr gehalten wird oder zu verändern (Entstellen) ist. Die Verarbeitung der Erinnerung beschreibt die 9. Station mit Denken, Vorstellen, Schlußfolgern, Fantasietätigkeit. Die 10. Station erfasst die sprachliche Gestaltung der Erinnerung, wofür 11. Verstehen von Worten, Sätzen und ihrer Bedeutungen erforderlich ist bevor es schließlich 12. zum sprachlichen Ausdruck kommt.
        Sobald man sich die Mikroanalyse einer Aussage vergegenwärtigt, wird klar, dass eine Aussage, genau betrachtet, ein kompliziertes und schwieriges Gebilde ist, das an vielen Stellen problematisch sein kann. Dieses Wissen der (Aussage-) PsychologInnen sollte vor leichtfertigen Beurteilungen und Bewertungen schützen. Man kann aber auch in eine übertriebene wissenschaftliche Skepsis verfallen und sich gar nichts mehr mit praktischer Sicherheit beurteilen und bewerten trauen. Das ist das andere Extrem.

    Erklaerungsmodelle für Erinnerungsverluste
    Im wesentlichen denken wir uns hier zwei Funktionen: die Codierung und den Zugriff auf Gedächtnisinhalte. Für eine Codierung für Gedächtnisinhalte stellt sich die - derzeit nicht beantwortbare - Frage, wie sich dieser Code bildet, erhält, was er zu seiner Erhaltung braucht, wie und auf welche Weise er sich verändern und (teilweise) zerfallen oder sich auflösen kann. Gedächtnisinhalte können daher im Wesentlichen auf zwei Weisen verlustig gedacht werden: (1) der Code verblasst, lässt nach, zerfällt, verändert sich. (2) Der Zugriff ist gestört, behindert, gelingt nicht oder nur unzulänglich oder teilweise.

    Motive oder Gruende für falsche Erinnerungen
    In der folgenden Liste gibt es Überlappungen und Mehrfachmöglichkeiten:

    • Fehlende oder nicht genügend entwickelte kognitive Strukturen für die Erfassung der Sachverhalte
    • Das Bedürfnis nach Verständnis und Erklärungen fügt den Sachverhalt in das vorhandene (unzulängliche) kognitive System ein
    • Der Sachverhalt wurde gar nicht abgespeichert (gemerkt)
    • Der Sachverhalt wurde verfälscht abgespeichert (gemerkt)
    • Der Wunsch einen guten Eindruck zu machen
    • Der Wunsch einen bestimmten Eindruck zu machen
    • Der Zugriff zum Gedächtnisinhalt der Erinnerung ist gestört
    • Durch mehrfache und unterschiedliche Verarbeitung verändert
    • ...


    Grundlegende Gedaechtnismodelle und Typen
    In Ausarbeitung. Stichworte:

    • Grundmodell I: Statisches 1:1 Abspeicherungsmodell: Der Gedächtnisinhalt wird als unverändert konserviert angenommen. Nichts geht verloren (> Penfield)
    • Grundmodell II: Dynamisches Abspeicherungsmodell: der Gedächtnisinhalt kann sich im Laufe der Zeit verändern (derzeit von den meisten GedächtnisforscherInnen vertretene Hypothese)
    • Ultrakurzzeitgedächtnis
    • Kurzzeitgedächtnis
    • Langzeitgedächtnis
    • Semantisches Gedächtnis
    • Episodisches Gedächtnis
    • Prozedurales Gedächtnis
    • Autobiographisches Gedächtnis.


    Entwicklungspsychologie der Aussagetuechtigkeit
    Im wesentlichen folgt die Aussagetüchtigkeit der Denk- und Sprachentwicklung.

    Die Entwicklung von Aussagefähigkeiten nach Volbert (2005)
    Die Fähigkeit Angaben zum Vergangen zu machen bilde sich zwischen 2 und 3 Jahren aus (S. 243). Mit 3 bis 3 1/2 Jahren seien Kinder meist erstmals in der Lage, eine zusammenhängede Darstellung eines Ereignisses zu geben (S.244).  Mit zunehmendem Alter steige die Produktivität der Informationen. Einfache Skripts alltäglicher Vorgänge Anfang des 4. Lebensjahres (S. 244).

    Zeitlichkeit und Zeitbezüge nach Reimann (2005)
    Sie setzt auf der Wahrnehmungsseite den Objektbegriff voraus, der sich nach Piaget nach 18 Monaten ausbildet. Objektkonstanz bedeutet: die Dinge sind auch da, wenn ich nicht hinauschaue oder mit ihnen hantiere. Für Befragungen muss die sprachliche Ausdrucksfähigkeit grundausgebildet sein. Das ist etwa mit drei Jahren der Fall. Nach Fritzley & Lee (2003) antworteten 2jährige auf (suggestive) Ja/Nein-Fragen meist mit ja, Kinder zwischen 4 und 5 auf unverständliche Fragen mit Nein (S. 258f). Zwischen 4;0 und 4;6 Jahren kann das Kind mit Sprechzeit (hier und jetzt), Ereigniszeit und Referenzzeit Ab etwa 2,6 Jahren werden nach Weist (1989) Temporaladverbien [W] und Adverbialsätze [W] verwendet (S., 261). Der Erzählstil der Hauptbezugsperson (Mütter 22.6 Stunden; Väter 2.4 Stunden  pro Woche; S. 262). Viele Beispiele S. 264-268 und Einordnung in Kategorien: Zeitbezug als Wiederbegegnung mit einem Objekt, sponatne Erinnerung; Umgebungsgeräusche; Wiederkehr einer Handlung; Assoziationen).


    Die 12 'Verbote' (‘Hauptsünden’) in der Vernehmung (Exploration > Explorationsfehler)
    Siehe auch § 136a StPO: verbotene Vernehmungsmethoden. > Zur Vernehmung von geistig Behinderten,
     

    1. Aussagehemmende Faktoren zulassen (hemmende Anwesende, Störungen, Unterbrechungen, Ablenkungen)
    2. Sachverhalte, die erst ermittelt werden sollen, vorgeben
    3. Suggestivfragen jeglicher Art stellen
    4. Fragewiederholungen („insistieren"), die verunsichern, weil sie beim Zeugen den Eindruck erwecken, man akzeptiere seine Einlassung nicht
    5. Wertende sprachliche Kommentare (das gibt es doch gar nicht, das kann doch nicht sein, in schärfster Form, das heftige Bestreiten), die dem Kind den Weg weisen, was erwünscht und unerwünscht ist
    6. Wertendes Ausdrucksverhalten (Kopfschütteln, nicken, grimassieren, Augenbrauen hoch-ziehen, Augen verdrehen, entwertende Gesten wie z.B. wegwerfende Handbewegung usw.)
    7. Unkontrollierte Reaktionen (Hm, aha, soso, na so was, lachen, grimmig schauen, ...)
    8. Einseitiges - nicht zu allen in Frage kommenden Hypothesen - vernehmen (explorieren)
    9. Wichtige Sachverhalte nicht gründlich genug erforschen.
    10. Fremde Einflüsse nicht genügend erforschen und erheben
    11. Unzureichende Dokumentation (an besten sachverständige Videovernehmung)
    12. Gebrauch einer für die ZeugIn fremden oder gar unverständlichen Sprache (Fremdworte, mißverständliche oder nicht zeugengemäße Worte u. Beschreibungen).
          Ergänzung: Anwendung der Reid-Methode [KrimLEX; bei Ulvi Kulac im Fall Peggy angewendet]
     



