Psychologisch-Psychotherapeutische Gemeinschaftspraxis
 Dipl.-Psych. Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen Telefon 09131-27111  Fax: 09131-27115
Impressum Praxis * E-Mail: irs@sgipt.org
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Herzlich willkommen auf unserer Praxisseite (letzte Änderungen 22.07.18):
Arbeitsorganisation, Zeit- und Termin-Rahmenplan, Telefondienst
(Mo - Fr in den Nicht-Schulferienzeiten in Bayern)

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Zur Hauptseite und dem Inhaltsverzeichnis   |   Wartelisten-Handhabung und Alternativen Was ist Therapie?


 


Aktuelles: Aufgrund der aktuellen Coronapandemielage bitten ich alle meine PatientInnen zu ihren Sitzungen einen Mundschutz zu tragen (Maske, auch selbstgenäht, Halstuch, Schal, ...). Ich habe gelesen, dass die Viren sich beim Sprechen in der Luft verteilen (sofern jemand infiziert ist), längere als 15minütige Gespräche sollen wahrscheinlich zum Verteilen der sogenannten Aerosolen führen, und wir treffen uns ja mehr als dreimal so lange, nämlich 50 Minuten.
"(Definition: Ein Aerosol ist eine Mischung aus einem Gas und einer fein verteilten Flüssigkeit oder einem fein verteilten Feststoff ( Staub ). Beispiele für Aerosole sind Dampf, Rauch und Nebel.)"
Zum Schutz meines Mannes, Ihrer MitpatientInnen und meinem, bitte ich Sie daher für die Zeit der aktuellen Coronapandemielage um das Tragen eines Mundschutzes, damit wir ungestört und konzentriert reden können, danke.

Arbeitsorganisation: Wir haben ab 1999 unsere damals noch laufenden Therapien im Rahmen der Kostenerstattung und privat mit Kindern und Jugendlichen (ADD, ADS, AD-H-D) abgewickelt und deshalb orientierte sich unsere Arbeitsorganisation schon immer an den bayerischen Schulferien, was wir dann auch nach Einstellen der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus Tradition, Gewohnheit und weil es familienfreundlich ist, beibehalten haben. Im Allgemeinen ist die Praxis Fasching, Ostern, Pfingsten, Herbst, Weihnachten und in den Sommerferien geschlossen, in diese Zeiten legen wir unsere Fort- und Weiterbildung, Verwaltungsarbeiten, andere Engagements und unseren Urlaub.

Telefondienst: Unsere übliche wochentägliche Telefonzeit ist Mo-Fr 9.00 Uhr - 9.25 Uhr und 17.25 Uhr - 17.35 Uhr (außer mittwochs). Terminorganisation.
Praxisschließungen (Verwaltung, Fortbildung, andere Arbeiten und Erholung) üblicherweise zu den bayerischen Schulferienzeiten (in den Sommerferien meist die mittleren 4 Sommerferienwochen.

Nottermine/ Kriseninterventionen: nach Vereinbarung

24 Stundenregel und "Flugtermine"
    Absageregel: Wer Termine nicht 24 Werktagstunden (Mo - Fr) vorher absagt, muss in unserer Bestellpraxis die finanzielle Verantwortung für den Ausfall übernehmen, da wir nicht die finanziellen Folgen der Lebensrisiken von allen unseren PatientInnen und KlientInnen tragen wollen, weil wir keine Versicherung sind. Es geht auch nicht um Schuld oder Unschuld, sondern lediglich darum, wer das Ausfallrisiko einer Terminvereinbarung trägt und die finanzielle Verantwortung übernimmt.
    Planungsprobleme: Es gibt Menschen, Berufe oder Lebenssituationen, in denen Terminvereinbarungen nur schwer möglich sind. Das ist z.B. bei Bereitschafts-, Notdienst-, Rettungs- oder Servicedienstangehörigen oder anderen typischen "(Ein-) Springerberufe" der Fall. Auch Alleinerziehende mit kleinen Kindern können von einem Tag zum anderen von der Erkrankung ihres Kindes überrascht werden. Seltener spielt auch das Wetter (Glatteis, Schneefall, Sturm oder Unwetter) nicht mit. Dies alles sollte bei Terminvereinbarungen berücksichtigt werden.
    Flugtermine: Wer das Risiko nicht übernehmen will, kann sog. "Flugtermine" wählen. D.h. man ruft an und fragt, ob kurzfristig ein Termin frei geworden ist und bucht diesen dann in einem sehr überschaubaren- und kalkulierbaren Zeitrahmen. Pro Woche gibt hier meist mehrere Möglichkeiten, weil immer mal jemand wegen Krankheit, Urlaub, Dienstreise oder wegen anderer Aktivitäten seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder will. Einen solchen "Flugtermin" können Sie dann kurzfristig nutzen.

