Materialien Sexueller Mißbrauch in den Katholischen
und anderen Kirchen
mitgeteilt von Rudolf Sponsel, Erlangen
Querverweise
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Quelle: Erlanger (Nürnberger) Nachrichten
vom 14.5.3, Seite 17.
Das Strafmaß ist mit 3 Jahren leider viel zu gering. 13 Jahre wären in diesem Fall durchaus angemessen gewesen, wenn auch rein rechtlich wohl noch nicht möglich. Immer noch zeigen sich Gesetzgeber und Justiz relativ unwillig oder nicht imstande, besonders verabscheuungswürdige Verbrechen gegenüber Schwachen und Wehrlosen aus besonderen Vertrauensstellungen heraus angemessen, d.h. nachhaltig zu bestrafen. Zu begrüßen ist das lebenslange Berufsverbot, wenn es auch
nicht nur auf seelsorgerische Tätigkeit in Verbindung mit Kindern
und Jugendlichen, sondern überhaupt für jedweden mißbrauchserleichternden
Kontakt in Bezug auf Kinder und Jugendliche zum Schutze eben dieser gelten
sollte.
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Hierzu auch: Sekundär-Quelle: http://www.ibka.org/ir/2671f.html
"(2686) Hechingen. Ein katholischer Pfarrer muss sich wegen des sexuellen
Missbrauchs von drei Kindern vor der Großen Strafkammer des Landgerichts
Hechingen (Baden-Württemberg) verantworten. Zum Prozessauftakt legte
der Geistliche ein umfassendes Geständnis ab: "Ich möchte zu
dem stehen, was ich getan habe". Die Anklage wirft dem 39jährigen
Priester vor, sich zwischen Ende 1996 und Mitte 1998 an zwei elf und 14
Jahre alten Jungen sowie einem zwölfjährigen Mädchen vergangen
zu haben. Es gehe um insgesamt rund 30 bis höchstens 100 Fälle
in seinem Pfarrhaus. Der Mann habe sexuelle Handlungen vorgenommen oder
an sich vornehmen lassen. Er wurde nach einer Anzeige Mitte Dezember 1998
in Untersuchungshaft genommen. Die Erzdiözese Freiburg hat ihn vom
Dienst suspendiert. (Yahoo, 19.4.99)"
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