    Luegendetektion

    "Forscher entwickeln Lügendetektor mit 70 Prozent Trefferquote. Forscher haben einen neuen Lügen-Detektor entwickelt, der eine Erfolgsquote von 70-80 Prozent erreicht. Damit übertrifft der Ganz-Körper-Detektor die bisherigen Polygraphen, die lediglich in 55 Prozent der Fälle richtig deuten, ob eine Person die Wahrheit sagt. Die neue Treffsicherheit soll das Gerät auch im bisher skeptischen Europa etablieren. " ..." [DWN 6.1.15]


    Literatur
    Beachten Sie bitte auch die Literatur in den Querverweisen.

    • Allgemeine Methodologie und Wissenschaftstheorie
    • Allgemeine Kriminologie und Forensische Psychologie
    • Aussagepsychologie, Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit
      • a)  Gedächtnis,  Erinnerung & Quellenverifikation: Irrtum, Induktion, Abwehr, Lüge, Suggestion.
      • b)  Spezielle Aussage- und Glaubwürdigkeitspsychologie
      • c)  Spezialproblem Zeitschätzungen und zeitliche Zuordnungen
      • d)  Diagnostische Probleme (Puppen, Zeichnungen)
    • Entwicklungspsychologie
    • Kinder- und Jugendsexualität
    • Sexuell Abweichendes Verhalten
    • Homosexualität
    • Pädophilie und Pädophile
    • Sexualität und Sexueller Mißbrauch in Kirche, Sekten, Religion
    • Sexueller Mißbrauch & Vergewaltigung Mißbrauch des Mißbrauchs
    • Querverweis: Literaturliste in: Suggestion und Suggestivfragen ...
    • Querverweis: Hörigkeit und Abhängigkeit
    • Querverweis: Pathologische Bindungsbeziehungen
    • Querverweis: Literatur Gewissenstypologie, Abwehrmechnismen und Straftäterbehandlung
    _
    Allgemeine Methodologie und Wissenschaftstheorie
    • Döhring, E. (1964). Die Erforschung des Sachverhalts im Prozeß. Berlin: Duncker & Humblot.
    • Hilgendorf, E. (1993). Der Wahrheitsbegriff im Strafrecht am Beispiel der strafrechtlichen Aussagetheorien (§ 153 ff. StGB). Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 547-559.
    • Kamlah, W., Lorenzen, P. (1967). Logische Propädeutik. Vorschule des vernünftigen Redens. Mannheim: Bibliographisches Institut.
    _
    Allgemeine Kriminologie, Kriminalistik und Forensische Psychologie
    • Dechene, H. C. (1975). Verwahrlosung und Delinquenz. Profil einer Kriminalpsychologie. München: Fink (UTB)
    • Dettenborn, H.; Fröhlich, H.-H.; Szewczyk, H. (1989). Forensische Psychologie. Berlin: VEB Verlag der Wissenschaften.
    • Douglas, J. E.; Burgess, A. W.; Burgess, A. G. & Ressler, R. K. (1992, Ed.). Crime Classification Manual. New York: Lexington.
    • Füllgrabe, U. (1997). Kriminalpsychologie. Täter und Opfer im Spiel des Lebens. Frankfurt: Wötzel.
    • Hartmann, K. (1970). Theoretische und empirische Beiträge zur Verwahrlosungsforschung. Berlin: Springer.
    • Kube, Edwin / Störzer, Hans Udo / Brugger, Siegfried (1983) Wissenschaftliche Kriminalistik. BKA-Forschungsreihe Band 16-1
    • Mittermaier, C.J.A. (1834). Die Lehre vom Beweise im deutschen Strafprozesse nach der Fortbildung durch Gerichtsgebrauch und deutsche Gesetzbücher in Vergleichung mit den Ansichten des englischen und französischen Strafverfahrens. Darmstadt: Heyer's Verlagsbuchhandlung.
    • Quensel, S. (1964). Sozialpsychologische Aspekte der Kriminologie. Stuttgart: Enke.
    • Schneider, H.-J. (1983, Hg.). Kriminalität und abweichendes Verhalten. 2 Bde. Weinheim: Beltz.
    • Schmitz, H. Walter (1977) Tatortbesichtigung und Tathergang. BKA-Forschungsreihe Band 06
    • Undeutsch, U. (1967, Hg.). Forensische Psychologie, Handbuch der Psychologie Bd. 11. Göttingen: Hogrefe.
    • Wegener, H. (1981). Einführung in die forensische Psychologie. Damrstadt: Wiss. Buchgesellschaft.
    • Witter, H. (1970). Grundriß der gerichtlichen Psychologie und Psychiatrie. Berlin: Springer.
    _
    Aussagepsychologie und Glaubwuerdigkeit
    > Literaturliste Suggestion und Suggestibilität.

    Juristische Perspektive - Kriminologie - Kripo

    • Artkämper, Heiko (2012) Karsten Schilling: "Vernehmungen - Taktik, Psychologie, Recht" 2. Auflage 2012. Verlag: Deutsche Polizeiliteratur
    • Banscherus, Jürgen (1977) Polizeiliche Vernehmung: Formen, Verhalten, Protokollierung. Eine empirische Untersuchung aus kommunikationswissenschaftlicher Sicht. BKA For-schungsreihe 7. Wiesbaden / Hilden: Verlagsanstalt Deutsche Polizei GmbH.
    • Bauer, Günther (1970). Aus Kapitel C 6.6, S. 346-353:Kinder und Jugendlich im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und C 6.8, S. 355-356: Suggestivfragen. In: Moderne Verbrechensbekämpfung Bd.1: Kriminaltaktik, Aussage und Vernehmung, Meldewesen. Lübeck: Verlag für polizeiliches Fachschrifttum Schmidt-Römhild.
    • Berresheim A, Capellmann (2013) Personen mit und ohne Aussagewiderstand. Taktische Kommunikation im Rahmen der Strukturierten Vernehmung. In: Kriminalistik 67 (2),  93 – 99.
    • Boetticher, A. (2002). Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten nach der neuesten BGH-Rechtssprechung. In S. Barton (Hrsg.), Verfahrensgerechtigkeit und Zeugenbeweis (S. 55-65). Baden-Baden: Nomos.
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    • Stern, William (1904) Das Aussageproblem auf dem Kongreß für Experimentelle Psychologie in Gießen (17.-21. April 1904). Beiträge zur Psychologie der Aussage, Folge I (3), 121.
    • Stern, William (1904) Bericht über einen experimentellen Kurs zur Psychologie der Aussage. Beiträge zur Psychologie der Aussage, Folge II (1), 121-128.
    • Stern, William (1904) Über Schätzungen, insbesondere Zeit- und Raumschätzungen (Aus dem Psychologischen Seminar der Universität Breslau). Beiträge zur Psychologie der Aussage, Folge II (1), 32-72.
    • Stern, William (1904) Wirklichkeitsversuche. Beiträge zur Psychologie der Aussage, Folge II (1), 1-31.
    • Stern, William & Stern, Clara (1905) Erinnerung und Aussage in der ersten Kindheit. Ein Kapitel aus der Psychogenesis eines Kindes. Beiträge zur Psychologie der Aussage, Folge II (2), 31-67.
    • Stern, William (1905 Forderungen für das gerichtliche Verfahren, auf Grund von Ergebnissen der Aussagepsychologie. Die Umschau 9 (25), 487-490.
    • Stern, William (1905) Der Gefühlsablauf bei Bildbetrachtungen. Beiträge zur Psychologie der Aussage, Folge II (3), 159-160.
    • Stern, William (1905) Leitsätze über die Bedeutung der Aussagepsychologie für das gerichtliche Verfahren. Beiträge zur Psychologie der Aussage, Folge II (2), 73-80 (erstmals erschienen in: Allgemeine Österreichische Gerichtszeitung 55, 447-450,