Sitzungsorganisation:
Zulässig im Rahmen kassenärztlicher Versorgung sind derzeit halbe Stunden (25 Minuten), Stunden (50 Min) und zwei Stunden im Rahmen von Gruppenpsychotherapie, was die Verhaltenstherapie bei erforderlichen mehrstündigen Expositionsbehandlungen (zur Beseitigung von Angstzuständen) draußen im Feld u.U. einschränken kann, wenn die Abrechnungsinstitute dies nicht akzeptieren.

09.30 - 10.20   1. Vormittags-Termin
10.40 - 11.30   2. Vormittags-Termin
                         Mittagspause.
14.10 - 15.00   1. Nachmittags-Termin
15.20 - 16.10   2. Nachmittags-Termin
16.30 - 17.20   3. Nachmittags-Termin



Kinder- & Jugendlichen Psychotherapie (5.3.2001): Die Approbationsordnung für psychologische PsychotherapeutInnen in Bayern hat zwar die Berechtigung zur Behandlung von Kindern- und Jugendlichen ausdrücklich vorgesehen und eingeschlossen. Inzwischen haben sich die Auffassungen aber dahingehend geändert, dass von den meisten Kostenträgern - seit Ende Februar 2001 auch in den Beihilfevorschriften ausdrücklich formuliert - eine Abrechnungsgenehmigung der kassenärztlichen Vereinigung (KV) für Kinder und Jugendliche verlangt wird (hier muss man das Recht, eine Behandlung durchführen zu dürfen [Approbation], vom Recht, diese von den sozialen Kostenträgern finanziert zu bekommen [sozialrechtliche Zulassung], unterscheiden).
    Rudolf Sponsel: Nachdem ich seit 1977 mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet habe, mochte ich mich 1999 nach 22-jähriger Berufserfahrung dem Sonderausbildungsdiktat der Kassenärztlichen Vereinigung nicht unterwerfen. Ich hatte gegen dieses Sonderausbildungsdiktat zwei mal Widerspruch eingelegt. Inzwischen riet mir aber die Rechtsabteilung des Berufsverbandes Deutscher PsychologInnen von einer Klage beim Sozialgericht ab, weil aufgrund der Rechtslage und Rechtsprechung die Erfolgsaussichten ungünstig beurteilt werden.
    Irmgard Rathsmann-Sponsel: Da ich "erst" seit 1985 mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet habe und ich die Lage so beurteilt habe, dass die KV bei den Abrechnungsgenehmigungen rein formal-bürokratisch vorgehen würde, habe ich keinen Antrag gestellt, weil ich erst abwarten wollte, wie der Antrag meines Mannes entschieden wird.
    Wir haben daher noch unsere laufenden Fälle zu Ende geführt und stehen nicht mehr im Rahmen von kostenträgerfinanzierter Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie zur Verfügung. Wir bedauern diese Entwicklung und bitten Sie um Ihr Verständnis. Wenden Sie sich bitte an KollegInnen, die als Kinder- und Jugendlichen PsychotherapeutIn zugelassen sind bzw. eine entsprechende - wenn auch einstweilige oder vorläufige - Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie erhalten haben.


Schuld.
Der Schuldbegriff wird in der Alltagssprache oft sehr nachlässig verwendet, was auch mit ein Grund sein mag, dass manche Menschen Schuldgefühle erleben, wo sie gar nicht angebracht oder angemessen sind. Schuldig sein, werden oder wollen, heißt vorsätzlich oder grob fahrlässig anderen einen Schaden zufügen. Es macht ja nicht den geringsten Sinn, von Schuld zu sprechen, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann, weil ich ins Krankenhaus musste, in einem Stau stand oder einen unaufschiebbaren Dienst verrichten musste. Hier geht es nicht um Schuld, sondern um die Übernahme von Verantwortung für Lebensrisiken.


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Zitierung
Arbeitsorganisation, Zeit- und Termin-Rahmenplan, Telefondienst (Mo - Fr in den Nichtferienzeiten). Internet Präsentation Psychologisch-Psychotherapeutische Gemeinschaftspraxis Rathsmann-Sponsel  Erlangen: https://www.sgipt.org/prax_irs/prax/org.html
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kontrolliert am: irs 20.04.2020 / 29.08.2014

Aenderungen wird gelegentlich überarbeitet, ergänzt und vertieft * Anregungen und Kritik willkommen
20.04.20    Bitte an die PatientInnen Mundschutz zu tragen (gekauft, selbst genäht, Halstuch, Schal, ...) während der Zeit der Coronapandemie und Aktualisierung Sitzungsorganisation
13.09.19    Datenschutz.
22.07.18    Aktuell veränderte Telefonzeiten.

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intern:
2 - 3x wochentäglich. Relativ sicher sind wir wochentäglich zwischen 9.00 und 9.25 zu erreichen.
Diese Zeit sollte hauptsächlich für Terminvereinbarungen genutzt werden. Wir versuchen, zwischen 17.25 und 17.35 für diejenigen, die vormittags nicht anrufen können, telefonisch erreichbar zu sein, was aber nicht immer realisierbar ist (auswärtige Termine). Generell ist es in den Zeiten zwischen den Sitzungen wahrscheinlicher, dass Sie nicht auf den Anrufbeantworter treffen.