Internationales Geheimdienst-Völkerrechtsgesetz:
 
  1. Allen Geheimdiensten wird verboten Attentate, Umstürze, Staatsstreiche, Militärinterventionen, Sabotage, Waffenlieferungen und jede andere Form aktiv aggressiver oder destruktiver Beeinflussung zu betreiben. 
  2. Geheimdienste dürfen nur informationell zur Abwehr und Aufklärung eingesetzt werden. 
  3. Es ist detailliert und operational genauestens festzulegen, was Geheimdienste dürfen und was nicht; hierbei ist jeglicher Interpretationsspielraum streng zu vermeiden.
  4. Sämtliche Geheimdienstaktivitäten müssen parlamentarischer Kontrolle unterliegen und vom Weltsicherheitsrat der UNO oder einem internationalen Gerichtshof geprüft werden können. 

Entwurf/ Leitideen:

Internationales Missionierungs-Völkerrechts- Gesetz

  1. Allen Religionen wird verboten, uneingeladen und unautorisiert durch die Gast-Kultur zu missionieren.
  2. Autorisierte "Missionen" müssen das Toleranzgebot beachten, sonst sind sie völkerrechtswidrig.
  3. Autorisierte "Missionen" bedürfen der Erlaubnis durch einen von den Vereinten Nationen (UNO) legitimierten internationalen ethnologischen Rat, dessen Richtlinien zu beachten und deren Einhaltung durch unabhängige BeobachterInnen zu kontrollieren ist.
  4. Auserwählt-Verkündigungen sind als Verstoß gegen die Allgemeinen Menschenrechte unzulässig.
  5. Kooperation jedweder Form mit Geheimdiensten ist unzulässig.