    • 457-458) (zugleich 1905 erschienen in: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 26, 180-188).
    • Stern, William (1905) "Psychologische Tatbestandsdiagnostik". Beiträge zur Psychologie der Aussage, Folge II (2), 145-147.
    • Stern, William (1905) Selbstverrat durch Assoziation. Beiträge zur Psychologie der Aussage, Folge II (3), 150-155.
    • Stern, William & Kramer, F. (1905) Selbstverrat durch Assoziation. Experimentelle Untersuchungen. Beiträge zur Psychologie der Aussage, Folge II (4), 1-32.
    • Stern, William (1906) Bemerkungen zu: GOTTSCHALK, A. "Zur Zeugenpsychologie". Beiträge zur Psychologie der Aussage, Folge II (4), 104-110.
    • Stern, William (1906) Kleine Bibliographie zum Aussageproblem. Beiträge zur Psychologie der Aussage, Folge II (4), 119-123.
    • Stern, William (1906) Über stenographische Protokollierung der Zeugenaussagen. Beiträge zur Psychologie der Aussage, Folge II (4), 145-148.
    • Stern, William (1908) Literatur zur Psychologie der Aussage. Zeitschrift für angewandte Psychologie und psychologische Sammelforschung 1, 429-450.
    • Stern, William (1908) Zur Psychologie der Kinderaussagen. Deutsche JuristenZeitung 13, 51-57.
    • Stern, William (1909) Zur Reform der Zeugenvernehmung vom Standpunkt der Psychologie. Deutsche Juristen-Zeitung 14, 408-412.
    • Stern, William (1910) Kinder und Jugendliche als Zeugen. Deutsche Juristen-Zeitung 15, 1001-1004.
    • Stern, William (1911)  Bibliographie zur Psychologie der Aussage. 1908-1910. Zeitschrift für angewandte Psychologie und psychologische Sammelforschung 4, 378-381.
    • Stern, William (1913) Psychologisch-statistische Untersuchungen über das schriftliche Darstellen an Knaben und Mädchen der Volksschule. Beitrag zum 3. Deutschen Kongreß für Jugendbildung und Jugendkunde in Breslau, Oktober 1913. Arbeiten des Bundes für Schulreform 7, 6-11.
    • Stern, William (1914) Eigenschaften der frühkindlichen Phantasie. Zeitschrift für pädagogische Psychologie und experimentelle Pädagogik 15, 305-313.
    • Stern, William (1915) Über Intelligenz-Stadien und -Typen beim Aussageversuch. Kritische Besprechung. Zeitschrift für angewandte Psychologie und psychologische Sammelforschung 10, 300-320.
    • Stern, William & Stern, Clara (1920) Erinnerung, Aussage und Lüge in der ersten Kindheit (= Monographien über die seelische Entwicklung des Kindes, Band 2). 2. A. Leipzig: Barth.
    • Stern, William (1921)  Die Zeugenaussage Jugendlicher und die künftige Strafprozessordnung. Zeitschrift für angewandte Psychologie 18, 196-199.
    • Stern, William & Stern, Clara (1922) Die Kindersprache. Eine psychologische und sprachtheoretische Untersuchung (= Monographien über die seelische Entwicklung des Kindes, Band 1) Leipzig: Barth.
    • Stern, William (1925) Psychologische Gutachten in Sexualprozessen. In: LESCH, E. (Ed.) Bericht über den 2. Kongreß für Heilpädagogik in München, 29.7.-1.8.1924. Berlin: Springer. p. 236-239.
    • Stern, William (1925) Suggestion und Suggestibilität in Kindheit und Jugendalter. In: KUESTER, H. (Ed.) Erziehungsprobleme der Reifezeit. Leipzig: Quelle & Meyer. p. 44-56.
    • Stern, William (1926). Jugendliche Zeugen in Sittlichkeitsprozessen. Leipzig: Quelle & Meyer.
    • Stern, William (1926 Sittlichkeitsvergehen an Kindern und Jugendlichen. Zeitschrift für pädagogische Psychologie, experimentelle Pädagogik und jugendliche Forschung 27, 45-51, 73-80.
    • Stern, William (1927) Psychologische Begutachtung jugendlicher Zeugen in Sexualprozessen. Kriminalistische Monatshefte. Zeitschrift für die gesamte kriminalistische Wissenschaft und Praxis 1, 35.
    • Stern, William (1928) Mehr Psychologie im Vorverfahren von Sittlichkeitsprozessen. Betrachtungen zu zwei Freispruchsfällen. Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform 19, 8-17. Stern, William (1933)  Zum Thema: Psychologie und Wiederaufnahme. Eine Vorbemerkung zu der folgenden Abhandlung [STERN, F. & SACKSOFSKY,? Beitrag zur Psychologie der Aussage bei Sittlichkeitsverbrechen] . Zeitschrift für angewandte Psychologie 45, 54-56.
    • Stern, William (1930) Personalistik der Erinnerung. Zeitschrift für Psychologie und Physiologie der Sinnesorgane. I. Abteilung. Zeitschrift für Psychologie 118, 350-381.
    • Stern, William (1930) Zwei forensisch-psychologische Gutachten über kindliche Zeugen in Sittlichkeitsprozessen. Zeitschrift für angewandte Psychologie 36, 151-173.
    • Stern, William (1931) Dauerphantasien im 4. Lebensjahre. Zeitschrift für angewandte Psychologie 38, 309-324.
    • Stern, William & Stern, Clara (1931) Erinnerung, Aussage und Lüge in der ersten Kindheit (= Monographien über die seelische Entwicklung des Kindes, Band 2). 4. A. Leipzig: Barth.
    • Stern, William (1937) Cloud pictures: A new method for testing imagination. Character & Personality 6, 132-146.
    • Szewczyk, H., (1983). "Psychologie der Aussage", in: "Kriminalität und abweichendes Verhalten", Bd. 2 in "Kindlers Psychologie des 20. Jahrhunderts", Hrsg. von H. J. Schneider, 171-186, Weinheim: Beltz.
    • Trankell, A.  (dt. 1971, 1963 orig.). "Der Realitätsgehalt von Zeugenaussagen. Methodik der Aussagepsychologie", dt. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht.
    • Undeutsch, U. (1956). Eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Zuziehung von Sachverständigen zur Beurteilung von Aussagen Minderjähriger. In A. Dührssen & W. Schwidder (Hrsg.), Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie. (S. 67 - 69). Göttingen: Verlag für Medizinische Psychologie.
    • Undeutsch, U. (1957). Aussagepsychologie. In A. Ponsold (Hrsg.), Lehrbuch der gerichtlichen Medizin. 2. Auflage (S. 191-219) Stuttgart: Thieme.
    • Undeutsch, U. (1967). "Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen", in: "Forensische Psychologie", Handbuch der Psychologie Bd. 11, 26-181. Göttingen: Hogrefe.
    • Undeutsch, Udo (1989). Exploration verheimlichter Sachverhalte auf verhaltenstheoretischer Basis. In: Salzgeber, Josph (1989, Hrsg.). Glaubhaftigkeitsbegutachtung. München: Profil. S. 32-85.
    • Undeutsch, U. (1993). Die aussagepsychologische Realitätsüberprüfung bei Behauptung sexuellen Missbrauchs. In S. Kraheck-Brägelmann (1993, Hrsg.), Die Anhörung von Kindern als Opfer sexuellen Missbrauchs (S. 69 - 162). Rostock: Hanseatischer Verlag für Wissenschaft.
    • Volbert, Renate (2002) Zur Zuverlässigkeit von Erinnerungen an persönlich bedeutsame Erlebnisse. Habilitationsschrift, Freie Universität Berlin
    • Volbert, Renate (2004). Beurteilung von Aussagen über Traumata. Erinnerungen und ihre psychologische Bewertung. Bern: Huber.
    • Volbert, R. (2008). Glaubhaftigkeitsbegutachtung - mehr als Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 2(1), 12- 19.
    • Volbert, R. (2009). Glaubhaftigkeitsbegutachtung. Wie man die aussagepsychologische Methodik verstehen und missverstehen kann. Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung, 12(2), 52 - 69.
    • Volbert, R., Steller, M. & Galow, A. (2010). Das Glaubhaftigkeitsgutachten. In H.-L. Kröber, D. Dölling, N. Leygraf & H. Sass (Hrsg.), Handbuch der Forensischen Psychiatrie. Bd. 2 (S. 623 - 689) Berlin: Springer.
    • Volbert, Renate & Dahle, Klaus-Peter (2010) Forensisch-psychologische Diagnostik im Strafverfahren. Göttingen: Hogrefe.
    • Volbert, Renate (2010) Aussagepsychologische Begutachtung. In (18-66) Volbert, Renate & Dahle, Klaus-Peter (2010).
    • Volbert, Renate  & May, Lennart (2016) Falsche Geständnisse in polizeilichen Vernehmungen – Vernehmungsfehler oder immanente Gefahr? R & P, 34, 4–10.
    • Wehner, I. (2006). Erhebung und Beurteilung von Tatverdächtigenaussagen. Frankfurt: Verlag für Polizeiwissenschaft.
    ___
    c) Spezialproblem Zeitschaetzungen und zeitliche Zuordnungen (siehe auch)
    c1) Allgemeine Biologie, Psychologie und Psychopathologie der Zeit
    • Dutke, S. (1997). Erinnern der Dauer. Zur zeitlichen Rekonstruktion von Handlungen und Ereignissen. Lengerich: Pabst Science Publishers.
    • Fraisse, P. (dt. 1985). Psychologie der Zeit. Konditionierung, Wahrnehmung, Kontrolle, Zeit-schätzung, Zeitbe-griff. München: Reinhardt.
    • Und eine bedeutsame psychiatrische Monographie zum Zeitproblem verdanken wir:
    • Payk, T. R.  (1979). Mensch und Zeit. Chronopathologie im Grundriß. Stuttgart: Hippokrates.
    • Pöppel, E. (1987). Time perception. Encyclopedia of Neuroscience, 1215-1216.
    • Winfree, A. T.; u. a.  (dt. 1988). Biologische Uhren. Zeitstrukturen des Lebendigen. Heidelberg: Spectrum.
    c2)  Zeitschätzungen in der forensischen Psychologie: Szewczyk et al. (1989, S. 62).
    • Arntzen (1983 S. 61, 1993 S. 60).

    • Anmerkung: Weder Undeutsch (1967)  noch Köhnken (1990) erfassen Zeitprobleme in ihren Sachregistern.
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    Diagnostische Probleme (Puppen, Zeichnungen)
    • Dungen van den, M. (1994).  "Entgleiste Puppen: Berufsordnung und Psychodiagnostik", Report Psychologie 9, 28-33 (Essential: Suggestiver und projektiver Einsatz problematisch und nicht schlüssig)
    • Ekman, P. (1990). Zur Problematik der Diagnostik mit Hilfe von anatomisch genau nachgebildeten Puppen in: "Warum Kinder lügen", Hamburg 1990 (orig. 1989), S. 257f.
    • Steinhage, R. (1992). Sexuelle Gewalt - Kinderzeichnungen als Signal. Reinbek: Rowohlt.
    • Wetzels, P. (1993).  "Anatomisch ausgebildete Puppen: Ein diagnostisches Mittel für die forensische Praxis", Praxis der Rechtspsychologie 3(2), 88-107 {Essential: zurückhaltend verwendbare Explorationshilfe; bei nicht mißbrauchten Kindern kam in 6 % - 20 % der Fälle Demonstration von Geschlechtsverkehr vor}
    • Yapko, M. D. (dt. 1996, orig. 1994). Fehldiagnose Sexueller Mißbrauch. München: Knaur.
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    Aussagepsychologie, Persoenlichkeitsstoerungen und Traumata
    • Böhm, C. & Lau, S. (2005) Persönlichkeitsstörungen: Entwicklungspsychopathologie und aussagepsychologische Beurteilung. In (330–343) Dahle KP, Volbert R (Hrsg.) Entwicklungspsychologische Aspekte der Rechtspsychologie. Hogrefe:  Göttingen.
    • Böhm, C. & Lau, S. (2007) Borderline­Persönlichkeitsstörung und Aussagetüchtigkeit. Forens Psychiatr Psychol Kriminol, 1, 50–58.
    • Böhm, H.;  Meuren, R. & Storm­Wahlich,  M. (2002) Die Borderlinestörung als Quelle (nicht)­intentionaler Falschaussagen. Praxis der Rechtspsychologie, 12: 209–223.
    • Hinckeldey, Sabine von & Fischer, Gottfried (2002). Kapitel 8 Psychotraumatologie der Zeugenaussage und Begutachtung vor Gericht  in (156-186): Psychotraumatologie der Gedächtnisleistung. München: Reinhardt UTB.
    • Lau,  S.; Böhm, C. &  Volbert, R.  (2008). Psychische Störung und Aussagetüchtigkeit. Nervenarzt 79, :60-66.
    • Rautenstrauch, R. (2006)  Selbstpräsentationsstrategien in Falschaussagen von Frauen mit Borderline-Persönlichkeitsstörungen, Diplomarbeit Berlin Charité, 2006.
    • Rohmann, JA (2003) Borderline­Persönlichkeitsstörung und aussagepsychologische Begutachtung Ein Beitrag zur Diskussion. Praxis der Rechtspsychologie, 13: 329–344.
    • Rückert S (2007) Unrecht im Namen des Volkes. Hamburg: Hoffmann & Campe.
    • Volbert, R. (2004): Beurteilung von Aussagen über Traumata. Bern: Huber.
    • Stang, K. & Sachsse, U. (2014) Trauma und Justiz. Juristische Grundlagen für Psychotherapeuten – psychotherapeutische Grundlagen für Juristen Stuttgart: Schattauer.


    Entwicklungspsychologie und Aussagepsychologie

    • Böhm, Claudia & Lau, Steffen  (2005)  Persönlichkeitsstörungen: Entwicklungspsychopathologie und aussagepsychologische Beurteilung In (330-343) Dahle, KP, Volbert, R. (2005, Hrsg.)
    • Dahle, KP, Volbert, R. (2005, Hrsg.) Entwicklungspsychologische Aspekte der Rechtspsychologie. Hogrefe: Göttingen.
    • Erdmann, Katja; Busch, Michaela & Jahn, Broder  (2005)  Langzeitentwicklung suggerierter Pseudoerinnerungen bei Kindern In (306-317) Dahle, KP, Volbert, R. (2005, Hrsg.)
    • Kagan, J. (dt. 1987, orig. 1984). Die Natur des Kindes. München: Piper.
    • Kotre, John (dt. 1996, eng. 1995). Weisse Handschuhe. Wie das Gedächtnis Lebensgeschichten schreibt. München.
    • Kruse, O. (1991). Emotionsentwicklung und Neuroseentstehung. Perspektiven einer klinischen Entwicklungspsychologie.
    • Müller-Johnson, Katrin  &  Ceci, Stephen J.  (2005)  Zur suggestiven Beeinflussbarkeit von älteren Menschen In (318-329) Dahle, KP, Volbert, R. (2005, Hrsg.)
    • Niehaus, Susanna (2005) Täuschungsstrategien von Kindern und Erwachsenen  In (279-294) Dahle, KP, Volbert, R. (2005, Hrsg.)
    • Oerter, R. & Montada, L. (f1982, Hg.). Entwicklungspsychologie. München: Urban & Schwarzenberg.
    • Oser, F. & Althof \ , W. (1992). Moralische Selbstbestimmung. Modelle der Entwicklung und Erziehung im Wertebereich. Ein Lehrbuch. Stuttgart: Klett-Cotta.
    • Piaget, J. (1975). Gesammelte Werke 1-10. Studienausgabe. Stuttgart: Klett.
    • Reimann, Bernd (2005) Zeitlichkeitsbezüge und ihr Erlebniskontext in der frühen Kindersprache  In (258-270) Dahle, KP, Volbert, R. (2005, Hrsg.)
    • Schönpflug, Ute (2005) Wörtliches und inhaltliches Erinnern gehörter Erzählungen bei Kindern  In (271-278) Dahle, KP, Volbert, R. (2005, Hrsg.)
    • Stucki, Ingrid; Bütikofer, Andrea & Oswald, Margit E.  (2005) Einfluss eines Erzählverbots auf die Wiedergabeleistung von Vorschulkindern In (295-305) Dahle, KP, Volbert, R. (2005, Hrsg.)
    • Volbert, Renate (2005) Die Entwicklung von Aussagefähigkeiten, In (241-257) Dahle, K.P., Volbert, R. (2005, Hrsg.)


    Kinder- und Jugendsexualitaet

    • Bach, K.R.; Grassel, H. (1979, Hg.). "Kinder- und Jugendsexualität", Berlin: VEB der Wissenschaften.
    • Bach, K.R.; Stumpe, H.; Weller, K. (1993, Hg.). "Kindheit und Sexualität", Braunschweig: Holtzmeyer.
    • Bornemann, E. (1988). "Das Geschlechtsleben des Kindes", München: dtv.
    • Bell, R. (1993, Hg.) . "Wie wir werden, was wir fühlen. Ein Handbuch für Jugendliche über Körper, Sexualität, Beziehungen", Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.
    • Broderick, C. B. (1975). "Kinder- und Jugendsexualität. Sexuelle Sozialisierung. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.
    • Fietzek, E. (1987). "Mädchensexualität. Eine empirische Untersuchung mit qualitativen und quantitativen Analysen zu Wissen, Erfahrungen und Einstellungen im Bereich der Sexualität durchgeführt mit Mädchen im Alter von acht bis sechszehn Jahren aus benachteiligtem sozioökonomischen Milieu.", unveröff. Diplom-Arbeit PI Uni-versität Erlangen-Nürnberg.
    • Wottawa, W. (1979).  "Alter des ersten heterosexuellen Geschlechtsverkehrs", in: "Das sexuelle Verhalten der Deutschen", Tab. 18, S. 554. Rastatt: Moewig.
    _
    Sexuell Abweichendes Verhalten (siehe auch)
    • Bisexualität:
    • Kuntz-Brunner, R. (1994). Bisexualität. Doppelte Sehnsucht - Doppelte Scham. Reinbek: Rowohlt.
    • Master, W. H. & Johnson V. E. (1979). Die ambisexuelle Studiengruppe. In: Master, W. H. & Johnson V. E. (1979), 137-160.
     _
    Homosexualitaet
    • Dannecker, M. & Reiche, R. (21975). Der gewöhnliche Homosexuelle. Eine soziologische Untersu-chung über männliche Homosexuelle in der Bundesrepublik. Frankfurt: S. Fischer.
    • Frings, M. & Kraushaar, E. (1982). Männer Liebe. Ein Handbuch für Schwule und alle, dies es werden wollen. Reinbek: Rowohlt.
    • Master, W. H. & Johnson V. E. (1979). Homosexualität. Berlin: Ullstein.
    • Masochismus und Sadismus:
    • Doucet, F.W. (1967). Sadismus und Masochismus. München: Lichtenberg.
    • Schorsch, E. & Becker, N. (1977). Angst, Lust, Zerstörung. Sadismus als soziales und kriminelles Han-deln. Zur Psychodynamik sexueller Tötungen. Reinbek: Rowohlt.
    _
    Paedophilie, Paedophile, Paedosexualitaet, Paedokriminelle
    • Bornemann, E. (1978). Pädophilie. Stichwort in: Lexikon der Liebe, Bd. 3, 1011-1016. Berlin: Ullstein.
    • Fischer, A. (1965). Probleme des Sachverständigengutachtens in der Pädophilie. In: Stockert, F. G. v. (1965, Hg.), 30-41.
    • Giese, H. (1965). Zur Diagnose Pädophilie. In: Stockert, F. G. v. (1965, Hg.), 24-29.
    • Huber, G. (1965). Zur forensisch-psychiatrischen Begutachtung pädophiler Sexualdelinquenten. In: Stockert, F. G. V. (1965, Hg.), 42-55.
    • Potrykus, D.; Wöbcke, M. (1974). Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen. München: Goldmann
    • Stumpfl, F. (1965). Die Persönlichkeit des Pädophilen. In: Stockert, F. G. v. (1965, Hg.), 1-17.
    • Stockert, G. F. von (1965, Hg.). Die Pädophilie und ihre strafrechtliche Problematik. Stuttgart: Enke.
    _
    Sexualitaet und Sexueller Mißbrauch in Kirche, Sekten, Religion [siehe auch]
    • Burkett, Elinor & Bruni, Frank (dt. 1997, engl. 1993). Das Buch der Schande. Kinder und sexueller Mißbrauch in der katholischen Kirche. München: Piper.
    • Cawthorne, Nigel (1999). Das Sexleben der Päpste. Die Skandalchronik des Vatikans. Köln: Benedikt.
    • Curb, Rosemary & Manahan, Nancy (dt. 1996, engl. 1985). Die ungehorsamen Bräute Christi. Lesbische Nonnen brechen das Schweigen. München: Kindler.
    • Denzler, Georg (1989). Lebensbericht verheirateter Priester. Autobiographische Berichte verheirateter Priester. München: Piper.
    • Mynarek, Hubertus (1980). Eros und Klerus. Vom Elend des Zölibats. München: Knaur.
    • Smith, Maragaret (1994). Gewalt und sexueller Mißbrauch in Sekten. Zürich: Kreuz.
    _
    Sexueller Mißbrauch & Vergewaltigung Mißbrauch des Mißbrauchs
    • Abel, M. H. (1988). Vergewaltigung. Stereotypien in der Rechtsprechung und empirische Befunde. Weinheim: Beltz.
    • Adams, Caren & Fay, Jennifer (dt. 1989, engl. 1981) Ohne falsche Scham. Wie Sie Ihr Kind vor sexuellem Mi0brauch schützen können. Reinbek: Rowohlt.
    • Amann, G. & Wipplinger, R. (1997, Hg.). Sexueller Mißbrauch. Überblick zur Forschung. Beratung und Therapie. Ein Handbuch. Tübingen: dgvt.
    • Braeker, S.; Wirtz-Weinrich, W. (2A., 1992).  Sexueller Mißbrauch an Mädchen und Jungen. Handbuch für Interven-tions- und Präventionsmöglichkeiten. Weinheim: Beltz.
    • Delfs, Hans (2020) Sexueller Missbrauch: Falsche Erinnerungen durch Psychotherapie. Skeptiker 3/2020, 112-120
    • Dörr, S. A.; Schulze-Berndt, A. (1992). Zum Umgang mit dem Verdacht des sexuellen Mißbrauchs. Eine Gegenrede aus der fachfraulichen Praxis zu Offe/ Offe/ Wetzels. Neue Praxis (5), 434-438.
    • Fegert, J. M. (1993). Sexuell mißbrauchte Kinder und das Recht. Bd. 2. Ein Handbuch zu Fragen der kinder- und jugendpsychiatrischen und psychologischen Untersuchung und Begutachtung. Köln: Volksblatt-Verlag.
    • Feldmann, H. (1992). Vergewaltigung und ihre psychischen Folgen. Stuttgart: Enke.
    • Geisler, E. (1959). Das Sexuell Missbrauchte Kind. \ Beiträge zur sexuellen Entwicklung, ihrer Gefährdung und zu forensischen Fragen. Göttingen: Verlag für medizinische Psychologie.
    • Heinrichs, J. (1986, Hg.). Vergewaltigung. Die Opfer und ihre Täter. Braunschweig: Holtzmeyer.
    • Jungjohann, E. (1992). Kinder klagen an. Angst, Leid und Gewalt. Reinbek: Rowohlt.
    • Kluck, M-L. (1995). Verdacht auf sexuellen Mißbrauch und familiengerichtliches Verfahren - Probleme der Entstehung und der Prüfung. FPR 03, 56-59.
    • Lachmann, J. (1988). Psychische Schäden nach 'gewaltlosen' Sexualdelikten an Kindern und Abhängigen - Positionen und Probleme empirischer Forschung. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 71(1), 47-60 {Essential: differenzierte Berichterstattung über Schäden}
    • Mai, S. (1992). Was gibt es eigentlich Neues über den Umgang mit dem Verdacht des sexuellen Mißbrauchs? Zu Offe/ Offe/ Wetzels in der np 3/92, 547-548.
    • Maisch, H. (1968). Inzest. Reinbek b. Hamburg: Rowohlt.
    • Martin, L. C. (Dt. 1994, orig. 1992). Vergewaltigung. Wie Frauen sich schützen können. München: Knaur.
    • Michaelis-Arntzen, E. (21994). Die Vergewaltigung aus kriminologischer, viktimologischer und aussagepsycholo-gischer Sicht.  2. A., München: C.H. Beck.
    • Offe, H.; Offe, S.; Wetzels, P. (1992). Zum Umgang mit dem Verdacht des sexuellen Kindesmißbrauchs. Neue Praxis (3), 240-256. Siehe auch Gegenreden: Dörr, S. A.; Schulze-Berndt, A. (1992) und Mai, S. (1992).
    • Ofshe, R. & Watters, F.  (dt. 1996, orig. 1994). Die mißbrauchte Erinnerung. Von einer Therapie, die Väter zu Tätern macht. München: dtv.
    • Potrykus, D.; Wöbcke, M. (1974). Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen.  München: Goldmann.
    • Schubbe, O. (1994). Symbolische Mitteilungen sexuellen Mißbrauchs. In: Schubbe, O. (Hg.) "Therapeutische Hil-fen gegen sexuellen Mißbrauch an Kindern", 48-78. Göttingen: Vandenhoek & Ruprecht. {Essential: Verglei-chende Analyse der Arbeiten (S.58):
    • Steinhage, R. (1989). Sexueller Missbrauch an Mädchen. Ein Handbuch für Beratung und Therapie. Reinbek: Rowohlt.
    • Walter, J. (21992, Hg.). Sexueller Mißbrauch im Kindesalter. Heidelberg: HVA, Edition Schindele.
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    Sexueller Mißbrauch und Vergewaltigung von Jungen
    • Bange, D. & Boehme, U. (21998). Sexuelle Gewalt an Jungen. In: Amann, G. & Wipplinger, R. (1997, 21998 Hg.), 726-737.
    • Broek, Jos van den (dt. 1993, orig. 1991). Verschwiegene Not. Sexueller Mißbrauch an Jungen. Zürich: Kreuz.
    • Glöeer, N. (1992). Sexueller Mißbrauch von Jungen. In: Walter, J. (21992, Hg.), S. 55-67
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    Videos
      Das getaeuschte Gedaechtnis mit geänderten Infotext und Bezugsrahmen, [Wiederholung vom 22.09.16]
      Film von Klaus Neumann und Hendrik Löbbert
      "Nicht alles, woran wir uns erinnern, ist wahr. Manche Erinnerungen gaukeln uns Ereignisse vor, die anders oder gar nicht stattgefunden haben. Und das kann gerade vor Gericht fatale Folgen haben.
          Falsche Erinnerungen lassen Augenzeugen Verdächtige identifizieren, die sie nie getroffen haben. Sie schaffen Opfer sexueller Gewalt, wo es gar kein Verbrechen gab. Die Dokumentation ergründet, unter welchen Bedingungen falsche Erinnerungen entstehen.
          Am Beispiel realer Fälle zeigt der Film, wie folgenschwer diese Scheinerinnerungen vor Gericht sein können - für Angeklagte und Kläger.
          Unser Rechtsystem kennt nur eine Wahrheit. Nur eine Version der Realität bleibt nach dem Richterspruch bestehen. Welche Version das ist, wird oft durch Erinnerungen bestimmt. Dabei stößt das Gedächtnis auf eine ganze Reihe von Hindernissen, die einzelne Erinnerungen verändern oder komplett neu entstehen lassen können. Die Zeit, die zwischen Verbrechen und Verhandlung verstreicht, der Druck der Ermittler auf einen Zeugen oder die Kraft des kollektiven Gedächtnisses einer ganzen Gesellschaft - das alles entfaltet seine jeweils eigene Wirkung. Diesen Einflüssen kann jeder ausgesetzt sein - auch jenseits des Gerichtssaals. Wie aber können unsere Gerichte falsche Erinnerungen erkennen? Und wie lässt sich die Entstehung von Scheinerinnerungen am besten vermeiden? Der Zuschauer erfährt in mehreren Experimenten auch am eigenen Leib, wie leicht falsche Erinnerungen entstehen können.
          Zu Wort kommen führende Gedächtnisforscher, Neurologen und Rechtspsychologen wie Elizabeth Loftus, Max Steller und Julia Shaw. Elizabeth Loftus ist eine der bedeutendsten Psychologinnen des 20. Jahrhunderts. Sie hat die Forschung zum menschlichen Gedächtnis geprägt und war in über 250 Gerichtsverfahren Gutachterin zur Glaubwürdigkeit von Zeugenerinnerungen. Max Steller gilt als einer der einflussreichsten Rechtspsychologen Deutschlands. Vor allem sein Gutachten bei den Wormser Prozessen in den 1990er Jahren sorgte für großen Wirbel. Julia Shaw gilt als der Shootingstar der Erinnerungsforschung. Sie hat es geschafft, Probanden die Erinnerung an Straftaten einzupflanzen, die sie nie begangen haben.
          Redaktionshinweis: In 3sat steht der Donnerstagabend im Zeichen der Wissenschaft: Um jeweils 20.15 Uhr beleuchtet eine Dokumentation relevante Fragen aus Natur- und Geisteswissenschaften, Kultur und Technik. Im Anschluss, um 21.00 Uhr, diskutiert Gert Scobel über ein verwandtes Thema."
      Das getaeuschte Gedaechtnis am Donnerstag, 22. September 2016 ab 20.15 Uhr in 3sat und in der Mediathek.

      "Das getäuschte Gedächtnis  Falsche Erinnerungen vor Gericht
      Erinnerungen können trügen. Psychologen und Kriminologen wissen: Auf Augenzeugen ist wenig Verlass, auch wenn die in bester Absicht handeln. Doch wovon viele Psychologen und Kriminologen längst überzeugt sind, ist im Justizsystem, bei der Polizei und im Alltag noch neu. Zeugenaussagen anzuzweifeln ist unbeliebt, einige Experten werden als "Täterschützer" kritisiert. Die Befragungstechniken von Ermittlern und die Arbeit von Therapeuten auf die neuen Erkenntnisse einzustellen, ist ein langwieriger Prozess. Doch das Zweifeln am Gedächtnis kann für Justiz und Gesellschaft einen positiven Effekt haben, ist Psychologin Elizabeth Loftus überzeugt: weniger Uschuldige aufgrund falscher Erinnerungen zu verurteilen.

      Falsche Erinnerungen, vielleicht der falsche Täter
      "Die Erinnerung hinterlässt keinen Abdruck im Gehirn, den man jederzeit wieder abrufen kann - tatsächlich ist das Gedächtnis formbar", sagt Loftus. Vielleicht wurde nach dem Lockerbie-Attentat ein Unschuldiger hinter Gitter gebracht: 1988 explodiert auf einem Flug von London nach New York, direkt über der schottischen Kleinstadt Lockerbie, eine Bombe. Alle 259 Insassen kommen ums Leben, 11 weitere Menschen am Boden sterben. Für das Attentat wird Jahre später ein libyscher Geheimdienstoffizier verurteilt. Die Anklage basierte primär auf den Angaben eines Augenzeugen, der über Jahre hinweg von der Polizei befragt wurde und Fotos von Verdächtigen sah. Schließlich identifizierte er den später Verurteilten.
          Doch Psychologen und Kriminologen erklären, dass der Augenzeuge den Verdächtigen bei einer Gegenüberstellung womöglich nur anhand der zuvor gesehenen Fotos wiedererkannte - und diese mit den ursprünglichen Erinnerungen verknüpfte. Falsche Zeugenaussagen haben der Organisation "Innocence Project" zufolge zu 242 der 343 Fehlurteile in den USA beigetragen, die bislang durch DNA-Tests aufgehoben wurden.

      Falsche Erinnerungen machen zum Opfer oder zum Täter
      Durch wohlgemeinte Beratungen und Therapien sind seit den 1990er Jahren bei Menschen, die subjektiv überzeugt sind, Opfer von Kindesmisshandlungen zu sein, falsche Erinnerungen entstanden. Diese können einer Person suggeriert werden, denn das Gehirn füllt Lücken, die im Gedächtnis existieren, mit plausibel erscheinenden Erinnerungsstücken.Falsche Erinnerungen können nicht nur die Taten anderer betreffen, wie die Kriminologin Julia Shaw zeigt. In einer Studie konnte sie in mehreren Befragungen Testpersonen Kindheits- oder Jugenderinnerungen an Straftaten einreden. Bei 70 Prozent der Personen war sie erfolgreich."




    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __
    Eigener wissenschaftlicher Standort:
     
    . einheitswissenschaftliche Sicht. Ich vertrete neben den Ideen des Operationalismus, der Logischen Propädeutik und einem gemäßigten Konstruktivismus auch die ursprüngliche einheitswissenschaftliche Idee des Wiener Kreises, auch wenn sein Projekt als vorläufig gescheitert angesehen wird und ich mich selbst nicht als 'Jünger' betrachte. Ich meine dennoch und diesbezüglich im Ein- klang mit dem Wiener Kreis, daß es letztlich und im Grunde nur eine Wissenschaftlichkeit gibt, gleichgültig, welcher spezifischen Fachwissenschaft man angehört. Wissenschaftliches Arbeiten folgt einer einheitlichen und für alle Wissenschaften typischen Struktur, angelehnt an die allgemeine formale Beweisstruktur. 
       Schulte, Joachim & McGuinness, Brian (1992, Hrsg.). Einheitswissenschaft - Das positive Paradigma des Logischen Empirismus. Frankfurt aM: Suhrkamp.
       Geier, Manfred (1992). Der Wiener Kreis. Reinbek: Rowohlt (romono).
    Kamlah, W. & Lorenzen, P. (1967). Logische Propädeutik. Mannheim: BI.
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    Wissenschaft [IL] schafft Wissen und dieses hat sie zu beweisen, damit es ein wissenschaftliches Wissen ist, wozu ich aber auch den Alltag und alle Lebensvorgänge rechne. Wissenschaft in diesem Sinne ist nichts Abgehobenes, Fernes, Unverständliches. Wirkliches Wissen sollte einem Laien vermittelbar sein (PUK - "Putzfrauenkriterium"). Siehe hierzu bitte das Hilbertsche gemeinverständliche Rasiermesser 1900, zu dem auch gut die Einstein zugeschriebene Sentenz passt: "Die meisten Grundideen der Wissenschaft sind an sich einfach und lassen sich in der Regel in einer für jedermann verständlichen Sprache wiedergegeben." 
    Allgemeine wissenschaftliche Beweisstruktur und  beweisartige Begründungsregel
    Sie ist einfach - wenn auch nicht einfach durchzuführen - und lautet: Wähle einen Anfang und begründe Schritt für Schritt, wie man vom Anfang (Ende) zur nächsten Stelle bis zum Ende (Anfang) gelangt. Ein Beweis oder eine beweisartige Begründung ist eine Folge von Schritten: A0  => A1 => A2  => .... => Ai .... => An, Zwischen Vorgänger und Nachfolger darf es keine Lücken geben. Es kommt nicht auf die Formalisierung an, sie ist nur eine Erleichterung für die Prüfung. Entscheidend ist, dass jeder Schritt prüfbarnachvollzogen werden kann und dass es keine Lücken gibt. 
    __
    LK. Laien-Kriterium. Wünschenswert ist weiterhin, dass wissenschaftliche Erkenntnisse Laien erklärbar sein sollten. Psychologisch steckt dahinter: wer einem Laien etwas erklären kann, sollte es wohl selbst verstanden haben. Siehe hierzu bitte auch das Hilbertsche gemeinverständliche Rasiermesser 1900, zu dem auch gut die Einstein zugeschriebene Sentenz passt: "Die meisten Grundideen der Wissenschaft sind an sich einfach und lassen sich in der Regel in einer für jedermann verständlichen Sprache wiedergegeben."
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    non liquet
    "es ist nicht klar", nicht entscheidbar. Ein vielgehasster Sachverhalt im Recht, von Sachverständigen - unter dem Druck der Erwartungen von den Justizbehörden - vielfach nicht richtig erkannt oder missachtet. Mehr z.B.:
    http://www.rechtslexikon.net/d/non-liquet/non-liquet.htm.
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    Praxis-Info:
    Aussagepsychologische Vernehmungs- und Gutachtenanalysen. FAQ.

    Querverweise
    Standort: Aussagepsychologie.
    *
    • Aussgepsychologische Wahrheitstheorie 1. Systematik der Falsch-Aussagen.
    • Suggestion und Suggestivfragen. Aussagepsychologische und vernehmungstechnische Kunstfehler.
    • Kinder und ZeugInnen richtig befragen bei sexuellem Mißbrauch / Vergewaltigung
    • Der Schutz kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren und die Verwendung von Videotechnologie. Die Dissertation von Kipper. Mit einem kritischen Kommentar und Aufruf von Rudolf Sponsel: Mauern Staatsanwaltschaften und Justiz zum Schaden unserer Kinder?
    • Andere forensische Beweis-Methoden und Indizienquellen
    • Überblick: Forensische Diagnostik, Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie in der GIPT
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org
    z.B. Aussagepsychologie site:www.sgipt.org. 
    *
    Information zu Dienstleistungen.


    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS).  Aussagepsychologie.Erlangen IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/aussage0.htm
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    Veränderungen:
    05.11.20    LitErg (Delfs)
    22.11.17    Darstellung von Aussagen zur Aussageanalyse.
    20.11.17    Strukturvergleiche  neue und differenziert erfasst nach Quelle.
    24.08.17    Aussgagepsychologie und Phantasie. Erste Hypothesen. [externer Link]
    02.08.17    Die großen Hypothesen der Aussagepsychologie.
    29.07.17    Das Grundproblem wie William Stern  es schon 1903 formuliert hat.
    31.03.17    Video: Das getäuschte Gedächtsnis. Lit-Nachträge:  Shaw: das trügerische Gedächtnis * Sachsse: Trauma und Justiz. * Steller Wahrheit.
    27.09.16    Hinweis 3sat Video Das getäuschte Gedächtnis.
    19.03.15    Lit Erg.
    04.02.15    Linkfehler geprüft und entfernt. (u.a. Kroeb statt Kröb)
    10.01.15    Neue Rubrik: Lügendetektion.
    28,08.14    Ergänzung Fachliche Ausführungen zur Hypothesenprüfung.
    27.08.14    Aussage-, Wahrnehmungs-, Gedächtnis- und Kommunikationspsychologie:, Gründe für falsche Erinnerungen u.a.
    25.08.14    Hypothesenprüfung. * BGH-Leitlinien zur Methodik.
    15.04.14    Hinweis zur Vernehmung von geistige Behinderten.
    14.04.14    Hinweis und Link zu § 136a StPO (verbotene Vernehmungsmethoden).
    12.11.13    Ergänzungen:
          1) Grundlegende Unterscheidung zwischen Glaubhaftigkeit und Glaubwüdigkeit.
          2) Verschiedene Aussageumfänge.
          3) Beispiel-01 Aussagezerlegung in atomare bzw. Elementaraussagen.
          4) Vergleichende Aussagenanalyse.
    11.11.13    LitErg.
    10.04.12    LitErg.
    17.03.12    LitErg.
    26.10.09    Kleine Berichtigungen bzw. Änderung.
    26.06.05    Die 8 Hauptsünden in Die 12 Verbote ... erweitert.
    11.08.03    Aufnahme der Arbeiten Landgerichtsdirektor Leonhardts und Lipmanns ins Literaturverzeichnis
    09.08.03    Leonhardt Zitat belegt * Mittermaier Einschub und Literaturlink bei Leonhardt *
    03.08.03    Acht ‘Hauptsünden’ in der Vernehmung (Exploration) von kindlichen Zeugen eingebaut